Rz. 26

Die Kosten der Gründung einer GmbH setzen sich insbesondere aus den Gebühren der Notariate und der Handelsregisterämter sowie der Stempelabgabe zusammen.

 

Rz. 27

Die Gebühren der Handelsregisterämter sind bundesrechtlich geregelt und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister festgesetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren gesenkt. So ist für die Eintragung im Handelsregister eine Grundgebühr von 420 CHF zu entrichten und eine spätere Statutenänderung kostet 200 CHF.

 

Rz. 28

Die Gebühren der Notariate sind kantonal in entsprechenden Verordnungen geregelt. So belaufen sich im Kanton Zürich die Kosten für eine öffentliche Beurkundung im Rahmen einer Gründung auf 1 ‰ des Stammkapitals. Der minimale Betrag beträgt 500 CHF, der maximale 5.000 CHF. Im Kanton Bern beträgt die Gebühr bei einem Stammkapital bis zu 200.000 CHF zwischen 1.000 CHF und 1.600 CHF.

 

Rz. 29

Außerdem ist bei der Emission von Gesellschaftsanteilen grundsätzlich eine Stempelabgabe in der Höhe von einem Prozent des Stammkapitals geschuldet (Art. 5 und 8 Bundesgesetz über die Stempelabgaben). Es gilt jedoch eine Freigrenze von 1 Mio. CHF (Art. 6 Abs. 1 lit. h Bundesgesetz über die Stempelabgaben). Ein allfälliges Agio ist gebührenpflichtig.

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