Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaften (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 191 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Personengesellschaften als Organträger (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG)

2.2.5.1 Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Steuerbilanzielle Behandlung der Wertaufstockung

8.4.2.1 Ansatz Tz. 209 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Die Werterhöhung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönliche Voraussetzungen (§ 14 Abs 1 S 1 KStG)

2.1 Die Organgesellschaft Ausgewählte Literaturhinweise: Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an PersGes im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Micker, Europarechtswidrigkeit der Organschaftsbesteuerung im KSt- und GewSt-Recht? DB 2003, 2734; Milatz/Schäfers, Ausgliederung im Gemeinnützigkeitssektor am Bsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 § 14 Abs 3 KStG idF des EURLUmsG

12.3.5.1 Allgemeines Tz. 965 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG wurde die in R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995 enthaltene Regelung nahezu identisch in das KStG übernommen und durch begleitende Regelungen im KStG und EStG ergänzt. Nach § 14 Abs 3 S 1 und 2 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als GA der OG an den OT. Es handelt si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Übernahme des Vermögens unterhalb des gemeinen Werts (§ 23 Abs 1 UmwStG)

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Zeitraum der Einkommenszurechnung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Weitere Einschränkung der Verlustverrechnung im Rückwirkungszeitraum und darüber hinaus bei Übertragung stiller Lasten (§ 2 Abs 5 UmwStG)

9.1 Allgemeines Tz. 131 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90 ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Mehr- und Minderabführungen bei Organschaft (§ 14 Abs 3 und 4 KStG)

12.1 Allgemeines Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Heilungsmöglichkeit bei unrichtiger Gewinnabführung infolge fehlerhafter Bilanzansätze (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG)

4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs 2 KStG aF)

4.3.6.1 Allgemeines Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF ist in Folge der Modifizierung des bisher als "Konzernklausel" bezeichneten Ausnahmetatbestands in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF entfallen (s amtl Ges-Begr, BT-Drs 20/9782, S 197). Einer Regelung, wonach für eine Kö die Stand-alone-Klausel idF des KrZwMG 2023 bei Vorliegen einer sog schädliche Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage bei Umwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683. Tz. 52 Stand: EL 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Rechtslage für nach dem 31.12.2013 beginnende Feststellungszeiträume (§ 14 Abs 5 KStG)

13.3.1 Allgemeines Tz. 1526 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das Ges zur Änderung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2013 beginnende Feststellungszeiträume (s § 34 Abs 9 Nr 9 KStG aF) in § 14 Abs 5 KStG eine verfahrensrechtliche Sonderregelung für Organschaften eingeführt. Nach § 14 Abs 5 S 1 KStG wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Auswirkungen auf vortragsfähige Fehlbeträge iSd § 10a GewStG

6.3.1 Der übernehmenden Gesellschaft Tz. 153 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese übernehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Mehr- bzw Minderabführungen

12.2.1 Gesetzliche Definition Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Begriffsdefinitionen (§ 4h Abs 3 EStG)

5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG) Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen und internationalen Recht

2.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beginn der Organschaft

11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zum JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Die nach § 14 Abs 5 KStG vorzunehmenden Feststellungen

13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG) Tz. 1531 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Übersicht zur Zinsschrankenregelung bei Körperschaften1)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9 Beendigung des Gewinnabführungsvertrags und der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zinsaufwendungen und -erträge (§ 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 213 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK (iSd Art 2 Abs 1 ATA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringung von Unternehmensteilen (§ 20 UmwStG)

6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen Recht

2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen als Organgesellschaft (§ 14 Abs 2 KStG aF)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Entwicklung des Körperschaftsteuertarifs; systematische Stellung des § 23 KStG

1.1 Die Entwicklung des Körperschaftsteuertarifs und des Steuersatzes bis zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im früheren Recht, vor der Einführung des Halbeink-Verfahrens durch das StSenkG, gab es unterschiedliche St-Sätze für den thesaurierten und für den ausgeschüttete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Sicherstellung der Besteuerung bei steuerbegünstigter Einbringung

