Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Keine Anwendung der Abs 1–7 auf Anteile, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind (§ 8b Abs 8 KStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mützler, Die "Zuschreibungs-Falle" des § 8b Abs 8 S 4 KStG für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen, DB 2007, 1894. 10.1 Allgemeines Tz. 388 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren hat sich die stliche Situation der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen grundlegend geändert, standen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Folgen aus der Einbuchung einer Einlageforderung

8.2.1 Diskussion in der Fachliteratur Tz. 720a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In der Fachliteratur wird für diese Fälle erörtert, ob der Ansatz einer vGA durch die Einbuchung eines Rückforderungsanspruch von vornherein vermieden oder wieder (rückwirkend) korrigiert werden kann. So geht zB Wichmann (Stbg 2019, 268) davon aus, dass eine vGA der Höhe nach grds einen Forderungsanspruc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hinder/Hentschel, Der Erwerberkreis des § 8c KStG – Grundlagen, unbestimmte Rechtsbegriffe und offene Auslegungsfragen, GmbHR 2015, 16.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

5.5.1 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die nicht zugleich Gesellschafter ist Tz. 514 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung einer vGA auf der Ebene des Gesellschafters und deren Zurechnung richtet sich nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Danach liegt eine vGA vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

1.1 Der frühere § 8 Abs 4 KStG Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8c KStG ist die Nachfolgevorschrift des durch dieses ÄndG aufgehobenen, aber partiell bis 2012 weiter geltenden § 8 Abs 4 KStG. § 8 Abs 4 KStG, eingefügt durch das StRefG 1990 v 26.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) und durch das Ges zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Rechtslage nach Inkrafttreten des JStG 2008 (§ 8b Abs 3 S 4 bis 9 KStG)

4.5.1.1 Allgemeines Tz. 238 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Rechtsfolge bei Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 KStG: Vollständiger Verlustuntergang

5.5.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie bereits erwähnt (s Tz 41), gehen nach § 8c Abs 1 S 1 KStG die nicht genutzten Verluste vollständig unter, wenn ein Erwerberkreis innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Verlust-Kö erwirbt (s Rn 21 und 30 des BMF-Schr v 28.11.2017). Wegen der durch das WachstumsBG mit erstmaliger Wirkung für einen sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§§ 20 iVm 1 Abs 3 UmwStG)

1.2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung in eine Kap-Ges ergab sich bisher nur aus dem Tatbestand der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG aF selbst. Insbes wegen des im Ges nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang eines stlichen BV-Transfers zu verstehen war, der zu einer Zuo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Teilbeträge in einer Nebenrechnung

4.2.5.1 Allgemeines Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.6 Inländische Abwärtsverschmelzung bei Vorhandensein ausländischer Anteilseigner

Ausgewählte Literaturhinweise: Rasche, Stliche Risiken bei der Abwärtsverschmelzung ("Downstream-Merger"), GmbHR 2010, 1188; Schmitt/Schloßmacher, Downstream-Merger mit ausl AE, DStR 2010, 673; Kessler/Philipp, Stliche Behandlung der Anteile an der übernehmenden Kö iRd Downstream-Merger, DB 2011, 1658; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Rödder/Schaden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Das Rückwirkungsverbot – Sonderrecht für beherrschende Gesellschafter

3.1 Allgemeines/Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots Tz. 200 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Einschränkung der Beteiligungsertragsbefreiung (§ 8b Abs 1 S 2 bis 5 KStG)

2.9.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Prüfungsschema

Tz. 250 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Aus den vorstehend dargestellten Grundsätzen ergibt sich folgendes – etwas vereinfachendes – Prüfungsschema:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Zeitpunkt der Sacheinlage und Rückbeziehung (§ 20 Abs 5 und 6 UmwStG)

7.1 Steuerlicher Einbringungszeitpunkt 7.1.1 Grundsatz: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Sacheinlagegegenstand Tz. 301 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der stliche Übertragungsstichtag (in § 20 Abs 6 S 1 UmwStG synonym als "Einbringungszeitpunkt" bezeichnet) hat entsch Bedeutung für die stliche Behandlung der Einbringung für alle beteiligten Stpfl. Mit Ablauf dieses Sticht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4 Abgrenzung eines Nutzungsvorteils

