Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.3.1 Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern in Sonderfällen

Bei Antragstellern, für deren Besteuerung im Zeitpunkt der Antragstellung kein Finanzamt nach den §§ 18–21 AO zuständig ist (z. B. Investoren aus dem Ausland), ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dafür zuständig, verbindliche Auskünfte zu erteilen.[1] Es muss dabei um Steuern gehen, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Dazu zählen ...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / a) Ertragsteuerliche Aspekte bei der KGaA

Gesellschaftsebene: Die KGaA ist zwar unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), jedoch sind die nicht auf das Grundkapital entfallenden Gewinnanteile des phG sowie die auf diesen entfallenden Tantiemen für die Geschäftsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der KGaA für Zwecke der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Gesellschafterebene: Korrespondierend erfo...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / I. Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 8b KStG/§ 9 Abs. 2a GewStG

Die Besteuerung der Dividendeneinkünfte richtet sich sowohl für Zwecke der Körperschaftsteuer (KSt) als auch der Gewerbesteuer (GewSt) nach der Beteiligungsquote des Dividendenempfängers an der ausschüttenden Gesellschaft. Maßgeblich ist jeweils die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der Tochtergesellschaft. Sollte die Körperschaft über kein Grund- oder Stammkapital verfüge...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.6 Bezüge aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Genossenschaften unterliegen regelmäßig der Körperschaftsteuer.[1] Ausschüttungen der Genossenschaften an ihre Genossen sind steuerpflichtig. Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften an ihre Mitglieder (z. B. Milchgelder) stellen keine Gewinnausschüttung dar, wenn die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind.[2]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.3 (Vormals) beim Steuerpflichtigen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegene Hinzurechnungsbeträge

Rz. 128 Als Voraussetzung für den Ansatz des Hinzurechnungsbetrages müssen für die ausländische Gesellschaft, von der der Steuerpflichtige die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge erhält, Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG bei letzterem der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Es genügt, dass dem Grunde nach in der Vergangenheit eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Der Körperschaftsteuer-Status ausländischer Gesellschaften

4.2.1 Allgemeines Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Korrespondierend mit dem zivilrechtlichen Theorienstreit über die Rechtsnatur ausl Gesellschaften hat sich auch der kstliche Meinungsstreit darüber, ob und inwieweit eine nach ausl Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz im Inl der unbeschr KStPflicht unterliegen kann, weiterentwickelt. 4.2.2 Rechtslage bis 2005 Tz. 81 Stand: E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die einzelnen Körperschaftsteuer-Subjekte

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 9 Abziehbare Aufwendungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein: Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 15 UmwStG Vorab-Komm

Ausgewählte Literaturhinweise: Hageböke/Witfeld, Krit Anm zu § 15 Abs. 2 UmwStG-E des RefEntw eines WachstumschancenG v 14.07.2023, DStR 2023, 1745; Klein/Stegmaier, Downstream-Abspaltung als Gestaltungsmodell zur Optimierung eines Asset-Deals und geplante Ges-Änderung des § 15 Abs. 2 UmwStG durch das WachstumschancenG, DStR 2023, 2045; Gude, "Come a Little Bir Closer" – Wann i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 22 UmwStG (SEStEG) Besteuerung des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 1 (SEStEG) Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Ausgewählte Literaturhinweise: s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 27 UmwStG (SEStEG) Anwendungsvorschriften

Ausgewählte Literaturhinweise: Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vermietungsgenossenschaften und -vereine (§ 5 Abs 1 Nr 10 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Siehe jeweils vor den Einzelthemen 1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug

1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Wes (s aber Tz 6) regelt § 32 KStG, in welchen Fällen dem St-Abzug (s §§ 43, 48, 50a EStG, s § 32 Abs 3 KStG; s Tz 7 ff) Abgeltungswirkung zukommt, also ob für dem St-Abzug unterliegende Eink eine KSt-Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Bei Abgeltungswirkung wirkt der St-Abzug als endgültige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung

Ausgewählte Literaturhinweise: Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmod...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 34 KStG Schlussvorschriften – Anwendung der späteren Gesetzesänderungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1)

2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung der Steuern der ausländischen Gesellschaft. Die Anrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.5 Einbringungsgewinn I bei der Körperschaftsteuer

Tz. 59f Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Erfolgt die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Kö oder sind Kö im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der KSt. Die Erfassung des Einbringungsgewinns erfolgt bei der KSt-Veranlagung für den VZ der (originären) Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 54) unmi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Wesen der Körperschaftsteuer

Tz. 4 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KSt ist eine Gemeinschafts-St (s Art 106 Abs 3 und 4 GG), die Bund und Ländern zu je 50 % zufließt. Die Verw obliegt den Landes-FinBeh (s Art 108 Abs 2 und 3 GG). Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KSt gehört zur Gr der sog direkten St, denn sie soll nach dem Willen des Ges-Gebers nicht abgewälzt werden, sondern den St-Träger direkt tref...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Zivilrecht und Körperschaftsteuer

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entsch für die Zuordnung eines inl Rechtsgebildes zu den einzelnen Gr des § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG ist somit zunächst grds seine Rechtsform. So ist eine Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nur ein solches Gebilde, das die Rechtsform einer AG, KGaA oder GmbH hat (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter Hinw ua auf den Beschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

3.4.1 Rechtsfähige Vereine Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtsfähigen Vereine (§ 21ff BGB) haben als Hauptgr der sonstigen jur Pers des privaten Rechts ihre Rechtsgrundlage im BGB in der Fassung der Bekanntmachung v 02.01.2002 (BGBl I 2002, 42) in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind damit vollrechtsfähig. Davon abzugrenzen sind Vereine ohne Rechtspersönlichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs 1 Nr 1 KStG)

3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.16 Sonstige Zusammenschlüsse

Tz. 67e Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Dazu zählen zB sog Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften und sonstige Arbeitsgemeinschaften. Sie sind keine selbständigen KSt-Subjekte. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den Beteiligten besteuert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Korrespondierend mit dem zivilrechtlichen Theorienstreit über die Rechtsnatur ausl Gesellschaften hat sich auch der kstliche Meinungsstreit darüber, ob und inwieweit eine nach ausl Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz im Inl der unbeschr KStPflicht unterliegen kann, weiterentwickelt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Andere Zweckvermögen iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG

3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Abgrenzung der Körperschaftsteuerpflicht in Einzelfällen

3.7.1 GmbH & Co KG Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

2.1 Systematik des § 1a KStG Tz. 2 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das KöMoG setzt mit der Einf des sog Optionsmodells ein seit den sog Brühler Empfehlungen im Jahr 1999 diskutiertes Modell um. Es ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften (ab VZ 2024 auch eingetragene GbR) und deren Gesellschaftern auf unwiderruflichen Antrag, ertragstlich und verfahrensrechtlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, Überlegungen zur gesetzgeberischen Berücksichtigung der Pers-Bezogenheit von K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft zu Nr 1 ist die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KGaA ist eine Sonderform der AG, die in §§ 278ff AktG geregelt ist. Im Gegensatz zur AG haftet bei ihr mind ein Gesellschafter (Kpl) pers uneingeschr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter – wie bei der AG – ohne Haftungsverpflichtung nur in Höhe ihres Aktienanteils am Grundkap der KGaA beteiligt sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr