Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Überträgerin und Übernehmerin

Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bestehen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin Forderungen oder Verbindlichkeiten und gehen diese iRd Umw auf die Übernehmerin über, erlöschen sie mit der Eintragung der Umw in das H-Reg der Übernehmerin durch Konfusion. Ergibt sich durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten ein Gewinn, zB weil die Forderung wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrags der Übernehmerin. GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 18 UmwStG Rn 8); s Tross...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Aufteilung der Anschaffungskosten auf einbringungsgeborene Anteile alten Rechts und übrige erhaltene Anteile bei Einbringungen vor dem 01.01.2025

Tz. 66 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Waren bei Einbringungen vor dem 01.01.2025 (s Tz 66a) die eingebrachten Anteile quotal nach § 21 UmwStG aF (sog einbringungsgeborene Anteile) st-verstrickt, galten diese insoweit weiterhin als "einbringungsgeboren" mit der Folge, dass die zukünftige Versteuerung dieser Anteile insoweit sich von der stlichen Behandlung der übrigen erhaltenen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Im Falle eines Übernahmegewinns ist neben dem S 1 auch der S 2 des § 12 Abs 2 UmwStG zu beachten. Danach ist im Fall der Aufwärtsverschmelzung § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn iSd S 1 abz der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem (unmittelbaren) Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö entspr (s Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 82 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem PV des Einbringenden, ist bei Anteilen iSd § 17 EStG der (nach §§ 17 Abs 2 EStG iVm 21 Abs 2 UmwStG zu ermittelnde) Einbringungsgewinn nach Maßgabe des § 17 Abs 3 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn als Folge der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.5 Relative oder absolute Grenze der sonstigen Gegenleistung

Tz. 51l Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Regelung in § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG enthält in Buchst a) eine relative Betrachtung in Abhängigkeit vom Bw/AK der eingebrachten Anteile (nämlich 25 %) und in Buchst b) eine absolute Höchstgrenze (dh 500 000 EUR) der Gewährung sonstiger Gegenleistungen, welche zu keiner Einschränkung des Antrags auf Bw-/AK-Übernahme führt. Beide Möglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Überträgerin en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 55a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die besondere Ermittlung der AK aus einem Anteilstausch gem § 21 UmwStG (s Tz 55) gilt nur für den Stichtag des Einbringungsvorgangs. Dies schließt nicht aus, dass sich danach diese AK aus dem Anteilstausch durch spätere Kap-Einlagen oder Kap-Rückzahlungen, Übertragung von Rücklagen etc erhöhen oder vermindern, die sich nach allg Grundsätze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 5 Abs 1 UmwStG bei Beteiligungserwerb in der sog Interimszeit (§ 11 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die Übernehmerin Anteile an der übertragenden Kö erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet sie einen früheren AE ab, ist ihr Gewinn gem § 12 Abs 2 S 3 UmwStG iVm § 5 Abs 1 UmwStG so zu ermitteln, als hätte sie die Anteile bereits am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft. Dh Abfindungen an ausscheidende AE er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 115 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Aufsichtsratsvergütungen der übertragenden Kö für den Rückwirkungszeitraum gelten stlich nach § 2 Abs 1 UmwStG als von der Übernehmerin geleistet. An Dritte gezahlte Vergütungen sind bei der Übernehmerin als BA abzb (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.37). Bei Zahlungen an AE der übertragenden Kö unterscheidet der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.37 iVm Rn 02.36...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.4 "Nachweisbare" Stimmenmehrheit

Tz. 38 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Übernehmerin muss an der erworbenen Gesellschaft "nachweisbar" die Stimmenmehrheit haben (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG). Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass der Einbringende – und nicht die übernehmende Gesellschaft – die Beweislast für die Tatbestandsmäßigkeit der St-Vergünstigung des § 21 UmwStG hat. Er muss den Nachw führen, dass eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.5 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 66 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Übernehmerin hat das durch die Verschmelzung auf sie übergehende ausl BV mit den in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kap-Ges anzusetzenden Werten (hierzu s Tz 12 und s § 3 UmwStG Tz 103 ff) zu übernehmen. Bei der Ermittlung des Übernahmegewinns ist ausl BV als Bestandteil des übergehenden BV miteinzubeziehen. Dabei spielt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Antrag als Rückausnahme

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als Ausnahme von der zwingenden Bewertung mit dem gW nach § 21 Abs 2 S 2 UmwStG kann auf Antrag (s Tz 64 ff) bei einem qualifizierten Anteilstausch (s Tz 62) mit Ausl-Berührung der (niedrigere) Bw bzw die AK oder ein Zwischenwert als AK der erhaltenen Anteile angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 3 Nr 1 oder Nr 2 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Verweis auf § 5 UmwStG

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts in den Fällen, in denen sich die Anteile an der Überträgerin am stlichen Übertragungsstichtag nicht oder nicht zu 100 % im BV der Übernehmerin befinden. Wegen Einzelheiten s § 5 UmwStG Tz 1 ff. Die Anwendung des § 5 UmwStG auch bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Anteile an erworbener Gesellschaft

Tz. 67 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Vor dem 01.01.2025 konnten auch einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF Gegenstand eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG sein (Rückschluss aus § 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG; ebenso die FinVerw: s UmwSt-Erl 2011 Rn 21.02; im UmwSt-Erl 2025 Rn 21.02 werden die einbringungsgeborenen Anteile hingegen nicht mehr aufgeführt). In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.9 Verweis auf § 9 UmwStG

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 9 UmwStG regelt die stlichen Folgen eines Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen Einzelheiten s § 9 UmwStG Tz 1 ff. Hinsichtlich der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG bei der GewSt gelten die vorstehenden Ausführungen unter Tz 4 ff sinngem (s Tz 4 ff). Der Verweis auf § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG ist in Inl-Fällen anzuwenden auf die Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung einer Kö auf eine Pers-Ges sowie auf den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 und 2 UmwStG). § 4 UmwStG ist jedoch nicht auf die Ausgliederung auf eine Pers-Ges anzuwenden (Anwendungsfall des § 24 UmwStG, s § 1 Abs 1 S 2 UmwStG). Der bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteilstausch durch Formwechsel

Tz. 43a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Anteilstausch iSd § 21 UmwStG kann auch in Gestalt des Formwechsels einer vermögensverwaltenden Pers-Ges mit Anteilen an Kap-Ges/Gen oder einer mitunternehmerischen Pers-Ges unter Zurückbehaltung wes Sonder-BV erfolgen (allg Meinung, s § 25 UmwStG Tz 39, 40). In diesen Fällen ergibt sich die Anwendung von § 21 UmwStG aus der Rechtsgrund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Letztmalige Anwendung des UmwStG aF (§ 27 Abs 2 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG aF ist nach § 27 Abs 2 S 1 UmwStG letztmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg bis zum 12.12.2006 erfolgt ist. Wegen der Frage, welche Umwsvorgänge erfasst werden und in welchen Fällen die Wirksamkeit der Umw von einer Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verschmelzung von Organträger und Organgesellschaft

Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Verschmelzung einer OG auf den OT oder umgekehrt (Konfusion) endet das bisherige Organschaftsverhältnis (s Tz 14). Bei Beendigung des GAV vor Ablauf von fünf Jahren liegt ein wichtiger Grund iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG vor (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.04 iVm Rn Org.12). Vorstehendes gilt allerdings nur für das konkrete Organschaftsverhäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Formwechsel

Tz. 47 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 534) kann eine durch Formwechsel aus einer Pers-Ges entstandene Tochter-Kap-Ges rückwirkend ab dem stlichen Übertragungsstichtag OG sein, vorausgesetzt, der GAV wird fristgerecht iSd § 14 Abs 1 S 2 KStG wirksam. Dh der BFH stellt für die Beurteilung der finanziellen Einglieder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.7 Besonderer Ausgleichsposten wegen Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die noch der Überträgerin zuzurechnen sind

Tz. 68 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Obwohl § 4 Abs 4 und 5 UmwStG dies nicht anspricht, müsste der Übernahmegewinn bzw -verlust wegen der unten (s Tz 104 ff) genannten Geschäftsvorfälle in der Interimszeit zwischen stlichem Übertragungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Registereintragung, die stlich noch der übertragenden Kö zuzurechnen sind und die damit das übergehende BV verä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Wert der sonstigen Gegenleistungen der Übernehmerin (§ 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Sind neben den neuen Anteilen an den Einbringenden zusätzliche sonstige Gegenleistungen für die Einbringung gewährt worden (s Tz 51), ist nach §§ 21 Abs 2 S 6 iVm 20 Abs 3 S 3 UmwStG der gW der Zusatzleistungen von den AK iSd § 21 Abs 2 S 1 UmwStG abzuziehen (s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 21 UmwStG Rn 182; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4 Nichtberücksichtigung des Übernahmeverlusts in den Fällen des § 17 Abs 2 S 6 EStG oder wenn die Anteile an der Überträgerin innerhalb der letzten fünf Jahre erworben wurden (§ 4 Abs 6 S 6 UmwStG)

14.2.4.1 Allgemeines Tz. 142 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 6 S 6 (vor der Änderung durch das JStG 2009: S 5) UmwStG enthält eine verschärfende Sonderregelung. Danach bleibt in den dort genannten Fällen trotz der (vollen bzw 60%igen) StPflicht der Bezüge nach § 7 UmwStG ein Übernahmeverlust stets außer Ansatz, soweit bei Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register nicht voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 27 Abs 1 S 2 UmwStG ist für Einbringungen, deren Wirksamkeit keine Eintragung in ein öff Reg voraussetzt, das SEStEG erstmals anzuwenden, wenn das wirtsch Eigentum an den eingebrachten WG nach dem 12.12.2006 übergegangen ist. Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 1 S 2 UmwStG gilt nur für Einbringungsfälle (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Konzerninterne Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beispiel: Zivilrechtlich kann der GAV zwischen TG und M2 rückbezogen in Kraft gesetzt werden. Der stliche Rückbezug der Organschaft auf den Beginn des Veräußerungsjahrs scheitert daran, dass die Organbeteiligung im Wege der Einzelrechtsnachfoge übertragen worden ist. Möglich ist jedoch, wenn der neu abzuschließende GAV rechtzeitig iSd § 14 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Keine Maßgeblichkeit der Ansätze in der Handelsbilanz

Tz. 46 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Ansatz eines Werts unter dem gW in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft ist auch dann zulässig, wenn in der H-Bil der Übernehmerin andere Werte angesetzt werden. Ein Maßgeblichkeitsgrundsatz ist nicht zu beachten (s UmwSt-Erl 2025 Rn 21.11). Dies gilt auch für nachfolgende Bil-Stichtage (dh "keine nachlaufende Maßgeblichkeit"). Das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.12 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3.2 Wertmäßige Begrenzung des Antrags

Tz. 63 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Höhe nach kann das Antragsrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW beschr sein, wenn neben den neuen Anteilen auch sonstige Gegenleistungen (s Tz 51 ff) erbracht werden. Da der Antrag gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG "unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 2" zu erfolgen hat, muss diesbzgl nicht nur der qualifizierte Anteilstausch vorliegen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen von Umwandlungen auf eine Rücklage nach § 34 Abs 6e S 15 KStG idFd JStG 2022

Tz. 92a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das KöMoG wurden die AP durch die sogenannte Einlagelösung ersetzt. Zukünftig werden alle Mehr-/Minderabführungen über den Bw der Beteiligung und nicht mehr in einem separaten Bil-Posten abgebildet. Somit ergeben sich iR einer Umwandlung keine Besonderheiten mehr. Wegen Einzelheiten s § 14 KStG Tz 1040 ff. Bestehende AP sind nach § 34 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265 ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 22 Erstmalige Anwendung des § 5 Abs 2 und § 13 Abs 2 UmwStG idF des JStG 2024 (§ 27 Abs 21 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 21 UmwStG wurde durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl 2024 I Nr 387) eingefügt. Nach § 27 Abs 21 UmwStG sind § 5 Abs 2 UmwStG und § 13 Abs 2 UmwStG idF des JStG 2024 erstmals auf Umw anzuwenden, deren stlicher Übertragungsstichtag nach dem 05.12.2024 (Verkündigung des JStG 2024 im BGBl) liegt. Maßgebend für die erstmalige Anwendung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umwandlungsfällen (§ 27 Abs 11 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 eingeführte § 27 Abs 11 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umw-Ffällen. Die Regelung ist bereits erstmals vor dem 01.03.2013 anzuwenden, wenn die Anmeldung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg nach dem 28.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 1 UmwStG)

4.2.1 Veräußerung des Betriebs Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Bewertungswahlrecht in der Handelsbilanz, wenn die Umwandlung unter das UmwG fällt

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 17 Abs 2 S 2 UmwG, der die Bewertung in der H-Bil der Überträgerin regelt, gelten für die Schluss-Bil "die Vorschriften für die Jahres-Bil" entspr. Für den Regelfall bedeutet das den hr-lichen Zwang zum Bw-Ansatz. Wegen weiterer Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 53. § 24 UmwG, der die Wertansätze in der H-Bil der Übernehmerin regelt, wertet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 S 3–6 UmwStG (§ 27 Abs 12 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3 bis 6 ergänzt worden. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG Tz 114 ff. Die Anwendungsregelung in § 27 Abs 12 UmwStG entspr der des § 27 Abs 1 UmwStG mit der Maßgabe, dass auf den 06.06.2013 abzustellen ist. Wegen der Einzelheiten kann daher auf die Ausführungen zu § 27 Abs 1 UmwStG verwiesen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 21 Abs 2 S 1 bis 4 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Grundsätze zur Ermittlung der AK der erworbenen Anteile (s Tz 54–66) gelten in gleichem Maße für den Veräußerungspreis der eingebrachten Beteiligung. Denn die Höhe der AK und des Veräußerungspreises sind aneinander gekoppelt und daher nicht unterschiedlich bestimmbar (s Tz 56 und 65a). Daher wird der Veräußerungspreis nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 24 Erstmalige Anwendung des § 20 Abs 2 S 5 UmwStG idF des JStG 2024 (§ 27 Abs 23 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 23 UmwStG wurde durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 2024 Nr 387) eingefügt. Nach § 27 Abs 23 UmwStG ist § 20 Abs 2 S 5 UmwStG idF des JStG 2024 erstmals auf Einbringungen anzuwenden, wenn in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge der Umw-Beschl nach dem 31.12.2023 erfolgt ist oder in den anderen Fällen der Einbringungsvertrag nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Umwandlung des Organträgers

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Verschmelzung des OT auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag unter Fortsetzung der bestehenden Organschaft erfolgt die Einkommenszurechnung bei derjenigen MG, die zum Schluss des Wj der OG der OT ist (s § 14 KStG Tz 824). Das gilt uE auch, wenn die MG, auf die der bisherige OT verschmolzen wird, die Beteiligung an dem OT er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen des pers Anwendungsbereiches s § 11 UmwStG Tz 11 und 12. Danach muss bei Verschmelzungen, bei denen der stliche Übertragungsstichtag vor dem 01.01.2022 liegt, sowohl der übertragende als auch der übernehmende Rechtsträger eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Tz. 83 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem BV, ist der Einbringungsgewinn gem § 21 Abs 3 S 1 Hs 2 UmwStG nach Maßgabe des § 16 Abs 4 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn aufgr der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der Beteiligung gilt (s Tz 77) und die eingebrachte Beteiligung das gesamte Nen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wie in Tz 42, 42 a ausgeführt, unterscheidet die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025/2011 Rn Org.18) hinsichtlich der stlichen Behandlung des Anwachsens der Organbeteiligung als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer OT-Pers-Ges zum verbleibenden Gesellschafter im Grundsatz danach, ob das Ausscheiden des vorletzten Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Wertansatz bei grenzüberschreitender Hereinverschmelzung

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine Besonderheit ergibt sich im Fall einer grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung hinsichtlich solcher WG, die erst in Folge der Verschmelzung in D st-verstrickt werden. Wenn in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö (dazu s § 11 UmwStG Tz 17) das ausl Vermögen mit einem Wert unterhalb des gW angesetzt worden ist, zwingt § 12 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG steht in enger Verbindung zu anderen Vorschriften des EStG, des KStG und des UmwStG: Verhältnis zu Vorschriften des EStG § 12 Abs 1 S 1 UmwStG kann bei erstmaliger St-Verstrickung eines WG durch grenzüberschreitende Hereinverschmelzung in Widerspruch zu § 4 Abs 1 S 7, § 6 Abs 1 Nr 5a EStG stehen. Dieses Konkurrenzverhältnis stellt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum gegen Barabfindung gemäß §§ 29, 125, 207 bzw § 15 UmwG

Tz. 94 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwG (s §§ 29, 125 und 207 UmwG ) räumt bisherigen AE der Kap-Ges bei einer Verschmelzung oder bei einem Formwechsel die Möglichkeit ein, gegen den Umwandlungsbeschl Widerspruch einzulegen. Der übernehmende Rechtsträger muss diesen AE den Erwerb ihrer Anteile gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Nach den §§ 31, 209 UmwG kann der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Zeitpunkt der Entstehung des Übernahmegewinns bzw -verlusts

Tz. 171 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Übertragungsgewinn (s § 3 UmwStG Tz 132), ein Übernahmegewinn/-verlust und ein Übernahmefolgegewinn (s § 6 UmwStG Tz 1 ff) entstehen zum gleichen Zeitpunkt, nämlich zum stlichen Übertragungsstichtag (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.04 und 04.26 sowie s § 2 UmwStG Tz 32). Ein stpfl Übernahmegewinn wird in dem VZ zur St herangezogen bzw ein abzb Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Auf- oder Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei Auf- oder Abspaltung von BV der OG auf eine andere Kap-Ges gelten uE die Ausführungen in Tz 84 entspr, dh ein organschaftlicher AP ist bei einer Spaltung zu gW aufzulösen, nicht jedoch bei einer Spaltung zu Bw (aA die Fin-Verw, s Tz 84). Im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org.22 Abs 2) äußert sich die Fin-Verw explizit zu den AP nur ...mehr