Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 113 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Nachweis wird durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA geführt (§ 44a Abs 8 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen noch nicht festgestellt worden sind (§ 60a AO), wird diese Bescheinigung nicht erteilt. Ein KapSt-Abzug ist dann nicht zu vermeiden, so dass es mangels eines Erst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 112 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Kreis der begünstigten KapErtr ist auf KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG beschränkt. Zwar mindern die KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 und 3 EStG das stpfl Einkommen des Schuldners der KapErtr, es soll aber bei einer Belastung dieser Stufe durch KapSt nur in Höhe der tariflichen KSt von 15 % bleiben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 114 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die teilweise Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG. Rn. 115 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die teilweise Abstandnahme bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG ist seit dem VZ 2012 durch die Einfügung des Abs 8a in § 44a EStG durch das BeitrRLUmsG v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592 auch für PersGes ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Begriff des "Steuerpflichtigen"

Eindeutig ist der Begriff des "Steuerpflichtigen" in § 7g Abs. 1 S. 1 EStG bei natürlichen Personen und bei Körperschaften, die nach § 8 Abs. 1 S. 1 KStG § 7g EStG ebenfalls nutzen können. Beachten Sie: Anders ist dies hingegen bei Personengesellschaften, die für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht als "Steuerpflichtige" zu betrachten sind.[8] Hier hat der Gesetz...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.1 Bestimmung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung

Rz. 55 Eine Dotierung der anderen Gewinnrücklagen darf nur in Höhe des Eigenkapitalanteils der Wertaufholung erfolgen. Der Eigenkapitalanteil einer Wertaufholung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umfang der Zuschreibung und der Ertragsteuerbelastung, die durch diese Wertaufholung ausgelöst wird; eine geringere Zuführung ist jedoch zulässig.[1] Als Steuerbelastung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es mangels einer Forderung des Anteilseigners gegen die übertragende Körperschaft. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.3 Anteilseigner mit Übernahmeergebnis

Rz. 27 Die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft werden den Anteilseignern nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Anteile von Anteilseignern, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen, gehören zum steuerlichen Übertragungsstichtag entweder tatsächlich zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3–9 UmwStG teilnehmen. Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft müssen Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person.[2] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.4 Anteilseigner ohne Übernahmeergebnis

Rz. 30 Anteilseignern, die an der Verschmelzung teilnehmen, für die aber kein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, werden die offenen Rücklagen nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Eine Umqualifizierung nach § 20 Abs. 8 EStG findet nicht statt. Dies gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Die Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 7 S. 1 UmwStG gelten mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen.[1] Zu versteuern sind sie in dem Vz, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[2] Rz. 22 Für die Besteuerung der fiktiven Gewinnausschüttung i. S. d. § 7 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 6 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 34 Die Zurechnung von Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 7 S. 1 UmwStG erfolgt nach S. 2 der Vorschrift unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmeergebnis ermittelt wird. Dadurch wird klargestellt, dass eine Zurechnung der offenen Rücklagen sowohl in den Fällen, in denen ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, als auch in den Fällen, in denen kein Übernah...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.2 Übertragende Körperschaft

Rz. 12 § 7 UmwStG findet Anwendung auf alle Körperschaften, die übertragende Körperschaft i. S. d. §§ 3–9 UmwStG sein können.[1] Erfasst werden reine Inlandsumwandlungen, grenzüberschreitende Hinaus- und Hereinverschmelzungen und reine Auslandsumwandlungen.[2] Rz. 13 einstweilen freimehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / dd) Körperschaftsteuer

Steuerlicher Querverbund: Strukturiert eine Kommune ihre Daseinsvorsorgeaufgaben rechtlich um und werden einzelne Tätigkeiten in mehrere selbstständige privatrechtliche GmbH ausgegliedert und kommt es aufgrund der Zusammenfassung von dauerdefizitären Betrieben mit gewinnbringenden Betrieben im sog. Querverbund zu Gewinnneutralisierungen und Steuerlastreduzierungen (vgl. §§ 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.3 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 62 § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG ist anzuwenden, wenn der übergegangene Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Rz. 63 Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten übertragen wird. Hinsichtlich des Begriffs der Einbringung ist auf § 20 UmwStG zu verweise...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend.[2] Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.2 Übergegangener Betrieb

Rz. 58 Der auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangene Betrieb muss innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag entweder in eine Kapitalgesellschaft eingebracht oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgegeben worden sein. Unter dem übergegangenen Betrieb ist grundsätzlich das gesamte im Rahmen der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.4 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns

Rz. 28 Die Konfusion vollzieht sich eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag.[1] Vor diesem Hintergrund sind Forderungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Körperschaft gegen den übernehmenden Rechtsträger noch in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft auszuweisen. Die entsprechenden Ansätze hat der übernehmende Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3– 9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.5 Zeitraum von fünf Jahren

Rz. 69 Die Frist von 5 Jahren beginnt mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags.[1] Sie läuft über 5 Zeitjahre, nicht über 5 Wirtschaftsjahre.[2] Bis zum Ende dieser Frist muss bei einer Veräußerung hinsichtlich aller wesentlichen Betriebsgrundlagen die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt sein.[3] Bei einer Betriebsaufgabe müssen innerhalb dieses Zeitr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 25 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten des anderen Rechtsträgers eine Rückstellung ausgewiesen hat, fällt diese durch die Verschmelzung grundsätzlich fort. Der übernehmende Rechtsträger hat die Rückstellung aufzulösen. Hat der andere Rechtsträger keine Forderung in Höhe der Rückstellung ausgewiesen – wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft ist die zugunsten des Gesellschafters durch die Kapitalgesellschaft zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung von der Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Eine Ausnahme gilt in den Fällen des Anwartschaftsverzichts bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag.[2] Die Personengesellschaft füh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.1 Allgemeines

Rz. 55 § 6 Abs. 3 UmwStG stellt eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift dar.[1] Die Möglichkeit der Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage für den Übernahmefolgegewinn entfällt nach § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG rückwirkend, wenn der übernehmende Rechtsträger den auf ihn übergegangenen Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.6 Auflösung der Rücklage

Rz. 41 Die Rücklage i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist nach S. 2 der Vorschrift in den auf ihre Bildung folgenden 3 Wirtschaftsjahren jeweils um mindestens ein Drittel gewinnerhöhend aufzulösen. Diese Regelung hat zur Folge, dass der übernehmende Rechtsträger in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungszeitpunkt fällt bzw. das zu dem mit dem steuerlichen Über...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.15 § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage)

• 2024 Anwendung von § 32a KStG bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt / § 32a KStG Es stellt sich die Frage, ob § 32a KStG auch dann anwendbar ist, wenn es an einer Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt fehlt. Im Gegensatz zu in der Literatur vertretenen Auffassungen wird dies von der FinVerw bejaht (FinMin Schleswig-Holstein v. 8.6.2023, VI 313 – S ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.9 § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)

• 2021 Forschungszulage als Erstattung von Körperschaftsteuer / § 10 Nr. 2 KStG Handelsrechtlich dürfte die Forschungszulage nicht als "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", sondern grundsätzlich als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ auszuweisen sein. Sie ist völlig unabhängig vom Einkommen und Ertrag der Körperschaft zu gewähren. Steuerbilanziell dürfte die Forschungszulage ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.42 § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)

• 2023 Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nich...mehr