3.2.3.4.1 Grundsatz Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Vorteilsausgleich

2.2.4.1 Grundsatz Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen (§ 8c Abs 1a S 3 KStG)

8.2.4.1 Allgemeines Tz. 325 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung muss die Sanierung "darauf gerichtet sein", die bisherigen wes Betriebsstrukturen zu erhalten, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass dies auch tats gelingt. Der S 3 des § 8c Abs 1a KStG erläutert dieses zentrale Merkmal des Sanierungsbeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht Tz. 158 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Erbschaft- und Schenkungsteuer

5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vom Rückwirkungsverbot betroffener Personenkreis – wer ist beherrschender Gesellschafter?

3.2.1 Zeitpunkt der Beurteilung der Beherrschung Tz. 207 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Verw-Auff muss die beherrschende Stellung im Zeitpunkt der Vereinbarung oder des Vollzugs der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensminderung vorliegen; s R 8.5 Abs 2 S 2 KStR 2015. Der erste Zeitpunkt dürfte unstreitig sein. Das Rückwirkungsverbot gilt also auch dann, wenn der Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringungsgewinn

6.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 245 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Jede Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung des Sacheinlagegegenstands gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft und damit im Grunde ein Gewinnrealisierungsakt (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Je nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 § 8c Abs 1 S 1 KStG aF (schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 25 % und bis zu 50 %) in den Jahren 2008–2015 verfassungswidrig

Ausgewählte Literaturhinweise: Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14 Verfahrensrechtliche Fragen bei verdeckten Gewinnausschüttungen

6.14.1 Änderung der Steuerbescheide der ausschüttenden Körperschaft Tz. 681 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird bei einer Körperschaft eine vGA festgestellt, stellt sich zunächst die Frage, ob deren St- und ggf Feststellungsbescheide nach den Vorschriften der AO geändert werden können. IdR wird eine vGA nämlich nicht in den St-Erklärungen deklariert, sondern erst im Nachhinein du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Weitere Möglichkeiten zur "Entsorgung" einer Pensionszusage

7.6.1 Allgemeines Tz. 251 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie dargestellt, hat ein Pensionsverzicht bei der "Entsorgung" einer Pensionszusage in vielen Fällen erhebliche stliche Nachteile. Es ist daher in der Praxis zu überlegen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, sich von einer Pensionsverpflichtung zu lösen. Auch die nachfolgend dargestellten Gestaltungen haben aber jeweils i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2 Einbringung mit "sonstigen Gegenleistungen" ab 01.01.2015 (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG)

4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015 Tz. 224 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen (§ 8b Abs 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 139 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wegen Einzelheiten s Tz 111ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Das Sanierungsprivileg (§ 8c Abs 1a KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 "Einbringen" des Sacheinlagegegenstands

2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung Tz. 157 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerpflicht für sog Streubesitzdividenden (§ 8b Abs 4 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Ermittlung der stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 6 und 7 KStG)

7.3.1 Allgemeines Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2 Auslegungs- und Anwendungsfragen zu § 7 Abs 8 ErbStG

5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Berechnung des Einbringungsgewinns

6.2.2.1 Ermittlungsschema Tz. 249 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Entsprechende Anwendung bei Pensionsfonds (§ 8b Abs 8 S 5 KStG)

Tz. 396 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der S 5 der § 8b Abs 8 KStG erklärt die S 1–4 bei Pensionsfonds für entspr anwendbar.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Rückwirkungsverbots

3.3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit 3.3.1.1 Grundsatz Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf ac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Nichtabziehbarkeit der Entgelte in den Fällen der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts (§ 8b Abs 10 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Obermann/Brill/Füllbier, Die Neuregelung der ertragstlichen Behandlung von Wertpapierleihgeschäften durch das UntStRefG 2008, BB 2007, 1647; Roser, Wertpapierdarlehen – eine (schl-)echte Neuregelung, Ubg 2008, 89; Schnitger/Bildstein, Wertpapierpensionsgeschäfte und Wertpapierleihe – Wirtsch Eigentum und UntStRefG 2008, IStR 2008, 202; Rau, "Strukt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Form der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 23 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 vorläufig frei 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen Tz. 24 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des JStG 2024 sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2 Aufdeckung stiller Reserven durch Entnahmen nach dem rückbezogenen Übertragungsstichtag

