Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beteiligungskorrekturgewinn ("erweiterte Wertaufholung") bei Aufwärtsverschmelzung (Abs 1 S 2)

Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Wutzke, Rückwirkende Besteuerung fiktiver Übernahmegewinne bei Verschmelzung – ein Beitrag zur Stützung des Standorts D?, DB 1997, 2348; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierung, DStR 1999, 1019; Fatouros, Die vergessene Wertaufholung nach § 12 Abs 2 S 2 Hs 1 UmwStG, BB 2005, 1079; Rouenhoff, Keine Auswirkung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§§ 21 iVm 1 Abs 3 UmwStG)

1.2.1 Austausch von Anteilen Tz. 2 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des Sechsten Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 3 UmwStG geregelt. Während in § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG zivilrechtliche bzw hr-liche Vorgänge der Vermögensübertragung aufgezählt sind, nennt § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG lediglich einen Tatbestand, nämlich "den Austausch von Anteilen". Der in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Die Voraussetzungen für die Fortführung des Buchwerts bzw der Anschaffungskosten

3.3.1 Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG auf AE-Ebene ist unabhängig davon, ob bei der übertragenden Kö gem § 11 Abs 2 UmwStG der Ansatz eines unter dem gW liegenden Übertragungswerts möglich ist. Weiter setzt eine Anwendung des § 13 Abs 2 UmwStG nicht voraus, dass auf die übertragende Kö § 11 UmwStG und auf die übernehmende Kö §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Qualifizierter Anteilstausch: Einbringung einer "mehrheitsvermittelnden Beteiligung"

2.4.5.1 Begriff Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In Abgrenzung zum einfachen Anteilstausch erfordert der sog qualifizierte Anteilstausch die Einbringung einer Beteiligung (mehrheitsvermittelnde Beteiligung) dergestalt, dass "die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung aufgr ihrer Beteiligung einschl der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Einschränkung des Wahlrechts

5.5.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch im Fall eines wirksamen Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG (dazu s Tz 64) ist dem Grunde nach das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Versteuerung bei der Einkommensteuer

8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die allg Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15, 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Pers des Einbringenden anzuwendenden Einzel-S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Buchwert der Beteiligung bei Erwerb der Beteiligung oder bei nachträglichen Anschaffungskosten in der Interimszeit

8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit Tz. 52 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Auswirkungen einzelner Bilanzpositionen auf das Übernahmeergebnis

8.6.1 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Überträgerin und Übernehmerin Tz. 62 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bestehen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin Forderungen oder Verbindlichkeiten und gehen diese iRd Umw auf die Übernehmerin über, erlöschen sie mit der Eintragung der Umw in das H-Reg der Übernehmerin durch Konfusion. Ergibt sich durch die Vereinigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen einer Umwandlung auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrags der Übernehmerin. GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 18 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Zur Anwendung des § 8b KStG auf den Übernahmegewinn (Abs 2 S 2)

3.2.5.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Im Falle eines Übernahmegewinns ist neben dem S 1 auch der S 2 des § 12 Abs 2 UmwStG zu beachten. Danach ist im Fall der Aufwärtsverschmelzung § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn iSd S 1 abz der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem (unmittelbaren) Anteil der übernehmenden an der übertragend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Andere Rechtsgeschäfte bzw Rechtshandlungen der übertragenden Kapitalgesellschaft im Interimszeitraum

10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte Tz. 113 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91 ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Wertansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs 1)

2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104 und s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774). Das gilt für den Übergang der O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zeitpunkt des Anteilstauschs

3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es existiert keine Regelung in § 21 UmwStG zum Zeitpunkt des Anteilstauschs. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG). Auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Grundsatz: Übernahme der übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin enthaltenen Wert (Abs 1 S 1)

2.2.1 Übergegangene Wirtschaftsgüter Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der in § 12 Abs 1 S 1 UmwStG verwendete Begriff der übergegangenen WG entspr dem in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen Begriff der übergehenden WG und umfasst sämtliche aktiven und passiven Vermögensposten. Wegen einer ABC-Übersicht über die übergegangenen WG s § 11 UmwStG Tz 51. Da bei den unter § 12 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Erstmalige Anwendung des UmwStG idF des SEStEG (§ 27 Abs 1 UmwStG)

1.1 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG idF des SEStEG ist nach § 27 Abs 1 S 1 UmwStG erstmals auf Umwen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.6 Umwandlungskosten

Tz. 67 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hierzu s Tz 46 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21 und Org.23; weiter s Fedke, DK 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Fallübersicht zur Anwendung der §§ 4–7 UmwStG

3.1 Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umw dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Ges und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Ges ist (grenzüberschreitende Hereinverschmelz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Anteilstausch (§ 21 Abs 1 UmwStG)

2.1 Grundtatbestand Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 21 UmwStG enthält Regelungen zum Tausch von Anteilen von inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Erwerb von neuen Anteilen an einer die hingegebenen Anteile erwerbenden inl oder ausl Kap-Ges oder Gen des EU-/EWR-Gebiets. Erfasst wird nur die Einbringung von Beteiligungen als "ungebundene" Einzel-WG. Kein Fall des § 21 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wertansätze in der Steuerbilanz der Übernehmerin (§ 4 Abs 1 UmwStG)

5.1 Verknüpfung mit den Wertansätzen in der Übertragungsbilanz (§ 4 Abs 1 S 1 UmwStG) 5.1.1 Grundsätzliches Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die Übernehmerin das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Bewertung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile beim Einbringenden (§ 21 Abs 2 S 1 bis 4 und S 6 UmwStG)

