Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Hintergrund der Geschäftschancenlehre

Tz. 900 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Mit seiner Rspr-Änderung im Jahr 1995 (grundlegend s Urt des BFH v 30.08.1995, DStR 1995, 1873) hat der BFH den Fokus weg von den Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot hin zur mehr wirtschaftlich geprägten Prüfung gelenkt, ob der Gesellschafter eine Geschäftschance der Kap-Ges nutzt und dafür kein Entgelt entrichtet, obwohl von einem fremden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Bis VZ 2015: Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland (§ 8b Abs 7 S 3 KStG)

Tz. 384 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach dem bis zum VZ 2015 gültigen § 8b Abs 7 S 3 KStG gilt S 2 auch für inl Zweigniederlassungen ausl Kreditinstitute (s § 1 Abs 1 KWG), ausl Finanzdienstleistungsinstitute (s § 1 Abs 1a KWG) und ausl Finanzunternehmen (s § 1 Abs 3 KWG) mit Sitz in einem anderen EU-Staat oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens. Ausl Kreditinst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Vorteilsausgleich gegenüber nahe stehenden Personen

Tz. 91 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch zwischen der Kö und einer dem AE nahe stehenden Person in Betracht. Es gelten dabei die gleichen Kriterien wie für die Anerkennung eines Vorteilsausgleichs mit dem AE selbst; s Urt des BFH v 13.10.1999, BFH/NV 2000, 750. Die Rspr verlangt allerdings regelmäßig eine personale Gegenseitigkeit für die Annahme eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Gesellschafterwechsel

Tz. 71 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der bloße Wechsel der Gesellschafter (Austritt eines Gesellschafters verbunden mit dem Eintritt eines oder mehrerer neuer Gesellschafter) bei einer mitunternehmerischen Pers-Ges ist keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.47 unter Buchst aa) dritter Spiegelstrich; einhellige Auff; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stbaren Beträge aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.1 Steuersatz

Tz. 279 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Dieser St-Satz von 15 % soll nach dem Willen des Ges-Gebers (s BT-Drs 16/4841, 67) dem KapSt-Satz entsprechen, der bei Ausschüttungen einer Kap-Ges an eine jur Pers d öff Rechts nach der gemäß § 44a Abs 8 EStG vorzunehmenden Entla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.10 Keine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs 6 S 2 KStG) oder mit Kapitalgesellschaften

Tz. 147 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben ist stlich nicht zulässig (s § 4 Abs 6 S 2 KStG). Diese Regelung hat uE nur klarstellende Wirkung, da nur die Zusammenfassung von BgA zulässig ist und Hoheitsbetriebe nach § 4 Abs 5 KStG nicht hierzu gehören (s Tz 83 ff). Hierzu s auch Urt des BFH v 10.07.1962 (BStBl III 1962, 448); ebenso s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Entgangene Einnahmen für erbrachte Leistungen

Tz. 406 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erbringt eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Pers Leistungen und berechnet sie dabei kein oder ein unangemessen niedriges Entgelt, werden in der St-Bil gleichwohl nur die tats Einnahmen erfasst. IHd Differenz zum angemessenen Leistungsentgelt erfolgt eine Korrektur außerhalb der St-Bil iRd Ermittlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Keine Anwendung der Abs 1 bis 10 bei Anteilen an Unterstützungskassen (§ 8b Abs 11 KStG)

Tz. 463 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das StÄndG 2015 ist § 8b Abs 11 KStG eingefügt worden. Danach ist § 8b Abs 1 bis 10 KStG auf Anteile an UK nicht anzuwenden. Die Regelung soll sicherstellen, dass Zuwendungen der UK an das Trägerunternehmen nicht der St-Freistellung des § 8b KStG unterliegen. Hintergrund ist, dass die Zuwendungen des Trägerunternehmens an die UK unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO) und Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (§ 58 Nr 10 und § 62 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 113 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Neben der gebundenen Rücklage nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO kann eine Kö auch sog freie Rücklagen (s § 62 Abs 1 Nr 3 AO) – sowie Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (s § 62 Abs 1 Nr 4 AO) bilden. 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO) Tz. 114 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Einbringung von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 129u Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 50i Abs 2 EStG (in der – einzig – gültigen Fassung des BEPS-UmsetzungsG) wird ausdrücklich nur (noch) die "Einbringung nach § 20 UmwStG" als Entstrickungsfall beurteilt (s § 20 UmwStG Tz 227a). Vorgänge nach § 24 UmwStG werden (nunmehr) nicht von dieser Regelung erfasst. Tz. 129v Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Umstand, dass die Einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rödder/Schumacher, UntStFG: Wes Änderungen des verkündeten Gesetzes gegenüber dem Reg-Entw, DStR 2002, 105; Dötsch/Pung, Richtlinienumsetzungsgesetz: Die Änderungen des EStG, des KStG und des GewStG, DB 2005, 10; Schumacher, Übertragung von Beteiligungen an OG und die "vorvertragliche Zeit" iSd § 14 Abs 3 KStG, DStR 2005, 310; Dötsch/Pung, Minder-und Mehrabführungen bei Organsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 244 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute noch nicht amtl veröffentlichen Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachvertragliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die unbeschr kstpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen sind in § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG abschließend aufgezählt (dazu s § 1 KStG Tz 9 ff). Davon umfasst sind auf Grund der Einführung des "Optionsmodells" auch sog optierende Gesellschaften iSd § 1a KStG, für die ansonsten eine transparente Besteuerung vorzunehmen wäre (s § 1a KStG Tz 1ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Sonderregelungen für Kapitalbeteiligungen, die das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen von einem iSd § 15 AktG verbundenen Unternehmen erworben hat (§ 8b Abs 8 S 3 KStG)

Tz. 392 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Soweit bei dem iSd § 15 AktG verbundenen Unternehmen der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an das Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen gem § 8b Abs 2 KStG stfrei war, kann das erwerbende Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen Gewinnminderungen im Zusammenhang mit diesen Anteilen nicht abziehen. Frotscher (in F/D, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5 Ausgleich von Verlusten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall des Ausgleichs der Verluste eines wG aus anderen Mitteln der Kö (Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus ZwB, Vermögen, Erträge aus Vermögensverwaltung, auch Gewinne aus anderen wG) sind durch eine Anwendungsregelung der FinVerw (s Schr des BMF v 19.10.1998, BStBl I 1998, 1423) wes Änderungen eingetreten. Die aktuelle Verw-Auff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Neuer § 57 Abs 4 AO: Halten von Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges stellt "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeit dar

Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die FinVerw stand bislang auf dem Standpunkt, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Kö an einer gemeinnützigen Kap-Ges zur Vermögensverwaltung gehört (AEAO Tz 3 zu § 64 Abs 1 AO). In der Konsequenz durfte eine gemeinnützige Kö den Kaufpreis für den Erwerb einer Beteiligung oder bei Fremdfinanzierung die Tilgungs- und Zinsleistungen nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110 ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3 Höhe der Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekto (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 167 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 KStG ist in der St-Besch die (auf den jeweiligen AE entfallende) Höhe der Leistungen anzugeben, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde. Diese St-Besch ist der Nachweis dafür, dass der AE gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG die entspr Bezüge nicht als Kap-Ertrag versteuern muss. Wegen der stlichen Behandlung beim AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.1 Schuldner

Tz. 280 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der Kap-Erträge. Im Zeitpunkt des Zuflusses der Kap-Erträge hat der Schuldner der Kap-Erträge (BgA) den St-Abzug für Rechnung des Gläubigers der Kap-Erträge vorzunehmen (s § 44 Abs 1 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Berichtigung der Bescheinigung

Tz. 172 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 3 KStG enthält zur Berichtigung einer ausgestellten St-Besch keine Aussage. Aussagen finden sich dazu nur in § 27 Abs 5 KStG, und zwar wie folgt: Ist die Minderung des Einlagekto für eine Leistung zu niedrig bescheinigt worden, bleibt nach § 27 Abs 5 S 1 KStG die der Bescheinigung zu Grunde gelegte Verwendung unverändert. Nach § 27 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.12 Rechtsfolgen einer steuerlich nicht anzuerkennenden Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 150 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Ges nicht geregelt sind die Folgen, die sich ergeben, wenn BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG genannten Grundsätzen zusammengefasst werden. UE ist in diesen Fällen jeder der vd BgA mit dem von ihm erzielten Ergebnis zu besteuern. Aus der nicht "erlaubten" Zusammenfassung sind keine weiteren Folgerungen zu ziehen. Insbes kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuern vom Einkommen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nabzb Pers-St iSd § 10 Nr 2 KStG sind insbes die KSt, einbehaltene KapSt für von der Kö bezogene Kap-Erträge, nicht aber die von einer Kö im Abzugsverfahren beispielsweise für Dividenden ihrer Gesellschafter einbehaltene KapSt (s Urt des BFH v 22.01.1997, BStBl II 1997, 548), der SolZ, die besondere KSt nach § 5 Abs 1 Nr 5 KStG für Berufsverbänd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.6 Veräußerung innerhalb der Sperrfrist

