Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Spenden des Betriebs gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

Tz. 227 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wegen der fiktiven Verselbständigung des BgA iRd Einkommensermittlung erkennt die Rspr grds auch eine stliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG an, die der rechtlich unselbständige BgA zugunsten der Träger-Kö leistet. Bei Kö stehen Spenden jedoch stets unter dem Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG, dh der Spendenabzug tritt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 27 KStG enthielt zunächst keine ausdrückliche dem § 30 Abs 3 KStG und dem § 38b KStG 1999 entspr Regelung, wonach das in der Eröffnungs-Bil auszuweisende EK (das in einer Zeit gebildet worden ist, bevor die Kö zur Führung eines Einlagekto verpflichtet war), soweit es das Nenn-Kap übersteigt, dem stlichen Einlagekto zuzuordnen ist. Wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.3 Nichtanwendungserlass des BMF zu dem Urteil des BFH vom 29.08.2024 (BStBl II 2025, 460)

Tz. 137c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das BMF hat mit Schr v 06.06.2025 (BStBl I 2025, 1453) angeordnet, dass das Urt des BFH v 29.08.2024 (BStBl II 2025, 460) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei und hält somit an seiner Rechts-Auff zu den "Kettenzusammenfassungen" (s Tz 134 ff) fest. Das BMF begründet seine Rechts-Auff damit, dass "anderer" BgA, mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1 Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei BgA, bei denen bisher keine oder keine fortlaufende Feststellung erfolgte

Tz. 105 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wenn für einen BgA früher keine oder nicht fortlaufend eine Feststellung des stlichen Einlagekontos erfolgte, ist für die Feststellung auf den Schluss des letzten in 2022 endenden Wj (Erstjahr) eine entspr Erklärung abzugeben und eine Feststellung des stlichen Einlagekontos vorzunehmen (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, Rn 44, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 397 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die von § 8b Abs 8 KStG erfassten Bezüge sind gewstpfl, da sie nicht nach § 9 Nr 2a, Nr 7 oder Nr 8 GewStG gekürzt werden können. § 9 Nr 2a S 5, Nr 7 S 8 und Nr 8 S 4 GewStG verbieten eine Kürzung ausdrücklich. Wegen der Unterschiede zu § 8b Abs 7 KStG, s Tz 387.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.5 Folgen aus § 15 Abs 4 ErbStG

Tz. 128 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 15 Abs 4 ErbStG (ebenfalls eingefügt durch das BeitrRLUmsG) ist bei einer Schenkung durch eine Kap-Ges oder Gen das pers Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Pers oder Stiftung der Besteuerung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.3 Berücksichtigung von Gewinnen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den sechs vorangegangenen Jahren

Tz. 56 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Verbleibt im stpfl wG ein Verlust (einschl Abschr-Verluste auf solche WG, die ausschl dem wG dienen (vgl AEAO Nr 5 zu § 55 Abs 1 Nr 1), ist keine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für dessen Ausgleich anzunehmen, wenn dem ideellen Bereich in den sechs vorangegangenen Jahren Gewinne des einheitlichen stpfl wG in mind gleicher Höhe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.7 Besonderheiten bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Stlich werden vertragliche Beziehungen zwischen einem BgA und seiner Träger-Kö anerkannt, obwohl es sich dabei nicht um verschiedene Rechtsträger handelt. Ein BgA ist nämlich unselbständiger Teil seiner Träger-Kö. Zwischen BgA und Träger-Kö können somit keine zivilrechtlich wirksamen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Auch das Rückwirkungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 "Nachhaltige" Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs 1 S 1 KStG

Tz. 39 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nachhaltigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit während eines bestimmten Zeitraums mit der Absicht der Wiederholung ausgeübt wird. Besteht von vornherein eine Wiederholungsabsicht, genügt bereits ein einmaliges Tätigwerden. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 21.08.1985, BStBl II 1986, 88) liegt eine (für die Annahme einer gew Betätigung) erforderli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Rangfolge des § 52 Abs 1 AO und des § 51 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorgehensweise bei Ausl-Sachverhalten stellt sich wie folgt dar: Bei gemeinnützigen Tätigkeiten, die im Ausl ausgeübt werden, ist – im 1. Schritt – zunächst zu prüfen, ob eine Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO vorliegt und ob die übrigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 55ff AO erfüllt sind. Erst anschließe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgem – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3 Gewichtigkeit der technischen Verflechtung

