Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung

Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz der außenstehenden Gesellschafter der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anforderungen an die Satzung

Tz. 38 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch den in § 5 Abs 1 Nr 9 normierten Verweis auf die Regelungen der §§ 51 bis 68 AO sind die wes Regelungen zu den st-begünstigten Zwecken in der AO enthalten. Die Voraussetzungen der St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 müssen einerseits durch das Satzungsgeschäft des Rechtsgebildes erfüllt sein und andererseits durch die tats Geschäftsfüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.3 Wirksame Feststellung des Jahresabschlusses

Tz. 516 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein wirksam festgestellter Jahresabschluss, wie ihn § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst a KStG fordert, ist der Regelfall. Ein solcher liegt allerdings bei Nichtigkeit nach § 256 AktG nicht vor, dh bei Verstößen gegen Gläubigerschutzbestimmungen (zB bei gravierender Falschbewertung des BV), Mängeln des Inhalts der Prüfung, der Gliederung oder de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Tz. 205 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Besteuerungsfolgen des § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. Alt UmwStG werden nicht bereits durch eine Kap-Herabsetzung ausgelöst. Denn über die Verwendung der durch die Herabsetzung des Nominalkap zur Verfügung stehenden Kap-Beträge ergeht ein gesonderter Gesellschafterbeschl (s Tz 172). Erst der Beschl über eine Kap-Rückzahlung und die Auskehrung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Unmittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG)

Tz. 261 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die finanzielle Eingliederung ist nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG grds eine unmittelbare Beteiligung des OT an der OG erforderlich (wegen mittelbarer Beteiligung s Tz 263ff). Aus diesem Grund ist eine Organschaft zwischen zwei inl Tochter-Kap-Ges (SchwGes) einer ausl MG nicht möglich (dazu s Tz 245). Eine unmittelbare Beteiligung liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 2 KStG nennt in seinen Nrn 1 und 2 über die in § 14 KStG genannten Voraussetzungen hinausgehende Zusatzvoraussetzungen für die stliche Anerkennung einer Organschaft mit einer anderen als den in § 14 Abs 1 S 1 KStG bezeichneten Kap-Ges als OG. Sind die in § 17 Abs 1 KStG genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten die §§ 14–16 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erforderliche Gewerblichke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 Organträgerstiftung

Tz. 115 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen können zwar OT jedoch nicht OG sein. Einerseits ist die Stiftung weder in § 14 Abs 1 S 1 KStG noch in § 17 KStG als taugliche OG normiert. Andererseits ist die Stiftung nicht dem Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zugänglich. Tz. 116 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als OT kommt sowohl die pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Selbstlosigkeit im stlichen Sinne muss in der Satzung der Stiftung festgeschrieben sein. Hierunter ist nicht nur das sog Admassierungsverbot (im stlichen Sinne insbes das Verfolgen eigenwirtsch Zwecke) zu fassen (hierzu s Tz 4), sondern darüber hinausgehend auch das Erfordernis, dass insbes keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder unve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.4 Die Fehlerhaftigkeit "nicht hätte erkennen müssen"

Tz. 517 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst b KStG ist weitere Voraussetzung für die Heilung, dass die Fehlerhaftigkeit (von den den Jahresabschluss aufstellenden und feststellenden Personen) bei Erstellung des Jahresabschlusses unter der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen. Hätte der Fehler unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Entsprechende Anwendung der §§ 14–16 KStG

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge bestimmt § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG (sog Rechtsgrundverweis). Daraus folgt, dass für eine GmbH als OG alle in § 14 KStG für OG in der Rechtsform der AG bzw KGaA genannten Voraussetzungen (zB finanzielle Eingliederung) sowie alle in den §§ 14–16 KStG genannten Rechtsfolgen entspr gelten. Eine GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.3 Keine Auswertungsfrist für die Änderung beim Anteilseigner

Tz. 43b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung des St- oder Feststellungs-Bescheids des AE zu erfolgen hat. Es kann also auch ein längerer Zeitraum zwischen der Aufdeckung der vGA bei der Kö und der Bescheidänderung beim AE liegen. Begrenzt wird die Auswertungsmöglichkeit allerdings du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.3 Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 670 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Fin-Verw hat das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) zunächst ohne begleitende Anwendungsregelung im BStBl veröffentlicht; es war also allgemein und ohne Übergangsregelung anzuwenden. Man ging dabei offenbar davon aus, dass hinsichtlich von vGA in der Vergangenheit kein Vertrauensschutztatbestand geschaffen worden sei. Schließl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.2 Mehrstufige Personengesellschaften als Organträger

Tz. 166 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Tz. 49 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss so formuliert sein, dass die Stiftung ausschl st-begünstigte Zwecke fördert. Ein Nebeneinander von mehreren st-begünstigten Zwecken ist zulässig. Das Vorhandensein eines nichtbegünstigten Zweckes schließt die StBefreiung vollständig aus. Wird also bei einer Familienstiftung beispielsweise der Unterhalt der Abköm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Förderstiftung

Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine Förderstiftung ist eine Stiftung, die als Mittelbeschaffungskö iSd § 58 Nr 1 AO agiert. Die Satzung der Stiftung muss nicht die Kö benennen, für die Mittel beschafft werden (s AEAO Nr 1 zu § 58 AO). Die empfangende Kö muss selbst nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-begünstigt sein (ausführlich s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 98). Tz. 54 Stand: EL 106 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.4 Leistung im Sinne des § 27 Absatz 1 KStG

Tz. 133 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Leistung einer Stiftung müssen solche Vorgänge berücksichtigt werden, die beim Empfänger zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG führen und keine Rückzahlung von Grundstockvermögen darstellen. Daher sind auch verhinderte Vermögensmehrung – die auf Ebene der leistenden Stiftung nicht als vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG erfasst werden (s Tz 84) –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.1 Allgemeines

Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Aufgabe der vermittelnden Rechtsposition (Destinatärsstellung)

Tz. 213 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wurde durch die Normierung des § 20 Abs 2 Nr 8 EStG flankiert. Nach § 20 Abs 2 Nr 8 EStG gehört der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition zu den Eink aus KapV. Unter § 20 Abs 2 Nr 8 EStG fallen nicht die Bezüge, die iRd Auflösung/Li...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Partielle Steuerpflicht einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 52 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die st-begünstigte Stiftung ist nach § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG mit ihrem wG partiell stpfl. Ausführlich zu partiellen StPflicht im Allgemeinen s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 166ff. § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG findet auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö/Stiftungen keine Anwendung (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 174).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichteten Stiftungen (§ 58 Nr. 9 AO)

Tz. 57 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 58 Nr 9 AO erlaubt es (gewissen) Stiftungen zur Erfüllung ihrer st-begünstigten Zwecke Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen zu leisten. Diese mittelbare Zweckverwirklichung muss in der Satzung festgelegt sein. Die Verwendung der Zuschüsse für st-begünstigte Satzungszwecke muss nachgewiesen werden. Weiterführend s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 124f.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Freibetragsregelung

Tz. 86e Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wählt der AE bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile die Zuflussbesteuerung, kann kein Freibetrag gem § 16 Abs 4 EStG in Anspruch genommen werden. Ein Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung tw gegen einen festen Kaufpreis und gegen wiederkehrende Bezüge erfolgt, soweit sich der VG auf das Einmalentgelt bezieht (s B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Umwandlungsfälle

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein echter Formwechsel nach dem UmwG ist für Stiftungen nicht vorgesehen (s Tz 15). Jedoch wird auch dann von Umwandlung einer Stiftung gesprochen, wenn eine Stiftung durch Satzungsänderung ihr Grundstockvermögen nicht mehr ewig zu erhalten hat (Ewigkeitsstiftung), sondern nach § 80 Abs 2 S 2 BGB verbrauchen darf (Verbrauchsstiftung) und umg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Vorteilszuwendung an einen Nicht-mehr-Gesellschafter

Tz. 521a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Pers, der ein Vorteil zuzurechnen ist, im Zeitpunkt der Verursachung der Verpflichtung zwar Gesellschafter der Kö, im Zeitpunkt des Zuflusses aber nicht mehr (Nicht-mehr-Gesellschafter) und steht diese Pers im Zeitpunkt des Zuflusses einem jetzigen Gesellschafter nahe, so ist wohl nach hM die vGA noch dem ausgeschiedenen Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Finanzielle Eingliederung im Verhältnis zu einer natürlichen Person

Tz. 290 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bei einer natürlichen Person als OT gehört die Beteiligung, auf der die finanzielle Eingliederung beruht, zum notwendigen BV des von der natürlichen Person betriebenen Gew (s Urt des BFH v 24.01.1968, BStBl II 1968, 315). Bei einer mittelbaren Beteiligung führt die Anerkennung der Organschaft dazu, dass die Anteile des OT an der zwischenges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.2 Spendenabzug

Tz. 847 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erläutert (s Tz 773ff), erfolgt der Spendenabzug bei OG und OT getrennt, wobei sich der Spendenhöchstbetrag nach ihrem eigenen Einkommen richtet (bei OT also der Betrag vor Zurechnung des Organeinkommens). Dazu näher s § 9 KStG Tz 227ff. Bei einer PersGes als OT richtet sich der Spendenhöchstbetrag nach den Verhältnissen ihrer M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 152b Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Entstrickungsbesteuerung trifft den AE des einbringungsgeborenen Anteils, der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Besteuerungsrechts zivilrechtl Gesellschafter oder wirtsch Eigentümer des Anteils ist. Dies kann derjenige Stpfl sein, der die Anteile durch st-begünstigte Einbringung erworben hat, der Stpfl, dessen Anteile infolge einer Sachgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 173 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Veräußerungsersatztatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 3. Alt UmwStG ist erfüllt, wenn EK iSd § 27 KStG – auch außerhalb einer Liquidation oder Kap-Herabsetzung – ausgeschüttet oder zurückgezahlt wird. Nur soweit die Bezüge die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erfüllen, also Kap-Einnahmen darstellen, greift § 21 Abs 2 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 407 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Fälle, in denen sich innerhalb der St-Bil Vermögensminderungen ergeben haben oder verhinderte Vermögensmehrungen nicht verbucht wurden, die ohne entspr Korrektur eine Einkommensminderung zur Folge hätten, müsste insoweit die gesellschaftsrechtliche Veranlassung im Hinblick auf den Ansatz einer vGA geprüft werden. Im Übrigen allgemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Berücksichtigung beim Stifter, Destinatär oder Anfallsberechtigten

Tz. 236 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der ermittelte Zurechnungsbetrag nach § 15 Abs 8 S 1 AStG wird auf Ebene der nicht unter das KStG fallenden Inländer grds als Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG versteuert. Eine abw Zuordnung nach § 20 Abs 8 EStG bleibt unberührt. Diese kann insbes bei Unternehmensstiftungen nach § 15 Abs 3 AStG relevant sein. Tz. 237 Stand: EL 106 – ET:...mehr