Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung der Spaltungen

4.1.2.1 Überblick Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Vergleichbare ausländische Vorgänge

2.4.1 Überblick Tz. 86 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den in § 1 Abs 1, 3 UmwStG genannten nationalen Umw-Arten erfasst das UmwStG in bestimmtem Umfang auch ausl Vorgänge. Ausl Vorgänge idS sind zum einen Umw, die ausschl ausl Rechtsträger mit oder ohne Inl-Vermögen betreffen und zum anderen grenzüberschreitende Vorgänge, dh Umw, an denen neben inl auch ausl Rechtsträger bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Gewerbesteuer

7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußeru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

8.1 Bedeutung Tz. 158 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1 Grundsätze der Verlustverwertung

9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen Tz. 204 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Drittstaatenumwandlungen

4.1 Drittstaatenverschmelzung Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.3.2.1 Überblick Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Entsprechende Geltung der §§ 11 bis 15 UmwStG (§ 19 Abs 1 UmwStG)

2.1 Übertragende Körperschaft Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird bzw die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Minderung vortragsfähiger Fehlbeträge iSd § 10a GewStG (§ 19 Abs 2 UmwStG)

3.1 ... der übertragenden Körperschaft Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG) Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Nicht unter § 24 UmwStG fallende Einbringungsvorgänge

3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Auswirkungen der Sacheinlage für den Einbringenden

11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen Tz. 237 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Übertragende Umwandlungen

2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Umwandlungsverfahren

Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In seinen wes Schritten ist das Umw-Verfahren für alle Arten der Umw gleich (s Heckschen, in W/M, § 1 UmwG Rn 9). Die Schritte werden nachstehend in stark vereinfachter Form erläutert. Wegen des Ablaufs des Umw-Verfahrens anhand von Grundtypen s Stengel (in H/M, 6. Aufl, UmwStG, Einf A Rn 248 ff). 2.5.1 Vorbereitung Tz. 114 Stand: EL 122 – ET...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger

3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen wü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Schädliche Veräußerung innerhalb der Sperrfrist (Tatbestand)

12.3.1 Übersicht Tz. 243 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkung der Einbringung für die Gewinnermittlung der Übernehmerin (§ 24 Abs 4 Hs 1 UmwStG)

9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens) Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzube...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Übertragung auf eine Personengesellschaft

3.1.1 Anwendbare Vorschriften Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewinnrücklagen der übertragenden Kö als Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu versteuern sind. § 8 Abs 1 S 2 UmwStG idF vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Zivilrechtliche Wirksamkeit des Übertragungsvorgangs

2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Um einen Umw-Vorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umw-Fähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umw-rechtlich als solche für den betreffenden Umw-Vorgang zugelassen sein. Umw-Fähig sind vor allem jur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer) Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Formwechsel

2.1.1 Begriff Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG setzt einen Formwechsel iSd § 190 Abs 1 UmwG (s hierzu § 1 UmwStG Tz 32ff und 62 ff) oder einen vergleichbaren ausl Vorgang (s hierzu § 1 UmwStG Tz 86 ff) voraus. Durch die Streichung des § 1 Abs 2 UmwStG mit dem KöMoG ist § 9 UmwStG nunmehr "globalisiert" und erfasst weltweit alle Formwechsel, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 vorläufig frei 2.1 Zweiter bis Fünfter Teil (§ 1 Abs 1 UmwStG) 2.1.1 Überblick Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringen des Betriebsvermögens

5.4.1 Einbringungsvorgang Tz. 102 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung von Spaltungen

4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ansatz zum Buchwert

9.2.2.1 Buchwertansatz Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Einbringung von Privatvermögen

Ausgewählte Literaturhinweise: Schulze zur Wiesche, Die Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges, FR 1999, 519; Märkle, Neue Beratungssignale der Rspr zur MU-Schaft, DStR 2000, 797, 805; Schulze zur Wiesche, Einbringung von WG aus dem PV in eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, DStZ 2001, 192; Doege, Einbringung von WG des PV in das G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Folgen des rückbezogenen Einbringungsstichtags