5.1 Bestimmung der Anschaffungskosten (Konzeption und Übersicht) Tz. 54 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Ermittlung der AK der erhaltenen Beteiligung beim Einbringenden wird in § 21 Abs 2 S 1–4 und S 6 UmwStG geregelt. Die Bestimmungen bestehen aus einem Regel-Ausnahme- und Rückausnahme-System, was letztendlich im Wesentlichen zu dem Ergebnis führt, dass beim einfachen Anteilsta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

4.4.1 Verschmelzung Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsträger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21; dazu ebenfalls, auch wegen der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts und des Gewinns nach § 7 UmwStG (§ 18 Abs 2 UmwStG)

3.1 Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts (§ 18 Abs 2 S 1 UmwStG) Tz. 26 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem unveränderten Wortlaut des § 18 Abs 2 S 1 UmwStG ist ein Übernahmegewinn/-verlust bei der GewSt nicht zu erfassen. Nach Auff des BFH handelt es sich hierbei um eine sachliche Befreiungsvorschrift (s Beschl des BFH v 09.01.2009, BStBl II 2011, 393 Rn 17 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

2.4.1 Tatbestand Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als "qualifizierter Anteilstausch" wird gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG derjenige (Einbringungs-)Vorgang definiert, bei dem der Einbringende (s Tz 8–8a) ihm zuzurechnende (s Tz 30) Anteile (s Tz 25–27) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24, 28–29) auf eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringungsgewinn (§ 21 Abs 2 und Abs 3 UmwStG)

8.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umw auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Auswirkung des Anteilstauschs für die Übernehmerin

7.1 Anteile an der erworbenen Gesellschaft (Steuerliche Rechtsnachfolge) Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gehört die von der Übernehmerin im Tauschwege erhaltene Beteiligung zu einem inl BV, tritt diese in die stliche Rechtsnachfolge in Bezug auf die eingebrachten Anteile ein, wenn der Anteilstausch nicht durch Einzelübertragung zum gW erfolgte (s § 23 Abs 1, 3 oder 4 Hs 2 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ausnahmen von der letztmaligen Anwendung des UmwStG aF (§ 27 Abs 3 UmwStG)

Hinweis: Die Kommentierung zu § 21 UmwStG (vor SEStEG) steht Ihnen weiterhin in der elektronischen Version (Online-Datenbank) zur Verfügung. 3.1 Allgemeines Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 27 Abs 3 UmwStG regelt über den Abs 2 des § 27 UmwStG hinaus die Weiteranwendung bestimmter Vorschriften des UmwStG aF in modifizierter Form. Durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 12 UmwStG regelt die Auswirkungen einer Verschmelzung zwischen Kö sowie einer Vermögensübertragung (Vollübertragung), und zwar auf der Ebene der übernehmenden Kö. § 12 Abs 1 UmwStG regelt in seinem S 1, dass die übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin mit den Werten anzusetzen sind, die in der stlichen Schlussbil de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Muttergesellschaft

4.2.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Einschränkung des Bewertungswahlrechts beim qualifizierten Anteilstausch mit Zusatzleistungen (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) Tz. 51 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Auf Antrag Ansatz des Buchwerts (§ 13 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 26 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird oder bei einer Beschränkung oder dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung Art 8 der FRL anzuwenden haben (was bei Verschmelzungen dann der Fall ist, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers Tz. 72 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011, s Tz 71), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auff, dass jede Umwandlung des OT grds zur e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Eingeschränkte Rückwirkung bei Gewinnausschüttungen

10.3.1 Allgemeines Tz. 95 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringungsgewinn

8.2.2.1 Ermittlung Tz. 76 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Einbringungsgewinn berechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Gewährung "sonstiger Gegenleistungen" ab 2015 (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.2.1 Gesetzesänderung Tz. 51a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

8.4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw (für st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Steuerliche Behandlung eines Übernahmegewinns oder -verlusts (Abs 2)

3.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine Verschmelzung kann auf der Ebene einer übernehmenden Kö unterschiedliche Gewinn-/Verlustwirkungen haben:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

8.4.1 Allgemeines Tz. 81a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen AP in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1322 ff). Zu der Frage, ob auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Begriff

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In Abgrenzung zum einfachen Anteilstausch erfordert der sog qualifizierte Anteilstausch die Einbringung einer Beteiligung (mehrheitsvermittelnde Beteiligung) dergestalt, dass "die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung aufgr ihrer Beteiligung einschl der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die kstliche (und gewstliche) Organschaft hat in mehrfacher Hinsicht Querverbindungen zum UmwSt-Recht. Dabei geht es insbes darum, welche Auswirkungen die Umw des OT bzw der OG auf einen bestehenden GAV hat (dazu s Tz 3 ff), wie sich eine Umw auf die Inl-Verhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 ff KStG auswirkt (dazu s Tz 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6 Schlussfeststellung des steuerlichen Einlagekontos sowie Ermittlung des Eigenkapitals der Überträgerin nach Verringerung durch Gewinnausschüttungen

Tz. 112 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Diejenigen Ausschüttungen, die noch der Überträgerin zuzurechnen sind, führen noch bei dieser ggf zu einer Verringerung des stlichen Einlagekontos. Tz. 112a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die in Tz 112 angeführten Ausschüttungen, die noch der Überträgerin zuzurechen sind, führen zu verringerten Bezügen iSd § 7 UmwStG (s § 7 UmwStG Tz 13). Ebenso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§§ 21 iVm 1 Abs 4 UmwStG)

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 21 UmwStG auf den Austausch von Anteilen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" des Tatbestands der Einbringung. 1.3.1 Übernehmende Gesellschaft Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als übernehmende Gesellschaft kommt gem § 21 Abs 1 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene der OG. Die Fin-V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit

Tz. 52 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für den Fall, dass Erwerberin die Übernehmerin ist, ein...mehr