Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine rückwirkende Vereinbarung

Tz. 276 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine "von vornherein" abgeschlossene Vereinbarung liegt nur vor, wenn diese vor Erbringen der vom beherrschenden Gesellschafter (oder von der Kap-Ges) geschuldeten Leistung und nicht erst vor Zahlung der Vergütung an den Gesellschafter (oder an die Kap-Ges) getroffen wird (s Urt des BFH v 11.12.1991, BStBl II 1992, 434). Es muss also im Vorh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Pensionsverzicht durch nahe stehende Personen

Tz. 223 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits der Grs des BFH hat in seinem Grundsatzbeschl im Jahr 1997 (Ls 3) entschieden, dass auch ein Forderungsverzicht durch eine nahe stehende Pers eine verdeckte Einlage sein kann, die bei der Kap-Ges zu einer außerbilanziellen Korrektur und bei der nahe stehenden Pers zum Zufluss von Arbeitslohn führt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein st-schädlicher Beteiligungserwerb an der OG hat bezogen auf § 8c Abs 1 KStG folgende Auswirkungen: Ein vororganschaftlicher Verlustabzug der OG iSd § 15 S 1 Nr 1 KStG geht – vorbehaltlich des § 8c Abs 1 S 4–8 KStG – insges unter (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017). Bezogen auf einen lfd Verlust der OG kann sich ein Verlustuntergang nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2.2 Rechtslage ab 01.01.2024 (§ 20 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 218b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das JStG 2024 ist § 20 Abs 2 UmwStG um einen "S 5" ergänzt worden. Demnach ist das eingebrachte BV für Zwecke des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG (sowie § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG, dazu s Tz 224j) unter Berücksichtigung der Entnahmen und Einlagen iSd § 20 Abs 5 S 2 UmwStG zu ermitteln. Durch diese rspr-brechende Ges-Änderung reagi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Erwerb der Organbeteiligung im "Mitternachtsfall"

Tz. 199 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird eine 100%ige Beteiligung an einer OG durch ein sog Mitternachtsgeschäft zum Ende ihres Wj (31.12., 24:00 Uhr; kj-gleiches Wj unterstellt) veräußert, bedeutet das nach den sog "Mitternachtsgrundsätzen", dass der bisherige OT die Beteiligung mit Wirkung zum 31.12., 24.00 Uhr veräußert hat, der Erwerber die Beteiligung mit Wirkung zum 01.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Betrieb einer Personengesellschaft

Tz. 39 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Werden alle wes Betriebsgrundlagen (auch des Sonder-BV, s Tz 40) einer (mitunternehmerisch tätigen, gew infizierten oder gew geprägten) Pers-Ges iR einer Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG übertragen, handelt es sich um die Einbringung eines "Betriebs". Der Gegenstand der Sacheinlage bezieht sich uE auf die MU-Schaft als eigenständiges Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Verbot der Verwertung von Verlustpotential aus Finanzinstrumenten und Anteilen an Kap-Ges bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 5 UmwStG)

Tz. 366a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem Willen des Ges-Gebers widerspricht es dem Sinn und Zweck der Regelungen des UmwStG, wenn Wertverluste von WG, die der Übernehmerin als Folge einer unter das UmwStG fallenden Umstrukturierung zwar (stlich) rückwirkend zugerechnet werden, aber wirtsch bereits beim Einbringenden eingetreten sind, mit Gewinnen der Übernehmerin saldier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des JStG 2024 sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz über die amtl bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schlussbil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.2 Anteilsüberlassung an eine Personengesellschaft (Personengesellschaft als Entleiher)

Tz. 435 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) andere Kö (Entleiher) ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern (auch) vGA das Einkommen nicht. Im EStG sind vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG genannt. Danach gehören auch vGA zu den Bezügen iS dieser Vorschrift und damit zu den Einnahmen aus KapV. Weder im KStG noch im EStG ist jedoch eine Definition des Begriffes der vGA enthalten; es handelt sich um einen sog unbestimmten R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Grundsätze und allgemeine Vorbemerkungen

Tz. 800 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 VGA kommen auch und gerade in Unternehmensgr und Konzernen häufig vor. Die Tatbestandsmerkmale einer vGA sind in solchen Fällen grds identisch mit dem "normalen" Grundfall einer vGA. Dies gilt insbes für das Merkmal der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (dazu s Tz 100ff). Die Rechtsfolgen einer solchen vGA sind idR aber wes komplexer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.5 Übrige Fälle der Sacheinlage (insbesondere Einzelübertragung)

Tz. 318 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 UmwStG ist in allen anderen als den in S 1 und 2 genannten Einbringungssachverhalten der Beginn der Acht-Monats-Frist für die Rückbeziehung grds der Abschluss des Einbringungsvertrags (dh Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags). Geht das wirtsch Eigentum am eingebrachten Vermögen nicht mit Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft (§ 3 Abs 2a UmwStG)

Tz. 156a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 IRd JStG 2024 wurde in § 3 Abs 2a UmwStG erstmals eine ges Frist eingeführt, innerhalb derer die stliche Schluss-Bil der übertragenden Kö beim FA eingereicht werden muss. Die ges Verpflichtung zur Abgabe einer stlichen Schluss-Bil kann hierdurch ggf mit Zwangsmitteln durch das FA durchgesetzt werden. Die übertragende Kö ist nach § 3 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.1 Sonderbetriebsvermögen I

Tz. 128 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Sonder-BV I werden die einem MU gehörenden oder stlich zuzuordnenden WG bezeichnet, die unmittelbar dem Betrieb der MU-Schaft dienen (zB s Urt des BFH v 14.04.1988, BStBl II 1988, 667, 668; v 19.02.1991, BStBl II 1991, 789, 790; v 30.03.1993, BStBl II 1993, 864, 866; und v 21.12.2021, BStBl II 2022, 651 unter B.II.1.a) mwNachw). Das fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Begriffserläuterungen

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8c Abs 1 S 4 KStG enthält mehrere Begriffe, von denen der des "Erwerbers" und der des "Veräußerers" den Bereichen des § 17 EStG bzw des § 8b Abs 2 KStG entstammen, während die Begriffe "übertragender Rechtsträger" und "übernehmender Rechtsträger" dem UmwStG entlehnt sind. UE sind diese Begriffe normspezifisch auszulegen (glA s Adrian, Ubg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen. Die Abfindungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene Einlagen zu neutrali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ebene der Körperschaft

Tz. 91 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die AE können eine verdeckte Einlage in die Kap-Ges nicht nur durch die Zuführung von WG, sondern auch durch den Verzicht auf Forderungen ggü der Kap-Ges bewirken. Ein solcher Verzicht führt durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit bei der Kap-Ges zu einer Vermögensmehrung, die nach hr-lichen Grundsätzen als Gewinn ausgewiese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Geschäfte, die nur mit Gesellschaftern abgeschlossen werden können

Tz. 138 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Fremdvergleich ist nicht bei allen Geschäften eines AE mit "seiner" Kö ein geeigneter Abgrenzungsmaßstab für die Prüfung einer vGA. Auf ihn kann es nämlich naturgemäß bei Geschäften nicht ankommen, die nur mit den Gesellschaftern abgeschlossen werden können. Bei Rechtsverhältnissen, die iRd Erstausstattung einer Kap-Ges zustande gekommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die BRep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht st-verstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Schaubild

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.3 Die Auswirkungen des § 15 S 1 Nr 2 KStG auf die Verlustkürzung bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb an der Organgesellschaft

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei einer OG nicht anzuwenden (sog "Bruttomethode"; dazu s auch § 15 KStG Tz 19ff). Das führt dazu, dass das Organeinkommen um an sich stfreie Dividendenerträge und um Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu hoch und um an sich nabzb Ausgaben iSd § 8b Abs 3 u 5 KStG und Verluste aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Übergang des Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 20 Abs 9 UmwStG)

Tz. 375 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 9 UmwStG ist durch das URefG 2008 angefügt worden und durch die Einf einer Abzugsbeschränkung für betriebliche Zinsaufwendungen gem § 4h EStG (Zinsschranke) veranlasst (zur erstmaligen Anwendung s § 27 Abs 5 UmwStG). Es wird geregelt, ob die übernehmende Gesellschaft eine dem eingebrachten BV anhaftende zukünftige Abzugsmöglichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Rechtslage in den Jahren bis 2008 (vor Abgeltungsteuer)

Tz. 635 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 43 Abs 1 Nr 1 EStG unterlagen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug (ab 2009: 25 %; bis 2008: 20 %). Darunter fallen nach dem Gesetzeswortlaut grds auch vGA, da es sich auch bei einer vGA um einen Kap-Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG handelt (s § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Die einbehaltene KapSt wird – zumindest bis zum Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 2 UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Entsprechende Anwendung der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 439 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 8b Abs 10 S 7 KStG vor, sind die S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG entspr anzuwenden. Fraglich ist, ob insbesondere die folgenden Voraussetzungen der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG auf der Ebene der Pers-Ges oder der Ebene der MU-Kö zu prüfen sind: Auf die Anteile ist bei der Verleiherin § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.10 Erstmalige Anwendung

Tz. 449 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7 S 9 KStG idF des URefG 2008 ist die Neuregelung des § 8b Abs 10 KStG durch das URefG 2008 erstmals ab dem VZ 2007 anzuwenden. Bei kj-gleichem Wj gilt die Regelung damit erstmals für das Wj 2007, bei einem abw Wj gilt die Neuregelung erstmals für das Wj 2006/2007. UE ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung: Definition für § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner aktuellen Rspr definiert der BFH eine vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG alsmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008

Tz. 180 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges durch Bargründung. Gegen (zeitnahe)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafte...mehr