Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 1398 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Führung des Einlagekto: Finanzierung von Leistungen aus diesem Kto (§ 27 Abs 1 KStG)

2.1 Zum Begriff des steuerlichen Einlagekto Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat die unbeschr stpfl Kap-Ges die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto (stliches Einlagekto) auszuweisen. Der Begriff "besonderes Kto" ist irreführend, suggeriert er doch, dass es bei der Führung des stlichen Einlagekto um d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens (Bewertungswahlrecht, § 24 Abs 2 UmwStG)

6.1 Umfang des Bewertungswahlrechts 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abw vom dem allg AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit

3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Grundsätze Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt zwar idR kein Arbeitsvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag vor; s zB Urt des BAG 11.06.2020 (GmbHR 2020, 1070). Dies ändert aber nichts daran, dass auch Ges-GF stlich idR als Arbeitnehmer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Einzelfragen zur Einkommensermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art? Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Posten der Aktivseite

3.2.3.2.1 Allgemeines Tz. 29 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen auf der Aktivseite der Bil können in der Form von materiellen oder immateriellen WG erbracht werden. Die Mehrung des Aktivvermögens kann dabei darin bestehen (dazu zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl 1967 III, 733, v. 12.02.1980, BStBl II 1980, 495), dass der Gesellschafter auf "seine" Kö WG überträgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen und Kapitalertragsteuer

6.9.1 Rechtslage in den Jahren bis 2008 (vor Abgeltungsteuer) Tz. 635 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 43 Abs 1 Nr 1 EStG unterlagen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug (ab 2009: 25 %; bis 2008: 20 %). Darunter fallen nach dem Gesetzeswortlaut grds auch vGA, da es sich auch bei einer vGA um einen Kap-Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG handelt (s § 20 Abs 1 Nr 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

2.7.2.1 Keine Anwendung des § 39 Abs 1 KStG Tz. 81 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens waren BgA nicht zur Gliederung des VEK iSd §§ 27 KStG aF verpflichtet. Die Notwendigkeit einer Feststellung des stlichen Einlagekontos besteht bei ihnen erst nach der Einf des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG iRd Übergangs zum Halbeink-Verfahren. Ein stliches Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Begünstigte Anteilsveräußerungen und vergleichbare Vorgänge (§ 8b Abs 2 S 1 bis 3 KStG)

3.3.1 Allgemeines Tz. 149 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 S 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kö ... außer Ansatz. Wie bereits ausgeführt (s Tz 25), ist § 8b KStG eine spezielle sachliche Befreiungsvorschrift, die durch eine außerbilanzielle Ergebniskorrektur wirkt. "Gewinn" bezieht sich auf die jewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2005

6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG) Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anforderungen an Satzung und tatsächliche Geschäftsführung, Vermögensbindung (§§ 59–63 AO)

5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) Tz. 126 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3 Tarifermäßigung

7.5.3.1 Buchwertansatz Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolgedessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Amtshilfe/Beistandsleistungen

6.6.1 Allgemeines Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Maßnahmen der Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung

11.1 Kapitalerhöhung Tz. 1451 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung kann durch Umwandlung von Kap- oder Gewinnrücklagen der Kap-Ges (= nominelle Kap-Erhöhung oder auch "Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln") oder gegen entspr Bar- oder Sacheinlagen der bisherigen oder neuen AE (= effektive Kap-Erhöhung oder auch "Kap-Erhöhung gegen Einlage") erfolgen. 11.1.1 Kapitalerhö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Exkurs: abweichende Entwicklungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines BgA im Umsatzsteuerrecht

6.7.1 Rechtslage bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2016 Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das UStG in der bis einschl Besteuerungszeitraum (= Kj) 2016 geltenden Fassung stellte hinsichtlich der Voraussetzungen zur Annahme eines BgA auf die kstliche Definition ab: nach § 2 Abs 3 UStG in dieser Fassung des Gesetzes "sind die jur Pers d öff Rechts nur im Rahmen ihrer BgA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Binz, VGA – gestern und morgen; Belastungswirkungen an einem praktischen Bsp, DStR 2008, 1820; Bareis, "Belastungswirkungen" verdeckter GA, DStR 2009, 600mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ausgewählte Literaturhinweise: Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Kommentare/gebundene Werke:

B/H (ehemals Blümich), § 8 KStG Rn 220ff; E & Y, VGA und verdeckte Einlagen; B/W, KStG, § 8 Rn 558ff; F/D, KStG, Anh zu § 8 Rn 1ff; F/W/B, Außensteuerrecht; Gosch, KStG, 4. Aufl 2020, § 8 Rn 156ff; HHR, § 8 KStG Rn 100ff; Neumann, VGA und verdeckte Einlagen, 2. Aufl 2006; R/H/N, § 8 KStG, 2. Aufl 2023, Rn 129ff; Sch/F, § 8 KStG, 2. Aufl 2018, Rn 231ff; Streck/Schwedhelm, KStG, 10. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Verdeckte Gewinnausschüttungen in Konzernstrukturen

Ausgewählte Literaturhinweise: Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9 Stille Beteiligungen

6.9.1 Allgemeines Tz. 1158 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Ein Gesellschafter einer Kap-Ges kann sich an dieser auch (zusätzlich) als stiller Geselschafter beteiligen. Es liegen in diesem Fall sowohl hr-lich als auch stlich zwei Gesellschaftsverhältnisse vor. Denkbar ist sowohl eine typisch als auch eine atypisch stille Beteiligung. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekto

3.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG 3.3.1.1 Allgemeines Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 27 KStG enthielt zunächst keine ausdrückliche dem § 30 Abs 3 KStG und dem § 38b KStG 1999 entspr Regelung, wonach das in der Eröffnungs-Bil auszuweisende EK (das in einer Zeit gebildet worden ist, bevor die Kö zur Führung eines Einlagekto verpflichtet war), soweit es das Nenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

