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Vertragsrecht und Steuern: Auswirkungen zivilrechtlicher ... / 1 Einführung

Susanne Christ
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Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen.

 
Praxis-Beispiel

Gegenleistung beim Darlehen

Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Darlehenssumme keine Gegenleistung darstellt. Entsprechend stellt die Auszahlung der Darlehenssumme durch die Bank auch keinen Umsatzerlös im Sinne des Umsatzsteuerrechts und keine Einnahme bei der Einkommensteuer – etwa im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – dar.

Dieses einfache Beispiel zeigt, wie wichtig es für die steuerliche Beratung ist, zivilrechtliche Vereinbarungen zu verstehen (im Beispielsfall: welche Regelungen beinhalten ein Darlehensvertrag) und mit den Instrumenten des Zivilrechts, soweit sie für die Besteuerung entscheidend sind, umgehen zu können. Um bei dem simplen Beispiel zu bleiben: Wer nicht weiß, was ein Darlehen ist, kann Zahlungen auf das Darlehen nicht richtig verbuchen, bzw. läuft Gefahr, etwa ertragsteuerliche oder umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlagen falsch zu ermitteln.

Wegen der häufigen Verquickung von Steuerrecht und Zivilrecht erlaubt § 5 Abs. 1 RDG der Steuerberaterin/dem Steuerberater auch eine Beratung zum Zivilrecht, wenn es sich dabei um eine Nebenleistung zu einer diesem Personenkreis erlaubten Tätigkeit, also insbesondere der Steuerberatung, handelt. In Zweifelfällen sollte bei der (schriftlichen) Auftragserteilung der Hinweis erfolgen, dass es Ziel der Beratung ist, die bestmögliche wirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und steuerliche Lösung zu entwickeln. Kommt es der Mandantschaft entscheidend auf die zivilrechtlichen Folgen an und rü...

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