Tz. 127e Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hauptanlass für die Herausgabe des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) war das Bestreben, einheitliche Kriterien für das Vorliegen der Gewichtigkeit der wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zu schaffen (s Tz 125). Rn 5 des BMF-Schr (ergänzt durch die Rn 1 und 2) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen der technischen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 285 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a EStG idF des StSenkG ist die Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Im Einzelnen s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97, Rn 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Steuerbescheinigung der ausländischen Körperschaft (§ 27 Abs 8 S 8 KStG)

Tz. 303 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Erteilung einer St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG durch eine ausl Kö sieht § 27 Abs 8 S 8 KStG folgendes Verfahren vor: Schritt 1: Die ausl Kö stellt gem § 27 Abs 8 S 3 KStG beim BZSt bzw beim zuständigen FA den Antrag auf gesonderte Feststellung, wonach für eine bestimmte von ihr vorgenommene Leistung das stliche Einlagekto als verwendet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Ausländische Steuern

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Auch ausl St vom Einkommen einer Kö sind grds nach § 10 Nr 2 KStG nabzb (s Urt des BFH v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920 und v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086). Dazu gehört auch die ausl Quellenst (s Urt des BFH v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086 und v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920). Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausl St einer St vom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungsgewinn bei verrechenbaren Verlusten iSd § 15a Abs 2 EStG

Tz. 139 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der verrechenbare Verlust eines Kdst mindert die Gewinne, die dem Kdst in späteren Wj aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind (s § 15a Abs 2 EStG). Zu diesen Gewinnen aus der Beteiligung als Kdst gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Beteiligung, soweit dieser auf das Gesellschaftsvermögen entfällt (s Wacker, in Schmidt, 44. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–27 AO)

Tz. 29 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle der früheren "Aufzählung" (s BT-Drs 16/5200,20) getreten (s BT-Drs 16/5200, 20). Die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.1 Allgemeines

Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende Pers eines AE der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Über eine Mitunternehmerschaft gehaltene Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 4 und 5 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Beteiligungen, die eine Kö über eine MU-Schaft hält, werden entspr dem bei MU-Schaften geltenden Transparenzprinzip dem MU nach § 8b Abs 4 S 4 KStG anteilig zugerechnet und gelten für Zwecke des § 8b Abs 4 KStG als unmittelbare Beteiligung (s § 8b Abs 4 S 5 KStG). Bei mehrstöckigen MU-Schaften wird für die Anwendung des § 8b Abs 4 KStG die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.2 Verlustabzug im Falle einer kommunalen Gebietsreform

Tz. 234a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 8 KStG gilt jedoch nur für den Fall, dass vd BgA einer Träger-Kö zu einem neuen einheitlichen BgA zusammengefasst werden. Kommt es im Zuge einer kommunalen Gebietsreform (zB durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) zum Übergang eines BgA auf eine neue Träger-Kö (und dort ggf zur Zusammenfassung mit anderen BgA), so stellt sich die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249 ff). Tz. 17 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

§ 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke (vgl AEAO Nr 3 zu § 58 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 406 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 1 KStG sind Entgelte für die Überlassung von Anteilen bei dem Entleiher in voller Höhe nabzb, wenn auf die Anteile bei dem Entleiher § 8b Abs 1 KStG und bei dem Verleiher § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG anzuwenden ist bzw bei dem Verleiher aus anderen Gründen oder auch nach ausl Vorschriften eine St-Freistellung der Bezüge aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.5 Wissen und Kenntnisse

Tz. 924 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 "Was weiß eine GmbH?" – Dies ist eine spannende Frage, wenn es um die Zuordnung von Wissen und Kenntnissen geht. Jedenfalls sieht der BFH die Nutzung von Wissen und Kenntnissen der GmbH als Geschäftschance an; dies kann zu einer vGA führen (s Urt des BFH v 11.06.1996, BFH/NV 1997, 30). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.3 Bezugsberechtigung bei nicht gesetzlich Erbberechtigten

Tz. 572 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Hinterbliebenenversorgungen an nichteheliche Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten stellt sich die Frage der notwendigen Präzisierung. Hierzu fordert die Fin-Verw, dass die versorgungsberechtigte Lebenspartnerin/der Lebenspartner in der schriftlich erteilten Zusage namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum genannt wird und der/die Ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Festlegung von offenen Gewinnausschüttungen an gemeinnützige Anteilseigner im Gesellschaftsvertrag

