Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Steuerlicher Vergleichbarkeitstest

2.4.3.1 Allgemeines Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Gewerbesteuer

10.2.1 Veräußerungsgewinn aus einem Teilanteil Tz. 233 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des Teils eines (einbringungsgeborenen) MU-Anteils gehört zum Gewerbeertrag der Pers-Ges gem § 7 S 1 GewStG, deren Anteile veräußert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der MU eine natürliche Pers, eine Pers-Ges oder eine Kö ist. Es ist für Zwecke der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

4.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 137 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gemeinnütziger eV kann als übertragender Rechtsträger Spaltungen auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV durchführen. Als übernehmender Rechtsträger darf der gemeinnützige eV dagegen nur andere eV aufnehmen oder mit ihnen einen eV gründen (s § 149 Abs 2 UmwG). Spaltungen sind – eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Gewährung sonstiger Gegenleistungen (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

6.3.2.1 Gesetzesänderung Tz. 129 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Tatbestand der Einbringung (§ 24 Abs 1 UmwStG)

5.1 Übersicht Tz. 86 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 24 Abs 1 UmwStG ist der (Grund-)Tatbestand der Einbringung von BV in eine Pers-Ges definiert. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der dort definierten Einbringung in den von § 1 Abs 3 UmwStG abschließend bezeichneten Sachverhalten gegeben sind, finden die entspr Regelungen der nachfolgenden Abs Anwendung. Die Einbringung iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringungsgegenstand: Betrieb

5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zum Bsp: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtrStR gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.56.3 Rechtsfolgen für die Übernehmerin

8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang Tz. 172 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtrSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter

3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung Tz. 45 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In einem Entw des BRats zum Ges zur Änderung des UmwStR ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begrün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Nachträglicher Einbringungsgewinn bei Veräußerung eingebrachter Anteile an Körperschaften innerhalb von sieben Jahren (§ 24 Abs 5 UmwStG)

12.1 Sinn und Zweck der Regelung Tz. 241 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Regelung in § 24 Abs 5 UmwStG ist erst spät im Ges-Gebungsverfahren zum SEStEG in § 24 UmwStG angefügt worden (s Beschl des 7. FinAussch, BT-Drs 16/3315, 51). Eine Vorgängerregelung in § 24 UmwStG aF gibt es nicht. Der neue Abs 5 in § 24 UmwStG ist nach Auff des Ges-Gebers erforderlich geworden, weil durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 UmwStG regelt die ertrstlichen Folgen für die nach § 226 UmwG hr-lich zulässigen – sowie vergleichbare ausl – Formwechsel einer Kap-Ges in eine PersGes. Den umgekehrten Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges regelt § 25 UmwStG. Tz. 2 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Anders als im Fall der homogenen Formwechsel zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Übertragung auf eine natürliche Person mit …

3.2.1 ... nach § 17 EStG steuerverhafteten Anteilen im Privatvermögen Tz. 25 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein AE, der Anteile an der übertragenden Kö in seinem PV hält und der innerhalb der letzten fünf Jahre zu mind 1 % unmittelbar oder mittelbar an der Kö beteiligt war, erzielt bei der Umw der Kö neben Bezügen iSd § 7 UmwStG (= Kap-Erträge gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) Eink iSd §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gegenstand der Einbringung

5.2.1 Begünstigtes Vermögen Tz. 87 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89 ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91 ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Br...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 96 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für eine gemeinnützige Gen ist gem § 258 Abs 1 UmwG der Formwechsel in eine Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der St-Befreiung führen (s Tz 90). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen St-Befreiung führen, sofern die in Tz 92 genannten Vorau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

Tz. 100 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gGmbH kommen nach dem UmwG Spaltungen in Betracht auf Pers-Ges, Kap-Ges und Gen. 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen 4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Anwendungsregelung

Tz. 242 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist der Tatbestand der Sacheinlage in eine Pers-Ges gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). Es fällt auf, dass die Regelung in Abs 5 des § 24 UmwStG als Rechtsfolge der Sacheinlage nicht genannt ist, obwohl § 24 Abs 5 UmwStG eine Sonderbestimmung zur Bewertung des Sacheinlagegegenstand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 129m Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG bestätigt die bisherige Rspr des BFH (s Tz 60), dass die Vereinbarung eines Mischentgelts die Anwendung des § 24 Abs 1 UmwStG nicht von vornherein ausschließt. Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buchkap gegeben ist (s § 24 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Teil A: Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG steuerbefreiten Kassen

