Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Zeitliche Aspekte der Prüfung der verdeckten Gewinnausschüttung

1.7.1 Ausschüttende Körperschaft Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis der verdeckten Einlagen zu anderen Rechtsgebieten und Steuerarten

5.1 Zivilrecht Tz. 106 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits die Begrifflichkeiten sind unterschiedlich: Das StR spricht von einer verdeckten Einlage, das HR von einer verdeckten Sacheinlage. Daran zeigt sich, dass das HR mit einer Geldeinlage keinerlei Probleme hat; stlich führt aber auch die Zuwendung von Geld zu einer verdeckten Einlage iSv § 8 Abs 3 S 3 KStG. Auch die Zielse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Nachträgliche Auswirkung für den Einbringenden und das eingebrachte Betriebsvermögen

6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart Tz. 240 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder all...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Berechnungsfaktoren der Anschaffungskosten

6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG) Tz. 294 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG; dh: Bw, Zwischenwert oder gW), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Erwerb von mehr als 50 %

Ausgewählte Literaturhinweise: Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Definition und Tatbestandsmerkmale der verdeckten Einlage

3.1 Definitionen Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

2.1 Übertragender Rechtsträger Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als übertragender Rechtsträger kommen – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG aF genannten Kö in Betracht. Hierbei muss es sich um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln. Die SE und SCE erfüllen stets diese Voraussetzungen. Dh, die Anwendung der §§ 3ff U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Sanierung

8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG) Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Pensionsverzicht und andere Möglichkeiten zur "Entsorgung" einer Pensionszusage

Ausgewählte Literaturhinweise: Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 20 Abs 3 und Abs 5 S 3 UmwStG)

6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin Tz. 293 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Bestimmung über das Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

4.5.2.1 Persönliches Antragsrecht der Übernehmerin Tz. 209 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Übernehmerin, dh der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen, steht allein das Antragsrecht auf Minderbewertung der Sacheinlage zu und nur sie übt das stliche (Bewertungs-)Wahlrecht für den Ansatz der iRd Einbringung übernommenen WG in ihrer St-Bil aus (Ausnahme, str, s Tz 209c). Dies ergibt sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ausnahme Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs 1 S 5 bis 8 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Dritte Voraussetzung: Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

2.3.4.3.1 Allgemeines Tz. 94 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG darf das übergehende BV nur insoweit mit dem Bw angesetzt werden, als eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht. Soweit eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, kommt es zur zwingenden stlichen Realisierung stiller Reserven ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Rechtsfolgen eines Pensionsverzichts

7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerlicher Einbringungszeitpunkt

7.1.1 Grundsatz: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Sacheinlagegegenstand Tz. 301 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der stliche Übertragungsstichtag (in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG synonym als "Einbringungszeitpunkt" bezeichnet) hat entsch Bedeutung für die stliche Behandlung der Einbringung für alle beteiligten Stpfl. Mit Ablauf dieses Stichtags endet die letztmalige Zurechnung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Wertansatz für die Sacheinlage (Regelbewertung mit dem gemeinen Wert oder Antrag auf Minderbewertung)

4.5.1 Grundsätze der Bewertung Tz. 208 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. S-Teil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Gesellschaft hat … anzusetzen"). Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vollständiger Wegfall des Verlustvortrags bei einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50 % auch verfassungswidrig?

Ausgewählte Literaturhinweise: Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gesellschafter

3.2.2.1 Grundsatz Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Zuwendung des Vermögensvorteils muss durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers erfolgen. Nur dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen (Näheres dazu s Tz 50). Die Rechtsform des Gesellschafters ist nicht entsch; es kann sich bei ihm also um eine natürliche Pers, eine Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Grundsätzlich Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 3 Abs 1 S 1 UmwStG ist das übergehende BV einschl nicht entgeltlich erworbener oder selbst geschaffener immaterieller WG in der stlichen Übertragungs-Bil (s Tz 22ff) grds mit seinem gW und nicht seinem Tw anzusetzen. Es handelt sich um eine eigenständige stliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift (s Tz 35ff), die zur Aufd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Einlagefähiger Vermögensvorteil

3.2.3.1 Grundsatz Tz. 26 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage erfordert, dass der Kö ein einlagefähiger Vermögensvorteil zugewendet wird. Einlagefähig sind nur WG, die bei der empfangenden Kö bilanziert werden können. Hierbei handelt es sich um Vermögensvorteile, die entweder einen Aktivposten schaffen oder erhöhen oder den Wegfall oder die Verminderung eines Pas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen

Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, 3 S 1 bis 3 und 8 bis 11 sowie der Abs 4 und 5 des § 37 EStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022) wird gewährleistet, dass auch bei Kö zu den ges Fälligkeitsterminen 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Zur Entstehung der St-Schuld bei Vorauszahlungen s § 30 KStG Tz 24 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Besteuerung kleiner Körperschaften (R 31.1 KStR 2022)

Tz. 34 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 156 Abs 2 AO kann die Festsetzung von St unterbleiben, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung einschl der Festsetzung außer Verhältnis zu dem festzusetzenden Betrag stehen. R 31.1 KStR 2022 stellt klar, dass diese Voraussetzung im Einzelfall auch bei kleinen Kö erfüllt sein kann, die einen Freibetrag nach § 24 oder § 25 KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.4 Steuerbefreiung der übernehmenden Körperschaft

Tz. 61 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ist die übernehmende Kö zwar unbeschr kstpfl, aber pers von der KSt befreit (insbes § 5 KStG) oder geht das Vermögen auf eine jur Pers d öff Rechts über, ist die spätere Besteuerung grs nicht sichergestellt. In der Übertragungsbil müssen die gW angesetzt werden (s UmwSt-Erl 2025 Rn 11.07). Ein Bw-Ansatz ist in diesen Fällen aber insoweit mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Entrichtung und Anrechnung der Vorauszahlungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr (§ 31 Abs 2 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Entrichtung von KSt-Vorauszahlungen gilt die Vorschrift des § 37 Abs 1 EStG grds entspr (s Tz 82). Für Kö mit abw Wj enthält jedoch § 31 Abs 2 KStG eine Sonderregelung. Danach sind bei einem vom Kj abw Wj die Vorauszahlungen auf die KSt – abw von der ESt – bereits während des Wj zu entrichten, das in dem VZ endet, für den die Vorauszahlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Stangl, Umw auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Sabelleck, Die atypisch stille Beteiligung als Umw-Hemmnis – mögliche Hinderung der stlichen Bw-Fortführung und Risiko nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung, FR 2024, 298. Tz. 62 Stand: EL 118 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren

Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von geleisteten Vorauszahlungen ist nicht mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.3 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven auf welcher Ebene?

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wortlaut des § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG verlangt für die Bw-Fortführung die Sicherstellung der Besteuerung der "in den übergehenden WG"(der übertragenden Kap-Ges) enthaltenen stillen Reserven. Er verlangt zutreffend nicht die Sicherstellung der inl Besteuerung der in den Anteilen an der betroffenen Kap-Ges repräsentierten Reserven. Dh di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Einführung der Abgeltungsteuer

Tz. 45 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Einführung der Abgeltung-St ab VZ 2009 hat sich der Charakter der KapSt gewandelt: während sie zuvor im Regelfall einer Vorauszahlung vergleichbar war und die endgültige stliche Belastung der ihr unterliegenden Eink erst iRd Veranlagung festgesetzt wurde, ist die St für die dem KapSt-Abzug unterliegenden Eink nunmehr grds abgegolten....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Ausstehende Einlagen

Tz. 140 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ausstehende Einlagen sind nach Auff der FinVerw ggf Wertberichtigungsposten zum Grund- oder Stamm-Kapital und als solche in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kap-Ges nicht zu berücksichtigen (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.05). Hr-lich wird zwar zwischen eingeforderten und nicht eingeforderten Einlagen unterschieden (s § 272 Abs 1 S 3 HGB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anwendung der Grundsätze zum Forderungsverzicht

Tz. 205 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung ggü "seiner" Kap-Ges führt zu einer verdeckten Einlage, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (s H 8.9 "Verzicht auf Pensionsanwartschaftsrechte" KStH 2022). Die zum Forderungsverzicht entwickelten Grundsätze (dazu s Tz 36ff) gelten uneingeschr auch für den Verzicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 Wert des nicht der inl Besteuerung unterliegenden Einbringungsvermögens (§ 20 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 296 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gehören zum eingebrachten BV der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG auch WG, für die im Inl kein Besteuerungsrecht besteht und für die durch die Einbringung in die übernehmende Gesellschaft auch kein inl Besteuerungsrecht begründet wird (zB ausl BetrSt mit St-Freistellung), sind die AK der erhaltenen Anteile nach § 20 Abs 3 S 1 UmwStG um die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Vorteilsausgleich bei Nutzungsüberlassungen?

Tz. 90 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn es sich bei den gegenläufigen Leistungen nicht um einlagefähige Vermögensvorteile handelt. Auch Nutzungsüberlassungen können also Gegenstand eines Vorteilsausgleichs sein; es muss sich bei den Leistungen nicht zwingend um die Übertragung von WG handeln. Allerdings hat der BFH in seiner äl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Keine "Einbringung" durch bloße Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

Tz. 8 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II.4.c)cc)bbb); ebenso s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.06 und 20.10). Im Einzelnen s Tz 64, 124. Wird der Überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 397 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die von § 8b Abs 8 KStG erfassten Bezüge sind gewstpfl, da sie nicht nach § 9 Nr 2a, Nr 7 oder Nr 8 GewStG gekürzt werden können. § 9 Nr 2a S 5, Nr 7 S 8 und Nr 8 S 4 GewStG verbieten eine Kürzung ausdrücklich. Wegen der Unterschiede zu § 8b Abs 7 KStG, s Tz 387.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.5 Folgen aus § 15 Abs 4 ErbStG

Tz. 128 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 15 Abs 4 ErbStG (ebenfalls eingefügt durch das BeitrRLUmsG) ist bei einer Schenkung durch eine Kap-Ges oder Gen das pers Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Pers oder Stiftung der Besteuerung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Stümper/Walter, Praktikerlösung für den Antrag auf Bw-Fortführung in Umw- und Einbringungsfällen, GmbHR 2008, 1147; Schmitt/Schlossmacher, Das Antragswahlrecht im UmwStG, DB 2010, 522; Koch, St-bilanzielle Antragswahlrechte nach UmwStG – Fallstricke und Praxistipps, BB 2011, 1067; Bünning, St-Bil-rechtliche Regelungen im UmwSt-Erl 2011, BB 2012, 243; Demuth, Beratungspraktische ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6.2 Teilpraxis bei unterschiedlichen Berufstätigkeiten

Tz. 100 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine einheitliche Praxis hat mehrere Teilbetriebe, wenn dem Wesen nach verschiedenartige Berufstätigkeiten ausgeübt werden, die sich an unterschiedliche Kunden oder Mandanten richten und den Praxisteilen eine organisatorische Selbständigkeit zukommt. Wird eine Abteilung einer Praxis nicht am Markt mit eigenen Mandanten/Kunden sondern nur fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Obwohl der Wortlaut des § 8c Abs 1 KStG nur Kö anspricht, soll die Vorschrift nach angreifbarer Verw-Auff (s Rn 1 des BMF-Schr v 28.11.2017) auf alle in § 1 Abs 1 KStG genannten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen anzuwenden sein, wobei ausdrücklich auch Stiftungen und AöR (zB Sparkassen) erwähnt werden. Die Einbeziehung von Stiftunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften

Tz. 142 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.10) sind Beteiligungen der übertragenden Kö an anderen als der übernehmenden Pers-Ges in der Schluss-Bil der übertragenden Kö nach der sog Spiegelbildmethode zu erfassen. Dh, die Beteiligung ist mit dem Betrag zu bilanzieren, der dem Kap-Konto (einschl Sonder- und Erg-Bil) der Kö als MU bei der Pers-G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Bis VZ 2015: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland (§ 8b Abs 7 S 3 KStG)

Tz. 384 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem bis zum VZ 2015 gültigen § 8b Abs 7 S 3 KStG gilt S 2 auch für inl Zweigniederlassungen ausl Kreditinstitute (s § 1 Abs 1 KWG), ausl Finanzdienstleistungsinstitute (s § 1 Abs 1a KWG) und ausl Finanzunternehmen (s § 1 Abs 3 KWG) mit Sitz in einem anderen EU-Staat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens. Ausl Kreditinst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Vorteilsausgleich bei grenzüberschreitenden Geschäften

Tz. 93 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im grenzüberschreitenden Bereich will die Fin-Verw einen Vorteilsausgleich nur in zeitlichen Grenzen zulassen. Nach den Verw-Grds zur Einkunftsabgrenzung international verbundener Unternehmen (s Schr des BMF v 23.02.1983, BStBl I 1983, 218) soll der Ausgleich stlich nämlich nur dann anerkannt werden, wenn spätestens zum Ende des Wj bestimmt i...mehr