Tz. 275 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer gGmbH GA an gemeinnützige AE ausdrücklich vor, so ist bereits in diesem Vertrag eine zusätzliche "Verwendungsaufl" dahingehend erforderlich, dass die AE die oGA ausschl und unmittelbar für ihre st-begünstigten -Zwecke zu verwenden haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann uE die oGA als Zuwendung iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 8b Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 201 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 2 S 5 KStG, der durch das SEStEG eingefügt wurde, gilt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 oder 3 KStG nicht, soweit der niedrigere Bw auf die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge (zB nach § 30 BergbauRatG) zurückzuführen ist. Bei den Rücklagen nach § 6b EStG muss es sich – wie bei den Tw-Abschr auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.3 Steuerbefreite BgA

Tz. 293c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stbefreite BgA fallen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG; bei einer nur partiellen StBefreiung bzw einem stpfl wG eines ansonsten st-befreiten BgA unterliegt der Gewinn aus dem stpfl Bereich dem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 38). Im Falle der par...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die für die Einbringung in eine Kap-Ges (s §§ 20ff, 25 UmwStG) geltenden subjektiven Einschränkungen des sachlichen Anwendungsbereichs auf im EU-/EWR-Bereich ansässige Gesellschaften und natürliche Pers sind bei der Einbringung in eine Pers-Ges iSd § 24 UmwStG nicht zu beachten (s § 1 Abs 4 S 2 UmwStG). § 24 Abs 1 UmwStG trifft hinsichtlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.2 Zwischenwertansatz

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungsgewinn im Fall des Zwischenwertansatzes ist ebenso wie der Entnahmegewinn aus der Zurückbehaltung unwes WG ein lfd Gewinn. § 24 Abs 3 S 2 UmwStG erklärt die Tarifvergünstigungsvorschrift des § 34 EStG ausdrücklich nur für anwendbar, wenn das eingebrachte BV mit dem gW angesetzt wird. Nach allg Grundsätzen scheidet eine Tarif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.2 Darlehen an Schwestergesellschaften

Tz. 1056 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Gewährung eines Darlehens durch eine GmbH an ihre sich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindliche SchwGes ist als vGA anzusehen, wenn für die Darlehensgewährung keine Sicherheiten überlassen werden; s Urt des BFH v 08.10.2008 (BStBl II 2011, 62, und s Schr des BMF v 29.03.2011, BStBl I 2011, 277, Rz 31; die in diesem BMF-Schr da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Pers und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972 Rn 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhältni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Nichtanwendung des § 8b Abs 5 KStG in den Fällen des § 8b Abs 4 KStG (§ 8b Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 300 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 4 S 7 KStG ist § 8b Abs 5 KStG auf Bezüge iSd § 8b Abs 4 S 1 KStG nicht anzuwenden. Dh die Bezüge sind in voller Höhe stpfl und die damit zusammenhängenden lfd BA sind in voller Höhe abzb. GlA s Hechtner (NWB 2013, 663, 665), s Benz/Jetter (DStR 2013, 489, 492), s Intemann (BB 2013, 1239, 1242), s Förster/Thiel (StStud 2014, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Mehrheitliche Beteiligung eines Kredit-, Wertpapier- oder Finanzdienstleistungsinstitus

Tz. 375 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für nach dem 31.12.2016 dem BV zugehende Anteile ist weiter erforderlich, dass an dem Finanzunternehmen iSd KWG (s Tz 370 ff) zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute beteiligt sind. Ab dem 26.06.2021 werden auch Wertpapierinstitute erfasst. Damit soll die angestrebte bankenspezifische Ausricht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze)

Tz. 52 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung wegen eines zwingenden Ansatzes des übertragenen WG zum Tw aufzudecken: wenn die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Nichtrechtsfähige Stiftungen

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei nichtrechtsfähigen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die nicht staatlich genehmigt sind. Begründet werden diese, wenn einer natürlichen oder jur Pers Vermögensteile von dritter Seite (per Schenkung oder testamentarisch) mit der Auflage zugewendet werden, die Erträge daraus für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Im Vordergrund s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Konzerne

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 18 AktG bilden rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtsch Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind aber der einheitlichen Leitung der Konzernführung unterworfen. Sie können sowohl unterg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr