Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Ausdrückliche Vereinbarung der Konzessionsabgabe erforderlich

Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205 ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften

Tz. 157 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ausschüttende Kö hat bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges eine zusammenfassende St-Besch auf den Namen der Pers-Ges auszustellen. Über die stliche Zurechnung der Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu den MU der Pers-Ges ist iRd der gesonderten Feststellung des Gewinns der Pers-Ges (s § 180 AO) zu ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Auswirkung des sog Konzernrückhalts für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von einem bestehenden Rückhalt im Konzern ist (nur) auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit einer TG (Darlehensnehmer) ggü fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicherstellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt. Solange der Rückhalt im Konzern insofern tats besteht, war ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Inhalt des § 58 AO

Tz. 96 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die weiteren stlich unschädlichen Betätigungen sind in § 58 AO festgelegt. Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der – neben der Vermögensverwaltung – zulässigen stlich unschädlichen Betätigungen. Die danach zulässigen Betätigungen lassen sich in drei Gr einteilen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.3 Berechnungsmodus

Tz. 584 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach Auff der Fin-Verw ist es nicht zu beanstanden, wenn die Höhe der zu erwartenden Rente aus der ges Rentenversicherung nach dem stlichen Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsrenten bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als BA abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.11 Anwendung der S 1 bis 8 des § 8b Abs 10 KStG auch bei Investmentanteilen (§ 8b Abs 10 S 11 KStG)

Tz. 451 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 8b Abs 10 S 11 KStG mit Wirkung ab dem 01.01.2018 redaktionell an das ab dem 01.01.2018 geltende InvStRefG angepasst worden. Nach der Neufassung gilt als Anteil iSd S 1 bis 10 auch der Anteil iSv § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.3 KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 1 bis 3 KStG in den Fällen des § 34 Abs 14 S 1 KStG

Tz. 17 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 In den Fällen des Antrags nach § 34 Abs 14 S 1 KStG ist (insbes) § 38 KStG in der am 27.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Das bedeutet, dass es über den 31.12.2006 hinaus (hierzu s § 38 KStG Tz 63) ggf zu einer ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 1 bis 3 KStG kommen kann. Dies gilt für die gesamte 18-jährige Übergan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts

Tz. 291 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der gemeinnützige BgA unterliegt den ges-geberischen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – für die Erfüllung der st-begünstigten Satzungszwecke zur Verfüg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.4 Rechtsfolgen des § 8b Abs 3 S 4 KStG

Tz. 256 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Rechtsfolge des § 8b Abs 3 S 4 KStG ist, dass die oa Gewinnminderungen außerhalb der Bil dem Einkommen des AE in voller Höhe wieder hinzuzurechnen sind. Ebenso s Grotherr (IWB, Gr 1 F 3, 2271, 2279) und s Rolf/Pankoke (BB 2009, 1844, 1845). Fuhrmann/Strahl (DStR 2008, 125, 126) weisen uE zutr darauf hin, dass mit den Gesellschafterdarlehen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG gem JStG 2007, GmbHR 2006, 1321; Dieterlen/Dieterlen, Keine Einkommensminderung des verdeckt einlegenden Gesellschafters als Voraussetzung einer einkommensneutralen verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG, DStZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Allgemeines

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.1 Grundsätze

Tz. 649 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach Ansicht des BFH re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.10 Zusatzvergütungen für hohen Arbeitseinsatz

Tz. 513 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zusatzvergütungen für erhöhten Arbeitseinsatz des Ges-GF sind grundsätzlich möglich. Ihre Höhe darf sich jedoch nicht am Beteiligungsverhältnis der einzelnen Ges-GF orientieren; s Urt des BFH v 30.07.1997 (BStBl II 1998, 402). Dazu auch Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 1151). Beispiel: An der M-GmbH sind M mit 50 %, N mit 30 % und O m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Organschaftliche Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit (§ 27 Abs 1 S 4 iVm Abs 6 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 6 KStG mindern Mehrabführungen das Einlagekto einer OG, wenn sie ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben (dazu im Einzelnen s Tz 230ff). Organschaftliche Mehrabführungen sind gem § 27 Abs 1 S 3 KStG von der sog Differenzrechnung ausgenommen (s Tz 45a). Kraft der ausdrücklichen Regelung in § 27 Abs 1 S 4 Hs 2 KStG kann der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.4 Mitunternehmer/Anteilseigner veräußert Wirtschaftsgut an Personengesellschaft

Tz. 1253 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis an die Pers-Ges, ist der Vorgang aufzuteilen. Für die Anschaffung des WG hat die Pers-Ges nur den angemessenen Kaufpreis aufgewandt. Nur insoweit handelt es sich auch um AK und beim MU um Veräußerungserlös. IHd una...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Aufteilungsverbot

Tz. 76 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Übt das Aufsichtsratsmitglied neben der Überwachungstätigkeit für die Gesellschaft noch eine andere, nicht unter die Abzugsbeschränkung gehörende Tätigkeit aus, ist eine Aufteilung der Vergütung grds nicht zulässig. Vergütungen, die eine Kö einem Mitglied ihres Aufsichtsrats dafür zahlt, dass dieser sich in die Wahrnehmung von Aufgaben der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

