Rz. 57

Eine Kapitalerhöhung des authorized share capitals ist durch die Ausgabe neuer Anteile nach sec. 83 möglich. Eine Kapitalerhöhung wird erwogen durch die directors und kann nur durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung innerhalb des general meeting bestimmt werden. Eine Beschlusskompetenz der directors besteht hingegen nicht.[31] Die Erwägung der directors zur Kapitalerhöhung ist mindestens 21 Tage vor der Gesellschafterversammlung an die Anteilseigner weiterzuleiten. Das general meeting muss einen Beschluss in Form der special resolution, also einer ¾-Mehrheit, fassen.

 

Rz. 58

Eine Kapitalerhöhung ist nur möglich, wenn die Articles of Association eine Kapitalerhöhung bestimmen. Sofern eine Kapitalerhöhung in den Articles of Association nicht vorgesehen ist, sind diese vor der Kapitalerhöhung zunächst zu ändern. Sodann muss die Registrierungsgebühr gezahlt werden. Dem registrar ist eine Kopie des Beschlusses,[32] eine Mitteilung über die Kapitalerhöhung,[33] eine Kopie des geänderten Memorandums und der Articles sowie der Überweisungsbeleg einzureichen.

 

Rz. 59

Der Beschluss der Kapitalerhöhung wird erst mit einer ordnungsgemäß eingereichten Bekanntmachung an den registrar wirksam. Somit sind zunächst alle neuen Anteile den bisherigen Gesellschaftern in der Reihenfolge der bereits gehaltenen Anteile anzubieten.[34] Die Ausführungskompetenz liegt bei den directors. Diese sind verpflichtet, die bisherigen Gesellschafter über den Ankauf neuer Anteile unter Angabe der Höhe der jeweils übernehmbaren Anteile zu informieren.[35] Erst wenn diese die Geschäftsanteile nicht übernehmen, dürfen die directors die neu hinzukommenden Anteile veräußern.

 

Rz. 60

Wenn die Gesellschaft das Stammkapital weit über das Mindestkapital hinaus erhöht, ist sie verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Beschlussfassung eine Mitteilung an den registrar zu senden (sec. 85 (4)). Der registrar nimmt diese Erhöhung in das Register auf. Wird dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, fallen Säumnisgebühren von bis zu 100 Rupien pro Tag an.

[31] ILR 1954 Pat. 602.
[32] Formular 26.
[33] Formular 7.
[34] PLD 1992 SC 276.
[35] PLD 1992 SC 276.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge