Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Zeitpunkt der Korrektur einer Einlage

Tz. 10 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ist eine Einlage erfolgswirksam gebucht (Gewinnermittlung 1. Stufe), ist eine Korrektur in dem Jahr vorzunehmen, in dem die (Ertrags-)Buchung erfolgt ist. Der Zeitpunkt der (außerbilanziellen) Korrektur (Gewinnermittlung 2. Stufe) richtet sich somit – wie bei vGA (dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 351ff) – immer nach dem Jahr der (Ertrags-)Buchung....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu Vermögensminderungen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 73ff. Vermögensminderungen bei Kö ergeben sich – im Gegensatz zu verhinderten Vermögensmehrungen – unmittelbar aus der Buchführung der Kö. Die Vermögensminderung basiert auf einer Ausgabe oder einem Aufwand der Kö, die/der in irgendeiner Weise verbucht worden ist. Tz. 368 Stand: EL 103 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Erhebung von Zuschlagsteuern

Tz. 97 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG auch auf "die Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (ZuschlagSt)". Derzeit wird als ZuschlagSt zur KSt nur der SolZ erhoben. Nach § 1 Abs 1 SolzG wird ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur KSt erhoben. Aus dieser Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b).bb); und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II.2.b).bb).ccc); s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zeitpunkt der Beurteilung der Beherrschung

Tz. 207 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Verw-Auff muss die beherrschende Stellung im Zeitpunkt der Vereinbarung oder des Vollzugs der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensminderung vorliegen; s R 8.5 Abs 2 S 2 KStR 2015. Der erste Zeitpunkt dürfte unstreitig sein. Das Rückwirkungsverbot gilt also auch dann, wenn der Gesellschafter zwar im Zeitpunkt der Vereinbarung, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Diskussion in der Fachliteratur

Tz. 720a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In der Fachliteratur wird für diese Fälle erörtert, ob der Ansatz einer vGA durch die Einbuchung eines Rückforderungsanspruch von vornherein vermieden oder wieder (rückwirkend) korrigiert werden kann. So geht zB Wichmann (Stbg 2019, 268) davon aus, dass eine vGA der Höhe nach grds einen Forderungsanspruch der Gesellschaft verursache, den di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hinder/Hentschel, Der Erwerberkreis des § 8c KStG – Grundlagen, unbestimmte Rechtsbegriffe und offene Auslegungsfragen, GmbH 2015, 16; Suchanek/Rüsch, Die "nahestehende Pers" bei § 8c KStG, WPg 2016, 173. Tz. 102 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Beteiligungserwerb durch eine nahestehende Pers ist nicht ein mittelbarer Erwerb iSd § 8c Abs 1 S 1 KStG, der dem "Haupterwerber" ggf n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die nicht zugleich Gesellschafter ist

Tz. 514 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung einer vGA auf der Ebene des Gesellschafters und deren Zurechnung richtet sich nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Danach liegt eine vGA vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. VGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Vorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 125 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Liegen die in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen vor, hat die übertragende Kö ein Wertansatzwahlrecht. Sie kann zwischen dem Ansatz zu Bw, Zwischenwerten oder gW wählen. Wegen des Antragserfordernisses bei Bw- oder Zwischenwertansatz s Tz 59ff. Tz. 126 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw ist nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG der Wert, der sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.1 "Gewisse Selbständigkeit"

Tz. 82 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei einem Teilbetrieb als Untereinheit eines Betriebs können hinsichtlich der Selbständigkeit nicht die (gleichen) Anforderungen gestellt werden, die einen eigenständigen Betrieb ausmachen (s Urt des BFH v 15.03.1984, BStBl II 1984, 486 und v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 693 unter Rn 24). Für die Beurteilung von Betriebseinheiten ist es also uns...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Der frühere § 8 Abs 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8c KStG ist die Nachfolgevorschrift des durch dieses ÄndG aufgehobenen, aber partiell bis 2012 weiter geltenden § 8 Abs 4 KStG. § 8 Abs 4 KStG, eingefügt durch das StRefG 1990 v 26.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) und durch das Ges zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) deutlich verschärft, sol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 UmwStG gehört zum Zweiten Teil des UmwStG (§§ 3–9 UmwStG), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person regelt. § 3 UmwStG regelt die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Ohne die Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Aufteilung der Anschaffungskosten auf einbringungsgeborene Anteile alten Rechts und übrige erhaltene Anteile bei Einbringungen vor dem 01.01.2025

Tz. 300 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Waren im BV einer Sacheinlage vor dem 01.01.2025 (s Tz 144a) auch einbringungsgeborene Anteile alten Rechts (iSd § 21 UmwStG aF) enthalten, galten diese insoweit weiterhin als "einbringungsgeboren" mit der Folge, dass die zukünftige Versteuerung dieser Anteile insoweit sich von der stlichen Behandlung der übrigen erhaltenen Anteile (iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") ggü der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Verhältnis des § 8c Abs 1a S 2 KStG zu anderen (teilweise früheren) Sanierungsregelungen

Tz. 323 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der sog "Sanierungs-Erl" (Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; dazu s Tz 377ff), welcher letztmals auf Fälle anzuwenden ist, in denen der Schuldenerl vor dem 09.02.2017 stattgefunden hat, und die Sanierungsklausel in § 8c Abs1a KStG, sind uE nebeneinander anzuwenden, da die beiden Regelungen unterschiedliche Rechtsfolgen haben (glA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Es stellte sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten wurden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergingen. Dies wurde von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.5 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 8b Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 260 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Fälle des § 8b Abs 3 S 4 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch den "wes" beteiligten AE) sieht § 8b Abs 3 S 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 6) KStG die Möglichkeit eines Drittvergleichs vor. Entspr gilt in den Fällen des § 8b Abs 3 S 5 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch nahestehende Personen iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposten ist im Hinblick a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Braun/Geist, Forderungsverzichte im "Bermudadreieck" von Sanierungsgewinn, Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung, BB 2013, 351; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster, Die Entsch des GrS des BFH zum Sanierungs-Erl und ihre Folgen, FR 2017, 1002; Förster/Hechtner, StBefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.2 Voraussetzungen eines Teilbetriebs (Allgemeines)

Tz. 77 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Rspr versteht unter Teilbetrieb einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs iSd EStG aufweist und als solcher funktions- und lebensfähig ist (ständige Rspr, s Urt des BFH v 13.02.1996, BStBl II 1996, 409; v 18.10.1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 119 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die og Grundsätze zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Einlage gelten grds auch dann, wenn an der Einlage beteiligte (natürliche oder jur) Pers im Ausl ansässig sind. In diesen Konstellationen stellen sich allerdings häufig Fragen des sog materiellen Korrespondenzprinzips in § 8 Abs 3 S 4ff KStG. Dazu s Tz 150ff. § 1 AStG w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Rückausnahme bei früherer Nichtanerkennung einer Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 8 S 2 KStG)

Tz. 391 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 2 KStG gilt dessen S 1 (s Tz 390) nicht für Gewinne iSd § 8b Abs 2 KStG, soweit eine Tw-Abschr in früheren Jahren nach § 8b Abs 3 S 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. Die in § 8b Abs 8 S 2 KStG gerege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand

Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der Begünstigte nur mittelbar über an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Eink-Erzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Exkurs: § 50i EStG

Tz. 131a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 50i EStG kann iRd §§ 3ff UmwStG in folgenden Fallkonstellationen von Bedeutung sein: Aus einer Umw bis zum 28.06.2013 ist ein Anteil iSd § 50i EStG entstanden (s Tz 100a und 131b). IR einer Umw wird ein von der Überträgerin gehaltener Anteil iSd § 50i EStG übertragen (s Tz 131c). Tz. 131b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der durch das AmtshilfeRL...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.3 Gewerblicher Charakter

Tz. 88 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb muss für sich gesehen alle Merkmale eines Betriebs enthalten. Dies bedeutet, dass nach den Anforderungen des BFH an die Sachgesamtheit "Teilbetrieb" die Tätigkeit im Teilbetrieb – isoliert betrachtet – einen gew Charakter haben muss (ständige Rspr s Urt des BFH v 19.08.1998, BFH/NV 1999, 176 mwNachw; v 04.07.2007, BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Systematische Stellung; Sinn und Zweck des § 8c KStG

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unklar ist, ob § 8c Abs 1 KStG hinsichtlich der Begrenzung des Verlustabzugs iSd § 10d EStG (s Tz 140ff) als Einkommensermittlungsvorschrift und hinsichtlich der Begrenzung des Verlustausgleichs (s Tz 150) als Gewinnermittlungsvorschrift oder ausschl als Einkommensermittlungsvorschrift wirkt. Für Ersteres spricht sich Frotscher (in F/D, § 8c...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.3 Entstehung und Versteuerung des Einbringungsgewinns

Tz. 260 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn entsteht in dem Zeitpunkt des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG, s Tz 301ff). Zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das eingebrachte BV auf die Übernehmerin als Ganzes über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Aus Sicht des Einbringenden ist damit die Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Anrechnung ausländischer Steuern und § 3 Abs 3 UmwStG

Tz. 157 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Führt der Umw-Vorgang im anderen Staat zu einer Besteuerung, ist die dort tats erhobene St ggf nach § 26 KStG anzurechnen. Das setzt eine entspr Anrechnungsmöglichkeit voraus. Bezogen auf das ausl BV muss ein in D stpfl Übertragungsgewinn entstehen, der nicht infolge eines DBA von der inl Besteuerung ausgenommen (freigestellt) ist (s Tz 112...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Tz. 209a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz...mehr