Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder

Tz. 81 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist ein Aufsichtsratsmitglied beschr stpfl, unterliegt die Vergütung dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG. Der St-Abzug beträgt 30 %. Trägt die Kö die St, beträgt der St-Abzug 42,85 % der ausgezahlten Vergütung. Die übernommene St ist dann Teil der Aufsichtsratsvergütung und ebenfalls nur zur Hälfte abzb (s Tz 78).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.2 Zeitpunkt der Zurechnung des Gewinns des Eigenbetriebs bei der Trägerkörperschaft

Tz. 322 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) kann die Träger-Kö auf die in einem Eigenbetrieb erzielten Gewinne nicht unmittelbar zugreifen. Erst wenn das hierfür zuständige Gremium beschließt, den Gewinn ganz oder tw in den allg Haushalt der Träger-Kö zu überführen, kann die Träger-Kö hierüber verfügen. Wie bei beherrschenden AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 75-/25-%-Grenze ("Regelvermutung")

Tz. 466 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wes streitiger als die vorstehend dargelegte Begrenzung von Gewinntantiemen auf 50 % des Jahresüberschusses ist das vom BFH für den Regelfall geforderte Zielverhältnis von 75 : 25 zwischen Festgehalt und gewinnabhängiger Vergütung ("75/25-Regelvermutung"). 3.3.3.3.1 Vorstellungen des BFH Tz. 467 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der BFH stellt sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.7 Abflussfolgen bei einer vGA im Organkreis

Tz. 1833 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Behandlung der vGA an den OT als vorweggenommene Gewinnabführung hat zur Folge, dass hierfür kein Abfluss einer Ausschüttung angenommen werden kann. Es ist also nicht zu prüfen, ob es zu einer Einlagenrückgewähr iSv § 27 KStG, zu einer KSt-Minderung nach § 37 KStG (bis 31.12.2006) oder zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG (idR nur noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaftern

Tz. 162 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen einer Kö an mehrere AE, zu deren Finanzierung mehrere EK-Töpfe (dh neben dem Einlagekto auch neutrales Vermögen) herangezogen werden müssen, sind den AE entspr ihrem Anteil an der Ausschüttung zuzurechnen. Eine gezielte Zurechnung eines bestimmten Ausschüttungsbestandteils zu einem bestimmten AE ist nicht zulässig (analog R 97 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Verhältnis zu § 9 KStG

Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Systematisch unterscheiden sich § 9 und § 10 KStG zwar durch den Ausgangssatz in ihrer Überschrift: Während § 9 KStG hier die "abzb" Aufwendungen erwähnt, spricht § 10 KStG von den "nabzb" Aufwendungen. Materiell enthalten aber beide Vorschriften Elemente, die sowohl eine tw Abziehbarkeit wie auch eine tw Nichtabziehbarkeit (zB hinsichtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen Bäder- und Versorgungsbetrieben durch alternative technische Anlagen

Tz. 128a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Mit Schr des BMF v 10.10.2025 (BStBl II 2025, 1799) hat die FinVerw weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von BgA nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG (enge wechselseitige technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht) aufgestellt, die alternativ zu einer Zusammenfassung mittels BHKW (s Tz 124 ff) anzuerkennen sind. Diesen Grundsätze liegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5.4 Zusammenfassung mittels Einbindung in ein Fernwärmenetz

Tz. 128e Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Zur Begr des Vorliegens einer technisch-wirtsch Verflechtung mittels Einbindung des Bades in ein Fernwärmenetz s Meyer (ZKF 2023, 145). Wegen der Einzelheiten s Schr des BMF v 10.10.2025, BStBl II 2025, 1799 Rn 14 bis 17. Stichwortartig zusammengefasst sind folgende Grundsätze zu beachten: Zusammenfassbarer Versorgungsbetrieb: Fernwärmevers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Übersicht

Tz. 243 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand (s Tz 244, s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Anwendung des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 461 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG idF des JStG 2009 ist § 8b Abs 10 KStG stets auf der Ebene der OG anzuwenden (s § 15 KStG Tz 46ff). Krit hierzu s Heurung/Seidel (BB 2009, 472, 474), die die Gefahr einer Doppelbesteuerung sehen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung

Tz. 107 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Tz. 108 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wurde die Rücklagenbildung und Zuführung von Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.8 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 596 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine zivilrechtlich verbindliche Pensionsverpflichtung liegt ua nur vor, wenn dem Ges-GF das Selbstkontrahieren allgemein oder speziell für dieses Rechtsgeschäft gestattet ist. Nach dem Urt des BGH v 25.03.1991 (DB 1991, 1065) ist die GV einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Dienstvertrags eines GF auch für dessen Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 407 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Fälle, in denen sich innerhalb der St-Bil Vermögensminderungen ergeben haben oder verhinderte Vermögensmehrungen nicht verbucht wurden, die ohne entspr Korrektur eine Einkommensminderung zur Folge hätten, müsste insoweit die gesellschaftsrechtliche Veranlassung im Hinblick auf den Ansatz einer vGA geprüft werden. Im Übrigen allgemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.2 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Eigenbetriebs

Tz. 370 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf den Gewinn eines Eigenbetriebs kann die Träger-Kö erst dann zugreifen, wenn der Gewinn durch Ausschüttungbeschl oder vGA an die Träger-Kö für Zwecke außerhalb des BgA überführt wird (s Tz 322). Der Gewinn eines in 2001 endenden Wj eines Eigenbetriebs unterfällt daher der KapSt-Pflicht, wenn ein entspr Ausschüttungsbeschl nach dem 31.12.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.4 Finanzierbarkeit

Tz. 744 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Dieser Aspekt hat sich bereits bei Pensionszusagen stark relativiert; s Schr des BMF v 06.09.2005 )BStBl I 2005, 875), mwNachw; s Tz 631 ff). Auch bei den übrigen Formen ist er eher unproblematisch, da sie alle beitragsorientiert über externe Versorgungsträger abgewickelt werden (allerdings mit Einschränkungen bei einer UK, da der Arbeitneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Beteiligungswahrende Kapitalerhöhung bei der Personengesellschaft

Tz. 70 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wird das (Fest-)Kap bei einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges unter Beteiligung aller Gesellschafter und unter Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse gegen (quoten-)entspr Einlagen von Geld oder Sachen erhöht, liegt keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (zutr s Diers/Diers, DB 2017, 1053). Da die MU nach Kap-Erhöhung an dem durch di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Inhalt des § 64 Abs 1 AO

Tz. 165 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 64 Abs 1 AO verliert die Kö die St-Befreiung insoweit, als ein wG (s § 14 AO) unterhalten wird, für den das Einzel-St-Ges die St-Freiheit ausschließt. Dementspr ist gem § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG hinsichtlich der KSt die St-Befreiung für den wG ausgeschlossen. Für die GewSt wird dieser Ausschluß durch § 3 Nr 6 S 2 GewStG ausgesprochen. Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren hat sich die stliche Situation der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen grundlegend geändert, standen doch zur Zeit des Anrechnungsverfahrens den abzb BRE stpfl Dividendenerträge aus der Anlage der Versichertenbeiträge in Kap-Beteiligungen gegenüber, während nach Inkraf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Personengesellschaft erbringt Leistung an Dritten (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers)

Tz. 1260 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein WG oder erbringt sie eine Leistung an die dem AE und MU nahe stehende Pers und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, ergibt sich dadurch eine Gewinnminderung bei der Pers-Ges. Sofern dadurch der Gewinnanteil der beteiligten Kö gemindert wird, tritt bei der Kö eine verhinderte Vermögensmehrung und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einem Eigenbetrieb

13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Janssen, Gemischte Schenkung bei vGA an nahestehende Personen, BB 2008, 928; Winter, VGA zugunsten nahe stehender Personen – Zum Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, GmbHR 2010, 1073; Zipfel/Pfeffer, Verträge unter nahen Angehörigen, BB 2010, 343; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1268 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mögliche Vorteile einer GmbH & Still: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. Allerdings ist auch für diese beiden Gesellschaftsformen § 15a EStG zu beachten. Stfreie Einnahmen (vor allem ausl Eink) können bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.4 Verluste des Eigenbetriebs

Tz. 324 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Verfahren zu versteuern sind. Bei Eigenbetrieben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Gewinnermittlun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.4 VGA-Fragen rund um die Erfüllung der Einlageverpflichtung

Tz. 1463 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird eine Einzahlungsverpflichtung aufgr der Kap-Erhöhung gegen Einlage von dem AE durch Verrechnung mit Forderungen erbracht, die er gegenüber der Kap-Ges hat, und ist diese Forderung aufgr von Leistungsbeziehungen entstanden, die als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG beurteilt wurden, so handelt es sich auf der Ebene der Kap-Ges im Zeitpunkt der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Vorteilsausgleich bei Nutzungsüberlassungen?

Tz. 90 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn es sich bei den gegenläufigen Leistungen nicht um einlagefähige Vermögensvorteile handelt. Auch Nutzungsüberlassungen können also Gegenstand eines Vorteilsausgleichs sein; es muss sich bei den Leistungen nicht zwingend um die Übertragung von WG handeln. Allerdings hat der BFH in seiner äl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Unmittelbare Zweckverwirklichung im Ausland durch inländische Körperschaften

Tz. 263 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Zweckverwirklichung im Ausl konnte unmittelbar durch die inl Kö oder unter Einschaltung einer ausl Kö erfolgen, wenn diese als Hilfspers iSd § 57 Abs 1 AO anzusehen war. Nach dem AEAO Nr 7 zu § 51 Abs 2 ist bei im Inl ansässigen Kö der Inl-Bezug in Gestalt des möglichen Beitrags zum Ansehen D im Ausl – ohne besonderen Nachw – bereits dad...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.5 Auswirkungen der vGA auf die Anerkennung der Organschaft?

