Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Steuerliche Qualität der eingebrachten Anteile

Tz. 28 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In § 21 UmwStG werden keine Anforderungen an die stliche Qualität der eingebrachten Anteile gestellt. Der Regelung des § 21 Abs 2 S 5 UmwStG kann lediglich entnommen werden, dass nicht nur Anteile aus dem BV, sondern auch Anteile aus dem PV von einem Anteilstausch umfasst sind. Die St-Vergünstigung des § 21 Abs 1 S 2 UmwStG verfolgt den Zwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers

Tz. 72 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011, s Tz 71), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auff, dass jede Umwandlung des OT grds zur einkommenswirksamen Auflösung der in ihrer St-Bil a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18 ff) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verhältnis zwischen § 7 GewStG und § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Soweit ein unter § 18 Abs 3 S 1 oder 2 UmwStG fallender Aufgabe- oder VG auch nach § 7 GewStG der GewSt unterliegt, stellt sich die Frage, ob § 7 GewStG oder § 18 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG vorrangig ist. Bejaht man einen Vorrang des § 7 GewStG ggü § 18 Abs 3 UmwStG, ist zweifelhaft, ob eine St-Ermäßigung nach § 35 EStG versagt werden kann, da § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Weiteranwendung des § 5 Abs 4 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 5 Abs 4 UmwStG aF regelte für Zwecke der Übernahmeergebnisermittlung eine Einlagefiktion von einbringungsgeborenen Anteilen in das BV der übernehmenden Pers-Ges. § 5 Abs 4 UmwStG aF ist durch das SEStEG aufgehoben worden. Aber auch nach dem im Einbringungsteil durch das SEStEG vollzogenen Systemwechsel, gibt es weiterhin einbringungsgeboren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einzelfragen

Tz. 29 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG nennt für die Anwendung des § 12 Abs 1 S 2 UmwStG keine zeitliche Grenze, dh es kommt nicht darauf an, wie lange die (noch nicht rückgängig gemachte) st-wirksame Tw-Abschr bzw der Abzug nach § 6b EStG zurückliegt. Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wenn in früheren Jahren sowohl st-wirksame als auch nicht st-wirksame Tw-Abschr vorge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2025 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem RefEntw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen des KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligung gegen Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Erste Alternative: Keine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 36 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG sind auf Antrag die Anteile an der übernehmenden Kö mit dem Bw bzw mit den AK der Anteile an der übertragenden Kö anzusetzen, wenn das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird. UE kommt es auf den konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.1 Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw (für stliche Übertragungss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschl die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht ist das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine Verschmelzung kann auf der Ebene einer übernehmenden Kö unterschiedliche Gewinn-/Verlustwirkungen haben:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers (s §§ 3–8 UmwStG), des Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges (s § 9 UmwStG) sowie der Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges (s § 16 UmwStG). § 18 UmwStG ist ebenfalls bei den vorgenannten Umw anwendbar, wenn der über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Zur Anwendung des § 12 Abs 2 S 1 UmwStG, wenn die Übernehmerin nicht oder nicht zu 100 % an der Übertragerin beteiligt ist

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Übernahmegewinn/-verlust ist in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG als Rechengröße definiert, die sich aus der Saldierung der beiden Vergleichsgrößen "Wert der übergegangenen WG" und "Bw der (wegfallenden) Anteile" ergibt. Die erstgenannte Vergleichsgröße weist immer einen Betrag aus. Die zweitgenannte Vergleichsgröße kann einen Wert ausweisen, sie m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 82 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw einer OG auf eine Pers-Ges oder natürliche Person (auch Formwechsel) ist gem § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt und führt zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen AP (s § 14 KStG Tz 1322 ff). Die Beantwortung der Frage, ob der Aufwand oder Ertrag aus der Auflösung eines organ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Konfusion von Organgesellschaft und Organträger

Tz. 88 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Werden OT und OG aufeinander verschmolzen, ist uE, obwohl im Ges nicht ausdrücklich angesprochen, kein Raum mehr für die Fortführung eines organschaftlichen AP. So auch Rn Org.05 des UmwSt-Erl 2011 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT. Wird die OG auf ihren zu 100 % beteiligten OT verschmolzen und weist die St-Bil des OT einen aktiven...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als übernehmende Gesellschaft kommt gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG nur eine Kap-Ges oder Gen in Frage. Diese Kap-Ges oder Gen muss gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG eine EU-/EWR-Gesellschaft sein. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die übernehmende Gesellschaft eine Kap-Ges oder Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 KStG sein muss oder eine ausl Gesellschaft,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert der eingebrachten Anteile"

Tz. 51k Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag der Bw-/AK-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw der eingebrachten Anteile" vorhanden ist (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG). Bei Zusatzleistungen über 500 000 EUR liegt die "Unschädl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.7 Schädliche Gegenleistung (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG) – Ermittlungsgrundsätze

Tz. 51n Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistungen die Grenzen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-/AK-Fortführung nicht zulässig. Die Minderbewertung ist eingeschr, wenn die Gegenleistung unterhalb des gW der eingebrachten Beteiligung (Obergrenze der Bewertung) liegt. Nach der Neuregelung des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verschmelzung bzw Formwechsel des Organträgers

Tz. 23 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird das Unternehmen des OT verschmolzen und geht die Organbeteiligung bei der Verschmelzung mit stlicher Rückwirkung auf die Übernehmerin über, erkennt die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.02 iVm Rn Org.03) eine durchgängige Organschaft und damit bezogen auf den neuen OT die rückwirkende Begründung einer Organschaft stlich an (s Tz 21 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Eigene Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Besitzt die übertragende Kö vor Inkrafttreten des BilMoG (idR vor dem 01.01.2010 endende Wj) am stlichen Übertragungsstichtag eigene Anteile, gehen diese nicht auf die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person über. Die Pers-Ges oder natürliche Person übernimmt nur die auf sie übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder anderer Gewinnrealisierungstatbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umw-Kosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö entspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertragungsstichtag wird, wenn dieser nicht mit dem Bil-Stichtag der ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 21 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 51q Stand: EL 119 – ET: 07/2025 • § 21 Abs 1 S 4 UmwStG: Mindestansatz zum gW der Zusatzleistung Die Ermittlungsmethode der Bewertungseinschränkung einzig nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG (s Tz 51o) würde in bestimmten Fällen zu einer Besserstellung ggü der bisherigen Rechtslage und auch zu sog negativen AK (hier iSv AK mit einem Wert unter 0) für die aus dem Anteilstausch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Einbringung eines Teilbetriebs in eine neu gegründete Tochtergesellschaft

Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird mit stlicher Rückwirkung aus dem Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein Teilbetrieb in eine neu gegründete Tochter-Kap-Ges nach § 20 UmwStG zu einem Wert unterhalb des gW ausgegliedert/eingebracht, kann zwischen dem übertragenden Rechtsträger und der Tochter-Kap-Ges mit Wirkung ab dem stlichen Übertragungstichtag ein Organschaftsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Umwandlung des Organträgers als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw des Unternehmens des OT begründet das Recht, den GAV aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.12; ebenso Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT auf die OG). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich an R 14.5 Abs 6 KStR 2022 angepasst, indem das Wort "ist" durch das Wort "kann" ersetzt wurde. Nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; weiter s nachstehende Tz 43). Obwohl R 14.5 Abs 6 KStR 2022 diesen Fall ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umw auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG Tz 90 ff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. Ebenso s Urt des BFH v 10.07.2024 (BFH/NV 2025, 132). GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Tz. 116 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine Umw iSd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwG. Für den Fall der Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges wird diskutiert, ob ein Direkterwerb oder ein Durchgangserwerb der Anteile an der Tochter-Kap-Ges durch die AE der Mutter-Kap-Ges vorliegt. Hierzu s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.1 Ursachen für die Entstehung und die Höhe eines Übernahmeverlusts

Tz. 125 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Übersteigt der Bw der Anteile den Wertansatz des übernommenen Vermögens abz Umw-Kosten, ergibt sich ein Übernahmeverlust 1. Stufe (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG). Bei dem Übernahmeverlust handelt es sich um einen Verlust auf der Ebene der AE, der idR auf im Bw bzw den AK der Anteile enthaltene gekaufte (im übergehenden BV aber im Fall der Bw-Fortfü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Zuge des Vermögensübergangs kommt es zu einem Wechsel in der Besteuerungssystem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Verhältnis zum UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rückschluss aus § 22 Abs 1 S 5 un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Fallübersicht

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen einer tabellarischen Übersicht ebenfalls s § 3 UmwStG Tz 119.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es existiert keine Regelung in § 21 UmwStG zum Zeitpunkt des Anteilstauschs. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG). Auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit (dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 die Anwachsung hingegen in Anlehnung an das ZivR als Gesamtrechtsnachfolge einordnet (dazu auch s Orth, DStR 2005, 1629, 1630 und s Prinz/Schild...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.5 Zeitpunkt der Bestimmung der mehrheitsvermittelnden Beteiligung

Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Voraussetzungen der mehrheitsvermittelnden Beteiligung müssen zum Zeitpunkt des Anteilstauschs (s Tz 42) vorliegen (glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 21 UmwStG Rn 45; s Widmann, in W/M, § 21 UmwStG Rn 147; s Behrens, in H/M/B, 6. Aufl, § 21 UmwStG Rn 161; s Nitzschke, in B/H, § 21 UmwStG 2006 Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 21 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.2 Antragsvoraussetzung: Uneingeschränktes Besteuerungsrecht für die erhaltenen Anteile (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 60a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn das Recht der B-Rep für die Besteuerung der stillen Reserven der erhaltenen Anteile weder ausgeschlossen noch beschr ist (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG und nachfolgende Bsp). Der Ausschluss oder die Beschränkung des inl Besteuerungsrechts für die Substanz der Anteile ermittelt sich na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH auf eine Pers-Ges, GmbHR 2002, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Verweis auf § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Anwendung des § 6 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags des übernehmenden Rechtsträgers bzw dessen Gesellschaftern wird klargestellt, dass ein Übernahmefolgegewinn der GewSt unterliegt. Dieser ist nicht Bestandteil des Übernahmegewinns/-verlusts iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG und unterliegt mithin nicht der Befreiungsvorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 6 S 6 (vor der Änderung durch das JStG 2009: S 5) UmwStG enthält eine verschärfende Sonderregelung. Danach bleibt in den dort genannten Fällen trotz der (vollen bzw 60%igen) StPflicht der Bezüge nach § 7 UmwStG ein Übernahmeverlust stets außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Veräußerungsverlust nac...mehr