Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG steht in Zusammenhang mit § 4 Abs 6 KStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 8 Abs 7 und Abs 8 KStG. § 4 Abs 6 KStG regelt, in welchen Fällen vd einzelne BgA mit stlicher Wirkung zu einem neuen, einheitlichen BgA zusammengefasst werden können. Dies hat insbes Bedeutung für den Ausgleich von Verlusten aus einem der früheren Einzel-BgA mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Frühere Rechtslage

Tz. 45 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen und Ordnungsgeldern wurde bis zum Jahre 1983 in ständiger Rspr (vgl Nachw bei Rettig, BB 1984, 595) und von der FinVerw (s R49 KStR 2004 iVm R 120 EStR) generell abgelehnt. Noch im Urt des BFH v 18.05.1972 (BStBl II 1972, 623) hatte dieser unter Hinw auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 226 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 195) handelt es sich bei der Bestimmung des § 6b EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Diese ist nach § 8 Abs 1 KStG auch bei der Einkommensermittlung von Kö und damit von BgA zu berücksichtigen. Es bestehen daher keine Bedenken, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6b EStG von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Begriff "Mitgliedergeschäft"

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung von Gen sind folgende Arten von Geschäften zu unterscheiden (s R 5.11 Abs 6 KStR 2022): Zweckgeschäfte (s Tz 27 ff und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 25 ff), Gegengeschäfte (s Tz 31 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 30), Hilfsgeschäfte (s Tz 32 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 31 ff), Nebengeschäfte (s Tz 33 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. S 8 der Vorschrift wurde durch das JStG 2010 angefügt. Die Vorschrift ist ab dem VZ 2009 anzuwenden (s Tz 36ff). § 8 Abs 9 S 9 KStG wurde durch das "Gesetz gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) in die Vorschrift ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Tätigkeit der jur Pers d öff Rechts muss gew sein. Damit sollen im Grundsatz alle Einrichtungen der öff Hand der KSt unterworfen werden, die das äußere Bild eines Gew haben (s Tz 23). Insoweit gelten die Grundsätze des § 15 Abs 2 S 1 EStG entspr. Kraft ausdrücklich ges Regelung in § 4 Abs 1 S 2 KStG sind jedoch die Absicht, Gewinn zu erz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Person der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Personen, Kö (insbes Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist Gesellschafterin der Personengesellschaft

Tz. 74 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw unterscheidet insoweit zwischen einer Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft, dh einer ausschl mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Pers-Ges, und einer solchen Beteiligung an einer Pers-Ges, deren Tätigkeit tw oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Hierzu s § 4 KStG Tz 51ff. Handelt es sich b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sonstige nicht abziehbare Steuern

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenfalls darf das Einkommen der Kö nicht gemindert werden durch den Abzug der ausl St (s Tz 34), der ErbSt und die Erbersatzst (s Urt des BFH v 14.09.1994, BStBl II 1995, 207), des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305), der KiSt, Lastenausgleichsabgaben. Die GewSt unterlag als Realst schon früher nicht dem Abzugsverbot nach § 10 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.11 Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art, insbesondere von Gewinn- und Verlustbetrieben?

Tz. 148 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH (s Beschl des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190 und s Urt v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hatte die Frage aufgeworfen, ob eine vGA allein schon dann anzunehmen ist, wenn ein BgA eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit ausübt, die (auch oder im Wes) im Interesse seiner Träger-Kö liegt. Diese Frage hat auch Bedeutung für die s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Ausdrückliche Vereinbarung der Konzessionsabgabe erforderlich

Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Keine Gewinn-, sondern nur Einnahmeerzielungsabsicht erforderlich

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 4 Abs 1 KStG ist entgegen der Regelung zum Begriff des Gew in § 15 Abs 2 EStG eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Die Einnahmeerzielungsabsicht iSd § 4 Abs 1 KStG umfasst nach dem Einnahmebegriff des § 8 Abs 1 EStG nicht nur die Erzielung von Einnahmen, sondern auch alle geldwerten Vorteile, die im Verlauf der wirtsch Akt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Umwandlungs-Vorgängen

Tz. 335 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der Änderung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG durch das JStG 2007 bzw durch das SEStEG (s Tz 255ff) gelten "in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG " (für Umwandlungen, für die das UmwStG idF des SEStEG anzuwenden ist) bzw "in Fällen der Einbringung nach dem Achten und des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art in einer Kap-Ges (insbes GmbH)

Tz. 153 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ein BgA kann in die Rechtsform einer Kap-Ges gekleidet werden (Einbringung des Betriebs in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – § 20 UmwStG). Die Kap-Ges, als Eigengesellschaft bezeichnet, wird nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften besteuert (s R 4.1 Abs. 7 KStR 2022). Durch die Einbringung weiterer BgA in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG)

13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Relative oder absolute Grenze der sonstigen Gegenleistung

Tz. 129l Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Regelung in § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG enthält in Buchst a) eine relative Betrachtung in Abhängigkeit der Wertigkeit des Sacheinlagegegenstands und in Buchst b) eine absolute Höhe der Gewährung sonstiger Gegenleistungen, welche zu keiner Einschränkung des Antrags auf Bw-Übernahme führt. Beide Möglichkeiten sind alt anzuwenden (s § 24 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Stellungnahme zu § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 und S 2 KStG

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der früheren Praxis zur stlichen Behandlung dauerdefizitärer BgA ist im Interesse der Rechtssicherheit gewiss zu begrüßen. Jedoch wird das StR – wieder einmal – unsystematisch mit außerstlichen Erwägungen belastet (hierzu s auch Beschl des BFH v 13.03.2019, Az: I R 18/19, Rn 65, der jedoch durch Beschl des BFH v 29.01....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei einer Organgesellschaft

Tz. 29a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 15 S 1 Nr 5 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist, ist § 8 Abs 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des OT anzuwenden. Hierzu s § 15 KStG Tz 95b ff. § 15 S 1 Nr 5 KStG stellt also darau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Verlusttragung bei mehreren beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 62b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Beteiligung mehrerer jur Pers d öff Rechts an der Kap-Ges vertrat die Fin-Verw zunächst die Rechts-Auff, dass sich die Verlusttragungspflicht grds nach der Beteiligungsquote (und nicht nach dem Verhältnis der Stimmrechte; aA s Pinkos, DStZ 2010, 96) bemesse, dh alle an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts müssten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Rechtsfolgen eines begünstigten Dauerverlustgeschäfts

Tz. 64 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bedeutung der Formulierung, dass "... die Rechtsfolgen einer vGA nicht ... zu ziehen sind..." sinngemäß s Tz 34. Dies betrifft sowohl die Ebene der Kap-Ges als auch diejenige der AE, bei denen insoweit § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG nicht anzuwenden ist (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303, Rn 25, und s Urt des BFH v 11.12.2018, Az:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Verlustausgleich zwischen den Sparten – § 8 Abs 9 S 4 KStG

Tz. 28 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 4 KStG ist ein Ausgleich eines in einer Sparte erzielten negativen GdE mit dem positiven GdE einer anderen Sparte oder ein Abzug nach § 10d EStG in einer anderen Sparte nicht zulässig. Die spartenweise Ermittlung des GdE (s Tz 16ff) wird also in Bezug auf die Verlustverrechnung fortgesetzt. Tz. 28a Stand: EL 111 – ET: 09/2023...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Betriebseinbringung im Ganzen: Zurückbehaltung unwesentlicher Betriebsgrundlagen

Tz. 89b Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG setzt voraus, dass ein Betrieb in eine Pers-Ges eingebracht und der Einbringende MU dieser Gesellschaft wird oder seine MU-Stellung erweitert. Ein "Betrieb" ist dann gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebracht, wenn alle seine funktional wes Betriebsgrundlagen in das mitunternehmerische BV der Pers-Ges übergehen (s Tz 90). Die Bestimmung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Rückzahlung von Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 83 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso, wie die Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als BA abzb sind, sind Rückzahlungen von Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als stpfl BE anzusetzen. Dies ergibt sich uE im Umkehrschluss aus § 10 Nr 4 KStG (ebenso hierzu s Urt des RFH v 08.02.1938, RStBl 1938, 494; s Tz 41 zum sog actus contrarius bei der Rückzahlung nabzb Ausgaben und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG – übrige Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Alle übrigen Tätigkeiten der Eigengesellschaft sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG einer einheitlichen Sparte zuzurechnen. Unter diese übrigen Tätigkeiten fallen die hoheitlichen Tätigkeiten, die kein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG darstellen, nicht nach § 8 Abs 7 S 2 KStG begünstigte dauerdefizitäre wirtsch Tätigkeiten und die mit G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Verhältnis zu Spezialgesetzen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelung des § 6 Abs 2 EnWG (Entflechtung bei Energieversorgungsunternehmen) s Tz 461ff. Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelungen in den §§ 14, 14a FMStG (Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts sowie Maßnahmen zur Reaktion auf die Energiekrise) s Tz 471ff. Tz. 24–30 Stand: EL 111...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 42 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Nach Rechtsauff von Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 636) und Paetsch (in R/H/N, KStG, § 8 Rn 1872) handelt es s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG)

