Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 279 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Beträgt die Beteiligung an der leistenden Kö zu Beginn des Kj unmittelbar weniger als 10 % sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG abw von der Regelung des § 8b Abs 1 S 1 KStG bei der empfangenden Kö in voller Höhe stpfl (s Tz 286ff). Die übrigen Regelungen des § 8b KStG, dh insbes die StFreiheit von VG (s § 8b Abs 2 KStG) und die Nichtabziehba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 407 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Fälle, in denen sich innerhalb der St-Bil Vermögensminderungen ergeben haben oder verhinderte Vermögensmehrungen nicht verbucht wurden, die ohne entspr Korrektur eine Einkommensminderung zur Folge hätten, müsste insoweit die gesellschaftsrechtliche Veranlassung im Hinblick auf den Ansatz einer vGA geprüft werden. Im Übrigen allgemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.4 Rückwirkende Anwendung des § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG und steuerliche Folgen

Tz. 184 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Neuregelungen zur verdeckten Sacheinlage gem § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG (ggf iVm § 56 Abs 2 GmbHG, dazu s Tz 181) sind gem § 3 Abs 4 EGGmbHG auch für vor dem Inkrafttreten des MoMiG (01.11.2008) bewirkte Einlageleistungen anzuwenden. Für das Aktienrecht gibt es eine vergleichbare Regelung (s § 20 Abs 7 EGAktG idF des ARUG). Diese Rü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.3 Nutzungsüberlassungen

Tz. 126 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Verw-Auff können auch Nutzungsüberlassungen zu einer Leistung iSv § 7 Abs 8 S 1 ErbStG führen; s R E 7.5 Abs 11 ErbStR 2019 und s Länder-Erl v 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632) Rn 3.3.1. Die Vorschrift ist also nicht nur bei verdeckten Einlagen anwendbar; zur kstlichen Abgrenzung s Tz 42. Krit hierzu zB s van Lishaut/Ebber/Schmitz (Ubg 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Regelung für den Veranlagungszeitraum 2019

Tz. 21 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In den Fällen, in denen die St-Erklärung durch Pers iSd §§ 3, 4 StBerG erstellt worden sind, ist wegen der sog "Corona-Krise" die Frist zur Abgabe der St-Erklärung für den VZ 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert worden (s Art 97 § 36 Abs 1 EGAO idF des Ges zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (= negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein von stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn diese beim Zahlenden zum Abzug zugelassen worden sind (§ 8b Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der durch das ATADUmsG eingefügten Anti-Hybrid-Regelung des § 8b Abs 1 S 3 KStG sind die Einnahmen eines Zahlungsempfängers in dem einen Mitgliedstaat vollständig zu besteuern, soweit die damit korrespondierende Ausgabe des Zahlenden im anderen Mitgliedstaat zum Abzug zugelassen wird. Die Regelung muss im Zusammenhang mit den anderen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015

Tz. 224 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-Ansatzes in § 20 Abs 2 S 2 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.4 Antragsberechtigung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 209c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Fraglich ist, wem die Berechtigung zum Antrag auf Minderbewertung im Fall der Einbringung eines MU-Anteils bei einer weiter bestehenden MU-Schaft zusteht. Hier wird zwar eine Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges/Gen eingebracht; die Übernehmerin erhält gleichwohl keine bewertbaren WG (s Tz 212). Ein Antrag der Übernehmerin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Nicht zu starkes Absinken der Lohnsumme (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 2 KStG)

Tz. 331 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie die Nr 1 macht auch die Nr 2 des § 8c Abs 1a S 3 KStG den Erhalt der Arbeitsplätze in der Verlust-Kö zur Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs. Danach setzt die Erhaltung der wes Betriebsgrundlagen voraus, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen der Kö innerhalb von fünf Zeitjahren nach dem Beteiligungserwerb 400 %...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Keine Sanierung bei Einstellung des Geschäftsbetriebs und im Fall des Branchenwechsels (§ 8c Abs 1a S 4 KStG)

Tz. 351 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 4 KStG liegt eine begünstigte Sanierung nicht vor, wenn die Kö ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wes eingestellt hat. Nach der Ges-Begr (s BT-Drs 16/13429, 51; uE zutr) steht damit der leere Mantel einer unternehmenslosen Kö für eine Unternehmenssanierung nicht mehr zur Verfügung. AA s Roser (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung

Tz. 157 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die zur Anwendung des § 20 UmwStG führen (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Sachkapitalerhöhung/Aufstockung bestehender Anteile

Tz. 158b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Sachkap-Erhöhung wird eine Sacheinlage in eine bestehende GmbH oder AG auf die neuen Anteile geleistet (s §§ 56 GmbHG, 183 AktG; Ausnahme s § 58a Abs 4 S 1 GmbHG). Für jeden an der Kap-Erhöhung teilnehmenden Gesellschafter können ein neuer Geschäftsanteil oder mehrere neue Anteile ausgegeben werden; statt einer reinen Sacheinlage k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Disquotale verdeckte Einlagen

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen erfolgen häufig disquotal, werden also nicht von allen Gesellschaftern gleichmäßig erbracht. Das Beteiligungsverhältnis ändert sich durch eine disquotale verdeckte Einlage nicht; es kommt durch eine solche Einlage also regelmäßig zu einer Vermögensverschiebung (dazu s auch Marenbach, DStR 2006, 1919 und s Brinkmeier, GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Veräußerung von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen niedrigen Preis

