Rz. 13

Bei der Gründung einer Sp. z o.o. fallen zunächst Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags an. Diese sind gestaffelt, abhängig vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Notarkosten betragen:

bei einem Stammkapital in Höhe von 5.000 PLN bis 10.000 PLN: 100 PLN zuzüglich 3 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 3.000 PLN übersteigt;
bei einem Stammkapital in Höhe von 10.000 PLN bis 30.000 PLN: 310 PLN zuzüglich 2 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 10.000 PLN übersteigt;
bei einem Stammkapital in Höhe von 30.000 PLN bis 60.000 PLN: 710 PLN zuzüglich 1 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 30.000 PLN übersteigt;
bei einem Stammkapital in Höhe von 60.000 PLN bis 1.000.000 PLN: 1.010 PLN zuzüglich 0,4 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 60.000 PLN übersteigt;
bei einem Stammkapital in Höhe von 1.000.000 PLN bis zu 2.000.000 PLN: 4.770 PLN zuzüglich 0,2 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 1.000.000 PLN übersteigt;
bei einem Stammkapital in Höhe von über 2.000.000 PLN: 6.770 PLN zuzüglich 0,25 % des Betrages, um welchen das Stammkapital den Betrag von 2.000.000 PLN übersteigt, jedoch nicht mehr als 10.000 PLN.

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit dem Mindestkapital von 5.000 PLN fallen somit folgende Notarkosten der Beurkundung an:

100 PLN + 3 % von 2.000 PLN = 160 PLN (ca. 40 EUR). Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 23 %). Für Ausfertigungen der notariellen Urkunde sind ebenfalls Notargebühren zu entrichten. Sollte die Gründung und damit die Beurkundung außerhalb der Notarkanzlei erfolgen, fallen zusätzliche, vom Zeitaufwand des Notars abhängige Notargebühren an.

 

Rz. 14

Die Gerichtsgebühr für die Eintragung der Gesellschaft im Unternehmensregister beträgt 500 PLN (etwa 115 EUR), im Falle einer Online-Gründung sind es 250 PLN (etwa 55 bis 60 EUR). Zusätzlich fallen für die erste Veröffentlichung in dem hierfür zuständigen "Monitor Gospodarczy i Sądowy" Kosten i.H.v. 100 PLN (ca. 22,50 EUR) an.

 

Rz. 15

Schließlich ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags die sog. Steuer auf Zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (PCC) zu zahlen. Diese beträgt 0,5 % des Stammkapitals. Steuerschuldner ist die Gesellschaft.

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