Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 22 Abs 1 UmwStG

Tz. 188 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein Antrag auf Werterhöhung kann die übernehmende Gesellschaft "in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG" stellen, wenn ein Einbringungsgewinn I rückwirkend zu versteuern ist (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Angesprochen ist die "sperrfristschädliche" Verfügung über Anteile, die aus der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd §§ 20 Abs 1,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts für das der Betriebsstätte des Organträgers zugerechnete Organeinkommen (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 7 KStG)

2.2.6.7.1 Allgemeines Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812 ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Keine Nutzbarkeit eines Übertragungsgewinns zur "Rettung" eines Verlustvortrags, Zinsvortrags usw (§ 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG)

7.2.1 Allgemeines Tz. 92 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.10 Zurechnung des Teilwertansatzes nach § 13 Abs 3 S 1 KStG zu der vororganschaftlichen Zeit (§ 14 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 1020 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 4 KStG ist der Tw-Ansatz nach § 13 Abs 3 S 1 KStG der vororganschaftlichen Zeit zuzurechnen (dazu auch s Beschl des BFH v 06.06.2013, BStBl II 2014, 398 Rn 32, nachfolgend s Beschl des BVerfG v 14.12.2022, BGBl I 2023 Nr 93 und DStR 2023, 683 Rn 6; weiter s Beschl des BFH v 27.11.2013, BStBl II 2014, 651, nachfolgend s Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.3 Zurechnung des Organeinkommens

Tz. 849 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, welche rechtliche Qualität die Zurechnung des Organeinkommens hat und auf welcher Rechenstufe iRd Einkommensermittlung des OT sie zu erfolgen hat, ist nicht abschließend geklärt. § 14 Abs 1 S 1 KStG spricht von der Zurechnung des Einkommens der OG. Nach der Rspr des BFH (s Beschl des BFH v 20.06.1974, BB 1974, 1238, 1239; weiter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Versteuerter Einbringungsgewinn

Tz. 189 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den Einbringenden eine (wirksam bekanntgeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Der sog Kaufmannstest (§ 14 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 741 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 3 KStG muss der über den Mindestbetrag nach § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet sein (sog "Kaufmannstest"). Krit dazu s Ortmann-Babel/Bolik (DB 2018, 1876, 1878). Diese an den Wortlaut des § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG anlehnende Formulierung stellt, wie Weiss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden (§ 6 Abs 1 Nr 1a EStG)

Tz. 122 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind im eingebrachten BV Gebäude enthalten, ist für Zwecke der Anwendung des § 6a Abs 1 Nr 1a EStG die Anschaffung des Gebäudes durch den Einbringenden sowie der Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe der AK unmaßgeblich. Denn die Übernehmerin tritt eben nicht die stliche Rechtsnachfolge ein, so dass ihr diese objektbezogenen St-Merkmale ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7 Pensionsrückstellung

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Wert einer Pensionsverpflichtung gilt gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG der Wert gem § 6a EStG (auch wenn im Übrigen die Sacheinlage mit dem gW angesetzt wird, s § 20 UmwStG Tz 199). Anzusetzen ist danach (s UmwSt-Erl 2025 Rn 23.18) bei Pensionsanwartschaften vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der nach § 6a Abs 3 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.7 Mehr-/Minderabführungen bei Verlusten der Organschaft

Tz. 1515 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Mehr-/Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG auch vorliegen können, wenn die OG einen Verlust erlitten hat, bestehen unterschiedliche Auff. Beispiel: Eine OG, die seit Jahren über einen GAV mit ihrem zu 100 % beteiligten OT verbunden ist, weist in ihrer H-Bil einen Verlust von ./. 500 TEUR aus. Der St-Bil-Verlust beträgt weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Vorlage einer Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG

Tz. 199 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung (s Tz 189 ff) muss gem § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen FA iSv § 22 Abs 5 (UmwStG)" nachgewiesen werden. Die Bescheinigungsvorlage ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Ansatz eines Erhöhungsbetrags bei der übernehmenden Gesellschaft. Die Zahlung der St auf den r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Ablehnung der Richtlinienregelung durch den BFH

Tz. 961 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) hat die frühere Regelung in R 59 Abs 3 S 4 KStR 1995 nicht bestätigt. Der BFH sieht im früheren KStG keine Rechtsgrundlage, die es der Fin-Verw erlauben könnte, eine hr-liche Gewinnabführung für stliche Zwecke in eine GA umzudeuten. Nach den Urt-Gründen bestimmt sich allein nach Maßgab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 240 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit das verrechenbare EBITDA eines Wj die Nettozinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wj vorzutragen (EBITDA-Vortrag, s § 4h Abs 1 S 3 HS 1 EStG, s Tz 240a ff). Im umgekehrten Fall sind in einem Wj nach § 4h Abs 1 S 1 EStG nabzb Zinsaufwendungen bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangegangenen Wj abzb ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.1 Grundsatz

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die durch den Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in § 23 Abs 1 und 3 UmwStG zum Ausdruck kommende stliche Rechtsnachfolge der Übernehmerin gilt nicht zugleich für verfahrensrechtliche Zwecke. Dieses Rechtsnachfolgeprinzip erfasst nur materiell-rechtliche Fragen; dh insbes die Ermittlung des lfd Gewinns der Übernehmerin bezogen auf das überno...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Public Private Partnerships

Tz. 64 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 PPP-Projektgesellschaften sollen lt Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 31) im Grundsatz von der Zinsschranke nicht betroffen sein. PPP (Public Private Partnership) ist die Zusammenarbeit zwischen öff Hand und Privatwirtschaft zur wirtsch Erfüllung öff Aufgaben. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen der öff Hand und dem privaten Partner will die Fin-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Nicht 100%ige Beteiligung

Tz. 30 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die oa Grundsätze gelten auch insoweit, als die Übernehmerin nicht oder zu weniger als 100 % an der Übertragerin beteiligt ist. § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwG spricht von "soweit". Bzgl der übrigen AE der übertragenden Kö findet eine Verschmelzung gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden MG statt. Tz. 31 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Keine Besitzzeitanrechnung

Tz. 133 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für die weitere Gewinnermittlung bei der Übernehmerin eine gewisse Besitzdauer Voraussetzung (zB § 6b Abs 4 Nr 2, Abs 10 S 4 EStG: sechsjährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum AV eines inl BV), zählt für durch die Sacheinlage übernommenen WG nur die Zugehörigkeit ab dem regelmäßig zurückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag. Bei im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.3 Organschaft

Tz. 81e Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur stlichen Rechtsnachfolge im Hinblick auf die finanzielle Eingliederung und die Zugehörigkeit der Beteiligung an der OG zu einer inl BetrSt des OT als Voraussetzung für eine kstliche Organschaft s Urt des BFH v 28.07.2010, BStBl II 2011, 528; v 28.07.2010, BFH/NV 2011, 67; v 11.07.2023, BStBl II 2024, 413; v 11.07.2023, BStBl II 2024, 41...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, PersGes im ertragstlichen Organschaftsverbund, Ubg 2009, 426; Müller, Verfahrensrechtliche Fragen in Organschaftsfällen, DK 2009, 167; Hendricks, Verfahrensrechtliche Grundlagen der kstlichen Organschaft, Ubg 2011, 711; Rödder, Die Kleine Organschaftsreform, Ubg 2012, 717 und 808; Dötsch/Pung, Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 22 Abs 2 UmwStG und Entrichtung der anfallenden Steuer

Tz. 201 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestalt nachträglicher AK (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG), wenn (und soweit) der Einbringende die anfallende St (s Tz 189–190) entrichtet hat (s Tz 191 ff). Dies setzt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.5 Teilbetriebseigenschaft

Tz. 81g Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Keine stliche Rechtsnachfolge gibt es im Fall einer Teilbetriebseinbringung im Hinblick auf die Teilbetriebseigenschaft des durch Sacheinlage erworbenen Vermögens. Die Annahme eines Teilbetriebs hängt (ua) von einer Abgrenzung der dort betriebenen Tätigkeit im Gesamtunternehmen des Einbringenden und später bei einer Übernehmerin mit eigenem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Die frühere Regelung in den KStR 1995

Tz. 960 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995 bezeichnete den Differenzbetrag, um den die hr-liche Gewinnabführung den St-Bil-Gewinn der OG überstieg, weil für stliche Zwecke ein Ertrag bzw ein Aufwand aus der vororganschaftlichen in die organschaftliche Zeit oder umgekehrt verlagert wurde, als vorvertraglich verursachte Mehrabführung . Bei solchen Mehrabführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden: Nach Buchst a greift das Abzugsverbot nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs unter der Freigrenze von 3 Mio EUR liegen (s Tz 72 ff). Nach Buchst b greift das Abzugsverbot nicht, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verschmelzung bei wechselseitiger Beteiligung (kombinierter upstream-/downstream-merger)

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind zwei Kö wechselseitig aneinander beteiligt (dazu s § 19 Abs 1 AktG), ist jede Kö in dem Umfang der Beteiligung zugleich TG und MG der anderen. Da die §§ 11–13 UmwStG jeweils isoliert sowohl die Aufwärts- als auch die Abwärtsverschmelzung zum Bw zulassen, sind keine Gründe ersichtlich, die Kombinationsform nicht zuzulassen (glA s Streck/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103 ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnahmen – mit an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Keß/Zillmer, Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei Umstrukturierungen – Teuer erkaufte Rechtssicherheit?, DStR 2008, 1466; Misera/Baum, Verbindliche Auskünfte im Besteuerungsverfahren, Ubg 2008, 221; Hendricks/Rogall/Schönfeld, Probleme der behördlichen Zuständigkeit für die Erteilung verbindlicher Auskünfte in Umw-Fällen nach dem UmwStG, Ubg 2009, 197; Hageböke/He...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.4 Vorteilsgewährung an Schwestergesellschaften der Organgesellschaft (sog Dreiecksfälle)

