Rz. 32

Bei der Gründung eines WFOE wird nicht selten eine Anwaltskanzlei oder ein sogenannter Sponsor eingeschaltet. Bei den Sponsoren handelt es sich um eine Vermittlungsorganisation, die der Behörde nahesteht oder ihr angegliedert ist. Der Sponsor hat die Aufgabe, bei der Vorbereitung der Antragsdokumente und Unterlagen behilflich zu sein, um somit das folgende Behördenverfahren zu beschleunigen. Mit der Verlagerung der Verfahren auf besondere Online-Plattformen hat die Bedeutung der Sponsoren abgenommen. Die inhaltliche Beratung bei der Gestaltung der Gründungsdokumente tritt stärker in den Vordergrund.

 

Rz. 33

Die Gründungskosten im Zusammenhang mit der Gründung eines WFOE sind sehr stark einzelfallabhängig. Naturgemäß liegen sie bei einem Joint Venture wegen des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwands zwischen den Investoren deutlich höher als z.B. bei einem relativ standardisierten Handels-WFOE.

 

Rz. 34

Zu erledigen sind auch die folgenden Registrierungen nach Erteilung der Business License:

Steuerregistrierung;
Zollregistrierung;
Erteilung eines Firmencodes;
Devisenregistrierung;
Commodity Inspection Registration;
Überprüfung der Einlagen (Capital Verification); das Honorar eines chinesischen Wirtschaftsprüfers ist gesondert zu vereinbaren. Seit der Novelle von 2013 ist die Überprüfung der Einlagen nicht mehr vorgeschrieben.

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