Tz. 254 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Veräußerung oder der Zeitpunkt der gleichgestellten Vorgänge (Realisierung der Ersatzatbestände) muss "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" erfolgen (s § 24 Abs 5 UmwStG). Beginn dieser "Sperrfrist" ist der stliche Einbringungsstichtag (s Tz 159 ff). Wird die Einbringung mit stlicher Rückwirkung du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung "Pensionszusage" und Behandlung von Pensionszusagen an nahestehende Angehörige oder Lebensgefährten

3.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514 ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung

Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellschafter an die Gesellschaft erfolgen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Notwendigkeit von klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarungen

Tz. 608 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Auch bei Pensionszusagen ist es erforderlich, dass eine zivilrechtlich wirksame, klar und von vornherein abgeschlossene Zusage vorliegt; grds dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 266 ff. Der BFH (s Urt des BFH v 24.03.1998, BFH/NV 1998, 1375) hat zB entschieden, dass eine vGA vorliegt, wenn eine GmbH gleichzeitig zwei sich widersprechende Vereinb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Darlehensverhältnisse uä im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1376 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Oftmals werden iR einer Betriebsaufspaltung Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Betriebs-GmbH getroffen. Für die Prüfung einer vGA in diesen Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze; s Tz 1040 ff. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die Darlehensforderung im (Sonder-)BV des Besitzunternehmens oder im PV der Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.10 Folgen aus der Abschreibung der Darlehensforderung

Tz. 1073 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vornahme einer Tw-Abschr auf Ebene des Gläubigers (TG) hindert die Notwendigkeit der Verzinsung eines Darlehens nicht. Nach Auff des BFH (s Urt v 11.11.2015, BStBl II 2016, 491) sind Darlehens- und Zinsforderung nämlich getrennt zu beurteilen. Zinsansprüche laufen also trotz Abschr der Darlehensforderung weiter auf; die spätere Abschr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.4 Fehlende Regelung im Anstellungsvertrag

Tz. 795 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung zur Privatnutzung, besteht uE eine Vermutung, dass die Privatnutzung – wie bei GF üblich – zulässig ist und auch tats erfolgt. Ebenso s Beschl des BFH v 30.09.2015 (BFH/NV 2016, 423); s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955); s Urt des FG Berlin-BB v 17.12.2013 (EFG 2014, 525) und s U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Einzelübertragung

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das einzubringende BV kann einzeln in das Gesellschaftsvermögen der aufnehmenden Pers-Ges übertragen werden (Einzelrechtsnachfolge iSd § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG). Hierbei sind die für die Eigentumsübertragung maßgeblichen (inl oder ausl) zivilrechtlichen Vorschriften zu beachten (zum Bsp bei inl Einzelrechtsnachfolge: Einigung und Übergabe bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Pers der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Pers, Kö (insbes Kap-Ges), P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Wirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung im früheren Anrechnungsverfahren

Tz. 721 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Anrechnungsverfahren konnte die Aufdeckung einer vGA erhebliche St-Belastungen mit sich bringen. Das galt vor allem dann, wenn die vGAmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64 ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rücklage nach § 6b EStG

Tz. 226 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 195) handelt es sich bei der Bestimmung des § 6b EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Diese ist nach § 8 Abs 1 KStG auch bei der Einkommensermittlung von Kö und damit von BgA zu berücksichtigen. Es bestehen daher keine Bedenken, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6b EStG von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekonto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekonto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekonto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer, KapSt und Verwendungsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Abgrenzung zu § 58 Nr 1 AO

Anders als § 58 Nr 1 AO, der nur unentgeltliche oder verbilligte Leistungen erfasst, erstreckt sich § 57 Abs 3 AO auch auf Nutzungsüberlassungen und die Erbringung von Dienstleistungen zu marktüblichen Entgelten. Ist die unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung oder Erbringung von Dienstleistungen auf die Verfolgung eines eigenen Satzungszwecks gerichtet, ist uE § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Entsprechende Anwendung bei Pensionsfonds (§ 8b Abs 8 S 5 KStG)

Tz. 396 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der S 5 der § 8b Abs 8 KStG erklärt die S 1–4 bei Pensionsfonds für entspr anwendbar.mehr