Rz. 173

Sec. 550 CA 2006 erlaubt den Geschäftsführern der Ltd. uneingeschränkt die Anteilsausgabe und räumt der Gesellschafterversammlung das Recht ein, diese Kompetenz in den Articles zu beschränken. Die Mustersatzung in Table A, Art. 22 Abs. 1 erlaubt Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Anteile durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Anders liegt der Fall, wenn verschiedene Anteilsklassen in der Ltd. existieren. Dann muss in den Articles oder in einem Gesellschafterbeschluss explizit der Betrag der ausgebbaren Anteile spezifiziert werden, eine Ermächtigung auf fünf Jahre befristet sein und kann ohne weiteres durch Beschluss mit einfacher Mehrheit widerrufen werden (Sec. 551 Abs. 3 und 4 CA 2006).

 

Rz. 174

Auch Kapitalmaßnahmen ohne Erhöhung des Stammkapitals (Kapitaländerungen) sind möglich, indem Anteile zusammengelegt (consolidation), getrennt (sub-division) oder in eine andere Währung überführt (redenomination) werden. All diese Maßnahmen sind zulässig, wenn die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmt (Sec. 618 Abs. 3 CA 2006); eine Ermächtigung in den Articles der Gesellschaft ist nicht erforderlich. Ein Verbot in den Articles ist jedoch bei der redenomination schädlich.

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