3.2.3.2.2.1 Grundsatz Tz. 30 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei selbst geschaffenen immateriellen WG ist eine Einlagefähigkeit anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter das WG selbst geschaffen hat und es bei ihm somit nach § 5 Abs 2 EStG nicht aktivierungsfähig war (s Urt des BFH v 24.03.1987, BStBl II 1987, 705 und v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455). Das Akti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Einzelfälle

3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft oder einer Mitunternehmerschaft

2.7.1.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Folgen einer unrichtigen Bescheinigung; Festschreibung der bisherigen Verwendung; Haftung (§ 27 Abs 5 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 190 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das SEStEG ist mit Wirkung ab dem VZ 2006 ein neuer Abs 5 in den § 27 KStG eingefügt worden, der den früheren § 27 Abs 1 S 5 und den früheren Abs 5 KStG ersetzt. Durch das SEStEG ist jedoch durch ein Versehen der (nicht existierende) S 6 statt richtigerweise der S 5 des bisherigen § 27 Abs 1 KStG aufgehoben worden. § 27 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Haftung der Körperschaft und des Ausstellers (§ 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG)

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Einzelfragen zur Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

10.1 Allgemeines Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Bewertung von verdeckten Einlagen

4.1.1 Bewertung im Handelsrecht Tz. 56 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die hr-liche Bewertung verdeckter Einlagen ist umstritten. Die Problematik stellt sich vor allem dann, wenn der Zuwendung ein schuldrechtlicher Vertrag (zB ein Kaufvertrag) zugrunde liegt und der darin zwischen AE und Kö vereinbarte Kaufpreis zu niedrig ist. In Frage kommt der vereinbarte Kaufpreis oder der bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (§ 4 Abs 6 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 110 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen. Für die jur Pers d öff Rechts bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekto für Leistungen der Körperschaft (§ 27 Abs 1 S 3 KStG)

2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Andere Sachbezüge/Sonstige Zusatzleistungen

3.5.8.1 Telefonbenutzung/Überlassung von Computern und Software Tz. 821 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF den Telefonanschluss der Kap-Ges auch für Privatgespräche, führt dies grundsätzlich zu einer vGA, wenn er hierfür kein Entgelt an die Gesellschaft entrichten muss und die kostenlose private Telefonnutzung auch nicht im Anstellungsvertrag als Nebenleistung des Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Bewertungsansatz und Ausübung des Bewertungswahlrechts

6.2.1 Bestimmung über die Bewertung Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Pers-Ges hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einleitung

1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit) Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertrstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Partiarisches Darlehen

Tz. 1175 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Hinsichtlich der Besonderheiten bei der Angemessenheitsprüfung s Tz 1071.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (§ 27 Abs 2 S 3 KStG)

Literaturhinweis: Boorberg, Die formwechselnde Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Genossenschaft und das stliche Einlagekto, DStR 2017, 1801. 3.3.2.1 Allgemeines Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

12.6.1 Allgemeines Tz. 235 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf das Verhältnis zwischen BgA und Träger-Kö werden – aufgr ihrer engen Beziehungen zueinander – im Allgemeinen die Grundsätze angewandt, die für das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem (beherrschenden) AE gelten (s H 8.2 "Vereinbarungen" KStH 2015). Dies gilt auch für die Annahme von vGA: nach der BFH-Rspr ist, soweit b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12 Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rechtsfolgen

6.3.1 Grundsatz Tz. 156 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach dem Ges-Wortlaut erhöht die verdeckte Einlage das Einkommen. Gemeint ist damit offensichtlich die Versagung der (außerbilanziellen) St-Befreiung eines gebuchten Ertrags. Damit wird eine unzutreffende Behandlung der verdeckten Einlage, die als gesellschaftsrechtlich veranlasster Vorgang systematisch eigentlich neutralisie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Verlustverwertung

9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG) Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Auswirkung auf sogenannte Dreiecksfälle (§ 8 Abs 3 S 5 und 6 KStG)

6.4.1 Grundgedanke Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Gewinnminderungen iVm einer Kapitalbeteiligung (§ 8b Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.5 Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters (§ 60b AO)

Tz. 141 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Hierzu wird im Einzelnen auf die Kommentierung zu § 9 KStG verwiesen (s Tz 149a zu § 9 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3 Das Nennkapital bzw die vergleichbare Kapitalgröße des Betriebs gewerblicher Art

2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit Tz. 95b Stand: EL 123 – ET: 06/2026 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nennkap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekontos. Eine Herabsetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Die einzelnen Möglichkeiten für ein "Nahe stehen"

5.2.1 Familienrechtliche Beziehungen Tz. 502 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr familienrechtlicher Beziehungen sind vorrangig die Angehörigen iSd § 15 AO (zB Ehegatten, Verlobte, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkel, Tante, Nichte, Neffe usw). Es können aber auch verwandte Pers sein, die nicht in § 15 AO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Rechtsfolgen auf Ebene des Anteilseigners

4.3.1 Grundsatz Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Beim einlegenden AE erhöhen sich durch die verdeckte Einlage die AK der Beteiligung. Die nachträglichen AK führen bei der späteren Veräußerung der Beteiligung zu einem niedrigeren Veräußerungsgewinn oder zu einem höheren Veräußerungsverlust. UU kann sich aus den nachträglichen AK auch eine Begr für eine Tw-Abschr auf die Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Überblick: Spendenabzug nach § 10b EStG/§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG/§ 9 Nr 5 GewStG

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen fallen in einer Mitunternehmerschaft an (§ 8b Abs 6 S 1 KStG)

8.1.1 Allgemeines Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Ze...mehr