Tz. 404 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch die Veräußerung von WG zu einem unangemessen niedrigen Preis kommt es bei der veräußernden Kap-Ges iHd Differenz zwischen vereinbartem und angemessenem Preis zu einer verhinderten Vermögensmehrung. Diese verhinderte Vermögensmehrung schlägt sich nicht in der St-Bil der veräußernden Kap-Ges nieder. Tz. 405 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Überträgerin muss auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Schluss-Bil (Übertragungs-Bil) aufstellen. Dies gilt sowohl für inl als auch für ausl Kö (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.01). GlA s Frotscher (Internationalisierung des Ertrag-StR Rn 226) und Winkeljohann/Fuhrmann (in Hdb UmwSt-Recht, 747). Die Schluss-Bil ist unabhängig davon aufzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 WG, die nicht zu den funktional wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 124)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wurden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187–187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, war das eingebrachte Vermögen mind mit dem gW (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.3 Erstmalige Anwendung der Neuregelung

Tz. 224c Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in den weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umw-Maßnahme zur Eintragung in das öff Reg bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 9, 11, 12, 15, 16, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verhältnis zum Handelsrecht

Tz. 600 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch im Gesellschaftsrecht gibt es den Begriff der vGA. Dort versteht man unter einer vGA "jede außerhalb der förmlichen Gew-Verwendung vorgenommene Leistung der Gesellschaft aus ihrem Vermögen an einen ihrer Gesellschafter, der keine gleichwertige Leistung ggü steht"; zB s Urt des BGH v 13.11.1995 (DStR 1996, 271); dazu s auch Baumbach/Hue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.10 Einbringung eines Teilbetriebs (Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

Tz. 107 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines Teilbetriebs iSd umwstlichen Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordert die endgültige Einstellung der Tätigkeit in diesem Teilbetrieb und die Übertragung aller zum Teilbetrieb gehörenden wes Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang (einhellige Auff: s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 zum inhaltsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Der Fünfjahreszeitraum

Tz. 51 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 1 KStG schreibt vor, dass die 50 %-Grenze während eines Fünfjahreszeitraums überschritten werden muss. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Anteilserwerber die Anteile an der Verlust-Kö auf einmal erwirbt. Ausreichend sind auch mehrere, zeitlich gestreckte Anschaffungsgeschäfte, sofern die 50 %-Grenze durch die Summe der Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 50 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte, zB s Urt des BFH v 06.11.2003 (BStBl II 2004, 416) und v 07.05.2014 (BFH/NV 2014, 1736). Es ist also ein Fremdvergleich vorzunehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Grundsätze zur Bewertung im Steuerrecht

Tz. 57 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer verdeckten Einlage ist im KStG nicht geregelt. Über § 8 Abs 1 KStG gilt deshalb die estliche Bewertungsregelung in § 6 Abs 1 Nr 5 EStG entspr. Bei einer verdeckten Einlage aus dem BV gilt § 6 Abs 6 S 2 EStG . Einlagen sind auch danach grds mit dem Tw zu bewerten. AK kommen als Bewertungsmaßstab nicht in Betracht, da es sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Allgemeines (Anwendungsvorschrift)

Tz. 9 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die prinzipielle Anwendung des § 20 UmwStG idF ab SEStEG auf die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges/Gen wird erstmals von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" der Einbringungsvorschriften (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 5–6). Im bisherigen Recht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Verlustfeststellung nach § 10d Abs 4 EStG bei schädlichem Beteiligungserwerb in abweichendem Wirtschaftsjahr

Tz. 170 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine andere Frage ist, wie § 8c Abs 1 KStG in der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs 4 EStG zu behandeln ist, die auch in Fällen eines abw Wj stets auf das Ende eines VZ (31.12.) vorzunehmen ist. Das FG Ba-Wü (s rkr Urt des FG Ba-Wü v 15.12.2005, EFG 2006, 761) hat zu § 8 Abs 4 KStG entschieden, dass der Verlustuntergang auch dann bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.2 Pensionsrückstellung in der Leistungsphase

Tz. 411 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die fällige Pensionsverpflichtung führt nach R 6a Abs 22 S 1 EStR zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung in der St-Bil; die laufenden Pensionszahlungen führen zu BA. Nach dem s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603 Rn 30ff) ergeben sich folgende Auswirkungen: vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Gewinnausschüttungen (Dividenden) im Rückbezugszeitraum

Tz. 335 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das BV der eingebrachten Sachgesamtheit geht in seiner zum rückbezogenen Einbringungsstichtag vorhandenen Zusammensetzung auf die Übernehmerin für stliche Zwecke über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Wird durch den Einbringenden nach diesem Einbringungsstichtag im Rückbezugszeitraum die Beteiligung an einer Kap-Ges von einem Dritten erworben, wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Auf Antrag können bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen (WG werden BV der Übernehmerin, es besteht ein Besteuerungsrecht an den übertragenen WG, und es werden nur Gesellschaftsrechte als Gegenleistung gewährt) die übergehenden WG mit dem Bw oder mit einem Zwischenwert angesetzt werden. Wegen der Voraussetzungen im E...mehr