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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 12.4.3.2.2 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Ewald Dötsch, Alexandra Pung
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Tz. 1220

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Bei nicht 100%iger Beteiligung des OT an der OG wurde nach § 14 Abs 4 KStG aF ein aktiver oder passiver AP nur iHd Beteiligungsquote gebildet (s Tz 1294 ff). Nach den S 7 und 8 des § 34 Abs 6e KStG käme es auch nur zur Auflösung dieser quotal gebildeten AP. Da nach der Neuregelung des § 14 Abs 4 KStG die Einlagen/-rückgewähr immer zu 100 % zu berücksichtigen ist (s Tz 1058), käme es bei einem späteren Ausgleich der Ursache der Minder-/Mehrabführungen zu unerwünschten stlichen Folgen. Ebenfalls hierzu s Liekenbrock/Liedgens (DStR 2023, 113, 119), s Hörster (NWB 2023, 382, 384) und s Böhmer/Schewe (BB 2023, 482, 475).

Daher sieht § 34 Abs 6e S 9 ff KStG die Bildung eines Angleichungsfaktors vor, der mit den (nur quotal gebildeten) aktiven und passiven AP zu multiplizieren ist.

 

Tz. 1221

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Für die Berechnung des Angleichungsfaktors ist nach § 34 Abs 6e S 10 und 12 KStG auf die durchschnittliche Beteiligungshöhe der letzten fünf Wj während einer bestehenden Organschaft abzustellen. Besteht die Organschaft noch keine fünf Wj, ist der entspr kürzere Zeitraum maßgebend.

 

Tz. 1222

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Angleichungsfaktor ist nach § 34 Abs 6e S 10 KStG der Kehrwert des durchschnittlichen Beteiligungsanteils des OT bezogen auf das Nenn-Kap der OG an den Bil-Stichtagen in dem maßgebenden Zeitraum (s Tz 1221).

 

Tz. 1223

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Die (quotalen) AP sind nach § 34 Abs 6e S 9 KStG um den nach § 34 Abs 6e S 10 KStG ermitteltem Angleichungsfaktor (s Tz 1222) zu erhöhen.

Nach § 34 Abs 6e S 11 KStG tritt dieses Rechenergebnis an die Stelle der AP iSd § 34 Abs 6e S 7 und 8 KStG und ist entspr ertragswirksam aufzulösen.

 

Tz. 1224

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Die Wirkungen des sog Angleichungsfaktors sollen anhand der aus...

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