Ewald Dötsch
, Alexandra Pung
10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger
Tz. 794
Stand: EL 110 – ET: 06/2023
Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803 ff.
Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO für KSt-Schulden des OT als vGA zu qualifizieren sind (dazu näher s Schmitz-Herscheidt, NWB 2019, 3274). Nachdem der BFH in seinem Urt v 31.05.2017 (BStBl II 2018, 54) einer umfassenden Haftung nachrangiger OG bei mehrstufiger Organschaft eine Absage erteilt hat, wurde nunmehr in Art 21 des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I, 2019, 2451) § 73 AO um einen S 2 erweitert. Dieser soll sicherstellen, dass ein Haftungsbescheid ggü einer (nachrangigen) OG erlassen werden kann, die eine St-Schuld des OT wirtsch verursacht hat bzw bei der ein Haftungsanspruch durchsetzbar erscheint (dazu näher s Eichholz, GmbH-StB 2019, 228, 231).
Nicht als vGA zu werten ist die Begr einer mittelbaren Organschaft durch Abschluss des GAV direkt zwischen EG und MG unter Umgehung der zwischengeschalteten TG (s Tz 753).
Wegen der Annahme einer vGA bei verunglückter Organschaft s Tz 1578 ff, weiter s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1816 ff.
VGA im Organkreis haben in den meisten Fällen keine stliche Auswirkung, weil die beim OT eingetretene Gewinnerhöhung insoweit zu korrigieren ist, als der Gewinn des OT durch die Vorteilsgewährung bereits erhöht worden ist (R 14.7 KStR 2022, dazu s Tz 795). Gleiches gilt bei ersparten Aufwendungen des OT. Stliche Auswirkungen können sich vor allem dann ergeben, wenn dem OT ein einl...