6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gewerbesteuer

6.2.2.1 Natürliche Personen als Einbringende Tz. 59 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch gewstlich kann es durch eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG zu einer Verdoppelung der stillen Reserven kommen. Dies ist der Fall, wenn BV eingebracht wird, das zu einem Gew gehörte und der Einbringende die erhaltenen Anteile wiederum in einem gew BV hält. In der übernehmenden Gesellschaft is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6 Einzelfälle

2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Zugehörigkeit der Organbeteiligung zu einer inländischen Betriebsstätte des Organträgers (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4–7 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Schwenke, Grenzüberschreitende Organschaft – Anm zu den Neuregelungen im Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts, ISR 2013, 41; Schmidt/Ungem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9. Vortragsfähige Fehlbeträge iSd § 10a GewStG des Einbringenden (§ 23 Abs 5 UmwStG)

9.1 Behandlung bei der übernehmenden Gesellschaft Tz. 233 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine deklaratorische Wirkung, weil sich die Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Mittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 und 3 KStG)

3.4.1 Allgemeines Tz. 263 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG, der auch Rechtsgrundlage für die stliche Anerkennung einer mittelbaren Organschaft (auch als Klammerorganschaft bezeichnet; dazu näher s Tz 752) ist, sind bei der Prüfung der finanziellen Eingliederung auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermitte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4 Auflösung gebildeter Ausgleichsposten (§ 14 Abs 4 S 2–5 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.4.1 Allgemeines Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276 ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2 ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auf von der Organgesellschaft abgeführte Gewinne bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Organträger; § 35 EStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Leistung des Einbringenden

7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb eines ustlichen Organkreises, s Tz 161) liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Konzernzugehörigkeit nach alter Rechtslage

5.3.4.1 Allgemeines Tz. 233 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Konzernbegriff wurde mit dem KrZwMG 2023 an die Vorgaben der ATAD angepasst. Der Ausnahmetatbestand der ATAD legt einen engeren Konzernbegriff zu Grunde, da es auf eine tats Konsolidierung des Betriebs mit einem oder mehreren anderen Betrieben ankommt. Bis zur Änderung des Konzernbegriffs durch das KrZwMG 2023 war der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2 Gewinnausschüttungen an Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Behandlung beim Einbringenden

9.2.1 Keine Sonderregelung im UmwStG Tz. 235 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 5 UmwStG regelt nur die Abzugsfähigkeit eines vortragsfähigen Fehlbetrags aus dem eingebrachten Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft. Eine Bestimmung über die weitere Nutzung des vortragsfähigen Fehlbetrags beim Einbringenden enthält § 23 UmwStG hingegen nicht. Auch kann aus § 23 Abs 5 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 Korrekturen für den Eigenkapitaltest (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 4–7 EStG)

4.4.2.5.1 Allgemeines Tz. 142 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweis:

von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 17 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Organschaftsfällen

Ausgewählte Literaturhinweise: Pohl, Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Organschaftsfällen, DB 2008, 84; Rogall, Thesaurierungsbegünstigung – Regelungslücken bei der Organschaft und der doppelstöckigen PersGes, DStR 2008, 429; von Freeden/Rogall, Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen im Anwendungsbereich der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG, FR 2009, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5 Fallsammlung zur Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und Abs 4 KStG

12.4.5.1 Allgemeines Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990 ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395 ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Vorsteuerabzug bei Sacheinlagen

7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens Tz. 173 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iRe Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 In organschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt. Darüber hinaus gilt § 23 UmwStG aufgr entspr Verweise auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen (s Tz 8, 9). In d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zinsschranken-Grundregel (§ 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 EStG)

3.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803 ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Handelsrechtliche Grundlagen

4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines U...mehr