Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1 Einführung

Für eine Partnerschaftsgesellschaft gibt es keine gesonderten steuerrechtlichen Regelungen. Die Besteuerung der Einkünfte einer Partnerschaft erfolgt vielmehr nach den allgemeinen Regeln für eine Personengesellschaft. Steuerlich ist eine PartG damit einer GbR, OHG oder KG gleichgestellt. Praxis-Tipp Option zur Körperschaftsteuer Auch einer Partnerschaftsgesellschaft wird ab 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der Körperschaftsteuer

Rn. 733 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gewinnpauschalierung mit 15 % der Einnahmen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Erzielt ein Verband/Verein Einnahmen aus der Bandenwerbung, kann er den Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen ermitteln und der Besteuerung zugrunde legen (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Voraussetzung ist, dass für diese Art der Besteuerung von der Körperschaft ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt wird. Dieser...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG)

Rn. 910 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gewinnbegriff wird durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG erweitert. Hiernach ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung für Anteile, die einbringungsgeborenen Anteile in der am 12.12.2006 geltenden Fassung des § 21 UmwStG weiter anzuwenden. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG (idF am 12.12.2006) verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständigkeitsgebot und Ausnahmen davon

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die GuV als Teil des JA hat sämtliche Aufwendungen und Erträge des GJ zu enthalten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 242 Abs. 2, § 246 Abs. 1). Darauf, wann die entsprechenden Zahlungen geleistet werden, kommt es nicht an (§ 252 Abs. 1 Nr. 5). Unzulässig ist es somit, Aufwendungen und Erträge, die dem GJ oder einem früheren GJ zuzurechnen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 180 [Autor/Zitation] Hierunter fallen derzeit: Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer (KSt), Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer, ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen. Die von Dividendenerträgen und dergleichen einbehaltenen Kapitalertragsteuern sowie die sich nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG ergebenden Anrechnungsbe...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 33 [Autor/Zitation] Seit dem KapCoRiLiG aus dem Jahr 2000 (BGBl. I 2000, 154) werden auch die in der Überschrift des Zweiten Abschnitts erwähnten "bestimmte[n] Personenhandelsgesellschaften" vom persönlichen Anwendungsbereich der §§ 264–339 erfasst. Eine nähere Präzisierung erfahren diese erst durch § 264a Abs. 1, wonach die Vorschriften der §§ 264 ff. auch auf OHG und KG...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / I. Überblick

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die (Ertrags-)Besteuerung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter erfolgt grds. nach dem sog. Transparenzprinzip (s. hierzu ua. Hennrichs, FR 2010, 721; Hennrichs in Tipke/Lang[25], Rz. 10.10 ff.; Kahle in Prinz/Kahle[5], § 7 Rz. 8; Rätke in HHR, § 15 EStG Rz. 94 [6/2022]; Krumm in Kirchhof/Seer[23], § 15 EStG Rz. 162; Pinkernell, Einkünftez...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Basare

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen veranstalten zur Mittelbeschaffung Basare (z. B. Weihnachts- und Wohltätigkeitsbasare), deren Erlöse für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Dabei werden die auf den Basaren verkauften Gegenstände häufig von den Mitgliedern dem veranstaltenden Verein unentgeltlich zugewendet (z. B. i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vGA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 1.2.2 Abzugsbeschränkungen

Erfüllen die Aufwendungen die grundsätzlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs, ist zu prüfen, ob ein gesetzliches Abzugsverbot greift. In Betracht kommen hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). Geschenke[2] Da ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraussetzt, ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.3.2 Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG sind ggf. gewerbesteuerpflichtig, falls die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten wurde

Werden die Gesellschaftsanteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft vom Anteilseigner in einem Betriebsvermögen gehalten, liegt eine Beteiligung i. S. des § 5 Abs. 3 UmwStG vor. Damit sind die Kapitalerträge i. S. des § 7 UmwStG grundsätzlich der Gewerbesteuer zu unterwerfen, denn § 18 Abs. 2 Satz 2 UmwStG greift in diesen Fällen nicht. Es ist zu unterscheiden ob die Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.4 Erträge nach § 7 UmwStG lösen eine zwingende Kapitalertragsteuerpflicht aus

Die fiktive Auskehrung unterliegt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer i. H. von 25 %.[1] Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Verrechnung mit Übernahmeverlusten. Übernimmt die übertragende Kapitalgesellschaft diese Kapitalertragsteuer, wäre darin eine weitere Ausschüttung an die Gesellschafter zu sehen.[2] Es gilt daher Folgendes: Abbildung 8 Schuldnerin der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 7 Wann ein Steuererstattungsanspruch als "sonstiger Vermögensgegenstand" aktiviert werden muss

§ 37 AO regelt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ist nach dessen Abs. 2 eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 31 KStG Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Entrichtung der veranlagten Körperschaftsteuer

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ergibt sich als Ergebnis der Jahresveranlagung nach Anrechnung von KapSt und evtl weiterer St-Abzugsbeträge und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen zur KSt ein Guthaben, ist dieses sofort fällig und wird der Kö nach Bekanntgabe des St-Bescheids ausgezahlt (s § 36 Abs 4 S 2 EStG). Ergibt sich eine Abschlusszahlung, so i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Veranlagung zur Körperschaftsteuer

3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 3 (SEStEG) Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 3 KStG Teil B Offene und verdeckte Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997): Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 3 KStG Teil C Die Grundregeln der verdeckten Gewinnausschüttungen

Bearbeiter: Friedbert Lang: Tz 1–852 Ausgewählte Literaturhinweise: Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vorabkommentierung zu § 34 KStG

Änderungen des § 34 KStG durch das JStG 2024 1. Allgemeine Anwendungsregelung (§ 34 Abs 1 KStG) Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Fortschreibung der Jahreszahl in § 34 Abs 1 KStG durch das JStG 2024 in 2025 bedeutet, dass die Änderungen des KStG, soweit es dazu keine Spezialregelungen in den übrigen Abs des § 34 KStG gibt, erstmals für den VZ 2025 zu beachten sind. Für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 11 (SEStEG) Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenen Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entsch-Hilfen für gep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8b KStG Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8c KStG Verlustabzug bei Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein: a) Fachzeitschriftenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 20 UmwStG (SEStEG) Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Holl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass "sie" später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unterliegen. Sprachlich richtiger müsste es heißen, dass die aus der Nutzung ...mehr