Tz. 0 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die nachfolgende Kommentierung (Tz 1–24) beschr sich auf Umstrukturierungen von UK iSd § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Im Übrigen wird auf die ausführliche Kommentierung des UmwStG verwiesen. 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4), zuletzt geändert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 UmwStG regelt die ertrstlichen Folgen für die nach § 226 UmwG hr-lich zulässigen – sowie vergleichbare ausl – Formwechsel einer Kap-Ges in eine PersGes. Den umgekehrten Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges regelt § 25 UmwStG. Tz. 2 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Anders als im Fall der homogenen Formwechsel zwischen Kö sowie zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Begriff

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 9 iVm § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG setzt einen Formwechsel iSd § 190 Abs 1 UmwG (s hierzu § 1 UmwStG Tz 32ff und 62 ff) oder einen vergleichbaren ausl Vorgang (s hierzu § 1 UmwStG Tz 86 ff) voraus. Durch die Streichung des § 1 Abs 2 UmwStG mit dem KöMoG ist § 9 UmwStG nunmehr "globalisiert" und erfasst weltweit alle Formwechsel, die mit einem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Keine analoge Anwendung gesetzlicher Rückbezugsregeln

Tz. 160 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach den oa Grundsätzen (s Tz 159) wird in den meisten Fällen der maßgebende Stichtag der Einbringung durch den Abschluss des Einbringungsvertrags oder dem im Einbringungsvertrag genannten in der Zukunft liegenden Übergabetag festgelegt. Es stellt sich die Frage, ob die für Einbringungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ges zugelassene stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aus § 3 Abs 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Kö eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s § 2 UmwG) – für Kap-Ges, Gen und eV möglich ist (s Tz 3). Verschmelzung stpfl GmbH auf gGmbH Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs 5 UmwStG . § 12 Abs 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: Im Falle des Vermögensüb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Einbringungsvorgang

Tz. 102 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des "Einbringens" wird in § 24 Abs 1 UmwStG aF/nF nicht definiert. Daher verstand man im UmwSt-Recht idF vor SEStEG unter "Einbringen" als stlichen Begriff jedweden Vorgang, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen oder (zumindest) wirtsch Eigentums zum mitunternehmerischen BV bei der aufnehmenden Gesellschaft führte. Infolge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 151 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Ausgliederung auf Pers-Ges tw zulässig (s Tz 137). Dabei ist darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (s Tz 107, 109). Auch die Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges ist tw zulässig (s Tz 137). Hier ist ebenfalls darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (sinng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist mE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung mE ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Einbringung im Schnittpunkt der Jahre

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 IdR erfolgen bei kalendergleichem Wj Einbringungen nach § 24 UmwStG zum Jahreswechsel. Hier bildet nämlich die reguläre Schlussbil (oder Schluss-Rechnung inkl der Verzeichnisse iSd § 4 Abs 3 S 5 EStG) die Grundlage für die Umstrukturierungsmaßnahme. Auf diese Weise werden Zwischenabschlüsse zur unterjährigen Ergebnisabgrenzung, des Bestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerbilanzen

Tz. 24 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Abw vom HR wird der Formwechsel nach § 9 UmwStG für ErtrSt-Zwecke so behandelt, als hätte eine Vermögensübertragung stattgefunden, wenn der Formwechsel zu einem Wechsel des St-Subjekts führt. Nach § 9 S 2 UmwStG haben die formgewechselte Kap-Ges auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Übertragungsbil und die Pers-Ges eine Eröffnungsbil zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 134 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine spezielle Vorschrift zur Stundung eines Einbringungsgewinns enthalten weder § 24 UmwStG noch die anderen Einbringungsvorschriften des UmwStG. Daher gelten (nur) die allg verfahrensrechtlichen Grundsätze des § 222 AO (glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 243; s Bär/Merkle, in H/M/B, 6. Aufl, § 24 UmwStG Rn 165; s Fuhrmann, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einbringung ohne (zivilrechtliche) Eigentumsübertragung

Tz. 104 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abw von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und Auff d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1 Aufspaltung

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gGmbH wirft die gleichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme auf wie die Verschmelzung. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 117)? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 118)? zulässiges Ausmaß der Anteilsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.4 Zulässigkeit von baren Zuzahlungen gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG nur iRd § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG sind bare Zuzahlungen an die AE der Übertragerin zulässig zum Ausgleich von Spitzen, für die keine vollen Anteile gewährt werden können, bzw zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Derartige bare Zuzahlungen sind gemeinnützigkeitsrechtlich ebenso zu beurteilen wie die Anteilsgewährungen, mit denen sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungsgewinn bei verrechenbaren Verlusten iSd § 15a Abs 2 EStG

Tz. 139 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der verrechenbare Verlust eines Kdst mindert die Gewinne, die dem Kdst in späteren Wj aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind (s § 15a Abs 2 EStG). Zu diesen Gewinnen aus der Beteiligung als Kdst gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Beteiligung, soweit dieser auf das Gesellschaftsvermögen entfällt (s Wacker, in Schmidt, 44. Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Übernehmender Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der übernehmende Rechtsträger an einer Umw iSd Sechsten bis Achten Teils (mit Ausnahme einer Umw iSd § 24 UmwStG) muss grds – wie beim Zweiten bis Fünften Teil (bis zum Inkrafttreten des KöMoG) – eine "europäische" Gesellschaft sein (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG). Es muss sich um eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83 für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Rechtsträger

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als übernehmende Rechtsträger iSd § 8 UmwStG kommen Pers-Ges und natürliche Pers in Betracht (s Hörtnagl, in S/H, 10. Aufl, § 8 UmwStG Rn 1). Nach § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG iVm § 3 Abs 2 Nr 2 UmwG sind hinsichtlich der Vermögensübertragung auf eine natürliche Pers allerdings nur Verschmelzungen einer Kap-Ges auf ihren Alleingesellschafter denkbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Ausschluss von § 22 Nr 2 EStG

Tz. 35 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine ebenfalls nur noch geringe Bedeutung dürfte auch der Ausschluss der Anwendbarkeit von § 22 Nr 2 EStG in § 8 Abs 2 UmwStG haben, denn seit der Änderung des § 23 EStG iRd URefG 2008 läuft die Regelung leer. Sie betrifft Anteile an der übertragenden Kö, die binnen Jahresfrist vor dem stlichen Übertragungsstichtag erworben wurden (s § 23 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.2 Zwischenwertansatz

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Einbringungsgewinn im Fall des Zwischenwertansatzes ist ebenso wie der Entnahmegewinn aus der Zurückbehaltung unwes WG ein lfd Gewinn. § 24 Abs 3 S 2 UmwStG erklärt die Tarifvergünstigungsvorschrift des § 34 EStG ausdrücklich nur für anwendbar, wenn das eingebrachte BV mit dem gW angesetzt wird. Nach allg Grundsätzen scheidet eine Tarif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 34 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 35–37) Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO (s Tz 38) Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Während § 15 UmwStG die spaltungsbedingte Vermögensübertragung zwischen Kö betrifft, regelt § 16 UmwStG die St-Folgen des Vermögensübergangs durch Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges. Dass § 16 UmwStG, anders als § 15 UmwStG, nicht auch die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG) erwähnt, liegt darin begründet, dass zivilrechtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Soweit Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übergeht, gelten nach § 16 S 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (letzterer idR nur noch bis VZ 2006 anwendbar) entspr. Zusätzlich ist für die GewSt § 18 UmwStG entspr anzuwenden. Im Ergebnis wird damit die Vermögensübertragung von einer Kö auf eine Pers-Ges im Wege der A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 160 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds nur in Betracht im Bereich der ZwB und der stpfl wG, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen (s Tz 157). Da jeder ZwB und jeder stpfl wG einen selbständigen Betrieb darstellt (s Tz 155), werden Teilbetriebe relativ selten vorliegen. Zu den Voraussetzungen für die Annah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG) Tz. 168 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätig...mehr