Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Grundsätzliches

Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine st-rechtliche Mischumw, DStR 1996, 1192; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Kusterer, Überlegungen zur stlichen Behandlung der Verschmelzung einer GmbH auf eine atypisch ausgestaltete KGaA, DStR 1998, 1412; Niedner/Kusterer, Der Weg von der GmbH in die GmbH & ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Schädliche Geldgeber

Tz. 108 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädliche Geldgeber kommen wes beteiligte AE der Kö, diesen nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG sowie sog rückgriffsberechtigte Dritte in Betracht. 4.3.6.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % (§ 8a Abs 3 KStG idF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6.3 Weiteres

Tz. 810 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Keine Einlagen sind für die aufgrund des GAV geleisteten Zahlungen des OT an die OG zur Erfüllung der Verlustübernahme; sie dienen nur dem Ausgleich der Verbindlichkeit des OT an die OG iRd tats Vertragsdurchführung. Tz. 811 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, wie Abschlagszahlungen des OT an die OG im Laufe des Wj auf einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Es muss sich um eine Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö oder auf Grund vergleichbarer ausl Vorschriften oder auf Grund vergleichbarer Vorschriften in VO der EU bzw um den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges iSd § 190 Abs 1 UmwG oder um einen vergleichbaren ausl Vorgang handeln. Dazu im Einzelnen s § 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.1 Früheres Recht: Doppelte Inlandsanbindung

Tz. 96 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG aF war nur eine Kap-Ges, die sowohl ihre Geschäftsleitung als auch ihren statutarischen Sitz im Inl hat (sog doppelte Inl-Anbindung ), eine taugliche OG. Damit regelte § 14 Abs 1 S 1 KStG für die OG strengere Ansässigkeitsvoraussetzungen als für den OT, bei dem nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG eine inl Geschäftsleitung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.3 Dienstleistungen

Tz. 147 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Dienstleistungen ggü nur einem Auftraggeber und ggü Konzerngesellschaften erfüllen nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 19) das Merkmal der Teilnahme am allg wirtsch Verkehr, zB das Erstellen der Buchführung und EDV-Unterstützung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Steuerfreie Rücklagen

Tz. 84 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im übertragenen BV enthaltene stfreien Rücklagen (zB Rücklage wegen Abzinsung von Verbindlichkeiten gem § 52 Abs 16 S 11 EStG, Reinvestitions-Rücklage gem § 6b Abs 3 EStG, Rücklage gem § 7g Abs 3 EStG aF) sind bei einem Zwischenwertansatz anteilmäßig aufzulösen (glA s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 59; s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschriften über die stliche Übertragungs-Bil, die als Sonderregelungen zT deutlich von den hr-lichen Regelungen abweichen, finden sich in den §§ 3 und 11 UmwStG. Da die übertragende Kö als mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags aufgelöst gilt, hat sie auf diesen Stichtag ihre Umwandlungs-Bil aufzustellen (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.10 Wechsel von einer mehrstufigen zur mittelbaren Organschaft

Tz. 1150 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT von MG, MG ist wiederum OT von TG; dazu s Tz 1116 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei der TG und entspr Erhöhung des Beteiligungs-Bw an der MG bei der GM und an der TG bei der MG (s Tz 1116) der GAV zwischen der MG und der TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen der GM...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.4 Zuständiges Finanzamt (§ 14 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 1563 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zuständig für die Feststellungen gem § 14 Abs 5 S 4 KStG ist das FA, das für die Besteuerung nach dem Einkommen der OG zuständig ist. Damit entscheidet auch das FA der OG darüber, ob die Voraussetzungen einer Organschaft vorliegen oder nicht (krit dazu s Teiche, DStR 2013, 2197, 2201). Mit dieser erstmaligen ges Regelung der Zuständigkeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2 Zwangsauflösung bestehender organschaftlicher Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7 ff KStG idF des KöMoG/JStG 2022)

12.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Außer Inl-Umwandlungen können auch grenzüberschreitende und sogar Ausl-Umwandlungen unter die §§ 3–9 UmwStG fallen (im Einzelnen s § 3 UmwStG Tz 8 ff). Darunter fällt zB die Hereinverschmelzung einer ausl Kö auf eine inl Pers-Ges bzw natürliche Person. Ebenso fällt darunter die Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine ausl Pers-Ges bzw natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.4 Besteuerung des Organeinkommens im Inland

