Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 In vororganschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz

11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Umsatzsteuerliche Behandlung

7.1 Beginn und Ende der Unternehmerstellung Tz. 160 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung von Einbringungsvorgängen, die von § 23 UmwStG erfasst werden (s Tz 6), kann insbes wegen der untersch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kußmaul/Hilmer, St-Belastungsreduktion bei GA im Jahre 2008 durch das URefG 2008, GmbHR 2007, 1021; Schiffers, UntStRef 2008 – Erstmalige Anwendung des abgesenkten KSt-Satzes bei vom Kj abw Wj, DStZ 2007, 567.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übersicht zum Zusammenspiel der Besteuerung bei übertragender Körperschaft, übernehmender Personengesellschaft und den Gesellschaftern

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Auswirkungen im Fall einer Buchwerteinbringung

3.2.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall des Bw-Ansatzes bei einer Sacheinlage (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbee...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Verunglückte Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Leistungsaustausch beim Einbringungsvorgang

7.2.1 Leistung des Einbringenden 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb eines ustliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Umfang der Rückwirkungsfiktion für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.8.1 Keine Rückwirkungsfiktion bei Verschmelzung und Spaltung zwischen Körperschaften Tz. 49 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wie bereits ausgeführt (s Tz 22 ff, 36), betrifft die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG grds nur den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger, nicht jedoch einen AE der übertragenden Kö, sofern er nicht auch der übernehmende Rechtsträger ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Ermittlung der Eigenkapitalquote (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3–16 EStG)

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Organschaft

Literaturhinweis: von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099. 12.4.3.6.1 Allgemeines Tz. 1367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Unsicherheit besteht hinsichtlich der Bildung und insbes der Auflösung organschaftlicher AP bei einer nur mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 263 ff), weil § 14 Abs 4 KStG aF dazu keine speziellen Aussagen en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2 Wichtiger Grund rechtfertigt vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

4.4.9.2.1 Allgemeines Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Übernahme des Vermögens zum gemeinen Wert (§ 23 Abs 4 UmwStG)

5.1 Allgemeines Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beendigung der Organschaft

11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Der Organträger (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7 Wechsel von einer mehrstufigen zu mittelbaren Organschaft und umgekehrt

12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Einkommensermittlung beim Organträger

10.4.1 Berechnungsschema Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei Einbringung von Unternehmensteilen (§ 23 Abs 2 S 1 UmwStG)

8.2.1 Antragstellung Tz. 185 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Antragsgebundenheit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, ist gleichwohl sachgere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Verluste und negative Einkünfte

3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht aufgr der Personenbezogenheit der Verlustverrechnung mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Wirtschaftliche Bedeutung

7.1 Anwendungsbereich 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen Tz. 68 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Systematische Einordnung des sechsten Teils des UmwStG

8.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten Tz. 75 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die §§ 20–23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art "Umwandlungs-St". Vielmehr werden (nur) hinsichtlich der ErtrSt der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den EinzelSt-Ges vorrangige (zum Bsp s § 20 UmwStG Tz 245; s § 21 UmwStG Tz 15), (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im internationalen Recht

2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen Tz. 30 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Rechtsfolgen in Abhängigkeit der Einbringungsart

5.2.1 Allgemeines Tz. 112 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird bei einer Einbringung der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unterscheide...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Finanzielle Eingliederung in eine Personengesellschaft

3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8. Wertaufstockung bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

8.1 Allgemeines Tz. 182 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebrachte BV in der St-Bil der Übernehmerin kommen (Näheres zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Besteuerung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

4.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umw teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Martin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Anwendungsbereich des Dritten Teils des UmwStG

1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.01 ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der steuerbefreiten Körperschaften (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Stiftungen und Unternehmens-StReform, DStR 2001, 325; Bitz, Ausschüttungen von Tochter-Kap-Ges an stbefreite Berufsverbände – Vorteile bei Halten der Beteiligung im stpfl wG, DStR 2003, 1519; Engelsing/Muth, Gewinntransfers an stbefreite Träger-Kö – der neue Einkommenstatbestand am Beispiel von Berufsverbänden, DStR 2003, 917. 2.1 Inhalt der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.11 Fallübersicht zu fehlerhaften Bilanzansätzen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Keine Anwendung des UmwStG auf dort nicht geregelte Umstrukturierungen

3.1 Analogieverbot Tz. 13 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BStBl I 1999, 304) hat der Ges-Geber die Möglichkeiten betrieblicher Umstrukturierungen neu geregelt. Insbes hinsichtlich der Übertragung einzelner WG sind in § 6 Abs 4–6 EStG neue Bestimmungen eingefügt worden. In der Ges-Begr ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass mit dem UmwG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Besonderheiten bei der Einkommensermittlung

10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Keine nachträgliche "Rettung" vom Untergang bedrohter Verlustvorträge, Zinsvorträge usw durch eine steuerlich rückbezogene Umwandlung (§ 2 Abs 4 UmwStG)

7.1 Allgemeines Tz. 90 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 4 UmwStG hängt inhaltlich mit § 8c Abs 1 KStG sowie mit § 4h EStG iVm § 8a KStG zusammen. Die Vorschrift soll verhindern, dass ein wg § 8c Abs 1 KStG vom Untergang bedrohter Verlustvortrag usw sowie ein wg § 4h EStG iVm § 8a KStG vom Untergang bedrohter Zins- und/oder EBITDA-Vortrag durch den stlichen Rückbezug eines U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit (§ 14 Abs 4 KStG)

12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Konzernbegriff

5.3.1 Allgemeines Tz. 230 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 4 EStG idFd KrZwMG 2023 regelt, wann ein Betrieb zu einem Konzern iSd Zinsschranke gehört. Ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bilden nicht bereits deshalb einen Konzern, weil er/sie eine oder mehrere BetrSt im Ausl hat (s BT-Drs 16/4841, 50; s Schr des BMF v 24.03.2025, BStBl I 2025, 683 Rn 79; s Groth...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 EBITDA-Vortrag

6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG) Tz. 240a Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder von Anteilen iSd § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Ausgleichspostenlösung nach § 14 Abs 4 KStG idF vor dem KöMoG

Ausgewählte Literaturhinweise: Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6 Verdeckte Einlagen; Ertragszuschuss

12.4.6.1 Allgemeines Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Art und Auswirkungen der Wertaufstockung

8.4.1 Aufstockungsbetrag 8.4.1.1 Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils Tz. 203 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auflösung von Organträger oder Organgesellschaft; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

2.1.1 Übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Rücklagenbildung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG)

4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verschmelzungsrichtung, Beteiligungshöhe

3.1 Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach dem Wortlaut des § 2 UmwG, auf den § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG verweist, müssen den AE des (erlöschenden) übertragenden Rechtsträgers grds Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger gewährt werden. Bei der Verschmelzung durch Neugründung sind das zwingend neue Anteile. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme handelt es sich idR u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Stand-alone-Klausel (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 nicht anzuwenden, wenn der "Stpfl" keiner Person iSd § 1 Abs 2 AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfragen bei Organschaft, DK 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Schaubild: Unterschiedliche Wirkungsweise der S 1 und 2 des § 2 Abs 4 UmwStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abhängigkeit des Beginns der Organschaft vom Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs 1 S 2 KStG)

4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Aufwärtsverschmelzung einer Tochter- auf ihre Muttergesellschaft (upstream-merger)

3.2.1 100%ige Beteiligung Tz. 27 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Umfang der Gewinnabführung nach Handelsrecht

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Zwingende Beachtung handelsrechtlicher Abführungsbegrenzungen

Ausgewählte Literaturhinweise Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, ...mehr