Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsatz

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Beim einlegenden AE erhöhen sich durch die verdeckte Einlage die AK der Beteiligung. Die nachträglichen AK führen bei der späteren Veräußerung der Beteiligung zu einem niedrigeren Veräußerungsgewinn oder zu einem höheren Veräußerungsverlust. UU kann sich aus den nachträglichen AK auch eine Begr für eine Tw-Abschr auf die Beteiligung ergeben....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen Nach § 63 Abs 5 AO dürfen Kö iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Abs 1 EStDV nur ausstellen, wenn das Datum der Anlage zum KSt-Bescheid oder des Freistellun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Einlage einer Beteiligung

Tz. 86 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Werden Anteile an einer Kap-Ges in eine andere Kap-Ges verdeckt eingelegt, führt dies nach § 17 Abs 1 S 2 EStG zu einer Gewinnrealisierung, wenn sich die eingelegten Anteile im PV des Gesellschafters befanden. Die eingelegte Beteiligung ist dabei nach § 17 Abs 2 S 2 EStG mit dem gW anzusetzen. Der entstehende VG ist nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.1 Begriff der "engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung"

Tz. 117 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Begriff der "engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht" hat sich aus einer mehrstufigen Rspr des BFH entwickelt, in der die Voraussetzungen für das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals mehrfach verschärft bzw wieder aufgeweicht wurden. Zur Rechtsentwicklung s Urt des BFH v 28.02.1956 (BStBl III 1956, 133);...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.3 Jubiläumsvergütungen

Tz. 826 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Soll ein beherrschender Ges-GF anlässlich eines eigenes Dienstjubiläums (zB 25-jährige GF-Tätigkeit für die GmbH) oder eines Geschäftsjubiläums des Unternehmens (zB 100-jähriges Bestehen des Betriebs) eine Zusatzvergütung erhalten, muss dies zuvor klar und eindeutig vereinbart werden. Dies gilt selbst dann, wenn auch andere Arbeitnehmer eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG idR nur ein (unselbständiger) Teil einer jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Einkunftsverlagerung durch Einlage von zinslosen Darlehen

Tz. 1178 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Verlagerung von Zinseinkünften durch die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rspr selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch der Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs erreicht werden soll (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei strukturell dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 237 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Unterhaltung einer strukturell dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA führt unter den Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 2 KStG nicht zu einer vGA an dessen Träger-Kö (s § 8 Abs 7 KStG Tz 14 ff). Das Gleiche gilt für eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit einer Eigen-Ges von jur Pers d öff Rechts, die die Voraussetzungen des § 8 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.4 Modalitäten der Zinszahlung

Tz. 1061 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei der Vereinbarung der Zinszahlungsmodalitäten besteht für die Vertragsparteien eine recht große Freiheit. Eine unbedingte Verpflichtung zur Festlegung einer monatlichen Zinszahlung besteht uE nicht. Anders als zB bei Gehaltszahlungen sind im Darlehensbereich auch unter fremden Dritten längere Zahlungsintervalle (vierteljährlich, halbjähr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lau, AR-Vergütungen im KSt-Recht, BB 1964, 1207; Risse, AR-Vergütungen bei der KSt, BB 1967, 913; Sudhoff, Der Aufsichtsrat bei der GmbH & Co KG, DB 1968, 196; Risse, AR-Vergütungen und KSt, FR 1968, 360; Voss, Das kstliche Abzugsverbot von AR-Vergütungen, DStR 1968, 500; Clemm/Clemm, Die kstliche Behandlung von AR-Vergütungen ist sinn-, system- und verfassungswidrig, BB 2001, 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 432 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 7 und 8, (vor dem AmtshilfeRLUmsG: § 8b Abs 10 S 6 und 7 KStG), will die Umgehung des § 8b Abs 10 KStG durch Zwischenschaltung einer Pers-Ges verhindern. Nach § 8b Abs 10 S 7 KStG gelten die S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG entspr, wenn die Anteile an eine Pers-Ges oder von einer Pers-Ges überlassen werden, an der die überlassen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Kapitalverzinsung im Besitzunternehmen

Tz. 1325 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Kap-Verzinsung stellt einen Ausgleich dafür dar, dass das Besitzunternehmen sein Kap nicht anderweitig zinsbringend anlegen kann. IdR hat die Fin-Verw hierfür als angemessene Sätze 5–8 % für Immobilien und 6–10 % für das übrige Vermögen akzeptiert (bei dem derzeit sehr niedrigen Marktzinsniveau dürften diese Sätze jedoch überhöht sein)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Prüfungsschema

Tz. 958 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Legt man die og BFH-Rspr (s Urt des BFH v 18.12.1996, BFH/NV 1997, 332) zugrunde, wonach eine vGA aufgrund der Verletzung eines Wettbewerbsverbots immer auch die Nutzung einer Geschäftschance voraussetzt, ergibt sich folgendes Prüfungsschema (in Anlehnung an Gosch, DStR 1997, 442): Tz. 959 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zu etwas abweichenden Schem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf eine KGaA

Tz. 74 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die KGaA als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nimmt eine besondere Stellung im ErtrStR ein. Soweit nämlich der phG der Gesellschaft betroffen ist, wird dieser wie ein MU behandelt (s §§ 15 Abs 1 S 1 Nr 3 und 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG). Auch wenn der phG einer KGaA nach ständiger Rspr des BFH wie ein MU behandelt wird, besteht zwischen der KGaA u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schlussbil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Unzulässige Aufteilung von Körperschaften (§ 64 Abs 4 AO)

Tz. 191 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 64 Abs 4 AO gilt die Aufteilung einer Kö in mehrere selbständige Kö zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 64 Abs 3 AO als Missbrauch iSd § 42 AO . Auch diese Bestimmung hat nur klarstellenden Charakter (s BT-Drs 11/5582, 27). Die Regelung gilt nicht für regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) st-begünstigter Kö (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Frühere Rechtslage

Tz. 45 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Abziehbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen und Ordnungsgeldern wurde bis zum Jahre 1983 in ständiger Rspr (vgl Nachw bei Rettig, BB 1984, 595) und von der FinVerw (s R49 KStR 2004 iVm R 120 EStR) generell abgelehnt. Noch im Urt des BFH v 18.05.1972 (BStBl II 1972, 623) hatte dieser unter Hinw auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art

Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter stlichen Aspekten beurteilt werden kann (s Häck, aaO – vor Tz 1 –, 182,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.4 Wesentliche Betriebsgrundlagen, die Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft sind

Tz. 187 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein (s Tz 76). Nach einem früheren Urt (s Urt des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalherabsetzung

Tz. 1467 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grds löst die Kap-Herabsetzung zunächst nur eine Minderung des Nenn-Kap aus. Über die Verwendung des durch die Kap-Herabsetzung frei gewordenen Kap ist von den Gesellschaftern gesondert zu beschließen; s Urt des BFH v 29.07.1992 (BStBl II 1993, 369). Sie können das frei gewordene Kap ganz oder tw den Rücklagen zuführen zum Ausgleich eines Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rückzahlung vor dem handelsrechtlichen Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung

Tz. 1471 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Diese Grundsätze sind jedoch uU dann nicht anzuwenden, wenn die Rückzahlung bereits vor dem hr-lichen Wirksamwerden der beschlossenen Kap-Herabsetzung erfolgt. Eine derartige Rückzahlung ist beim Gesellschafter als vGA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und bei der Kap-Ges als Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu behandeln, wenn die Beteiligten i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 ... unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung

Tz. 57 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG neu in den § 27 Abs 1 S 3 KStG eingefügt wurde der Zusatz, dass die in § 27 Abs 1 KStG geregelte Verwendungsfiktion unabhängig von der hr-lichen Einordnung der Leistung gilt. Das bedeutet, dass auch eine Auskehrung an die AE, die hr-lich eine Rückzahlung aus der Kap-Rücklage darstellt, für stliche Zwecke als Leistung iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5 Sonstige Leistungsbeziehungen

Tz. 1243 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sofern es bei Leistungsbeziehungen zwischen Kö und Pers-Ges zur Anwendung der Einlagegrundsätze kommt, scheidet idR die Annahme einer vGA bei der Kö aus, weil es insoweit nicht zu einer Gewinn- und Einkommensminderung bei der Kö kommt. Eine (anteilige) Einlage der Kö liegt zB vor, wenn die Pers-Ges ein WG zu einem unangemessenen hohen Kaufp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Inhalt des § 51 Abs 2 AO

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) ist § 51 AO mit Wirkung ab dem 01.01.2009 um die Abs 2 und 3 erweitert worden. Dabei ist in Abs 2 ein sog "struktureller Inl-Bezug" für Ausl-Sachverhalte (s BT-Drs 16/11108, 55/56) normiert worden (s AEAO Nr 7 zu § 51 Abs 2). Um den Inl-Bezug nicht nur bei der Verfolgung ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.3 Übertragungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts

Tz. 1519 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Estlich können Übertragungen betrieblicher Einheiten zum Bw übertragen werden, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt (§ 6 Abs 3 EStG). Die Vorschrift des § 6 Abs 3 EStG kommt allerdings für die Übertragung durch und auf eine Kö grds nicht zur Anwendung, weil insoweit die Vorschriften über die vGA und die verdeckten Einlagen vorgehen; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Unmittelbare Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1215 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für Vorteilsgewährungen der Kö im Zusammenhang mit Leistungsbeziehungen zu MU, die zugleich AE der Kö oder diesen nahe stehende Pers sind, gelten die allg Grundsätze. Für diese Fälle sind die Ausführungen in diesem Abschn grds ohne Bedeutung. Tz. 1216 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine vGA führt in diesen Fällen auf AE-Ebene jedoch regelmäßig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Vor der Umwandlung begründete und vollzogene vGA

Tz. 1540 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dabei handelt es sich um bereits abgeschlossene vGA-Sachverhalte, auf die die Umwandlung keine Auswirkung mehr hat. Dies ist dann der Fall, wenn zB im Jahr vor der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges (§§ 3ff UmwStG) ein überhöhtes Gf-Gehalt gezahlt wurde und dieses am stlichen Übertragungsstichtag auch bereits an den Ges-Gf der über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Ti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Zinsverzicht

Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkungen auf das bilanziel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hoffmann, Sanierungsmaßnahmen von Pers-Ges zu Gunsten ihrer Tochter-Kap-Ges als Privatentnahme?, DB 1998, 1731; Wassermeyer, VGA bei einer GmbH & Co KG, GmbHR 1999, 18; Lieber/Stifter, Die atypisch stille Gesellschaft als Alt zur Ausgliederung (FR 2003, 831); Mahlow, Die KGaA und das Vorliegen einer vGA (DB 2003, 1540); Rogall, VgA an Mitunternehmerschaften und Mitunternehmer (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.3 Anteilsüberlassung von einer Personengesellschaft (Personengesellschaft als überlassende Gesellschaft, Verleiher)

Tz. 438 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem Ges-Wortlaut ist es ausreichend, dass entweder die überlassende Kö oder die andere Kö an der Pers-Ges beteiligt ist. Damit werden von der Regelung folgende Fallgestaltungen erfasst: Die (bei nicht Zwischenschaltung der Pers-Ges) überlassende Kö ist (unmittelbar oder mittelbar über andere Pers-Ges) an der Pers-Ges beteiligt, die ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Frühere Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Tz. 1343 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die frühere Rspr und Verw-Auff ging davon aus, dass der Geschäftswert bei Begr einer echten Betriebsaufspaltung idR beim Besitzunternehmen verblieben ist; s Urt des BFH v 31.03.1971 (BStBl II 1971, 536); v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 982); und v 28.06.1989 (BFH/NV 1990, 264); ebenso s noch Schmidt (EStG, 21. Aufl 2002, § 15 Rn 878); aA aller...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Aktuelle Rechtsprechung zu § 38 KStG

Tz. 20 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366 Rn 41 und v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575 Rn 44) gehören zu den Leistungen iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG auch Auskehrungen anlässlich einer Herabsetzung des Nennkap, und zwar neben der Herabsetzung und Auskehrung der im Sonderausweis gem § 38 Abs 1 S 3 KStG ausgewiesenen in Nennkap umg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbegünstigten Gläubigern der Kapitalerträge

Tz. 360a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Erfüllt der Gläubiger der Kap-Erträge die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 bis 3 EStG, ist entspr dieser Vorschrift der KapSt-Abzug nicht vorzunehmen. Insoweit sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: § 44a Abs 7 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG betrifft die Fälle, in denen die Träger-Kö des BgA entweder eine Stiftung des öff Rechts, die aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.1 Allgemeines

Tz. 216 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG regeln die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Verwendung des Einlagekto (irrtümlich oder vorsätzlich) zu hoch bescheinigt worden ist. Neben der Möglichkeit der Berichtigung der St-Besch sind dort auch die Haftung und die Anpassung der Feststellung des Einlagekto geregelt. Wegen der Frage, was unter einem zu ho...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekonto und mit den Neurücklagen

2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekonto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekonto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.5 Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tz. 337 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das UntStFG ist § 8b Abs 6 S 1 KStG dahingehend erweitert worden, dass die Abs 1–5 des § 8b KStG nicht nur auf Dividenden und VG, die die MU-Schaft erzielt, anwendbar sind, sondern auch auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe des MU-Anteils selbst, soweit sie auf im mitunternehmerischen BV gehaltene Anteile an Kö ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.7 Geburtstagsfeier

Tz. 834 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt eine Kap-Ges Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier ihres Ges-GF, führt dies – auch bei einem "runden" Geburtstag – zu einer vGA; s Urt des BFH v 28.11.1991 (BStBl II 1992, 359); s Urt des BFH v 23.09.1993 (BFH/NV 1994, 616); s H 8.5 V "Geburtstag" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn an dem ausgerichteten Empfang nahezu ausschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.2 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1251 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein einzelnes WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ist der Vorgang aufzuteilen. Ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang liegt nur iHd angemessenen Teils vor und iHd unangemessenen Teils wird eine Entnahme des MU angenommen. Bei der Ermitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Systemwechsel

Tz. 95a Stand: EL 123 – ET: 06/2026 WG, die bei Errichtung des BgA als dessen BV anzusehen sind (hierzu s § 4 KStG Tz 182 ff), gelten als durch die Träger-Kö in den BgA eingelegt. Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.09.2013, BStBl II 2015, 161) sind tats Einlagen der Träger-Kö – dh die auf dem Trägerverhältnis beruhende Überlassung von WG zu Zwecken des BgA – dem Einlagekonto d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1541 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Diese Fallgruppe ist problematischer, da die Rechtsfolgen einer vGA in einer solchen Konstellation erst tw vollzogen waren (nämlich hinsichtlich der Einkommenskorrektur). Dazu kann es zB kommen, wenn eine Gewinntantieme für einen Zeitraum vor dem stlichen Übertragungsstichtag erst nach dem Übertragungsstichtag an den Ges-GF ausgezahlt wird...mehr