Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze)

Tz. 52 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung (dazu s Tz 46a) wegen eines zwingenden Ansatzes des übertragenen WG zum Tw aufzudecken: wenn die Besteuerung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG

Tz. 162 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrechtsnachfolge" erfolgt. Damit wird der stliche Tatbestand der Rückw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Teilbetriebsfiktion in § 6 Abs 2 S 1 bis 3 EnWG

Tz. 463 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 15 Abs 1 S 2 UmwStG setzt eine st-neutrale Spaltung das Vorliegen von "Nur-Teilbetrieben" voraus. Da fraglich ist, inwieweit ein Netzbetrieb die Voraussetzungen eines echten Teilbetriebs (s Urt des FG Ba-Wü v 04.11.1998, EFG 1999, 605) erfüllt, enthält § 6 Abs 2 S 1 und 3 EnWG eine Teilbetriebsfiktion. Dazu s auch das nicht veröffent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7.1 Rechtslage bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2016

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das UStG in der bis einschl Besteuerungszeitraum (= Kj) 2016 geltenden Fassung stellte hinsichtlich der Voraussetzungen zur Annahme eines BgA auf die kstliche Definition ab: nach § 2 Abs 3 UStG in dieser Fassung des Gesetzes "sind die jur Pers d öff Rechts nur im Rahmen ihrer BgA (s § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG) und ihrer L + F-Betriebe gew ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rücklage nach § 6b, c EStG (Bildung und Übertragung)

Tz. 135 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Versteuerung des Einbringungsgewinns kann durch eine Rücklage nach § 6b EStG (oder § 6c EStG) hinausgeschoben werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als Einbringende als auch für Kö und Pers-Ges. Die Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG ist als Übertragung der einzelnen WG des Sacheinlagegegenstands durch Tausch zu werten (s Tz 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Nach § 22 KStG nicht abziehbare Rückvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 68 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gen Rückvergütungen, die die Voraussetzungen des § 22 KStG nicht erfüllen, sind Gewinnverwendungen iSd § 8 Abs 3 KStG, denen kein ordnungsgemäßer Gewinnverteilungsbeschl zugrunde liegt, also vGA (s R 22 Abs 13 KStR 2022). Das Nichterfüllen der Voraussetzungen des § 22 KStG kann auf vd Gründen beruhen: Die Rückvergütungen wurden unzulässigerwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematische Stellung; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung als Rechtsinstitut zur Aufsplittung des BV einer übertragenden Kö auf mehrere Gesellschaften ist das Gegenstück zur Verschmelzung, die der Zusammenführung des BV mehrerer Kö bei einer Übernehmerin dient. § 15 UmwStG regelt die stliche Behandlung der spaltungsbedingten Vermögensübertragung zwischen Kö, während § 16 UmwStG den Vermö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Sparten im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG – "hoheitliche" Dauerverlustgeschäfte

Tz. 7 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tätigkeiten, die als Dauerverlustgeschäfte Ausfluss einer Tätigkeit sind, die bei jur Pers d öff Rechts zu einem Hoheitsbetrieb gehören, sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 KStG jeweils gesonderten Sparten zuzurechnen. Zu diesen "hoheitlichen" Dauerverlustgeschäften s § 8 Abs 7 KStG Tz 49ff. Vd hoheitliche Dauerverlustgeschäfte stellen uE jeweils ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Frist für den Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Antrag auf Bewertung des eingebrachten BV unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (wie bei § 20 UmwStG, s § 20 UmwStG Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Maßgeblichkeit des europäischen Teilbetriebsbegriffs seit Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 99 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Beantwortung der Frage, welcher Teilbetriebsbegriff maßgebend ist, sind theoretisch vier Antworten denkbar (dazu, mwNachw, s Beinert/Benecke, FR 2010, 1009, 1020):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 "Einrichtung" im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Legaldefinition des Begriffs "BgA" (s § 4 Abs 1 KStG), die auf die Rspr des RFH (s Urt des RFH v 22.10.1929, RStB1 1929, 666) zurückgeht, ergibt sich uE, dass als Einrichtung in diesem Sinne jede nachhaltige und selbständige wirtsch Tätigkeit anzusehen ist, die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der jur Pers d öff Rechts als selbstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Erstattung nicht abziehbarer Steuern und Nebenleistungen

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Nichtabziehbarkeit von (gezahlten) Pers-St ergibt sich zunächst keine Automatik dahingehend, dass Erstattungen von Pers-St im Umkehrschluss aus § 10 Nr 2 KStG das stliche Einkommen nicht erhöhen dürfen. Eine solche lässt sich auch nicht über eine analoge Anwendung des § 3c EStG begründen. Allerdings hat der BFH (s Urt des BFH v 04.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.2 Zusammenfassung mehrerer Bäder mit dem Energieversorgungsbetrieb gewerblicher Art

Tz. 127g Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in Tz 127f genannte Grenze bezieht sich nur auf den Wärmebedarf des Bades, das an das BHKW angeschlossen ist. Diese Aussage ist dann von Bedeutung, wenn der Bad-BgA aus mehreren Einzelbädern besteht, die als gleichartig nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG zusammengefasst sind. Die urspr Entw-Fassung des BMF-Schr enthielt insoweit noch die aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Arten der Spaltung

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Dritte Buch des UmwG (§§ 123–173 UmwG) regelt umfassend die zivilrechtliche Seite der Spaltung, und zwar als Sonderrechtsnachfolge (partielle Gesamtrechtsnachfolge, s Tz 1). Die Spaltung von Kap-Ges hat nichts mit der Betriebsaufspaltung gemein, dh mit der Aufspaltung in ein Betriebs- und ein Besitzunternehmen. Bei der Spaltung fehlt das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Beteiligte Rechtsträger; unter § 15 UmwStG fallende Vermögensübergänge

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der für stliche Übertragungen bis zum 31.12.2021 geltenden Rechtslage müssen gem § 1 Abs 2 UmwStG die an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staats gegründete Gesellschaften iSd Art 54 AEUV bzw iSd Art 34 des EWR-Abkommens sein, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hohe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist der Wert, der sich unter Beachtung der stlichen Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungs-Bil oder Eröffnungs-Bil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwill...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die Fin-Verw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Einbringungsfolgegewinn/-verlust

Tz. 197 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall der Einbringung in eine bereits bestehende Pers-Ges kann sich ein Gewinn (oder Verlust) aus der Übernahme des BV iRd Einbringung iSd § 24 UmwStG ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist insbes durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten denkbar (Konfusion von eingebrachtem un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt und Regelungssinn

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während die §§ 11–13 UmwStG für die Verschmelzung die stlichen Folgen für die übertragende und die übernehmende Kö sowie für die AE der Übertragerin vollumfänglich regeln, erklärt § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die §§ 11–13 UmwStG vorbehaltlich des § 15 Abs 1 S 2 und des § 16 UmwStG für entspr anwendbar, macht aber in seinem Abs 2 eine st-neutrale Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8.2 Bestandsschutz für bestimmte Altfälle

Tz. 70 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist im Einzelfall vor dem 18.06.2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses des JStG 2009) bei der Einkommensermittlung nach anderen Grundsätzen als nach § 8 Abs 7 KStG verfahren worden, so sind diese Grundsätze nach § 34 Abs 6 S 5 KStG idF des JStG 2009 insoweit letztmals für den VZ 2011 anzuwenden. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.2 Nicht alle beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen an der Verlusttragung teilnehmen

Tz. 62d Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Verw-Auff (s Vfg des BayLfSt v 18.10.2010, DStR 2010, 2636) reicht es für die ausschl Verlusttragung durch die an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts aus, dass dann, wenn an der Kap-Ges eine jur Pers d öff Rechts oder eine Gr von jur Pers d öff Rechts die Mehrheit der Stimmrechte innehat, nur diese jur Pers d öff Rechts oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.1 Gewinnbegriff iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 297 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei der Besteuerung des Kap-Erträge aus BgA ohne eigene Rechtsspersönlichkeit geht es um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Kö als (tats) GA anzusehen wären, und die Höhe des zur GA tats zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem hr-lichen Jahresüberschuss (s Urt des FG Ddf v 18.03.2016, EFG 2016, 1179). Als an die Träge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbestand einer vGA erfüllt. Insowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens"

Tz. 129f Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag auf Bw-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw des eingebrachten BV" vorhanden ist (s § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b) UmwStG; sog Mittelstandskomponente; als zu niedrig bemessen kritisiert s K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.5 Die Beteiligung muss in den fünf Jahren vor der Spaltung bestanden haben

Tz. 355 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 331ff), setzt die St-Neutralität der Spaltung im Fall der Trennung von Gesellschafterstämmen zusätzlich voraus, dass die Beteiligung an der übertragenden Kö bereits mindestens fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag bestanden hat (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.38). Haben die Gesellschafterstämme in den fünf Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Einbringungsgegenstand: Mitunternehmeranteil

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand einer Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Einbringungsgegenstand "MU-Anteil" ist neben dem "Betrieb" und "Teilbetrieb" gleichrangiges Übertragungsobjekt iSd § 24 Abs 1 UmwStG und behält seine Eigenständigkeit auch dann, wenn der MU-Anteil zusammen mit dem BV eines (Teil-)Betriebs eingebracht wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Nicht abziehbare Geldstrafen, Nebenleistungen vermögensrechtlicher Art und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen (§ 10 Nr 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Während sich das Verbot des Abzuges von Geldbußen etc aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ergibt, der über § 8 Abs 1 KStG auch für Kö gilt, war für Geldstrafen etc eine Parallelregelung im KStG notwendig, da § 12 Nr 4 EStG bei der KSt nicht anwendbar ist (s Tz 6). Das entspr Abzugsverbot in § 10 Nr 3 KStG betrifft die in einem Strafverfahren festges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995

Tz. 344 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG 1995 als in einem BgA entstanden (s Tz 56 ). § 8b Abs 2 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Abzug des Gewinns aus Nebengeschäften

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Überschussdefinition des § 22 Abs 1 S 4 KStG muss der Gewinn aus Nebengeschäften bei der Ermittlung des für die Verhältnisrechnung maßgebenden Einkommens ausgeklammert werden. Der Grund für diese Handhabung liegt darin, dass die Nebengeschäfte nicht der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstands der Gen dienen, sondern auf eine erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Beispiele s Tz 21ff). Da die an einer solchen Umwandlungsmaßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Dauerverlustgeschäft als wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt

Tz. 28 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt voraus, dass eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Nach Geißelmeier/Bargenda (s DStR 2009, 1333, 1338) ist insoweit eine Totalgewinnprognose auf Vollkostenbasis zu erstellen, die ua auch die AfA berücksichtigt. GlA s Meier (FR 2010, 169) und s Meier/Semelk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gesetzliche Regelung durch das Änderungsgesetz vom 25.07.1984 (BGBl I 1984, 1006)

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 (BGBl I 1984, 1006) hatte der Ges-Geber seinerzeit auf die Beschl des GrS des BFH in der Weise reagiert, dass er das früher nur durch Verw-Anw und Rspr angeordnete Abzugsverbot ges verankerte. Obwohl der GrS des BFH nur über die Abziehbarkeit von Geldbußen und Ordnungsgeldern (zu let...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr