Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.2 Vorzeitiges Ausscheiden des Pensionsberechtigten

Tz. 689 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach dem Urt des BFH v 25.06.2014 (BStBl II 2015, 665) wird ein Versorgungsvertrag nicht tats durchgeführt, wenn ein beherrschender Ges-GF einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Neuer § 57 Abs 3 AO: Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Tz. 91 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Regelungen zur Unmittelbarkeit in § 57 AO wurden durch das JStG 2020 um folgende Abs 3 und 4 erweitert: Zitatmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Vorteilsausgleich bei grenzüberschreitenden Geschäften

Tz. 93 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im grenzüberschreitenden Bereich will die Fin-Verw einen Vorteilsausgleich nur in zeitlichen Grenzen zulassen. Nach den Verw-Grds zur Einkunftsabgrenzung international verbundener Unternehmen (s Schr des BMF v 23.02.1983, BStBl I 1983, 218) soll der Ausgleich stlich nämlich nur dann anerkannt werden, wenn spätestens zum Ende des Wj bestimmt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Erschwerte Mitgliedschaft als schädliches Kriterium?

Tz. 23 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch wenn eine Kö (zB ein Sportverein) ihre Leistungen nur gegenüber ihren Mitgliedern erbringt, ist idR davon auszugehen, dass sie sich an die Allgemeinheit wendet, sofern jeder Interessierte, der die Voraussetzung hierfür erfüllt (zB bei regionaler oder beruflicher Beschränkung der Kö), Mitglied der Kö werden kann. Dabei darf grds (wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Name und Anschrift des Anteilseigners (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 166 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Bescheinigung muss den Namen und die Anschrift des stlichen AE enthalten, damit dieser identifiziert werden kann. Wegen der Bestimmung des AE s Tz 153 ff. Eine Ermittlungspflicht der Kap-Ges zur Bestimmung des stlichen AE besteht nicht. Diese obliegt dem FA (s Schr des BMF v 23.05.2022, BStBl I 2022, 860 Rn 45). Weicht die in der St-Besc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.3 Nachträgliche Abgabe von Erklärungen in Fällen ohne durchgängige Feststellung

Tz. 105c Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Den BgA, bei denen keine durchgängige Feststellung des stlichen Einlagekontos und keine Feststellung des stlichen Einlagekontos auf den Schluss des dem Erstjahr unmittelbar vorangehenden Wj erfolgt ist, steht es nach Rn 44 S 6 des Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97) idF des Schr des BMF v 04.04.2022 (BStBl I 2022, 645) frei, Erklä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.11 Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art, insbesondere von Gewinn- und Verlustbetrieben?

Tz. 148 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH (s Beschl des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190 und s Urt v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hatte die Frage aufgeworfen, ob eine vGA allein schon dann anzunehmen ist, wenn ein BgA eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit ausübt, die (auch oder im Wes) im Interesse seiner Träger-Kö liegt. Diese Frage hat auch Bedeutung für die s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsätzliches

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG entspricht der Regelung in § 12 Nr 3 EStG; danach dürfen Pers-St und damit zusammenhängende Nebenleistungen das Einkommen nicht verringern. § 10 Nr 2 KStG schränkt insoweit als lex specialis ggü § 8 Abs 1 KStG den BA-Abzug ein (s Urt des BFH v 15.12.1976, BStBl II 1977, 220) weil es sich bei diesen St zunä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art in einer Kap-Ges (insbes GmbH)

Tz. 153 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ein BgA kann in die Rechtsform einer Kap-Ges gekleidet werden (Einbringung des Betriebs in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – § 20 UmwStG). Die Kap-Ges, als Eigengesellschaft bezeichnet, wird nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften besteuert (s R 4.1 Abs. 7 KStR 2022). Durch die Einbringung weiterer BgA in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.14 Zusätzlich zulässige Zuführungen zum Vermögen für Stiftungen in der Gründungsphase (§ 62 Abs 4 AO)

Tz. 121 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift gilt nur für Stiftungen und sieht es als st-unschädlich an, wenn eine Stiftung im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kj Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wG ganz oder tw ihrem Vermögen zuführt. Zulässig ist nur die Zuführung der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und der Gewinne aus wG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.9 Aufwendungen mit gemischtem Interesse

Tz. 1375 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden von der Betriebs-GmbH Aufwendungen getragen, die zwar in ihrem eigenen Interesse stehen, aber auch im Interesse des Besitzunternehmens gemacht werden, führt dies nicht zu einer vGA; s Urt des RFH v 19.12.1935 (RStBl 1936, 252). Dies kann zB bei den Kosten für ein betriebswirtsch Gutachten der Fall sein, dem nicht nur die Verhältnisse ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung

Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei kann es sich auch um eine andere Kap-Ges oder Pers-Ges handeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Das Schreiben des BMF vom 11.12.2009, BStBl I 2009, 1597

Tz. 93 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das BMF hat die Rspr des BFH, insbes das Urt des BFH v 29.10.2008 (BStBl II 2009, 1022) zum Anlass genommen, die sich hiernach ergebenden Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtsch Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts in einem Schr des BMF, s Schr des BMF v 11.12.2009 (BStBl I 2009, 1597) zusammen zu fassen. IRd anzustellenden Prüfsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Einbringungsvorgang

Tz. 102 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Gesellschaft führte. Infolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 279 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Beträgt die Beteiligung an der leistenden Kö zu Beginn des Kj unmittelbar weniger als 10 % sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG abw von der Regelung des § 8b Abs 1 S 1 KStG bei der empfangenden Kö in voller Höhe stpfl (s Tz 286 ff). Die übrigen Regelungen des § 8b KStG, dh insbes die StFreiheit von VG (s § 8b Abs 2 KStG) und die Nichtabziehb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Beschr KStpfl mit ihren inl Eink sind nach § 2 Nr 1 KStG alle Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inl haben. Nach dem Wortlaut des § 2 Nr 1 KStG unterliegen der beschr KStPflicht ua ausl Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, also auch zB eine ausl GbR, OHG, KG, Partenreederei oder E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Zweckbetriebseigenschaft bei Entgeltlichkeit

Entgeltliche Tätigkeiten iSd § 57 Abs 3 S 1 AO begründen einen ZwB, wenn diese Tätigkeiten und die Tätigkeiten der anderen gemeinnützigen Kooperationspartner in der Zusammenschau die Voraussetzungen eines ZwB erfüllen (§ 57 Abs 3 S 2 AO). In dem obigen Bsp begründet die "Krankenhauswäscherei GmbH" mit ihren entgeltlichen Dienstleistungen für einen gemeinnützigen Krankenhausb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.3 Nutzungsüberlassungen

Tz. 126 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Verw-Auff können auch Nutzungsüberlassungen zu einer Leistung iSv § 7 Abs 8 S 1 ErbStG führen; s R E 7.5 Abs 11 ErbStR 2019 und s Länder-Erl v 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632) Rn 3.3.1. Die Vorschrift ist also nicht nur bei verdeckten Einlagen anwendbar; zur kstlichen Abgrenzung s Tz 42. Krit hierzu zB s van Lishaut/Ebber/Schmitz (Ubg 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.1 Überblick

Tz. 54 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Praxishinw: Verluste aus der Vermögensverwaltung dürfen gemeinnützigkeitsrechtlich ebenfalls nicht mit Mitteln des st-begünstigten Bereichs ausgeglichen werden (vgl AEAO Nr 9 zu § 55 Abs 1 Nr 1). Danach gelten die Regelungen in Nr 4 bis 8 entspr für die Vermögensverwaltung. Im Ergebnis sind für den gemeinnützigkeitsunschädlichen Verlustausglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Abs 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO und AEAO Nr 15 zu § 57 Abs 4). S auch Imberg/Brox (NWB 2022, 1964). Aus Sicht ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.2 Schädliche Widerrufsklauseln

Tz. 557 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Schädliche Vorbehalte liegen regelmäßig vor, wenn der Arbeitgeber eine Kürzung nach freiem Belieben vornehmen kann, zB weil ein jederzeitiger Widerruf vorbehalten wird, s R 6a Abs 3 EStR. Eine Schädlichkeit liegt aber auch vor, wenn zwar originär keine Widerrufsmöglichkeit vorliegt, aber die Versorgungszusage bei Eintritt des Versorgungsfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.5 Dokumentationspflichten

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 48 Abs 3 GmbHG ist über die Gesellschafter-Beschl bei einer Einmann-GmbH unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. § 35 Abs 3 S 2 GmbHG (bis 31.10.2008: § 35 Abs 4 S 2 GmbHG) fordert die unverzügliche Aufnahme einer Niederschrift über Rechtsgeschäfte der Kap-Ges mit ihrem Alleingesellschafter auch dann, wenn dieser nicht der allein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Allgemeines

Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919 ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien gesammelt und gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.4 Eingegangene Risiken

Tz. 1276 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Verlustrisiko umfasst das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kap (Kap-Verlustrisiko) und das Risiko, keinen Gewinnanteil zu erhalten (Ertragsausfallrisiko). IdR ist dieses Risiko auf die Kap-Ges und den stillen Gesellschafter gleichmäßig (also im Beteiligungsverhältnis) verteilt. Die Rspr verlangt deshalb keine Vorabzuweisungen bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.3 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschaftern

Tz. 1237 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wenn eine Pers-Ges mit ihrer geschäftsführenden Kö rückwirkend eine Sondervergütung für die Geschäftsführung vereinbart, zB eine Gewinntantieme für das abgelaufene Wj, und wird diese Sondervergütung unmittelbar an den die Geschäftsführung tats ausübenden Ges-GF der Kö ausgezahlt, dann ist für diese Sondervergütung das Rückwirkungs- bzw Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.2 Entstehung

Tz. 281 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Zum Zeitpunkt des Zuflusses von Leistungen, die wirtsch mit GA vergleichbar sind, s § 44 Abs 2 EStG, der im Falle des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG anwendbar ist (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 9).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den nach § 10 Nr 2 KSG nabzb St gehören auch die USt für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie die VorSt-Beträge auf Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4 und 7 und Abs 7 EStG unterliegen. 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Vorsteuer auf nicht abziehbare Aufwendungen

Tz. 31 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 10 Nr 2 KStG enthält des Weiteren ein Abzugsverbot für VorSt auf Aufwendungen, die dem BA-Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4, 7 oder Abs 7 EStG unterliegen. Konkret sind das Nr 1: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer der Stpfl sind (soweit deren AK/HK 35 EUR je Empfänger und Kj übersteigen), Nr 2: Aufwendungen fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514 ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezählten Stammrechten. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anwendung der Grundsätze zum Forderungsverzicht

Tz. 205 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung ggü "seiner" Kap-Ges führt zu einer verdeckten Einlage, wenn der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (s H 8.9 "Verzicht auf Pensionsanwartschaftsrechte" KStH 2022). Die zum Forderungsverzicht entwickelten Grundsätze (dazu s Tz 36 ff) gelten uneingeschr auch für den Verzicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 50 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Tz. 609 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden. Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte: Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff, Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff, Finanzierbarkeit, s Tz 631ff, Erdienbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.3 Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags

Tz. 429 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das Gewinnstreben als ein charakteristisches Verhaltensmerkmal eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kap-Ges erfordert grds auch die Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Dies gilt aufgr des Fremdvergleichsgrundsatzes auch bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts für Leistungen der Kö an ihren Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu § 52 Abs 2 AO

Tz. 28 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu Abs 2 dieser Vorschrift s Urt des BFH v 29.10.1997 (BStBl II 1998, 9). Danach sind die im abschließenden Katalog des § 52 Abs 2 AO aufgezählten Tätigkeiten von vornherein aufgr ihrer ausdrücklichen ges Festlegung als Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO anzusehen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.5 Übersicht

Tz. 795a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abw von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und Auff d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schnorr, Die Rückabwicklung verdeckter GA nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, GmbHR 2003, 861; Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, GmbHR-Komm zum Urt des BFH v 25.05.2004, GmbHR 2005, 65; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung verdeckter GA – Anmerkungen zum Urt des BFH v 25.05.2004 und zum GmbHR-Komm von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.1 Übersicht

Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Leistung an den MU, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Vorteilsausgleich bei Darlehensgewährungen

Tz. 1153 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch bei Darlehensgewährungen ist nach allg Grundsätzen (s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 129ff) ein Vorteilsausgleich möglich. Dabei muss allerdings eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrag bestehen; s H 8.5 II. "Vorteilsausgleich" KStH 2022. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist darüber hinaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gesonderte Feststellung des Einlagekontos (§ 27 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 27 Abs 2 S 1 KStG ist der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wj ermittelte Bestand des stlichen Einlagekontos (zum Schluss jedes Wj, auch eines Rumpf-Wj) gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit, denn die Inanspruchnahme des stlichen Einlagekontos zur Finanzierung von Leistungen gesc...mehr