4.6.2.2.1 Rechtslage bis 31.12.2023 Tz. 218a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Auswirkungen von Entnahmen (ggf nach Saldierung mit Einlagen) des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum waren vor der Einf des § 20 Abs 2 S 5 UmwStG hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG str (zur Neuregelung in § 20 Abs 2 S 5 UmwStG ab dem 01.01.2024 s Tz 218bff). Die FinVerw vertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Verhältnis der verdeckten Gewinnausschüttung zu anderen Rechtsgebieten und Steuerarten

6.1 Verhältnis zum Handelsrecht Tz. 600 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch im Gesellschaftsrecht gibt es den Begriff der vGA. Dort versteht man unter einer vGA "jede außerhalb der förmlichen Gew-Verwendung vorgenommene Leistung der Gesellschaft aus ihrem Vermögen an einen ihrer Gesellschafter, der keine gleichwertige Leistung ggü steht"; zB s Urt des BGH v 13.11.1995 (DStR 1996,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rückbezugszeitraum und Zeitspanne der Rückbeziehung (§ 20 Abs 6 UmwStG)

7.2.1 Rückbezugszeitraum Tz. 313 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als "Rückbezugszeitraum" oder "Rückwirkungszeitraum" wird der Zeitabschnitt vom rückbezogenen stlichen Einbringungsstichtag bis zur zivilrechtlichen Übertragung des Eigentums an den WG des Sacheinlagegenstands verstanden (geht das wirtsch Eigentum früher über, ist dieses maßgeblich, s Tz 301). Erfolgt die Einbringung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerpflicht von Bezügen iSd § 8b Abs 1 KStG bei Streubesitzanteilen (§ 8b Abs 4 S 1 und 2 KStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 279 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Beträgt die Beteiligung an der leistenden Kö zu Beginn des Kj unmittelbar weniger als 10 % sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG abw von der Regelung des § 8b Abs 1 S 1 KStG bei der empfangenden Kö in voller Höhe stpfl (s Tz 286ff). Die übrigen Regelungen des § 8b KStG, dh insbes die StFreiheit von VG (s § 8b Abs 2 KStG) und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§§ 20 iVm 1 Abs 4 UmwStG)

1.3.1 Allgemeines (Anwendungsvorschrift) Tz. 9 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die prinzipielle Anwendung des § 20 UmwStG idF ab SEStEG auf die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges/Gen wird erstmals von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" der Einbringungsvorschriften (s Vor §§ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter der Höhe und dem Grunde nach

4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen Tz. 324 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertrstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Korrespondenzprinzip für verdeckte Einlagen (§ 8 Abs 3 S 4 bis 6 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG gem JStG 2007, GmbHR 2006, 1321; Dieterlen/Dieterlen, Keine Einkommensminderung des verdeckt einlegenden Gesellschafters als Voraussetzung einer einkommensneutralen verdeckten Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Einkunftsart/Verfahren/Entstehungszeitpunkt

6.2.4.1 Einkunftsart des Einbringungsgewinns Tz. 258 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG ist eine Veräußerung des eingebrachten Vermögens (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Die Besteuerung des hierbei entstehenden Einbringungsgewinns ergibt sich aus den Vorschriften der EinzelSt-Ges, die für den Einbringenden und das st-verhaftete Vermögen gelten. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Grundfall der Wertpapierleihe (§ 8b Abs 10 S 1 KStG)

12.2.1 Allgemeines Tz. 406 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 1 KStG sind Entgelte für die Überlassung von Anteilen bei dem Entleiher in voller Höhe nabzb, wenn auf die Anteile bei dem Entleiher § 8b Abs 1 KStG und bei dem Verleiher § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG anzuwenden ist bzw bei dem Verleiher aus anderen Gründen oder auch nach ausl Vorschriften eine St-Freistellu...mehr