8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umw (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwöl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausschluss von §§ 17 Abs 3 und § 22 Nr 2 EStG (§ 8 Abs 2 UmwStG)

4.1 Ausschluss vom § 17 Abs 3 EStG Tz. 34 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gem § 8 Abs 2 UmwStG kommt die Freibetragsregelung des § 17 Abs 3 EStG nicht zur Anwendung, wonach der VG nur zur ESt herangezogen worden wäre, soweit er den Teil von 9 060 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Denn bei einer Umw auf ein BV wäre der Übernehmerin ebenfalls kein Fre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Teil B: Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft Tz. 29 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

3.1 Rechtsentwicklung, Begriff des Rechtsträgers Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 S 1 UmwStG aF enthlt eine abschließende Aufzählung der Kö, die übertragende Rechtsträger iSd Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG aF sein konnten. Zusätzlich mussten sämtliche am Übertragungsvorgang beteiligten Rechtsträger – und damit auch der übernehmende Rechtsträger – nach § 1 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Rechtsfolgen: Nachträglicher Einbringungsgewinn und Wertaufstockung

12.4.1 Besteuerung des Einbringenden Tz. 258 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78 ff), insoweit die Realisierung der sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Umfang des Bewertungswahlrechts

6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abw vom dem allg AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Zweiter bis Fünfter Teil (§ 1 Abs 2 UmwStG)

3.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des KöMoG Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils richtet sich vor Inkrafttreten des KöMoG nach § 1 Abs 2 UmwStG . Die Anforderungen an die am Umw-Vorgang beteiligten Rechtsträger sind hier abschließend definiert (Ges-Begr, s BR-Drs 542/06, 57). Bei den in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Umw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83 für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Überblick

2.2.1.1 Erfasste Umwandlungsarten Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Sechste bis Achte Teil des UmwStG findet dem Grunde nach auf solche Umw-Vorgänge Anwendung, die gem § 1 Abs 1 UmwStG nicht schon unter den Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG fallen. Das sind im Wes folgende Umw-Konstellationen: gem § 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Einkommensteuer

Tz. 140 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungsgewinn unterliegt der ESt, wenn Einbringender eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges ist, soweit an dieser (mittelbar über eine andere Pers-Ges oder unmittelbar) natürliche Pers beteiligt sind. 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Wahlrechtsausübung

6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 3–8 und 10 UmwStG

4.1 Allgemeines Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Soweit Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übergeht, gelten nach § 16 S 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (letzterer idR nur noch bis VZ 2006 anwendbar) entspr. Zusätzlich ist für die GewSt § 18 UmwStG entspr anzuwenden. Im Ergebnis wird damit die Vermögensübertragung von einer Kö auf eine Pers-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7 Nachversteuerungspflichtiger Betrag aus "Thesaurierungsbegünstigung" (§ 34a EStG)

9.2.7.1 Allgemeines Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Grundsystematik

1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Regelungsbereich

2.1 Erfasste Steuerarten Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertrstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3 Gewerbeverluste (§ 10a GewStG)

9.4.3.1 Grundsätze der Verlustverwertung 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen Tz. 204 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gews...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

2.2.1 Abschließende Aufzählung der Einbringungsvorgänge Tz. 12 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach den "Allg Vorschriften" des UmwStG wird der sachliche Anwendungsbereich des § 24 UmwStG durch § 1 Abs 3 UmwStG festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine zwingende und abschließende Definition der Vorgänge, die ein "Einbringen" iSd § 24 Abs 1 UmwStG von BV auf die Übernehmerin bewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

5.4.1 Allgemeines Tz. 184 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die mE "richtige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Gewinne aus der Veräußerung der "einbringungsgeborenen" Mitunternehmeranteile

10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 228 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Systematische Einordnung des § 24 UmwStG

4.1 UmwStG als lex specialis Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd ...mehr