Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Beteiligungserwerb durch einen dem veräußernden Alleingesellschafter nachgeordneten Rechtsträger (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 2 KStG)

Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 2 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übernehmendem Rechtsträger der Veräußerer zu 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Veräußerer eine natürliche oder jur Pers oder eine Pers-Handelsgesellschaft ist. § 8c Abs 1 S 4 Nr 2 KStG bezieht dem Veräußerer nahestehende Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 2 und 3 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Danach ist § 8b Abs 3 KStG auf ausl Beteiligungen idR bereits in 2001 anzuwenden, bei inl Beteiligungen idR erst ab 2002. AA s Mössner/Rouenhoff (IWB, D, Gr 4, 429). § 8b Abs 3 KStG enthält – anders a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG

Tz. 146 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Dieses Merkmal ist in seiner Formulierung relativ neu (eingeführt durch s Urt des BFH v 17.10.2001, BStBl II 2004, 171). In seiner früheren Rspr hatte der BFH von der Notwendigkeit einer "Auswirkung auf das Einkommen" gesprochen (grundlegend s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 522 und v 22.02.1989, BStBl II 1989, 475). Die neue Formul...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.1 Einheitliche Betriebseinbringung

Tz. 30 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringungsgegenstände des § 20 Abs 1 UmwStG beziehen sich (allesamt) auf betriebliche Sachgesamtheiten. Dabei umfasst der Betriebsbegriff in gegenständlicher Hinsicht die Summe der Einzel-WG des BV (konstitutiv der funktional wes Betriebsgrundlagen, s Tz 40). Erst die Gesamtheit der Einzel-WG und die damit zum Ausdruck kommende Organis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgr konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897; Ballwieser/Frase, Zur (Un-)anwendbarkeit von § 8c KStG bei konzerninternen Umstrukturierungen – oder: Die Jurisprudenz als "verstehende Wissenschaft", BB 2009, 1502; Bien/Wagner, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 63) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 47 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bewegliche WG sind funktional wes Betriebsgrundlagen, wenn sie für die Betriebsführung ein wirtsch Gewicht besitzen und nicht jederzeit ersetzbar sind. Hier kommen insbes WG des AV in Betracht, die für den Betriebsablauf unerlässlich sind, so dass ein Erwerber des Betriebs diesen nur mit ihrer Hilfe in der bisherigen Form fortführen könnte (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umw von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG Tz 95ff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.5 Ausländisches Vermögen

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In der Übertragungs-Bil (s Tz 22ff) der Kap-Ges ist grds auch das im Ausl belegene BV auszuweisen, das im Wege der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge auf die Pers-Ges oder natürliche Person übergeht. Wegen einer Ausnahme, s Tz 115. Der St-Status einer ausl BetrSt wird durch die Umw der Kap-Ges nicht berührt (Ausnahme: s Tz 103). Fraglich ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43ff) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Elektronische Übermittlung der Unterlagen zur Gewinnermittlung

Tz. 26 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 5b Abs 1 EStG idF des Steuerbürokratieabbauges ist in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird, der Inhalt der Bil sowie der G + V-Rechnung nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Ebenso sind Ansätze oder Beträge zur Anpassung einer H-Bil an stliche Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsfolgen bei einer verbilligten Nutzungsüberlassung

Tz. 97 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verbilligte Nutzungsüberlassung ist kein einlagefähiger Vermögensvorteil und führt deshalb nicht zu einer verdeckten Einlage; dazu s Tz 42ff. Bei der Kö erfolgt in diesen Fällen also weder eine (Aufwands-)Buchung noch eine außerbilanzielle Korrektur; damit weist die Kö allerdings ein aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhöhtes Einko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.5 Mehrere Betriebe einer natürlichen Person

Tz. 35 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine natürliche Pers kann für Zwecke der ErtrSt einen einheitlichen (Gesamt-)Betrieb oder (zeitgleich) mehrere eigenständige Betriebe bei derselben Einkunftsart oder vd Einkunftsarten führen (Rückschluss aus § 6 Abs 5 S 1 EStG; ebenso s § 2 Abs 1 S 1 und 2 GewStG; ständige Rspr s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1989, 901 unter Nr 2); v 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für die AE der übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ballwieser/Frase, Zur (Un-)anwendbarkeit von § 8c KStG bei konzerninternen Umstrukturierungen – oder: Die Jurisprudenz als "verstehende Wissenschaft", BB 2009, 1502; Bien/Wagner, Die Konzernklausel bei § 8c KStG, BB 2010, 923; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm, Ubg 2010, 73; Franz, Enge oder weite Auslegung der "Konzernklau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Anrechnungsverfahren befreite § 8b Abs 1 KStG 1999 auf der Stufe der empfangenden Kö nur Dividendenbezüge aus dem Inl, die bei der ausschüttenden Kö aus dem Teilbetrag EK 01 finanziert worden sind. Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 1 KStG ist durch das StSenkG (Halb-Eink-Verfahren) sachlich auf alle Inl- und Ausl-Dividenden sowie personel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Widerlegbare Vermutung

Tz. 510 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Da das "Nahestehen" bzw das "Näheverhältnis" lediglich ein Indiz für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis ist, reicht zur Begr des "Nahestehens" jede Beziehung zwischen einem Gesellschafter und dem Zuwendungsempfänger aus, die den Schluss zulässt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kö an den Dritten beeinflusst; s Urt des BFH v 18.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.7 Übersicht zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf gewerblich tätige Personengesellschaften mit Auslandsbezug

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.3 Stichtagsbetrachtung oder zeitraumbezogene Beurteilung (Gesamtplan)?

Das BV eines lebenden Unternehmens ist infolge der Geschäftsvorfälle ständigen Veränderungen unterlegen. Diese Veränderungen betreffen auch den Zeitraum bis zur Einbringung bzw den Rückbezugszeitraum (dh die Zeitspanne zwischen dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag und der tats Einbringung des Betriebs oder Eintragung der Umw). Scheiden in einem zeitlichen Zusammen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betrifft, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Sonderregelung für Mitglieder einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe (§ 8b Abs 4 S 8 KStG)

Tz. 301 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteiligungsquote Beteiligungen von Kreditinstituten iSd § 1 KWG, die selbst Mitglied einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe sind, an anderen Mitgliedern derselben Verbundgruppe zusammengerechnet. Hiermit soll insbes eine Besteuerung in den Verbandstrukturen der Sparkassen und Genos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin

Tz. 293 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Sonderstellung erhaltener Anteile, soweit diese auf die Mitübertragung "einbringungsgeborener Anteile" zurückgehen (§ 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF)

Tz. 146 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Quotale Sperrfristverhaftung beim Halbeink-Verfahren und der St-Freistellung nach § 8b KStG der erhaltenen Anteile § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF enthielt eine Sonderregelung, die aus dem Systemwechsel der st-begünstigten Besteuerung von Einbringungssachverhalten der §§ 20, 21 UmwStG idF ab SEStEG und infolge dessen dem Wegfall der speziellen Best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II.1.b) mwNachw; v 29...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.2 Der subjektive Tatbestand bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 673 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wie allgn bei Zuwendungen iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG muss auch bei vGA an Gesellschafter oder an nahe stehende Pers neben der objektiven Zuwendung der subjektive Tatbestand einer Zuwendung erfüllt sein. Dies gilt nach der oben dargestellten BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.09.2017, BStBl II 2018, 292, 296, 299) nun aber nur für die Schenkung zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vorliegen der Voraussetzungen einer Einlage

Tz. 8 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ob eine Einlage vorliegt, ist nach den Umständen des Zeitpunkts zu entscheiden, in dem der Verpflichtete seine Zusage auf die Leistung gegeben hat. Es kommt also auf die Zeit der Begr der Verpflichtung an. Im Zeitpunkt der Erfüllung muss demggü nicht zwingend eine Gesellschafterstellung vorliegen. Eine Einlage kann somit zum einen auch durch e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 05/2025mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 (§ 34 Abs 6g S 2 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gem § 34 Abs 6g S 2 KStG idF des JStG 2024 ist § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG idF des JStG 2024 auf alle offenen Fälle anzuwenden. Lt der Ges-Begr (BT-Drs 20/13419, S 239–240) werde durch die Ergänzung des Verweises auf § 20 Abs 1 S 5 InvStG klargestellt, dass die in § 15 S 1 Nr 2a S 5 KStG geregelte Ausnahme von der Bruttomethode auch dann gilt, wen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist "für die Anwendung des Abs 1 ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Kö unbeachtlich". Obwohl § 8c Abs 1a KStG nur von "Beteiligungserwerb" spricht, fällt uE wie bei § 8c Abs 1 KStG darunter auch der Erwerb von Mitgliedschaftsrechten usw (glA s Mückl/Remplik, FR 2009, 689, 690 u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Teilbetrieb

Ausgewählte Literaturhinweise: Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 100...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Nachsteuer nach § 37 Abs 3 KStG oder nach § 34 Abs 12 S 2ff KStG aF

Tz. 68 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das SEStEG ist die ausschüttungsabhängige KSt-Minderung bei oGA durch eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ersetzt worden. Wegen Einzelheiten s § 37 KStG Tz 97ff. Damit ist § 37 Abs 3 KStG ab 2007 mangels eines Anwendungsbereichs bedeutungslos geworden. Wenn auch die von einer Kö vereinnahmten GA nach § 8b Abs 1 S 1 KStG grds s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 Umw...mehr