Rz. 20
Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:
▪ | Registrierungsgebühr: 150/450 EUR oder 20/60 EUR (siehe Rdn 12); |
▪ | Mindeststammkapital i.H.v. 2.800 EUR kann als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden (SIA); |
▪ | Mindeststammkapital i.H.v. 0,01 EUR kann nur als Bareinlage erbracht werden ("kleine" SIA); |
▪ | Rechtsanwalts- und Notargebühren. |
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