Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KSt-Rechts, StuB 2021, 309; Dorn/Dibbert, Ges zur Modernisierung des KStG (KöMoG) vorgelegt – Optionsmodell für PersGes in Sicht, DB 2021, 706; Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine krit Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934; Liedgens, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Einlagelösung iSd § 14 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.2 Sonderfall Ertragszuschuss

Tz. 805 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Ertragszuschuss kann als Sacheinlage oder als "schlichte" Geldzahlung erfolgen. Hr-lich kann ein Ertragszuschuss wahlweise als Leistung in die Kap-Rücklage (§ 272 Abs 4 HGB) oder erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB) behandelt werden, wobei str ist, wie bei Zweifeln an der Zielsetzung der Zuschussgewäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.5 Zeitpunkt der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 1090 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.3 Zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung der im Ansässigkeitsstaat einer EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft final nicht nutzbaren Verluste im Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft

Tz. 1641 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 In D war die Frage, ob unter Berufung auf das Urt des EuGH in der Rs Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788; dazu s Tz 1620 ff) Verluste einer EU-ausl TG, die in deren Ansässigkeitsstaat definitiv nicht nutzbar sind, bei der Besteuerung der Konzernobergesellschaft zum Abzug zugelassen werden müssen, bisher Gegenstand v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 27 Abs 9 S 1 UmwStG ist § 2 Abs 4 (S 1 und 2) UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der schädliche Beteiligungserwerb oder ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis nach dem 28.11.2008 (Tag der 3. Lesung im BT) eintritt. Wegen des Begriffs "ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis" s Tz 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für den Tatbestand einer ertrstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG; s Tz 34 ff) das Eigentum des Einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verhältnis zu anderen Abzugsbeschränkungen

Tz. 680 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und-verlagerungen ab dem VZ 2017 eingefügte und durch das Steuerumgehungsbekämpfungs-Ges geändert § 4i EStG soll den doppelten Abzug von Sonder-BA bei grenzüberschreitenden MU-Schaften beenden. Fraglich ist, ob bezogen auf die Sonder-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Ansatz

Tz. 209 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Die Werterhöhung des BV aus dem e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.3 Nur anteilige Bildung von Ausgleichsposten bei nicht 100%iger Beteiligung (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1294 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG aF sind AP nur iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des OT an dem Nenn-Kap der OG entspricht. Damit hat der Ges-Geber des JStG 2008 die vom BFH (s Urt des BFH v 24.07.1996, BStBl II 1996, 614) bestätigte Regelung in R 63 Abs 1 S 3 KStR 2004 in den § 14 KStG übernommen. Beispiel: An der OG ist de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 24 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Pers erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung der Zinsschranke als auch zu einer Korrektur nach § 1 Abs 1 AStG führen. Die nach § 1 Abs 1 AStG hinzugerechneten Beträge sind uE als Zinsertrag iSd § 4h EStG zu qualifizieren (s Schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 2. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Rechtslage für vor dem 01.01.2014 beginnende Feststellungszeiträume

Tz. 1520 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da OT und OG eigenständige St-Subjekte sind, haben sie auch jährlich eine eigene St-Erklärung beim FA abzugeben und erhalten einen eigenen St-Bescheid. Die gegen OG und OT ergehenden St-Bescheide sind verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft, denn bei der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG handelt es sich lediglich um ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Konzern

Tz. 231 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der maßgebliche Konzernbegriff wird idR durch die vom Ges zugelassenen Rechnungslegungsstandards vorgegeben (s § 4h Abs 3 S 4 EStG ; sog hierarchischer Konzern). Dh, ein ggf bestehender handelsbilanzieller Konsolidierungskreis entfaltet unmittelbare stliche Wirkung. Nach § 4h Abs 3 S 4 EStG ist ein Betrieb konzernzugehörig, wenn er mit ander...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.11 Zeitliche Anwendung

Tz. 1021 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG ist § 14 Abs 3 KStG erstmals auf Mehrabführungen von OG anzuwenden, deren Wj nach dem 31.12.2003 endet. Da § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG die in vororganschaftlicher Zeit verursachten Minderabführungen nicht anspricht, müsste bei wörtlicher Anwendung des Ges für die erstmalige Anwendung auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 734 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG gilt die in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelte Vollabführungsfiktion nur, wenn die Az insges den dem Anteil am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil (des Minderheitsgesellschafters) des Wj nicht überschreiten, der ohne den GAV hätte geleistet werden können. Wegen der wj-bezogenen Anwendung des § 14 Abs 2 KStG s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Organschaft

Tz. 249 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer OG können ein eigener EBITDA- und Zinsvortrag während der Organschaft nicht entstehen, denn § 4h EStG ist wegen § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG auf die OG nicht anzuwenden (s Tz 53 ff und s § 15 KStG Tz 87; weiter s Herzig/Liekenbrock, DB 2007, 2387, 2390 ff; s Bohn/Loose, DStR 2011, 1009, 1011; und s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung; Übergangsregelung