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Auf- oder Abspaltung bzw der Ausgliederung ähnelt die in § 174 Abs 2 UmwG geregelte Teilübertragung. Erfolgt die Teilübertragung durch Auf- oder Abspaltung des Vermögens der Übertragerin, ist § 15 UmwStG anzuwenden. Erfolgt sie hingegen durch Ausgliederung von Vermögen auf eine Kap-Ges, ist § 20 UmwStG anzuwenden. Bei einer Vermögensübertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Veränderungen der Tätigkeiten innerhalb der Sparten – § 8 Abs 9 S 3 KStG

Tz. 19 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8 Abs 9 S 3 KStG enthält die Aussage, dass die Anzahl der Sparten nicht "festgeschrieben" ist, zB nach der bei Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 8 Abs 9 KStG (s Tz 36ff) vorliegenden Anzahl, sondern sich den jeweiligen Tätigkeiten dynamisch anpasst. Es können also lfd neue Sparten hinzukommen b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Verhältnis zu § 9 KStG

Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Systematisch unterscheiden sich § 9 und § 10 KStG zwar durch den Ausgangssatz in ihrer Überschrift: Während § 9 KStG hier die "abzb" Aufwendungen erwähnt, spricht § 10 KStG von den "nabzb" Aufwendungen. Materiell enthalten aber beide Vorschriften Elemente, die sowohl eine tw Abziehbarkeit wie auch eine tw Nichtabziehbarkeit (zB hinsichtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.4 Einbringung eines Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellshaft gehören, in diese Kapitalgesellschaft

Tz. 341 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In dem Fall, dass im Zuge einer Einbringung eines BgA in eine GmbH bisherige Anteile an dieser GmbH, die BV des BgA waren, zurückbehalten und (unentgeltlich) ins Hoheitsvermögen überführt werden, ist zu prüfen, ob eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung in Rn 20.09 des Schr des BMF v 11.11.2011 (BStBl I 2011, 1314; keine Annahme eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Beispiel zu den Folgen von Veränderungen in den Tätigkeiten einer Kapitalgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachverhalt: In einer Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllt, werden folgende Tätigkeiten ausgeübt: Anm zum Sachverhalt: Strom- und Bäderbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Ergänzungs-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.3 Gewichtigkeit der Verflechtung aus Sicht des Energieversorgungsbetriebs gewerblicher Art

Tz. 127h Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Sicht des Energieversorgungs-BgA ist die Gewichtigkeit nach Rn 5 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) gegeben, wenn das BHKW über eine elektrisch installierte Leistung von mind 50 kW verfügt. Ab dieser installierten Leistung wird also offensichtlich unterstellt, dass das BHKW einen gewichtigen Beitrag zur Stromversorgungstätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.6 Veräußerung innerhalb der Sperrfrist

Tz. 254 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Veräußerung oder der Zeitpunkt der gleichgestellten Vorgänge (Realisierung der Ersatzatbestände) muss "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" erfolgen (s § 24 Abs 5 UmwStG). Beginn dieser "Sperrfrist" ist der stliche Einbringungsstichtag (s Tz 159ff). Wird die Einbringung mit stlicher Rückwirkung durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Besteuerung beim Mitglied und Verhältnis zu § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (Abgeltungsteuer)

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die derzeitige Praxis und Auff im Schrifttum berücksichtigt Rückvergütungen von Gen beim Empfänger wie eine Minderung/Erhöhung des der Rückvergütung zu Grunde liegenden Geschäfts (s Klein in Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 22 Rn 301ff; Rüsch in F/D, § 22 KStG, Rn 63). Dies soll nur gelten, soweit die Voraussetzungen des § 22 KStG erfüllt un...mehr