Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 96 ff bezeichn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 Abs 3 S 2 und 3 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 71 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt. Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung zur KSt (verfahrensrechtlich) gebunden. Die Ermittlungsgrundlagen für den Gewerbeertrag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Besteuerungsvergleich Übernahmegewinn bzw -verlust

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Besteuerungsvergleich beim Übernahmegewinn bzw -verlust sieht wie folgt aus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger zum Zeitpunkt des Anteilstauschs stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht zwingend zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zum Bsp als Treugeber bei Treuhandverhältnis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.5 Verschmelzung mehrerer Organgesellschaften mit anschließender Nennkapitalerhöhung aus Rücklagen

Tz. 86 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beispiel: Lösung: Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II. Auswirkungen beim OT: Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des AP und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II. Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und Zusatzausweis ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeute...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringungsverlust

Tz. 79 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Einbringungsverlust kann sich aus dem Abzug von Einbringungskosten ergeben, wenn die übernehmende Gesellschaft den Bw/AK der Anteile fortführt oder im Fall des Zwischenwertansatzes bzw sogar beim Ansatz des gW, wenn die Einbringungskosten höher als die aufgedeckten stillen Reserven sind (s § 20 UmwStG Tz 254; ebenso s Behrens, in H/M/B, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Rechtsentwicklung

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG idF des UmwStG 1995 ist die Nachfolgevorschrift des § 15 UmwStG 1977. Die Vorschrift ist seitdem mehrfach geändert worden, und zwar: Durch das Ges zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 928) wurde der frühere S 4 des § 12 Abs 2 UmwStG gestrichen und § 12 Abs 3 S 2 UmwStG wurde verschärft. Durch das Ges v 25.03.1998 (BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nichtübergang eines Zinsvortrags nach § 4h Abs 1 S 2 EStG (§ 27 Abs 5 UmwStG)

Tz. 29 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das URefG 2008 sind § 4 Abs 2 S 2, § 15 Abs 3, § 20 Abs 9 und § 24 Abs 6 UmwStG dahingehend ergänzt worden, dass ein verbleibender Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 2 UmwStG iRe Umw nicht übergeht. Nach § 27 Abs 5 S 1 UmwStG sind die Neuregelungen erstmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtslage bei Umwandlungen, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd JStG 2022 geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen Ausgleichsposten liegt oder mit diesem zusammenfällt

Tz. 92 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Liegt bei einer Umwandlung der stliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd JStG 2022 geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen AP, weist uE die St-Bil zum Übertragungsstichtag keine AP mehr aus; diese sind Bestandteil der Beteiligung an der OG geworden und teilen deren Schicksal iRd Umwandlung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Erwerb der neuen Anteile

Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die durch Anteilstausch erworbenen "neuen" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft werden stlich – unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Entstehung – im Zeitpunkt der Sacheinlage nach § 21 Abs 1 UmwStG (dazu s Tz 42) dem Einbringenden zugerechnet (ausführlich dazu s Hageböke, Ubg 2010, 41). Die Zugehörigkeit der erhaltenen Anteile zum PV o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gratz/Wutzke, Rückwirkende Besteuerung fiktiver Übernahmegewinne bei Verschmelzung – ein Beitrag zur Stützung des Standorts D?, DB 1997, 2348; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierung, DStR 1999, 1019; Fatouros, Die vergessene Wertaufholung nach § 12 Abs 2 S 2 Hs 1 UmwStG, BB 2005, 1079; Rouenhoff, Keine Auswirkung von passiven AP auf ergebnisne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Erstmalige Anwendung des § 4 Abs 6 und 7 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 8 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das JStG 2009 wurde § 4 Abs 6 UmwStG an die Regelungen des Teileink-Verfahrens angepasst. Weiter wurden bisherige Regelungslücken geschlossen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Änderungen, die natürliche Pers als Übernehmerin bzw als MU der übernehmenden Pers-Ges betr. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG Tz 168 ff. Nach § 27 Abs 8 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin

Tz. 114 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Überträgerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiter besteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umw folgenden Bil-Stichtag aufzus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Erstmalige Anwendung des § 1 Abs 2 S 3 und § 22 Abs 8 UmwStG idF des Brexit-StBG

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch Art 3 des Brexit-StBG wurde dem § 1 Abs 2 UmwStG der S 3 und dem § 22 UmwStG der Abs 8 angefügt. § 1 Abs 2 UmwStG ist durch das KöMoG aufgehoben worden. Hierdurch wird uE sichergestellt, dass im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, dieses weiterhin wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird. Voraussetzung hierfü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Die Übernehmerin ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG

Tz. 124 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch wenn die Übernehmerin ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, ist das Übernahmeergebnis nach § 4 UmwStG zu berechnen. Ermittelt die übernehmende Pers-Ges auch nach der Umw ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesellschaft, an der die eingebrachte Beteiligung besteht

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die subjektiven Voraussetzungen der erworbenen Gesellschaft iSd § 21 Abs 1 S 1, 2 UmwStG (zum Begriff s Tz 17) gilt das oben (s Tz 8) Gesagte. Auch hier gibt es keine pers Einschränkungen an die Rechtsform oder Ansässigkeit. In Folge dessen wird auch der Anteilstausch mit Beteiligungen an Drittstaatengesellschaften von § 21 UmwStG erfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 51m Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistungen (s Tz 51g, s Tz 51h) nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein entspr Buchkap (oder AK) gegeben ist (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw/der AK der eingebrachten Anteile (s § 21 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteilstausch durch Option einer Personengesellschaft nach § 1a KStG

Tz. 43b Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Tatbestand des Anteilstauschs kann auch durch die Option einer Pers-Ges zur Kö-Besteuerung gem § 1a KStG erfüllt werden (s § 25 UmwStG Tz 39, 40). Der Zeitpunkt der Einbringung ergibt sich spezialges aus § 1a Abs 2 S 3 KStG . Der "Einbringungszeitpunkt" ist gem § 1a Abs 2 S 3 KStG das Ende des Wj, das dem Wj der erstmaligen Ausübung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Abfindungen an der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Widerspricht ein AE dem Verschmelzungsbeschl des übertragenden Rechtsträgers, hat der übernehmende Rechtsträger bei einer unter das UmwG fallenden Umw ihm nach § 29 Abs 1 Nr 1 UmwG eine angemessene Barabfindung anzubieten. Obwohl der widersprechende AE hr-lich aus der übernehmenden Pers-Ges ausscheidet, wird er nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pach-Hanssenheimb, Bis Ende 1998 keine Fortführung eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs 3 und 4 EStG nach Verschmelzung, DStR 2001, 64; Hierstetter/Schwarz, Übertragung einer verlustbehafteten KG-Beteiligung zwischen Kap-Ges durch Verschmelzung oder Spaltung, DB 2002, 1963; Hierstetter, (Mit-)Unternehmeridentität bei Verschmelzung bzw Spaltung einer Kap-Ges, DB 2010, 108...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Erstmalige Anwendung des § 18 Abs 3 UmwStG idF des JStG 2008 (§ 27 Abs 7 UmwStG)

Tz. 32 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem durch das JStG 2008 geänderten § 18 Abs 3 S 1 UmwStG unterliegt ein Aufgabe- oder VG auch insoweit innerhalb von fünf Jahren nach der Umw der GewSt, als er auf das dem übernehmenden Rechtsträger bereits vor der Umw gehörende Vermögen entfällt. Wegen Einzelheiten s § 18 UmwStG Tz 56. Nach § 27 Abs 6 UmwStG, der durch das JStG 2009 zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verweis auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG enthält die Regelungen zur Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns/-verlusts. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 39 ff und 125 ff. Der Verweis in § 18 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG bedeutet, dass diese Vorschriften auch bei der GewSt zu beachten sind. Hierzu ergänzend enthält § 18 Abs 2 S 1 UmwStG Regelungen z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Exkurs: Beteiligung einbringungsgeborener Anteile alten Rechts am Anteilstausch vor dem 01.01.2025 (§ 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF)

Tz. 66a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 IRd JStG 2024 wurden die ehemals einbringungsgeborenen Anteile mit Wirkung zum 01.01.2025 in den Anwendungsbereich des § 17 Abs 6 EStG überführt (s § 27 Abs 3 UmwStG idF des JStG 2024), sodass sämtliche auf Einbringungen beruhende Anteile des PV stlich gleichbehandelt werden. Die bisherige parallele Anwendung unterschiedlicher Besteuerungsk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verweis auf § 8 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der Übernehmerin übergeht, sondern in das PV, und erklärt die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar. In der stlichen Schlussbil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Steuerneutralität des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der Ermittlung des Gewinns ein Übernahmegewinn/-verlust außer Ansatz, dh ein Übernahmegewinn ist stfrei, ein Übernahmeverlust ist nabzb. Die stliche Nichtberücksichtigung des Übernahmeverlusts verstößt nicht gegen den Grundsatz der Einmalbesteuerung (s Urt des BFH v 18.10.1989, BStBl II 1990, 92). Wegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die übernehmende Gesellschaft "hat" (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) im Fall des einfachen Anteilstauschs zwingend den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen. Eine Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ist – ebenso wie bei § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 46) – unbeachtlich. Der gW ist auf den stlichen Zeitpunkt der Einbringung (s Tz 42 ff) nach den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.10 Verweis auf § 16 UmwStG

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 16 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8, 10 und 15 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG bei der GewSt gelten die oa Ausführungen (s Tz 4 ff) entspr. Die Verweisung auf § 10 UmwStG iRd § 16 UmwStG geht ins Leere (s Tz 20). Die en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Regelungsinhalt des § 12 Abs 3 UmwStG ist durch das SEStEG, das den früher möglichen verschmelzungsbedingten Verlustübergang gestrichen hat, auf die Aussage reduziert worden, dass die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö tritt (sog Fußstapfentheorie). Die Vorschrift erklärt § 4 Abs 2 und 3 UmwStG für entspr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 48 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umw einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 2025 Rn O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18 Anwendungsregelung aufgrund der Aufhebung des § 4 Abs 5 S 1 UmwStG gem § 27 Abs 17 UmwStG idF des AbzStEntModG

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) wurde der S 1 des § 4 Abs 5 UmwStG mit Wirkung zum 09.06.2021 (Tag nach der Veröffentlichung des Ges im BGBl) aufgehoben. § 4 Abs 5 S 1 UmwStG in der am 08.06.2021 geltenden Fassung bezog sich auf § 50c EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) der durch das StS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Umw werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag aufgrund des WK-Abzugsverbots gem § 20 Abs 9 EStG nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Bewertungswahlrecht (§ 21 Abs 1 S 2–4 UmwStG)

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die übernehmende Gesellschaft hat im Fall des qualifizierten Anteilstauschs grds den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen (Regelbewertung, § 21 Abs 1 S 1 UmwStG und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Abw hiervon (Ausnahme) kann gem § 21 Abs 1 S 2–4 UmwStG auf fristgerechten Antrag der Bw oder ein Wert zwischen Bw und gW (Zwische...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung

Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch im Fall eines wirksamen Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG (dazu s Tz 64) ist dem Grunde nach das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; ebenso s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 21 UmwStG Rn 167...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag der Übernehmerin (§ 8d KStG)

Tz. 73c Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Besitzt die übernehmende Gesellschaft einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag iSd § 8d KStG, kann dieser in Folge eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG untergehen (s § 8d Abs 2 KStG; s UmwSt-Erl 2025 Rn 23.03 mit Verweis auf das Schr des BMF v 18.03.2021, BStBl I 2021, 363). Dies wäre der Fall, wenn iRd Anteilstauschs WG (Anteile an der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umw als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2022 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.26). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Auswirkungen auf Organschaftsverhältnisse

Tz. 73 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen der Fragen, wie sich eine Verschmelzung der OG bzw des OT auf bestehende oder auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirkt, s UmwStG Anh 1 Tz 1 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Unterstützungskasse als übertragender Rechtsträger (§ 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4, 5 UmwStG)

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ist die übertragende Kö eine UK, erhöht sich gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4 UmwStG der lfd Gewinn der übernehmenden Kö in dem Wj, in das der Umw-Stichtag fällt, um die von ihr, ihren AE oder ihren Rechtsvorgängern an die UK geleistete Zuwendungen nach § 4h EStG. Nach S 5 des § 4 Abs 2 UmwStG erhöht sich der Bw der Anteile an der UK iHd nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundtatbestand

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 21 UmwStG enthält Regelungen zum Tausch von Anteilen von inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Erwerb von neuen Anteilen an einer die hingegebenen Anteile erwerbenden inl oder ausl Kap-Ges oder Gen des EU-/EWR-Gebiets. Erfasst wird nur die Einbringung von Beteiligungen als "ungebundene" Einzel-WG. Kein Fall des § 21 Abs 1 UmwStG ist daher z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts wegen Wertunterschied zwischen eingebrachter und erhaltener Beteiligung

Tz. 53a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Bewertungsansatz der eingebrachten Anteile gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG ist unabhängig davon, ob der Verkehrswert der durch den Anteilstausch erhaltenen Anteile höher oder niedriger als der Wert der hingegebenen Beteiligung ist. Maßgebend ist gem § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG nur, dass ursächlich des Anteilstauschs neue Anteile an der Überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Spaltung, Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die OG bleibt bei der Abspaltung und bei der Einbringung (ggf Ausgliederung) von Teilen ihres Vermögens bestehen. Der GAV wird dadurch nicht berührt (s Tz 17). Die Organschaft kann unverändert weitergeführt werden (glA s Herlinghaus, FR 2004, 974, 979). Wird die OG aufgespalten, endet der GAV (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.23; weiter s Tz 12, dort ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Rechtsfolgen des Antrags (§ 21 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein wirksamer Antrag gem § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG (s Tz 64) führt zu einer Rückausnahme vom Grundsatz gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach der qualifizierte Anteilstausch zum gW zu erfolgen hat. Als AK wird stattdessen der im Antrag bezeichnete niedrigere Wert in Form des Bw bzw. AK oder Zwischenwert angesetzt (ebenso s Rabback, in R/H/vL, 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Ermittlung

Tz. 76 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Einbringungsgewinn berechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 23 Erstmalige Anwendung des § 18 Abs 3 S 3 und 4 UmwStG idF des JStG 2024 (§ 27 Abs 22 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 22 UmwStG wurde durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 2024 Nr 387) eingefügt. Nach § 27 Abs 22 UmwStG ist § 18 Abs 3 S 3 und 4 UmwStG idF des JStG 2024 erstmals auf Umw anzuwenden, deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 17.05.2024 (Tag der Veröffentlichung des RefEntw) liegt. Hierbei wird auf die Umw abgestellt, die die Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Nutzung eigener Verluste der Übernehmerin (§ 8c KStG)

Tz. 73b Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Anteilstausch nach § 21 UmwStG kann nicht nur bei der erworbenen Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, zu einem schädlichen Beteiligungserwerb iSv § 8c Abs 1 S 1 KStG führen (dazu s Tz 96), sondern auch bei der übernehmenden Gesellschaft. Denn durch die Ausgabe neuer Anteile iRe Kap-Erhöhung bei der bestehenden übernehmenden Ka...mehr