Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Zur Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft während der Interimszeit

4.9.1 Allgemeines Tz. 55 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Da die übertragende Kö zivilrechtlich noch bis zur Eintragung der Umw in das H-Reg fortbesteht, kann sie bis dahin noch GA vornehmen. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö stellt sich die Frage, bei welcher der Gesellschaften die GA stlich abzuwickeln sind. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ist zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18 Die deutschen Organschaftsregelungen im internationalen Vergleich; europarechtliche Entwicklungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vor- und Nachteile der Organschaft

1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anwendungsbereich

7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 68 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7 Mehrmütterorganschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge

5.3.1 Allgemeines Tz. 120 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die übernehmende Gesellschaft. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Novellierung des UmwStG durch das SEStEG

2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden und Europäisierung Tz. 4 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst. Von den Änderungen im U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Schädliche Vergütungen auf Gesellschafter-Fremdkapital

4.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 162 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2 "Grenzüberschreitende Organschaft"

18.2.1 Allgemeines Tz. 1616 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Das dt Organschaftsrecht ist trotz zwischenzeitlicher Ges-Änderungen, mit denen die früher strengere Inl-Bezogenheit von OG und OT gelockert wurde (dazu s Tz 97 ff und Tz 112 ff) rein national ausgerichtet, dh es erkennt eine grenzüberschreitende Organschaft nicht an. Die Ges-Änderungen haben jedoch zu einer deutlichen An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Entrichtung der auf den versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

8.2.3.1 Versteuerter Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein WG in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H, 10. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Missbräuchliche Erzeugung von Zinserträgen

Tz. 228 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die von der Zinsschranken-Grundregel drohende beschr Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen gibt gelegentlich Anlass zu Gestaltungen (s Tz 9). Dabei stehen auch Modelle in der Diskussion, die im Ergebnis zu einer Verringerung der Nettozinsaufwendungen führen, indem zusätzliche Zinserträge generiert werden. Dabei geht von den meisten bekannten M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Die KGaA als Organträger

Tz. 125 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erläutert (s Tz 77), kann eine KGaA wegen ihrer hybriden Struktur (quasi-mitunternehmerischer Bereich des phG und kapitalistisch organisierter Bereich der Kommanditaktionäre) nur mit ihrer Kö-Sphäre OG sein. OT hingegen kann sie mit beiden Sphären sein, ohne dass sie für den mitunternehmerischen Bereich die Zusatzvoraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.3 Ertragszuschuss der Organgesellschaft an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kapitalgesellschaft

Tz. 1514 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur stlichen Behandlung eines Ertragszuschusses, den eine OG an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kap-Ges leistet, gilt uE Folgendes (glA s von Freeden/Lange, Wpg 2016, 697, 703): In der H-Bil erhöht der Ertragszuschuss den Jahresüberschuss der TG. Stlich ist der Ertragszuschuss al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.1 Aufwandsverteilungsposten gem § 4f EStG

Tz. 81a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Verpflichtungen übertragen, die beim ursprünglich Verpflichteten st-bilanziellen Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, ist der aus diesem Vorgang sich ergebende Aufwand (stille Last) gem § 4f Abs 1 S 1 EStG im Wj des Ausweises und den nachfolgenden 14 Jahren gleichmäßig verteilt als BA abzb (sog...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

Tz. 132 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der Einbringung zum Zwischenwert – eine (bei Absc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 41 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 76 ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20 ff UmwStG ermöglichen gleichwohl eine Änd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 nicht anzuwenden, wenn der "Stpfl" keiner Person iSd § 1 Abs 2 AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). Wenngleich die Zins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Gesetzgeberische Konsequenzen

Tz. 16 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Gesetzgeber hat zwar mit dem UntStFG bereits erhebliche Änderungen des bisherigen Inhalts des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG idF des StSenkG vorgenommen. Die in Tz 15 dargestellten Problembereiche für den Bereich der wG von stfreien Kö sind aber durch diese Änderungen nicht berührt; sie bestehen weiterhin. Die gebotene gesetzgeberische Kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Keine Nutzbarkeit positiver Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum zur "Rettung" eines Verlustvortrags, Zinsvortrags usw des übernehmenden Rechtsträgers (§ 2 Abs 4 S 3–6 UmwStG)

8.1 Allgemeines Tz. 114 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886 ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886 ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850 ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Holdinggesellschaft als Organträger

Tz. 134 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Kap-Ges kann, weil kraft Rechtsform gew, stets OT sein. Wegen der schärferen Voraussetzungen für PersGes s Tz 149 ff. Tz. 135–139 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bilanzierung bei verunglückter Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Antragstellung und Vorlage einer Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG

Tz. 202 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "gilt entspr" (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 2 UmwStG). Daraus folgt, dass – zusätzlich zum Tatbestand des § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG (s Tz 201) – für die nachträglichen AK auf die erworbene Beteiligung ein Antrag der Übernehmerin auf Bw-Aufstockung der Beteiligung erforderlich ist (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht (§ 7 S 2 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 7 S 2 UmwStG erfolgt die Zurechnung der offenen Rücklagen nach § 7 S 1 UmwStG unabhängig davon, ob für den AE ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist oder nicht. UE wird mit diesem S nur klargestellt, dass für alle AE, die an der Umw teilnehmen, eine Zurechnung der offenen Rücklagen über § 7 UmwStG erfolgt und zwar sowohl bei den AE, fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.6 Über-/Unterentnahmen i. S. d. § 4 Abs 4a EStG

Tz. 81h Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der MU-Anteil an einer (weiterbestehenden) Pers-Ges in eine Kap-Ges eingebracht, ist für die übernehmende Kap-Ges oder Gen nach Maßgabe des § 4 Abs 4a EStG die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen der Pers-Ges zu bestimmen. Die Vorschrift gilt auch für Kö als MU einer Pers-Ges (s Wied, in B/H, § 4 EStG Rn 605). Die Über-/Unterentnahmen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 100%ige Beteiligung

Tz. 27 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen solche an der Übernehmerin)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 79 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die Zinsschranken-Grundregel auch dann nicht anzuwenden, wenn der Stpfl. über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet UE zutr wurde der Wortlaut nach Sinn und Zweck der Zinsschrankenregelung dergesta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Seitwärtsverschmelzung von Schwestergesellschaften (sidestep-merger)

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach der seit 2007 geltenden Fassung von § 54 Abs 1 S 3 und § 68 Abs 1 S 3 UmwG darf die übernehmende Gesellschaft von der Gewährung von Geschäftsanteilen absehen, wenn alle Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers darauf verzichten und die Verzichtserklärungen notariell beurkundet werden ( s Tz 22). Tz. 37 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 191 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an AE der Kö ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG aF

Tz. 198 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % der Nettozins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Rechtsfolgen

Tz. 742 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die an außenstehende Minderheitsgesellschafter geleisteten Az den nach § 14 Abs 2 KStG zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigen, gilt für das betr Wj der ganze Gewinn iSd § 14 Abs 1 S 1 KStG als abgeführt. Bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen ist für dieses Jahr die Organschaft anzuerkennen. Nach § 16 KStG hat die OG iHv 20/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG

Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte erfasst (einheitliche Auff, zB s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Einbringungskosten

Tz. 40d Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die der Übernehmerin (objektiv) zuzuordnenden Kosten der Einbringung führen grds zu sofort abzf BA. Eine Ausnahme gilt für objektbezogene Kosten wie insbes die GrESt, die bei der Einbringung von Grundbesitz anfallen kann (s § 20 UmwStG Tz 235 f; s § 21 UmwStG Tz 73 beim Anteilstausch und zur GrESt bei der Einbringung durch Formwechsel s § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Steht der Stpfl keiner Person nahe und verfügt der Stpfl über keine BetrSt außerhalb des Staates, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet, sind die Nettozinsaufwendungen in voller Höhe abzb. Die Voraussetzungen müssen nach Verw-Auff während des gesamten Wj vorliegen (s Entw eines Schr des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Personengesellschaft als übernehmender Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 5 UmwStG)

Tz. 126 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 5 UmwStG gilt in dem Fall, in dem übernehmender Rechtsträger eine Pers-Ges ist, der S 3 des § 2 Abs 4 UmwStG auch für einen Ausgleich oder eine Verrechnung bei deren Gesellschaftern entspr. Bei mehrstöckigen Pers-Ges wird man für die Anwendung des § 2 Abs 4 S 5 UmwStG wohl auf die oberste Ebene der Beteiligungskette und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.2 Gesetzliche Rücklage

Tz. 397 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der abzuführende Jahresüberschuss ist gem § 301 S 1 AktG um den Betrag zu vermindern, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist (s § 158 Abs 1 Nr 4 Buchst a AktG). Nach § 150 Abs 2 AktG hat eine AG (bzw eine SE) oder KGaA grds jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die ges Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 144 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gehört zum eingebrachten (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil eine Forderung gegen die übernehmende Gesellschaft, kommt es infolge des Vermögensübergangs zum Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit (s Tz 242). Es entsteht ein lfd Gewinn (sog Einbringungsfolgegewinn) bei der Übernehmerin, wenn der Bw der Forderung geringer als der Bw der Verbin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umw war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Der Gesetzgeber will mit der Escapeklausel sicherstellen, dass der Vereinfachungseffekt der Rückwirkung weitgehend erhalten bleibt und nur offensichtlich missbräuchliche Gestaltungen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Personengesellschaft und Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtige iSd Stand-alone-Klausel (§ 4h Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 201 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für Zwecke der Anwendung des Ausnahmetatbestands des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 ("Stand-alone-Klausel") tritt an die Stelle des Stpfl bei Pers-Ges und MU-Schaften die Pers-Ges oder MU-Schaft (s auch Tz. 77). Tz. 202–211 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 vorläufig freimehr