Tz. 858 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) ihrer SchwGes (TG 2) mit gesellschaftsrechtlicher Veranlassung einen geldwerten Vorteil, wird nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Beschl des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348, mwNachw) dieser Vorteil über die gemeinsame MG "umgeleitet". Es wird in einem ersten Schritt e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.4 Zum Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen den Einzelheiten s Tz 1070 ff. Die Abweichung darf nicht auf einer Umkehrwirkung von vororganschaftlichen oder organschaftlichen Abweichungen in früheren Jahren beruhen. Wegen der Nichtbildung von AP bei sog gegenläufigen Mehr-/Minderabführungen s Tz 1276.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.7 Verbleibenszeiten

Tz. 81i Stand: EL 121 – ET: 01/2026 S hierzu auch Tz 35.Ist dem Einbringenden eine St-Vergünstigung gewährt worden und wird die St-Vergünstigung von dem (zeitraumbezogenen) Tatbestandsmerkmal abhängig gemacht, dass das begünstigte WG im BV des (Teil-)Betriebs verbleibt (sog Verbleibensvoraussetzung/Behaltefristen), führt die Einbringung des (Teil-)Betriebs vor Ablauf der Verb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.2 Nachträgliche Veränderung des Buchwerts

Tz. 40b Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sollte die übernehmende Gesellschaft zwar insges die Bw der Sacheinlage fortführen, kommt es allerdings später zu Bw-Aufstockungen gem § 23 Abs 2 UmwStG ; aufgr einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung (s Tz 182 ff), liegt dennoch eine Bw-Einbringung vor. § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich nur auf das Bewertungswahlrecht der übernehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Voraussetzungen nach alter Rechtslage

Tz. 80 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 galt die Zinsschranken-Grundregel nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Ein Abstellen auf die Konzernzugehörgkeit ist mit dem KrZwMG 2023 entfallen und ist nur noch Voraussetzung für den EK-Escape nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Allgemeines

Tz. 1519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Vergangenheit kannte das StR keine besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen für die Organschaft (s Hendricks, Ubg 2011, 711). Spezialregelungen sind mit der Einfügung des § 14 Abs 5 KStG erst durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit erstmaliger Geltung für nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Zusammenspiel von EBITDA- und Zinsvortrag

Tz. 242b Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zins- und EBITDA-Vortrag stehen zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Beide können idR nicht nebeneinander existieren. Denn ein Überhang an nabzb Nettozinsaufwendungen kann nur entstehen, wenn nicht ausreichend verrechenbares EBITDA des lfd Wj und keine ausreichenden EBITDA-Vorträge aus Vorjahren vorhanden sind. Umgekehrt kann ein EBI...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verhältnis des § 14 KStG zu anderen ertragsteuerlichen Vorschriften

Tz. 30 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 KStG regelt zusammen mit den §§ 15–17 und 19 KStG die kstliche Organschaft. Eine ergänzende, das stliche Einlagekonto betreffende Regelung findet sich in § 27 Abs 6 KStG . 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 200 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 KStG nennt für konzernzugehörige Kö (dazu s Tz 230 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Anwendung des EK-Escape, dass die von irgendeiner konzernzugehörigen Gesellschaft an nicht konzernzugehörige wes beteiligte AE (oder an diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an Dritte, die auf die genannten AE bzw auf die nahe s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 38 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh ggü erklärt, dass eine Sacheinlage (zum Bsp) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Begünstige Wirtschaftsgüter

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Erg-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in B/H, § 23 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Gestaltungsvorschläge im Fachschrifttum

Tz. 745 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Jauch (DK 2019, 220, 225 ff) weist in seinem Beitrag auf im Schrifttum gemachte Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung bzw Reduzierung der Begrenzungswirkungen des § 14 Abs 2 S 2 KStG hin und macht eigene Vorschläge. Schiffers (DStZ 2019, 79, 90) schlägt vor, den außenstehenden AE statt durch reguläre Kap-Beteiligung in Form einer atypisch sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 82 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz 41). Die Besit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.1 Allgemeines

Tz. 965 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG wurde die in R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995 enthaltene Regelung nahezu identisch in das KStG übernommen und durch begleitende Regelungen im KStG und EStG ergänzt. Nach § 14 Abs 3 S 1 und 2 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als GA der OG an den OT. Es handelt sich dabei nicht um au...mehr