Rz. 19

Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar.

 

Rz. 20

Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR.

Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereits vor Veröffentlichung erstattet werden.

Hinzu kommen Registrierungsgebühren in Höhe von 25 EUR sowie Gebühren für die notarielle Urkunde in Höhe von 95 EUR.

Zusätzlich können noch etwaige Kosten für Rechtsanwalt, Steuerberater oder Rechnungsprüfer anfallen.

 

Rz. 21

Die Einbringung von Sacheinlagen in Gesellschaften, deren Sitz sich in Belgien befindet, unterliegt einer Registrierungsgebühr. Dies gilt selbst dann, wenn sich der faktische Sitz der tatsächlichen Unternehmensführung in einem anderen Land innerhalb der EU befindet (Art. 115, 115bis Einregistrierungsgesetz). Die Gebühr entsteht bei Gründung ebenso wie bei einer späteren Einbringung der Sacheinlage. Der bis zum 1.1.2006 anwendbare Steuersatz in Höhe von 0,5 % wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Steuerabzuges für Risikokapital vom 22.6.2005 auf 0 % gesenkt.

 

Rz. 22

Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einlagen unter Berücksichtigung des Wertes des Gesellschaftsanteils, der für die Einlage zuerkannt wird. Dabei bildet jedoch der Verkehrswert der Güter unter Abzug von mitübernommenen Belastungen den anzusetzenden Mindestwert (Art. 119 Einregistrierungsgesetz).

 

Rz. 23

Die Einbringung ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienenden Immobilien durch natürliche Personen unterliegt jedoch der Grunderwerbsteuer in Höhe von 12,5 % (bzw. 10 % in Flandern) gem. Art. 44 ff. Einregistrierungsgesetz.

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