Tz. 161 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die frühere Regelung des § 14 Abs 1 Nr 2 S 2 KStG, wonach an der PersGes nur Gesellschafter beteiligt sein dürfen, die mit dem auf sie entfallenden Teil des zuzurechnenden Einkommens im Geltungsbereich des KStG der ESt oder der KSt unterliegen (s Tz 142), ist durch das StVergAbG mit Wirkung ab VZ 2003 gestrichen worden. UE kann dadurch theo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276 ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2 ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Wertaufholung

Tz. 87 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft ist als stliche Rechtsnachfolgerin gezwungen, nach den Grundsätzen des § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 und Nr 2 S 3 EStG an Bil-Stichtagen, die dem Einbringungszeitpunkt folgen, eine Wertaufholung vorzunehmen. Diese Problematik ergibt sich, wenn der Einbringende WG des AV oder UV mit dem niedrigeren Tw bewertet hat (Tw-Absch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung

Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz der außenstehenden Gesellschafter der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.3 Wirksame Feststellung des Jahresabschlusses

Tz. 516 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein wirksam festgestellter Jahresabschluss, wie ihn § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst a KStG fordert, ist der Regelfall. Ein solcher liegt allerdings bei Nichtigkeit nach § 256 AktG nicht vor, dh bei Verstößen gegen Gläubigerschutzbestimmungen (zB bei gravierender Falschbewertung des BV), Mängeln des Inhalts der Prüfung, der Gliederung oder de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3 Bildung und Fortentwicklung der organschaftlichen Ausgleichsposten; einkommensmäßige Auswirkungen (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.3.1 Grundsätzliches Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173 ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 7 UmwStG regelt die Besteuerung der offenen Rücklagen der Überträgerin für alle AE, die nicht vor der Umw ihre Beteiligung an der Überträgerin veräußern, sondern MU der übernehmenden Pers-Ges werden. Entspr gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person. Ebenso s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.02. Voraussetzung für die Anwendung des § 7 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Schänzle/Mattern (in Sch/F, 2. Aufl, § 8a KStG Rn 31)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschl die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.4 Die Fehlerhaftigkeit "nicht hätte erkennen müssen"

Tz. 517 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst b KStG ist weitere Voraussetzung für die Heilung, dass die Fehlerhaftigkeit (von den den Jahresabschluss aufstellenden und feststellenden Personen) bei Erstellung des Jahresabschlusses unter der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen. Hätte der Fehler unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.7 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 157 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 24.07.2013, BStBl II 2014, 272 Rn 18 und v 11.07.2023, BStBl II 2024, 434 Rn 26) muss die gew Tätigkeit mangels entspr ges Regelung im KStG nicht während des gesamten Wj der OG vorliegen. Vielmehr reicht es aus, wenn der OT zum Zeitpunkt der Gewinnabführung gew tätig ist, wobei es uE korrekterweise "zum En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.8 Ausgleichsposten bei Zusammenrechnung von Beteiligungen

Tz. 1392 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht in § 14 Abs 4 KStG aF angesprochen ist die Bildung von AP in Fällen, in denen die finanzielle Eingliederung durch Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen hergestellt wird. Bei der Zusammenrechnung von Beteiligungen kann nur eine der beteiligten Gesellschaften OT sein. Nach uE zutr Auff von Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 888) sind di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten durch die Übernehmerin

Tz. 170 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Gewährung von neuen Anteilen durch eine übernehmende Kap-Ges oder Gen an den Einbringenden und die Übernahme der zur Sachgesamtheit gehörenden Schulden sind keine stbaren Umsätze der Übernehmerin (s Abschn 1.6 Abs 2 S 2 UStAE; s Urt des EuGH v 26.06.2003, C-442/01, IStR 2003, 601; ebenso s Keuthen, in S/H, 10. Aufl, Anh E Rn 22; s Rasch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Schrittweise Absenkung des Steuersatzes durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Tz. 3 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das Ges für ein stliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts D wird der einheitliche KSt-Satz beginnend ab dem VZ 2028 schrittweise um je 1 % jährlich bis zum VZ 2032 von 15 % auf dann 10 % verringert. Demnach entwickelt sich der St-Satz nach § 23 Abs 1 KStG wie folgt: VZ bis 2027 15 %, VZ 2028 14 %, VZ 2029 13...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, bleibt der Gewinn grds gem § 8b Abs 2 KStG außer Ansatz und gehört auch nicht zum Gewerbeertrag der einbringenden Kö (s § 7 S 4 Hs 2 GewStG). 5 % des Gewinns unterliegen zwar gem § 8b Abs 3 S 1 KStG der KSt und gem § 7 S 1 GewStG auch der GewSt. Dies ist jedoch keine Regelung, die im Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.2 Mehrstufige Personengesellschaften als Organträger

