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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Joachim Patt, Fabian Bernhagen
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Tz. 209a

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz 250) im Fall eines irrtümlich überhöhten Wertansatzes für das eingebrachte Vermögen durch die Übernehmerin ein Anfechtungsrecht (s § 40 FGO) gegen die maßgebliche St-Festsetzung der übernehmenden Gesellschaft zu (dh gegen den KSt-Bescheid für die Übernehmerin betr den VZ, in den der stliche Übertragungsstichtag fällt; ständige Rspr: s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421; v 25.04.2012, BFH/NV 2012, 1649; s Beschl des BFH v 06.02.2014, BFH/NV 2014, 921; s Urt des BFH v 15.06.2016, BStBl II 2017, 75; s Urt des BFH v 13.09.2018, BStBl II 2019, 385; ebenso hA s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 264; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 310, 372; s Menner, in H/M/B, 6 Aufl, § 20 UmwStG Rn 367, 480; glA die FinVerw: s Erl des FM MV v 01.11.2012, DStR 2013, 973; nunmehr auch ausdrücklich im UmwSt-Erl 2025 Rn 20.25 aE). Der Einbringende kann indes nicht mit einem Rb gegen den ihn betreffenden ESt-Bescheid geltend machen, dass der bei der aufnehmenden Gesellschaft angesetzte Wert überhöht sei (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421). Statthaft ist dagegen der Einspruch gegen die KSt-Festsetzung für die Übernehmerin; der Einbringende ist durch diesen Bescheid beschwert, weil ein vermeintlich zu hoher Bewertungsansatz wegen der materiell-rechtlichen Wertbestimmung des § 20 Abs 3 S 1 UmwStG bei ihm zu einem gestiegenen Veräußerungspreis des Sacheinlagegegenstands und somit zu e...

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