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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.6.4 Verschleierte Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Joachim Patt, Fabian Bernhagen
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2.6.4.1 Begriff und handelsrechtliche Beurteilung

2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008

 

Tz. 180

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges durch Bargründung. Gegen (zeitnahe) Einbringung der von Anfang an vereinbarten Sacheinlage (zB Betrieb oder MU-Anteil) wird die geleistete Bareinlage zurückgezahlt oder mit der noch ausstehenden Bareinlage verrechnet (zur verschleierten Sachgründung, bei "Einlagerückfluss" durch Erwerb von WG gegen Entgelt vom Inferenten s Urt des BGH v 20.11.2006, DB 2007, 212). Die Sacheinlagevorschriften werden also dadurch unterlaufen, dass trotz der beschlossenen Bareinlage die Kap-Ges vom Einleger aufgr einer im Zusammenhang mit der Gründung erfolgten Absprache einen Sachwert erhalten soll (s Urt des BGH v 19.01.2016, DB 2016, 762 unter Rn 28 mwN). Dies gilt auch für Sacheinlagen bei einer Kap-Erhöhung. Im Fall der verschleierten Sachkap-Erhöhung wird eine Erhöhung gegen Bareinlage vereinbart und die Geldzahlung auf das neue Kap geleistet. Das Geld wird umgehend als Kaufpreis für den Betrieb, Teilbetrieb oder MU-Anteil zurückgezahlt bzw iRe GA zurückerstattet (sog Ausschüttungs-Rückhol-Verfahren, s Urt des BGH v 18.02.1991, DB 1991, 1060). Der Tatbestand einer verschleierten Sachgründung oder Sachkap-Erhöhung ist auch dann gegeben, wenn die beteiligten Pers diese Vorgehensweise ohne Umgehungsabsicht gewählt haben oder wenn der Wert der Sacheinlage den Nominalwert der neuen Anteile um ein Vielfaches übersteigt (nach Auff s Carlé, KÖSDI 1995, 10 199, ist ein Grund für die verdeckten Sacheinlagen "die Unfähigkeit vieler Notare und Registergerichte, wi...

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