Tz. 1830 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vGA im Rahmen eines Organkreises führt idR nicht dazu, dass die Organschaft nicht anerkannt werden könnte. Sie stellt lediglich eine vorweggenommene Gewinnabführung dar. Die tats Durchführung des GAV wird dadurch nicht in Frage gestellt. Dies sieht auch die Fin-Verw so (s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015); ebenso s Schiffers (in E & Y, vGA/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 267 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG fallen nur die BgA, die selbst eine eigene Rechtspersönlichkeit nach den Grundsätzen des öff Rechts besitzen (s § 4 Abs 2 KStG), zB Zweckverbände oder (rechtsfähige) AöR (Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Landesbanken, Versicherungen usw). Hierzu s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 6). Tz. 268...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.9 Disagio

Tz. 1072 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Auch bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter ist es zulässig, ein Disagio zu vereinbaren und dafür die lfd Zinszahlungen entspr niedriger festzulegen. Bei der Bemessung der Höhe des Disagios sollte man sich an die marktüblichen Bedingungen bzw an die Festlegungen im so genannten Fonds-Erl halten; s Schr des BMF v 20.10.2003 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Zahlungstag (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 168 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als Zahlungstag ist der Tag zu bescheinigen, an dem die Kö ihre Leistungen an den AE erbracht hat (dazu auch s Urt des BFH v 24.02.2015, BStBl II 2017, 101). Das Erbringen der Leistungen kann zB durch Barzahlung, Überweisung oder Gutschrift erfolgen. Der zu bescheinigende Zahlungstag ist nicht immer identisch mit dem Tag, an dem dem AE die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vorbehalt des Spendenabzugs

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufgr des § 10 Nr 1 S 2 KStG bleibt der Spendenabzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG) vom Abzugsverbot ausgenommen. Hierdurch soll klargestellt werden, dass der Spendenabzug nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Kö mit der Spende zugleich satzungsgem vorgeschriebene Zwecke verfolgt. Die Einführung des S 2 in § 10 Nr 1 KStG geht auf die BFH-Rspr (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Anwendungsregelung

Tz. 242 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist der Tatbestand der Sacheinlage in eine Pers-Ges gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). Es fällt auf, dass die Regelung in Abs 5 des § 24 UmwStG als Rechtsfolge der Sacheinlage nicht genannt ist, obwohl § 24 Abs 5 UmwStG eine Sonderbestimmung zur Bewertung des Sacheinlagegegenstand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 129m Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG bestätigt die bisherige Rspr des BFH (s Tz 60), dass die Vereinbarung eines Mischentgelts die Anwendung des § 24 Abs 1 UmwStG nicht von vornherein ausschließt. Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buchkap gegeben ist (s § 24 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.10 Wiederbeschaffungsrücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO

Tz. 112 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im AEAO Nr 6 zu § 62 Abs 1 Nr 2 wurde geregelt, dass eine Wiederbeschaffungsrücklage für Fahrzeuge und andere WG, für deren Anschaffung die lfd Einnahmen nicht ausreichen, zulässig ist. Daraus folgt aber nicht, dass Mittel iHd Abschr generell einer Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 2 AO zugeführt werden dürfen. Vielmehr ist es erforderlich, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträglichen Änderungen an den Bestandtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.7 Lizenzen/Erfindungen

Tz. 1373 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine Betriebsaufspaltung kann auch durch die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer ungeschützten Erfindung entstehen. Es ist dabei unerheblich, ob die Erfindung oder das Nutzungsrecht für das Besitzunternehmen eine wes Betriebsgrundlage bilden. Entscheidend ist die Wesentlichkeit bei der Betriebs-Gesellschaft. Überlässt die Betriebs-Kap-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beendigung der Organschaft vor Wiederangleichung der Abführungsdifferenz

Tz. 242 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Endet die Organschaft vor Wegfall der Ursache für eine frühere Minder- bzw Mehrabführung, ändert das auf der Ebene der OG nichts an dem Bestand des stlichen Einlagekto. Dass auf der Ebene des OT im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung bzw bei veräußerungsgleichen Tatbeständen die erhöhten bzw geminderten AK der Beteiligung an der OG Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3 Verrechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekonto

2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA Tz. 101e Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekonto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestel...mehr