Tz. 166 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 29a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 13b Abs 2 Nr 1 Buchst c ErbStG idF des ErbStRG gehört Grundvermögen, das einem konzernzugehörigen Betrieb und keinem weiteren Dritten überlassen wird, nicht zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen. Der Verweis auf § 4h EStG in § 13b Abs 2 Nr 1 Buchst c ErbStG wurde im Zuge der Änderung des § 4h Abs 3 S 4 EStG durch das KrZwMG nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Die Personengesellschaft muss eine Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausüben (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG)

2.2.5.2.1 Allgemeines Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 112 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird bei einer Einbringung der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unterscheiden, ob die Sachein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302 ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Änderung des Tarifs aus Konjunkturgründen (§ 23 Abs 2 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 51 Abs 3 EStG eröffnet der BReg die Möglichkeit, die ESt aus konjunkturpolitischen Gründen, um höchstens 10 % für die Dauer eines Jahres herabzusetzen oder zu erhöhen, wenn die konjunkturelle Situation dies erforderlich macht. Abs 2 stellt sicher, dass eine entspr Erhöhung oder Herabsetzung auch bei der KSt eintritt. Eine isolierte Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Ausgleichs- und Abgrenzungsposten

Tz. 61 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge gem §§ 23 Abs 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG bedeutet eine Fortführung (und Übernahme der Auflösungsverpflichtungen) von beim Einbringenden (zulässig) gebildeten (und am stlichen Übertragungsstichtag noch bestehenden) AP (zB AP für Entstrickungsgewinne gem § 4g EStG, sofern das entspr WG miteingebracht wird; s Bilitew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.2 Verluste gem §§ 15 Abs 4 und 15b EStG

Tz. 63 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Grundsätze des § 10d EStG (s Tz 62) gelten auch für die Abzugsberechtigung von Verlusten aus gew Tierzucht oder Tierhaltung, für Verluste aus Termingeschäften oder Verluste aus mitunternehmerischen Innengesellschaften mit Kap-Ges gem § 15 Abs 4 EStG. Wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG handelt es sich um einen mit der Pers des St-Subje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Betriebsaufspaltung

Tz. 234 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch der Fall einer Betriebsaufspaltung allein führte nicht dazu, dass ein Konzern vorliegt. Das ergibt sich aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50; ebenfalls hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500). Nach Auff von Weber-Grellet (DStR 2009, 557, 558) ergibt sich dies daraus, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Die Betriebsaufsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Tz. 29c Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ab dem VZ 2025 stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Zinsschranke zu dem in § 8 StAbwG (Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056) normierten BA-Abzugsverbot (s § 3 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 13 Abs 1 StAbwG). § 8 StAbwG erfasst im Inl grds abzb Aufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Unmittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG)

Tz. 261 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die finanzielle Eingliederung ist nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG grds eine unmittelbare Beteiligung des OT an der OG erforderlich (wegen mittelbarer Beteiligung s Tz 263 ff). Aus diesem Grund ist eine Organschaft zwischen zwei inl Tochter-Kap-Ges (SchwGes) einer ausl MG nicht möglich (dazu s Tz 245). Eine unmittelbare Beteiligung liegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.2 Spendenabzug

Tz. 847 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erläutert (s Tz 773 ff), erfolgt der Spendenabzug bei OG und OT getrennt, wobei sich der Spendenhöchstbetrag nach ihrem eigenen Einkommen richtet (bei OT also der Betrag vor Zurechnung des Organeinkommens). Dazu näher s § 9 KStG Tz 227 ff. Bei einer PersGes als OT richtet sich der Spendenhöchstbetrag nach den Verhältnissen ihrer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die übernehmende Gesellschaft. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, was d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 75 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die §§ 20–23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art "Umwandlungs-St". Vielmehr werden (nur) hinsichtlich der ErtrSt der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den EinzelSt-Ges vorrangige (zum Bsp s § 20 UmwStG Tz 245; s § 21 UmwStG Tz 15), (Sonder-)Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getroffen (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 213 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK (iSd Art 2 Abs 1 ATAD), die den maßge...mehr