Tz. 1702–1800 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO

Tz. 12 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Rückzahlung von Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 83 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso, wie die Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als BA abzb sind, sind Rückzahlungen von Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als stpfl BE anzusetzen. Dies ergibt sich uE im Umkehrschluss aus § 10 Nr 4 KStG (ebenso hierzu s Urt des RFH v 08.02.1938, RStBl 1938, 494; s Tz 41 zum sog actus contrarius bei der Rückzahlung nabzb Ausgaben und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – eine never ending Story? GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Treuhandverhältnisse

Tz. 155 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 39 Abs 2 Nr 8 AO ist bei Treuhandverhältnissen der Treugeber der stliche AE. An ihn ist grds die St-Besch auszustellen. Das setzt allerdings voraus, dass der ausschüttenden Kö das Treuhandverhältnis und der Name des Treugebers bekannt sind oder bekannt wird. Es liegt aber gerade im Wesen der Treuhandbeteiligungen, dass der ausschüttend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Anteile in Auslandsdepots

Tz. 160 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der nach dem Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860 Rn 70) bestehenden Möglichkeiten eine St-Besch für Dividendenzahlungen auf Aktien des ausschüttenden inl Unternehmen zu erhalten, wenn sich die Aktien im Wertpapierdepot eines ausl Kreditinstituts befinden, s Tz 185.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen

Tz. 237 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem Zeitpunkt das eingebrachte BV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5.2 Zusammenfassung mittels einer Wärmepumpe

Tz. 128c Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Zur Begr des Vorliegens einer technisch-wirtsch Verflechtung mittels einer Wärmepumpe s Meyer (ZKF 2023, 145). Wegen der Einzelheiten s Schr des BMF v 10.10.2025, BStBl II 2025, 1799, Rn 6 bis 9. Stichwortartig zusammengefasst sind folgende Grundsätze zu beachten: Zusammenfassbarer Versorgungsbetrieb: Netzbetriebs-BgA (auch, soweit zuvor mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.5 Sonderproblem: Mandantenstamm einer freiberuflichen Praxis

Tz. 1360 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Mandantenstamm einer freiberuflichen Praxis kann Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen einem Freiberufler und einer von ihm gegründeten GmbH sein; s Urt des BFH v 30.03.1994 (BStBl II 1994, 903); v 18.12.1996 (BStBl II 1997, 546); s Beschl des BFH v 08.04.2011 (BFH/NV 2011, 1135); und s Urt des BFH v 21.11.2017 (DStR 2018, 667). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getroffener Vereinbarungen. Beispiel 1: X verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines/Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots

Tz. 200 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1.1 Zeiträume bis zum Inkrafttreten des SEStEG (VZ bis 2005)

Tz. 261 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bereits für die Zeit vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG , der die Voraussetzungen einer stfreien Einlagenrückgewähr für EU-ausl Kö und Pers-Vereinigungen erstmals ges regelte, wurde die Auff vertreten, dass auch unbeschr stpfl AE von ausl Kö (weltweit) die in § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG geregelte St-Freiheit der Einlagerückzah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.6 Überversorgung, Angemessenheit, Nur-Pension usw

Tz. 746 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Überversorgungsgrenze von 75 % bei Pensionszusagen hat ihre Rechtsgrundlage in § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG und soll die unzulässige Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen verhindern; s Schr des BMF v 03.12.2004 (BStBl I 2004, 1045); dazu s auch Tz 575 ff. Auf andere Formen der betrieblichen Altersversorgung ist dies nicht ohne w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.6 Fallübersicht betreffend unrichtiger Ausweis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 235 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 6 KStG regelt die Auswirkungen einer in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung auf das stliche Einlagekto der OG, enthält jedoch keine Definition einer solchen Minder- bzw Mehrabführung. Die durch das JStG 2008 gestrichenen S 2 und 3 des § 27 Abs 6 KStG erläuterten den Begriff anhand des Bsp der Bildung und Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.4 Verrechnung der Auflösung von Rücklagen

Tz. 101a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Auch die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA fällt unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschl (s Tz 101). Die StPflicht tritt nicht ein, soweit der Auflösungsbetrag mit dem stlichen Einlagekonto zu verrechnen ist. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Veräußerungsgewinn aus einem Teilanteil

Tz. 233 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des Teils eines (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört zum Gewerbeertrag der Pers-Ges gem § 7 S 1 GewStG, deren Anteile veräußert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der MU eine natürliche Pers, eine Pers-Ges oder eine Kö ist. Es ist für Zwecke der GewSt darauf abzustellen, ob der Vorgang der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Offene Einlagen im Handelsrecht

Tz. 11 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei einer offenen Einlage im hr-lichen Sinne handelt es sich um eine Vermögenszuführung, die einer Kö in Erfüllung einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung von ihren Gesellschaftern gegen Gewährung von Anteilsrechten gewährt oder die in die Kap-Rücklage zur freien Verfügung überlassen werden. Offene Einlagen sind alle gesellschaftsrechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.5 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Entgelt

Tz. 69 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei der Aufnahme einer (oder mehrerer) natürlichen Pers als Gesellschafter in einen Einzel-Gew, landwirtsch Betrieb oder der Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis mit Zuzahlung in das Vermögen des (einbringenden) Betriebsinhabers ist stlich eine kombinierte Einbringung in die neu entstehende Pers-Ges und zugleich Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr