Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Pers der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Pers, Kö (insbes Kap-Ges), P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Mischumwandlungen und Kombination verschiedener Umwandlungsarten

Tz. 132 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Obwohl den Ges-Materialien zum UmwBerG zu entnehmen ist, dass das UmwG auch die Kombination vd Umw-Arten in einem Umw-Vorgang ermöglichen soll, hat dies im Ges-Text keinen Niederschlag gefunden. Das Schrifttum steht eher abl dazu. Für unzulässig gehalten werden die sog "verschmelzende Spaltung" (s Geck, DStR 1995, 417), eine Kombination der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167–177). Die Ausgliederung auf Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Spaltung einer gGmbH hat vor allem in den folgenden "gemeinnützigen Konzernfällen" praktische Bedeutung: Spaltung einer gemeinnützigen TG auf mehrere gemeinnützige MG, Spaltung einer gemeinnützigen MG auf mehrere gemeinnützige TG, Spaltung einer gGmbH auf gemeinnützige SchwGes. Die folgenden Tz gelten auch für den Fall, dass Übernehmerinnen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Von § 8 UmwStG erfasste Umwandlungen

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den in § 8 UmwStG ausdrücklich genannten Fällen des Vermögensübergangs infolge einer Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Pers (vgl Titel des Zweiten Teils und § 3 Abs 1 S 1 iVm § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG) findet die Vorschrift auch im Falle des Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges Anwendung (s § 9 UmwStG). Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.4 Gewinnausschüttungen aus miteingebrachten Beteiligungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 176b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Enthält das nach § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV zum rückbezogenen Einbringungsstichtag (auch) Anteile an einer Kap-Ges, gilt die Beteiligung mit Ablauf dieses rückbezogenen Stichtags als auf die Übernehmerin übergegangen (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Erfolgt im Rückbezugszeitraum eine Ausschüttung der Kap-Ges, deren Ant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Ausgliederung (§ 1 Abs 1 S 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 48 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf Ausgliederungen gem § 123 Abs 3 UmwG finden der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG ausdrücklich keine Anwendung. Im Unterschied zur Ab- auf Aufspaltung werden bei der Ausgliederung die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile am übernehmenden Rechtsträger dem übertragenden Rechtsträger selbst und nicht dessen AE gewährt. Die Ausgliederung w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung auf eine natürliche Person

Tz. 30 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung durch Aufnahme auf eine natürliche Pers, die Alleingesellschafter ist, kommt nur für Kap-Ges gem § 120 UmwG in Betracht. Diese Verschmelzung wäre deshalb auch für die gGmbH grds rechtlich möglich, führt aber zur Nachversteuerung: Sie hätte ebenfalls zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbindung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.5 Erforderliche Satzungsänderungen bei den Übernehmerinnen hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei den Übernehmerinnen ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 117) – zu prüfen, ob aufgr der Aufspaltung ihre Satzungen im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen sind. Bei der Aufspaltung zur Aufnahme (s § 123 Abs 1 Nr 1 UmwG) werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Ausschluss vom § 17 Abs 3 EStG

Tz. 34 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gem § 8 Abs 2 UmwStG kommt die Freibetragsregelung des § 17 Abs 3 EStG nicht zur Anwendung, wonach der VG nur zur ESt herangezogen worden wäre, soweit er den Teil von 9 060 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Denn bei einer Umw auf ein BV wäre der Übernehmerin ebenfalls kein Freibetrag gewährt worden. Die Versag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.1 Buchwertansatz

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolgedessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 33 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen. Als Fälle einer Verschmelzung durch Aufnahme dürften vor allem die folgenden "gemeinnützigen Konzernfälle" praktische Bedeutung haben: Verschmelzung einer gemeinnützigen TG auf die gemeinnützige MG (sog Up-stream-merger): Verschmelzung einer gemeinnützigen MG auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. ME ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der St-Befreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (s auch AEA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Kein Ausschluss von § 16 Abs 4 und § 34 EStG

Tz. 36 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 8 Abs 2 UmwStG schließt nicht die Anwendung des § 16 Abs 4 EStG nach § 21 Abs 1 UmwStG aF aus, wenn es um alt-einbringungsgeborene Anteile geht. Gleiches gilt für die Tarifermäßigung nach § 34 EStG. Zum Ganzen s Martini, in W/M, § 8 UmwStG Rn 91 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Sonstige Vorgänge

In den dargestellten Fallgr (s Tz 71–80) geht es um die Umgestaltung der Rechtsform oder Umw einer Pers-Ges und Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Gewinnverteilung in einer Pers-Ges. Obwohl in allen Fällen Pers-Ges beteiligt sind und die Vorgänge der Einbringung von BV teilweise ähnlich sind, ist der Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG nicht gegeben. Hier mangelt es e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 48 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum generellen Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG s Vor §§ 11–13 UmwStG Tz 1–22. 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Gen und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV oder des Art ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.1 Überblick

Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung auf Pers-Ges fällt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Gesellschafterwechsel

Tz. 71 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der bloße Wechsel der Gesellschafter (Austritt eines Gesellschafters verbunden mit dem Eintritt eines oder mehrerer neuer Gesellschafter) bei einer mitunternehmerischen Pers-Ges ist keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.47 unter Buchst aa) dritter Spiegelstrich; einhellige Auff; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Folgen aus der Rückbeziehung des Spaltungsstichtags

Tz. 16 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Rückbeziehung des Spaltungsstichtags gem § 2 UmwStG iVm den §§ 17 und 125 UmwG wirft – insbes bei der Aufspaltung, bei der die Kap-Ges untergeht – hinsichtlich der stlichen Behandlung von vd Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die die Gesellschaft noch in ihrer zivilrechtlichen Eigenschaft als Kap-Ges leistet, die aber stlich wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf eine KGaA

Tz. 74 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die KGaA als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nimmt eine besondere Stellung im ErtrStR ein. Soweit nämlich der phG der Gesellschaft betroffen ist, wird dieser wie ein MU behandelt (s §§ 15 Abs 1 S 1 Nr 3 und 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG). Auch wenn der phG einer KGaA nach ständiger Rspr des BFH wie ein MU behandelt wird, besteht zwischen der KGaA u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.3 Anwendung des § 29 KStG

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 29 KStG regelt die Kap-Veränderungen bei Umw. Dabei betrifft § 29 Abs 1 KStG die Übertragerin, § 29 Abs 2 KStG die Übernehmerin; § 29 Abs 4 KStG regelt die danach erforderliche Anpassung des Nennkap. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Übertragerin und die Übernehmerin gemeinnützig sind. Auf die einschlägige Kommentierung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zeitpunkt des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die pers Qualifikationserfordernisse des UmwStG müssen zum stlichen Übertragungsstichtag vorliegen. Eine Herstellung der vom Ges geforderten Voraussetzungen – etwa des Ansässigkeitserfordernisses – erst zu einem Zeitpunkt nach dem stlichen Übertragungsstichtag aber vor Eintragung der Umw in das maßgebliche Reg reicht nicht aus (aA s Schmitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gemeinnützige Genossenschaft als Einbringerin

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Gen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich und umwandlungsstlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 153–177 entspr.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.4 Anwendung des § 24 UmwStG auf Ausgliederungen auf Personengesellschaften

Tz. 135 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf Pers-Ges sind zT gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig (s Tz 105–109). Die Ausgliederung auf Pers-Ges ist im UmwStG nicht gesondert geregelt, sondern ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 24 UmwStG (s hierzu die Kommentierung zu § 24 UmwStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 71 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige eV möglich (s § 3 Abs 1 UmwG; außerdem s Tz 5 mwHinw). Eine Verschmelzung ist grds möglich auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV. Hierzu ausführlich s Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872) sowie S/H, 10. Aufl, Rn 1 zu § 99 UmwG. 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 72 Stand: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Drittstaatenspaltungen

Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 2 KStG aF regelt nur die St-Neutralität von Drittstaatenverschmelzungen. Auf Drittstaatenspaltungen findet § 12 Abs 2 KStG aF keine Anwendung. Hier gelangt vielmehr die allg Entstrickungsregelung des § 12 Abs 1 KStG zur Anwendung (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2705; s W/M, § 1 UmwStG Rn 59). Angesichts der konzeptionellen Neuausrichtung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thieme, Anwendung der Missbrauchsregelung des § 15 Abs 3 S 4 UmwStG bei Abspaltung 100%iger Kap-Ges-Beteiligungen auf Pers-Ges, BB 2005, 2042; Mayer, Die Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, GStB 2008, 244; Mayer, Die stliche Behandlung der Spaltung, GStB 2008, 174; Mayer, Umtauschverhältnis und gemeine Werte als systemwidriger Aufteilungsmaßstab f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 ... der übertragenden Körperschaft

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Kö, bei denen die Anmeldung zur E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Formwechsel gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 88 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als formwechselnde Rechtsträger kommen gem § 191 Abs 1 UmwG Kap-Ges, Gen, rechtsfähige Vereine sowie KöR und AöR in Betracht. 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen

Tz. 237 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem Zeitpunkt das eingebrachte BV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Vorbereitung

Tz. 114 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Folgende Vorbereitungen sind zu treffen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, Neue stliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des HGB und Änderung des UmwG, DStZ 1999, 5; Pung, StSenkG: Änderung des UmwStG, DB 2000, 1835; Rödder/Schumacher, Unternehmens-St-Reform 2001 – Eine erste Analyse des RegEntw aus Beratersicht, DStR 2000, 353; Thiel, Unternehmens-St-Reform: Auswirkungen auf das Unternehmens-StR – Geplante Änderungen und Ausblick...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen würde (s Tz 29 ). Aufgr dieser vorher eintretenden vollen StPflic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Übersicht

Tz. 243 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand (s Tz 244, s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entsprechende Anwendung der §§ 4, 5 und 7 UmwStG (§ 8 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 8 Abs 1 S 2 UmwStG gelten beim Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne BV die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entspr. Beim übernehmenden Rechtsträger sind somit die einschlägigen Fallkonstellationen, in denen § 8 UmwStG zur Anwendung gelangen kann, im Wes keine anderen als iRd §§ 4 bis 7 UmwStG bei der Übertragung in ein BV des übernehmend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Vollzug und Rechtsfolgen

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Durch die Eintragung in das HReg aller beteiligten Rechtsträger wird die Umw wirksam. Um die Eintragung herbeizuführen, ist die Umw beim Reg-Gericht anzumelden (s §§ 16, 17, 125, 199 UmwG). Der Anmeldung ist eine Erklärung der Vertretungsorgane beizufügen, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschl anhängig ist (s § 16 Abs 2 UmwG). W...mehr