Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Steuerfreistellung von Sanierungserträgen, verbunden mit der Nichtberücksichtigung von Verlusten und Verlustabzügen (§ 8 Abs 1 KStG iVm § 3a und § 3c Abs 4 EStG)

10.2.1 Allgemeines Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.3 Anteilsüberlassung von einer Personengesellschaft (Personengesellschaft als überlassende Gesellschaft, Verleiher)

Tz. 438 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) überlassende Kö ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, die ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 "Behaltefrist" für das eingebrachte Vermögen?

Tz. 230c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ob ein eingebrachter Betrieb oder Teilbetrieb (aus Sicht des Einbringenden) seine Qualität als Sachgesamtheit bei der Übernehmerin beibehält (s Tz 67, 111) oder ob das eingebrachte Vermögen als Ganzes oder in Teilen bei der Übernehmerin verbleibt oder alsbald nach der Einbringung weiter übertragen wird (s Tz 68, 101), ist für die Annahme e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschl des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1994, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 295 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Liegt eine der genannten Voraussetzungen bei Leistungsbeziehungen der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter nicht vor, ist idR die gesamte Leistungsbeziehung in vollem Umfang als vGA anzusehen (s Gosch, DStZ 1997, 1). Getrennt zu beurteilen sind jedoch zB die einzelnen Komponenten der Gesamtausstattung einer GF-Vergütung (Grundgeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Buchwertfortführung, soweit …

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 11 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen für die Bw-Fortführung führen bei anteiligem Nichtvorliegen nicht dazu, dass insges eine Bw-Fortführung nicht möglich ist (s Tz 39). Das UmwStG beschr die Aufdeckung der stillen Reserven auf den Teil des übergehenden BV, für den die ges Voraussetzungen nicht vorliegen. GlA s Rödder (in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.5 Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tz. 337 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das UntStFG ist § 8b Abs 6 S 1 KStG dahingehend erweitert worden, dass die Abs 1–5 des § 8b KStG nicht nur auf Dividenden und VG, die die MU-Schaft erzielt, anwendbar sind, sondern auch auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe des MU-Anteils selbst, soweit sie auf im mitunternehmerischen BV gehaltene Anteile an Kö ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei fehlendem Besteuerungsrecht für erhaltene Anteile

Tz. 229 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach bisherigem Recht waren die stillen Reserven bei einer Einbringung vollständig aufzudecken, wenn beim Einbringenden für die erhaltenen (einbringungsgeborenen) Anteile kein inl Besteuerungsrecht bestand (s § 20 Abs 3 UmwStG aF). Eine derartige Einschränkung des Antrags auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW enthält § 20 UmwStG ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Anteilsveräußerung in der Interimszeit

Tz. 127 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Auf einen AE, der bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö im Rückwirkungszeitraum seine Beteiligung an der übertragenden Kö ganz oder tw veräußert (auch durch Barabfindung gem § 29 UmwG, § 125 UmwG, § 207 UmwG, s Tz 104), ist die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG insoweit nicht anzuwenden (s § 2 UmwStG Tz 58 unter b, bb). Das bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei dem übernehmenden Rechtsträger (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

5.4.3.1 Allgemeines Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.11 Anwendung der S 1 bis 8 des § 8b Abs 10 KStG auch bei Investmentanteilen (§ 8b Abs 10 S 11 KStG)

Tz. 451 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 8b Abs 10 S 11 KStG mit Wirkung ab dem 01.01.2018 redaktionell an das ab dem 01.01.2018 geltende InvStRefG angepasst worden. Nach der Neufassung gilt als Anteil iSd S 1 bis 10 auch der Anteil iSv § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 2 KStG

Tz. 148 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 KStG sind bei kj-gleichem Wj der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an inl Kap-Ges erstmals ab dem VZ 2002 (bei abw Wj 2000/2001 der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, erstmals ab dem Wj 2002/2003), stfrei, wenn der Veräußerer eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kö ist. Wegen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG gem JStG 2007, GmbHR 2006, 1321; Dieterlen/Dieterlen, Keine Einkommensminderung des verdeckt einlegenden Gesellschafters als Voraussetzung einer einkommensneutralen verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG, DStZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeine Anwendungsregelung (§ 34 Abs 1 KStG)

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Fortschreibung der Jahreszahl in § 34 Abs 1 KStG durch das JStG 2024 in 2025 bedeutet, dass die Änderungen des KStG, soweit es dazu keine Spezialregelungen in den übrigen Abs des § 34 KStG gibt, erstmals für den VZ 2025 zu beachten sind. Für die Beurteilung, ob die Vorschriften des KStG für ältere VZ anzuwenden sind, ist jeweils die Fassu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.6 Sondervorschriften für Verträge mit minderjährigen Kinder

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schließt eine Kap-Ges mit einem minderjährigen Kind eines beherrschenden Gesellschafters einen Vertrag (zB einen Miet-, Pacht- oder Darlehensvertrag), sind die Voraussetzungen des Rückwirkungsverbots zu beachten. Bei Verträgen mit minderjährigen Kindern sind die besonderen Vorgaben des Zivilrechts zu erfüllen. Insbes muss ein Ergänzungspflege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Im Sacheinlagegegenstand enthaltene einbringungsgeborene Anteile aus einer "Alteinbringung" bei Einbringungen vor dem 01.01.2025

Tz. 145 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehören zum BV des nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils auch Anteile an Kap-Ges, rechnen diese Anteile grds als unselbständiger Bestandteil zum Sacheinlagegegenstand (s Tz 30ff). Dies galt bei Einbringungen vor dem 01.01.2025 (s Tz 144a) auch, wenn die Beteiligungen aus einer vorangegangenen Einbringung gem §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.3 Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 670 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Fin-Verw hat das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) zunächst ohne begleitende Anwendungsregelung im BStBl veröffentlicht; es war also allgemein und ohne Übergangsregelung anzuwenden. Man ging dabei offenbar davon aus, dass hinsichtlich von vGA in der Vergangenheit kein Vertrauensschutztatbestand geschaffen worden sei. Schließl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Allgemeines

Tz. 244 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 4 KStG nennt in allen drei Nrn ausdrücklich die Pers-Handelsgesellschaft (als Erwerber, als Veräußerer bzw als Beteiligten). Bei der Anwendung des überholten § 8c Abs 1 S 5 KStG idFd WachstumsBG vertrat die Fin-Verw urspr noch die Auff, dass Pers-Ges wegen ihrer ertragstlichen Transparenz nicht als "dieselbe Pers" iSd Ges anzus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 232 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch die Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich im Zeitpunkt des stlichen Übertragungsstichtags – unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts gem § 20 Abs 2 UmwStG – ein Gewinn bei der Übernehmerin ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist zB durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten möglich ("Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Erstmalige Anwendung des § 27 Abs 6 S 3 KStG idF des JStG 2024 (§ 34 Abs 6e S 5 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 27 Abs 6 S 3 KStG idF des JStG 2024 ist gem § 34 Abs 6e S 5 KStG idF des JStG 2024 erstmals auf alle Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Für die Bestimmung des Zeitpunktes der Minder- und Mehrabführungen ist auf das Ende des Wj der OG abzustellen (s § 34 Abs 6e S 6 iVm § 14 Abs 4 S 7 KStG und s § 14 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian, Die neue Konzernklausel des § 8c Abs 1 S 5 KStG, Ubg 2015, 288; Gläser/Zöller, B-Reg beschließt Nachtrag zum ZollkodexAnpG, BB 2015, 1117; Hinder/Hentschel, Aktuelle Entwicklungen zum stlichen Verlustuntergang in Konzernsachverhalten, GmbHR 2015, 742; Korn/Strahl, Stliche Hinw und Dispositionen zum Jahresende 2015, NWB 2015, 3606, 3621; Pflüger, Es geht schon wieder los:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Anwendung des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 461 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG idF des JStG 2009 ist § 8b Abs 10 KStG stets auf der Ebene der OG anzuwenden (s § 15 KStG Tz 46ff). Krit hierzu s Heurung/Seidel (BB 2009, 472, 474), die die Gefahr einer Doppelbesteuerung sehen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Einbringungsgeborene Anteile alten Rechts durch Infektion (Überspringen stiller Reserven) bei Einbringen vor dem 01.01.2025

2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie Tz. 149 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Waren in einer Sacheinlage vor dem 01.01.2025 (s Tz 144a) einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, waren die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Neufassung von § 36 Abs 4 und 6 KStG in § 34 Abs 11 KStG idF JStG 2024 (§ 34 Abs 11 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach der bisherigen Übergangsregelung des § 36 Abs 4 KStG (idF von § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010) sind, wenn die Summe der unbelasteten Teilbeträge EK 01–03 negativ ist, diese Teilbeträge zunächst untereinander und danach mit den mit KSt belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der ihre Belastung zunimmt (EK 30, 40, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.4 Unentgeltliche Bezugsrechtsausübung

Tz. 152 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Verzichtete der AE von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 UmwStG aF (iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF) zugunsten eines Angehörigen darauf, neue Anteile zu übernehmen, oder übertrug der AE ein entstandenes Bezugsrecht unentgeltlich auf den nahen Angehörigen, war kein Realisationstatbestand gegeben. Das (rechtliche oder wirtsch) Bezugsrecht l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren hat sich die stliche Situation der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen grundlegend geändert, standen doch zur Zeit des Anrechnungsverfahrens den abzb BRE stpfl Dividendenerträge aus der Anlage der Versichertenbeiträge in Kap-Beteiligungen gegenüber, während nach Inkraf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschalierend, dass die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Neufassung der anzuwendenden Fassung von § 36 KStG in § 34 Abs 11 KStG idF des JStG 2024 (§ 34 Abs 11 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das BVerfG hat mit Beschl v 24.11.2022 (2 BvR 1424/15, HFR 2023, 285) entschieden, dass § 36 Abs 4 KStG idF von § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010 sowie § 36 Abs 4 KStG idF von § 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG teilw unvereinbar mit Art 14 Abs 1 iVm Art 3 Abs 1 GG ist, soweit diese Regelungen zu einem Verlust von KSt-Minderungspotenzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Verlustabzugsbeschränkung, § 8c KStG, und Organschaft, DK 2008, 548; Benz, Die Auswirkungen des § 8c KStG bei der Organschaft, Ubg 2011, 772; Schmid/Mertgen, Organschaft, Zinsschranke und § 8c KStG bei unterjährigem Beteiligungserwerb – eine St-Falle, DB 2012, 1830; Suchanek, Die Rechtsfolgen des § 8c KStG bei Organschaft, FR 2013, 349; Brinkmann, § 8c KStG und Organs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns

Tz. 258 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. Der Einbringungsgewinn ist bei der ESt der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 9 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Verschonungsregelung in § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008, nach der nur bestimmte Wohnungsunternehmen (an denen jurPers d öff Rechts oder Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG zu mind 50 % beteiligt sind und Gen) sowie st-befreite Kö statt der ausschüttungsunabhängigen KSt-Erhöhung gem § 38 Abs 5 und 6 KStG iHv 3 % des Bestandes des EK 02 die Weite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie bereits erwähnt (s Tz 41), gehen nach § 8c Abs 1 S 1 KStG die nicht genutzten Verluste vollständig unter, wenn ein Erwerberkreis innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Verlust-Kö erwirbt (s Rn 21 und 30 des BMF-Schr v 28.11.2017). Wegen der durch das WachstumsBG mit erstmaliger Wirkung für einen schädlichen Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbes wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu einer Zuordnung des zivilr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36ff); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage iSd § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ermittlungsschema

Tz. 249 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Vorteilszuwendung an einen Nicht-mehr-Gesellschafter

Tz. 521a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Pers, der ein Vorteil zuzurechnen ist, im Zeitpunkt der Verursachung der Verpflichtung zwar Gesellschafter der Kö, im Zeitpunkt des Zuflusses aber nicht mehr (Nicht-mehr-Gesellschafter) und steht diese Pers im Zeitpunkt des Zuflusses einem jetzigen Gesellschafter nahe, so ist wohl nach hM die vGA noch dem ausgeschiedenen Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Auf Vorwegvergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG gerichtete Verbindlichkeiten

Tz. 138 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schuldet die übertragende Kap-Ges ihren AE am stlichen Übertragungsstichtag noch Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für überlassenes FK, Mieten und dgl, hat sie in ihrer Übertragungs-Bil eine entspr Verbindlichkeit auszuweisen; der entspr Aufwand ist bei ihr noch stwirksam. Bei den an der Verschmelzung teilnehmenden AE gelten diese Beträge als a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Vorgängerregelung des § 11 UmwStG war § 14 UmwStG 1977. Die Konzeption des UmwStG 1977 war an das kstliche Anrechnungsverfahren angepasst. Durch Ges v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) wurde das UmwStG an das großzügiger gewordene HR angepasst (UmwStG 1995). In diesem Zusammenhang wurde aus dem früheren § 14 der heutige § 11 UmwStG. Durch das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Weitere Leistungen des Einbringenden neben der Sacheinlage

Tz. 298 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Trägt der Einbringende Kosten der Einbringung, die nach dem Veranlassungsprinzip der übernehmenden Gesellschaft zuzuordnen sind (s Tz 252, zB Gründungskosten der Übernehmerin), können diese nicht sofort abgezogen werden Es handelt sich um zusätzliche AK der durch die Sacheinlage erhaltenen Anteile (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.1 Allgemeines

Tz. 243 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Voraussetzung für die Anwendung des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass eine Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für ein Darlehen hingegeben wurden, vorliegt und dass der Darlehens- oder Sicherheitengeber zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stamm-Kap der Kö, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr