Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Afghanistan

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Afghanistan (Hauptstadt: Kabul; Amtssprachen: Paschto und Dari) ist ein Binnenstaat in Südasien. Grenzen bestehen zum > Iran im Westen, zu > Turkmenistan, > Usbekistan und > Tadschikistan im Norden, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Pakistan im Süden. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01...mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Besteuerung nur auf Ebene der GmgV

Dementsprechend würde ausschließlich eine Besteuerung auf Ebene der GmgV erfolgen. Diese Besteuerung würde nach den bestehenden Vorschriften zur Körperschaft- und Gewerbesteuer erfolgen. Die Vorschriften zur Ermittlung des Einkommens einer GmbH auf Grundlage des handelsrechtlichen Jahresergebnisses nach Korrektur über die Steuerbilanz und außerbilanziellen Korrekturen nach §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.2 Übernehmender Rechtsträger (Abs. 1)

Rz. 18 § 8 Abs. 1 S. 2 UmwStG bestimmt, dass beim Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entsprechende Anwendung finden. Die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 UmwStG beim übernehmenden Rechtsträger zu ermitteln, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt. Handelt es sic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 8 UmwStG behandelt die Verschmelzung einer Körperschaft auf einen Rechtsträger, bei dem das übertragende Vermögen nicht Betriebsvermögen wird. Bei dem übernehmenden Rechtsträger kann es sich um eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person handeln. Voraussetzung für die Anwendung von § 8 UmwStG ist, dass sowohl die übertragende Körperschaft als auch der übern...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.15 § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage)

• 2024 Anwendung von § 32a KStG bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt / § 32a KStG Es stellt sich die Frage, ob § 32a KStG auch dann anwendbar ist, wenn es an einer Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt fehlt. Im Gegensatz zu in der Literatur vertretenen Auffassungen wird dies von der FinVerw bejaht (FinMin Schleswig-Holstein v. 8.6.2023, VI 313 – S ...mehr

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Die Gebührenfestsetzung bei... / cc) Sonderfälle

Auch hier gilt, dass es keinen Grundsatz ohne Ausnahme gibt. Hierzu zählen insbesondere folgende Fallgestaltungen: Dauersachverhalte: Bei Dauersachverhalten ist auf die steuerliche Auswirkung im Jahresdurchschnitt abzustellen (AEAO zu § 89 Ziff. 4.2.3; Gehm, NWB 2025, 2926). Verschiedene Steuerarten: Wenn der vorgetragene Sachverhalt unterschiedliche Steuerarten (z.B. Körpersc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.9 § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)

• 2021 Forschungszulage als Erstattung von Körperschaftsteuer / § 10 Nr. 2 KStG Handelsrechtlich dürfte die Forschungszulage nicht als "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", sondern grundsätzlich als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ auszuweisen sein. Sie ist völlig unabhängig vom Einkommen und Ertrag der Körperschaft zu gewähren. Steuerbilanziell dürfte die Forschungszulage ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.42 § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)

• 2023 Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt o...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Überblick Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Dies zeigt sich unter anderem in der zunehmenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen: Im Jahr 2025 registrierten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entsprich...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.6 Prüfung der Anrechnung oder Vergütung von KSt, der Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, der Nichtvornahme des Steuerabzugs, der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG und der Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG (§ 50b EStG)

Rz. 22 § 50b S. 1 EStG ermächtigt die Finanzbehörden, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG oder für die Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer: Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei erfolgter Betriebsprüfung

Die reguläre Festsetzungsfrist endet nach einer sich länger hinziehenden Außenprüfung spätestens, wenn seit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem entweder die Schlussbesprechung oder – in Ermangelung einer solchen – die letzten Ermittlungen stattgefunden haben, vier Jahre verstrichen sind. Gewinnrealisierung ist gegeben, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / I. Einleitung

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (GewSt-Kürzung) nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist für die Immobilien-GmbH der zentrale Hebel zur GewSt-Freistellung von Vermietungserträgen und ggf. Gewinnen einer Grundstücksveräußerung. Auf Ebene der Immobilien-GmbH erfolgt dann lediglich eine Besteuerung mit Körperschaftsteuer (KSt) zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ) (derzeit insgesamt 15,8...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.9

In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Volle Entlastung von Kapitalertragsteuer bei besonderen von der Körperschaftsteuer befreiten Organisationen (§ 44a Abs 7 EStG)

A. Personenkreis Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Teilweise Entlastung von Kapitalertragsteuer bei weiteren von der Körperschaftsteuer befreiten Organisationen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 44a Abs 8 EStG) sowie bestimmten Personengesellschaften (§ 44a Abs 8a EStG)

A. Personenkreis Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden. B. Betroffene Kapitalerträge Rn. 112 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 106 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 und 7a–7c EStG. Rn. 107–110 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 113 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Nachweis wird durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA geführt (§ 44a Abs 8 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen noch nicht festgestellt worden sind (§ 60a AO), wird diese Bescheinigung nicht erteilt. Ein KapSt-Abzug ist dann nicht zu vermeiden, so dass es mangels eines Erst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 112 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Kreis der begünstigten KapErtr ist auf KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG beschränkt. Zwar mindern die KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 und 3 EStG das stpfl Einkommen des Schuldners der KapErtr, es soll aber bei einer Belastung dieser Stufe durch KapSt nur in Höhe der tariflichen KSt von 15 % bleiben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 114 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die teilweise Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG. Rn. 115 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die teilweise Abstandnahme bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG ist seit dem VZ 2012 durch die Einfügung des Abs 8a in § 44a EStG durch das BeitrRLUmsG v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592 auch für PersGes ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der BFH[2] hatte hierzu in der Vergangenheit Ste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt ("Verhinderung steuerlich indizierter [...] Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. D.h., die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 15 % (vorher 25 %)[1] betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesamt") zu berücksichtigen, die auf die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte anfallen....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.3 Änderungen durch MinBestRL-UmsG

Rz. 31 Mit dem MinBestRL-UmsG kommt der Gesetzgeber der immer wieder erhobenen Forderung einer Senkung der ASt-Niedrigsteuergrenze aufgrund von erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionskonformität (zu spät) nach. In § 8 Abs. 5 AStG wird die Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % gesenkt. Dies gilt erstmals für die Eink...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 62 In persönlicher Hinsicht knüpft § 7 Abs. 1 S. 1 AStG an den unbeschränkt Stpfl. als Hinzurechnungssubjekt an. Der Begriff der "unbeschränkten Steuerpflicht" umfasst sowohl natürliche Personen (gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG sowie § 1a EStG) als auch juristische Personen gem. § 1 i. V. m. § 3 KStG. Weiterhin sind auch Personengesellschaften erfasst, die gem. § 1a KStG zur ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 366 Sofern eine ausländische Hinzurechnungsbesteuerung die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ausschließen soll, setzt § 7 Abs. 1 S. 2 AStG neben der effektiven Besteuerung von mindestens 15 % (ehemals 25 %) voraus, dass die ausländische Regelung mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar ist. Rz. 367 Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Gesetzesbegründu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.2 Verhältnis zur ATAD

Rz. 241 Die ATAD schreibt in den Art. 7 und Art. 8 ATAD Regelungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung vor. Bei der ATAD handelt es sich um keine freiheitsverwirklichende Richtlinie zugunsten des Stpfl., sondern vielmehr um eine "freiheitsbeschränkende" Richtlinie, die zulasten des Stpfl. wirkt. Dies ergibt sich aus dem in Art. 3 ATAD niedergelegten "Mindestschutznivea...mehr