Tz. 746 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 1 KStG (§ 34 Abs 6b S 1 KStG idF des UStAVermG v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) ist § 14 Abs 2 KStG idF dieses Ges auch für VZ vor 2017 anzuwenden. Für den Regelfall ist die rückwirkende Anwendung der ges Neuregelung von Vorteil. Tz. 747 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 34 Abs 6e S 2 KStG (§ 34 Abs 6b S 2 KStG idF des UStAVerm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.3 Steuerliche Behandlung des Aufwands bzw Ertrags aus der Auflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 13 und 14 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1240 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aufzulösende aktive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) erhöhen, aufzulösende passive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) mindern in der St-Bil des (ehemaligen) OT den Bw der Organbeteiligung (s § 34 Abs 6e S 13 KStG idFd JStG 2022), bei mittelbarer Organschaft den Bw der Beteiligung an der ZwiGes (s Tz 1199). Auch in S 13 hätt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 760 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn alle Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind, ist gem § 14 Abs 1 S 1 KStG das Einkommen der OG dem OT zuzurechnen, soweit nicht die OG gem § 16 KStG wegen an Minderheitsgesellschafter geleisteter Az ein eigenes Einkommen versteuern muss. Bei einer mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 752 ff), zB zwischen MG und EG, wird das Einkommen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Grenzüberschreitende Verschmelzungen, Auslandsverschmelzungen

Tz. 49 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Grenzüberschreitende Herein- und Hinausverschmelzungen aus einem bzw in einen anderen EU- bzw EWR-Staat werden durch §§ 122a ff UmwG aF bzw ab dem 01.03.2023 durch § 305 ff UmwG ermöglicht. Die §§ 122a ff UmwG wurden durch das 2. Ges zur Änd des UmwG (BGBl I 2007, 542) in Umsetzung der RL 2005/56/EG (Gesellschaftsrechtliche VerschmelzungsRL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die verschiedenen Stichtage

Tz. 30 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wie bereits ausgeführt, ist hr-lich zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Umw (Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung) und dem Umwandlungsstichtag (s § 5 Abs 1 Nr 6, § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) zu unterscheiden. Der Stichtag der hr-lichen Schluss-Bil der Überträgerin ist idR der Tag vor dem Umwandlungsstichtag (hierzu aber s Tz 11). Beispiel: T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 675 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist durch das WachstumschancenG v 27.03.2024 aufgehoben worden. Die Aufhebung gilt nach § 34 Abs 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungs-Ges ab dem VZ 2024. Nach der Ges-Begründung (s BT-Drs 20/9396, 30) besteht aufgrund der Einführung des § 4k Abs 4 EStG kein Bedarf mehr für die nur für Organschaften geltende Sond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF ist in Folge der Modifizierung des bisher als "Konzernklausel" bezeichneten Ausnahmetatbestands in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF entfallen (s amtl Ges-Begr, BT-Drs 20/9782, S 197). Einer Regelung, wonach für eine Kö die Stand-alone-Klausel idF des KrZwMG 2023 bei Vorliegen einer sog schädliche Gesellschafterfremdfinanzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umw teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Martini (in W/M, § 7 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Verteilung der Wertaufstockung

Tz. 223 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Da der durch einen nachträglichen Einbringungsgewinn ausgelöste Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG dem Grunde nach eine Höherbewertung des eingebrachten BV ("Zwischenwertansatz") auf der Ebene der Übernehmerin quasi nachholt, müssen uE hinsichtlich der WG bezogenen Aufteilung des Erhöhungsbetrags (s Tz 130) die gleichen Grundsätze wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.9 Verhältnis des § 14 Abs 4 KStG zu § 14 Abs 3 KStG und zu § 27 Abs 6 KStG

Tz. 1140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 4 KStG regelt die stliche Behandlung von Minder-und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit, während § 14 Abs 3 KStG die stliche Behandlung von in vororganschaftlicher Zeit verursachten Mehr- und Minderabführungen regelt. Während die in § 14 Abs 3 KStG für die OG enthaltene Regelung auch auf die Behandlung beim O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Auf die Steuer des Organträgers anzurechnende Steuern (§ 14 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 1556 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 5 S 3 KStG gelten die S 1 und 2 entspr für von der OG geleistete St, die auf die St des OT anzurechnen sind. Da diese anzurechnenden St nicht mit dem OG-Einkommen zusammenhängen, fallen sie nicht bereits unter den S 1 des Abs 5. Die von der OG geleisteten St, die auf die St des OT anzurechnen sind, sind im Feststellungsbeschei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 153 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese übernehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15 ff; s Knopf/B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Tz. 167 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Anteile an einer Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), liegt regelmäßig keine unternehmerische Tätigkeit des Einbringenden vor (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei einer reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Verluste und negative Einkünfte

Tz. 88 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbleibende Verlustabzüge und nicht ausgeglichene negative Eink gehen unbeschadet der Beachtung der stlichen Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin (§ 23 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) nicht über. Es handelt sich um höchstpers Besteuerungsmerkmale, die nicht zu den von der Rechtsnachfolge erfassten stlichen Eigenschaften des übergehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3.2 Unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 220 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt die stliche Rückwirkung für die Ermittlung des Einkommens und des Vermögens sowohl für die übertragende Kö als auch für den übernehmenden Rechtsträger. Wegen der Umw auf einen am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht existierenden Rechtsträger s Tz 37. Für die Beantwortung der Frage, ob die in § 2 Abs 1 UmwStG gereg...mehr