Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes:

Inhaltsverzeichnis

  0 Hinweis
  1 Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts
 
  1.1 Personengesellschaften
  1.2 Ausländische Gesellschaften
  2 Allgemeine Grundsätze der Doppelbesteuerungsabkommen
 
  2.1 Personengesellschaften und Abkommensberechtigung
 
  2.1.1 Grundsatz
  2.1.2 Entlastung von deutschen Abzugsteuern
  2.2 Unternehmensgewinne und Abgrenzungsfragen (Artikel 7 OECD-MA 2010)
 
  2.2.1 Gewinne gewerblich tätiger Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
 
  2.2.1.1 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  2.2.1.2 Einkünfte aus atypisch stillen Beteiligungen
  2.2.1.3 Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
  2.2.2 Unternehmen eines Vertragsstaates (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d OECD-MA)
  2.2.3 Betriebsstätte (Artikel 5 OECD-MA)
  2.2.4 Betriebsstättenvorbehalte und Verhältnis zu anderen Vorschriften
 
  2.2.4.1 Betriebsstättenvorbehalte
  2.2.4.2 Unbewegliches Vermögen eines Unternehmens
  2.3 Einkünfte aus Vermögensverwaltung
 
  2.3.1 Grundsatz
  2.3.2 Besonderheiten bei Einkünften aus unbeweglichem Vermögen (Artikel 6 OECD-MA) und Verhältnis zu Artikel 11 OECD-MA
  2.3.3 Besonderheiten bei gewerblich geprägten und gewerblich infizierten Personengesellschaften und bei Betriebsaufspaltungen (Anwendung des § 50 i EStG)
 
  2.3.3.1 Ansässigkeit in einem DBA-Staat
  2.3.3.2 Übertragung oder Überführung vor dem 29. Juni 2013
  2.3.3.3 Veräußerung oder Entnahme nach dem 29. Juni 2013
  2.3.3.4 Betriebsaufspaltung
  2.3.3.5 Besteuerung der laufenden Einkünfte
  2.3.3.6 Doppelbesteuerung
  2.3.3.7 Keine Anwendung des § 50 i EStG
  2.3.3.8 Besonderheiten bei Umwandlungen, Einbringungen, Überführungen oder Übertragungen
  2.3.3.9 Erstmalige Anwendung des § 50 i EStG
  3 Deutschland als Betriebsstättenstaat
 
  3.1 Betriebsstättengewinn
  3.2 Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern
  3.3 Gewerbesteuer
  4 Deutschland als Ansässigkeitsstaat
 
  4.1 Laufende Gewinne
 
  4.1.1 Gewerblich tätige Personengesellschaften
 
  4.1.1.1 Freistellung der Gewinnanteile
 
  4.1.1.1.1 Grundsatz
  4.1.1.1.2 Gewinnanteile aus atypisch stillen Beteiligungen
  4.1.1.1.3 Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
  4.1.1.2 Ausschluss der Freistellung
 
  4.1.1.2.1 Aktivitätsklauseln
  4.1.1.2.2 Zwischeneinkünfte einer Betriebsstätte
  4.1.1.2.3 Rückfallklauseln
  4.1.1.2.4 Nationales Recht
  4.1.1.2.5 Qualifikationskonflikte
  4.1.2 Vermögensverwaltende (einschließlich gewerblich geprägter) Personengesellschaften
  4.1.3 Qualifikationskonflikte
 
  4.1.3.1 Allgemeines
  4.1.3.2 DBA mit Klauseln zum Übergang auf die Anrechnungsmethode (sog. Switch-over- Klauseln)
  4.1.3.3 DBA ohne Klauseln zum Übergang auf die Anrechnungsmethode
 
  4.1.3.3.1 Positive Qualifikationskonflikte
  4.1.3.3.2 Negative Qualifikationskonflikte
  4.1.4 Unterschiedliche Einordnung einer ausländischen Personengesellschaft
 
  4.1.4.1 Behandlung im Ausland als Körperschaft
  4.1.4.2 Behandlung in Deutschland als Körperschaft
  4.2 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen der Betriebsstätte
  4.3 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen vermögensverwaltender (einschließlich gewerblich geprägter) Personengesellschaften
  5 Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen
 
  5.1 Behandlung der Sondervergütungen und der durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gewerblich tätiger Personengesellschaften
 
  5.1.1 Grundsatz
  5.1.2 Zurechnung der Sondervergütungen sowie der durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen zu einer Betriebsstätte der Personengesellschaft
  5.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung
 
  5.1.3.1 Deutschland ist der Betriebsstättenstaat
  5.1.3.2 Deutschland ist der Ansässigkeitsstaat
  5.2 Sonderregelungen einzelner DBA
  6 Verfahren
 
  6.1 Gesonderte Gewinnfeststellung
  6.2 Melde-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten
  6.3 Abstimmung mit ausländischen Finanzbehörden
  7 Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
  8 Aufhebung von BMF-Schreiben
  Abkürzungsverzeichnis [hier nicht abgedruckt]

0  Hinweis

Die nachfolgenden Grundsätze für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften beruhen auf den in DBA üblicherweise enthaltenen Regelungen und verweisen zur Erläuterung auf das OECD-MA sowie den dazugehörigen OECD-MK. Einzelne DBA können davon abweichende Regelungen enthalten. Deshalb kann auf die Heranziehung des im Einzelfall anzuwendenden DBA nicht verzichtet werden.

1  Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts

1.1  Personengesellschaften

Bei der Anwendung der DBA auf in- und ausländische Personengesellschaften und ihre Gesellschafter ist zunächst nach nationalem Recht zwischen Personengesellschaften zu unterscheiden, die gewerbliche Einkünfte erzielen und Personengesellschaften, die andere Einkünfte erzielen, insbesondere solche aus V...

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