Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist insbesondere anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.2 Ausstehende Einlagen

Rz. 193 Ausstehende Einlagen begründen eine Forderung der übertragenden Körperschaft gegen ihre Gesellschafter. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eingefordert wurden oder nicht.[1] Auf ausstehende Einlagen kann die übertragende Körperschaft nicht verzichten. Sie können abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Ausstehende Einlagen bilden daher ein bilanzierungsfähiges W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 13 Änderung der Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz

Rz. 217 Der übertragende Rechtsträger ist nach verbindlicher Ausübung des Wahlrechts an den von ihm gewählten Wertansatz gebunden.[1] Eine Korrektur im Wege der Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG ist nicht zulässig.[2] Eine Bilanzberichtigung kann dagegen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze erfolgen.[3] Rz. 218 Änderungen der Wertansätze in der steuerlichen Schlussbila...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 8 Keine Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz

Rz. 79 Aufgrund der Eigenständigkeit der steuerlichen Schlussbilanz gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz im Rahmen von § 3 UmwStG nicht.[1] Das in § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG geregelte antragsbedingte Wahlrecht findet bei der Erstellung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag unabhängig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.8 Steuernachforderungen

Rz. 204 Steuerschulden, die bei der übertragenden Körperschaft für die Zeit bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag anfallen, müssen in deren steuerlicher Schlussbilanz zurückgestellt und in die steuerliche Übernahmebilanz des übernehmenden Rechtsträgers nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG übernommen werden. Dies gilt auch für KSt- und GewSt-Schulden, die aufgrund eines etwaigen Ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.6 Forderungsverzicht

Rz. 200 Bei einem Forderungsverzicht sind die entsprechenden Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers in der steuerlichen Schlussbilanz nicht mehr auszuweisen. Dies gilt auch bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Allerdings geht in diesen Fällen die bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf den übernehmenden Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.4 Verspätete bzw. unterlassene Bescheinigung

Rz. 200 Gem. § 27 Abs. 5 S. 2 KStG gilt bei einer verspäteten oder unterlassenen Bescheinigung eine fiktive Verwendungsfestschreibung mit 0. Die Regelung zielt darauf ab, Verfahrenssicherheit herzustellen[1] und Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen zu vermeiden. Maßgebend ist die in der Vorschrift genannte Frist. Danach ist eine Bescheinigung nach Abs. 3 bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.4 Eigene Anteile

Rz. 198 Der Ausweis eigener Anteile ist nach Inkrafttreten des BilMoG unzulässig.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.1 Allgemeines

Rz. 104 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG können die übergehenden Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, soweit alle in § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Die übertragende Körperschaft kann dann zwischen dem Ansatz zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten wählen. Rz. 105 Die nach § 3 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 15 Abgabefrist (§ 3 Abs. 2a UmwStG)

Rz. 224 Die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ist nach § 3 Abs. 2a UmwStG dem zuständigen FA spätestens bis zum Ablauf der nach § 149 AO maßgebenden Frist zur Abgabe der KSt-Erklärung für den Besteuerungszeitraum, in den der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, elektronisch zu übermitteln. Die Regelungen in § 5b EStG gelten insoweit entsprechend. An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.3 Verfahrensrechtliche Aspekte (S. 4-8)

Rz. 295 Die Feststellung nach § 27 Abs. 8 KStG ist durch die leistende Körperschaft selbst und nicht durch den betroffenen Anteilseigner zu beantragen. Gem. S. 4 ist der Antrag innerhalb eines Zeitjahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die Leistung erfolgt ist. Wie § 27 Abs. 1 KStG orientiert sich die Regelung mithin am Wirtschaftsjahr der leistenden Kör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 16 Anrechnung ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 226 Haben die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung einer unbeschränkt stpfl. Körperschaft Art. 10 FRL anzuwenden, ist nach § 3 Abs. 3 UmwStG die KSt auf den Übertragungsgewinn nach § 26 KStG um den Betrag ausl. Steuer zu ermäßigen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der EU erhoben worden wäre, wenn die übertragenen Wirtschaftsgüter zum g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 56 Die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen müssen spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung (Eintragung in das maßgebliche Register) vorliegen.[1] Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung[2], wonach der steuerliche Übertragungsstichtag maßgebend sein soll, kann nicht gefolgt werden, zumal auch die Finanzverwaltung in den Fällen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.6 Grenzüberschreitende Hereinverschmelzung

Rz. 176 Bei einer Hereinverschmelzung ist übertragender Rechtsträger eine im Ausland ansässige Körperschaft. Übernehmender Rechtsträger ist eine inl. Personengesellschaft. Rz. 177 Im Hinblick auf das deutsche Betriebsstättenvermögen geht das deutsche Besteuerungsrecht nicht verloren. Insoweit liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor. Buch- oder Zwischenwerte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.7 Pensionsrückstellungen

Rz. 202 Pensionsrückstellungen[1] sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG darf hierbei der Wertansatz nach § 6a EStG nicht überschritten werden.[2] Zu passivieren ist eine Pensionsverpflichtung in der steuerlichen Schlussbilanz auch insoweit, als die Zuführung zuvor eine verdeck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.3 Rechtsnatur der Verschmelzung

Rz. 26 Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar.[1] Aus der Sicht des übertragenden Rechtsträgers liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein entsprechendes Anschaffungsgeschäft vor. Geltung hat dies auch für Verschmelzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.3 Treuhandverhältnisse

Rz. 54 Bei Treuhandverhältnissen ist für die ertragsteuerliche Beurteilung der Umwandlung der der Umwandlung zivilrechtlich zugrunde liegende Rechtsakt maßgebend.[1] Nicht abzustellen für steuerliche Zwecke ist auf die Regelung in § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO. Bei der Frage, ob eine zivilrechtlich wirksame Umwandlung vorliegt, ist regelmäßig von der registerrechtlichen Entschei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.1 Allgemeines

Rz. 134 Das Wertansatzwahlrecht setzt nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG voraus, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Rz. 134a Von Bedeutung ist § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG für die Fälle, in denen die üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.1 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Rz. 192 Widerspricht ein Gesellschafter formwirksam dem Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers, steht ihm nach den §§ 29 bis 31 und § 36 UmwG bei Ausscheiden ein Anspruch auf eine Barabfindung zu. Dieser Anspruch richtet sich nach § 29 Abs. 1 UmwG gegen den übernehmenden Rechtsträger. Damit ist diese Abfindungsverpflichtung nicht in der steuerlichen Schlussb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.9 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 206 Vergütungen, die die übertragende Körperschaft ihren Gesellschaftern am steuerlichen Übertragungsstichtag schuldet, sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft als Verbindlichkeiten auszuweisen. Bei den an der Verschmelzung teilnehmenden Gesellschaftern gelten die entsprechenden Beträge als am steuerlichen Übertragungsstichtag zugeflossen. F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.5 Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 199 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu aktivieren bzw. zu passivieren. Sie erlöschen eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag. Der Wegfall durch Konfusion i. S. d. § 6 UmwStG wird erst beim übernehmend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.2 Ermittlung und Feststellung der Einlagenrückgewähr (S. 2 und 3)

Rz. 287 Ist § 27 Abs. 8 KStG anzuwenden, bestimmt S. 2 der Vorschrift, dass die Einlagenrückgewähr in entsprechender Anwendung der Abs. 1-6 sowie der §§ 28, 29 KStG zu ermitteln ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit insbes. die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG auch im Verhältnis zu ausl. Körperschaften angewendet wissen. Die Ermittlung und gesonderte Feststellu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.1 Feststellung des Bestands des Einlagekontos

Rz. 109 Nach § 27 Abs. 2 KStG hat das für die jeweilige Körperschaft zuständige FA ein förmliches Feststellungsverfahren für das steuerliche Einlagekonto durchzuführen. Die Regelung ist rein formeller Natur und hat keine materiellen Auswirkungen.[1] Dies bedeutet, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos auch ohne einen Feststellungsbescheid materiell-rechtlich existi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.2 Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto

Rz. 47 Die gezielte Einlagenrückgewähr war nach Ansicht der Finanzverwaltung in Sonderfällen zulässig, insbes. bei der Rückzahlung von Nachschusskapital bei der GmbH.[1] Nach alter Rechtslage war dies m. E. insbes. aufgrund der eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit nach der Gliederungsrechnung des Eigenkapitals möglich, die in ihren Bestandteilen auch noch nach formeller Abschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.4 Einbringung und steuerliches Einlagekonto

Rz. 62 Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei einer Einbringung gem. §§ 20 oder 21 UmwStG , wenn diese handelsrechtlich zu gemeinen Werten, steuerrechtlich zu Buchwerten durchgeführt, sowie ein Teil der handelsrechtlich aufgedeckten stillen Reserven für eine Kapitalerhöhung verwendet und so zu Nennkapital wurde. Nach h. M. ist das handelsrechtliche Nennkapital in der Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.3 Zu niedrige Bescheinigung

Rz. 191 Wird eine "zu niedrige" Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bescheinigt,[1] hat der Anteilseigner zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Die Kapitalgesellschaft hat zudem zu hohe KapESt einbehalten. Gem. § 27 Abs. 5 S. 1 KStG bleibt die Verwendungsfestschreibung des steuerlichen Einlagekontos dennoch bestandskräftig bestehen. Eine Korrektur ist ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.5 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 173 Bei einer Hinausverschmelzung ist der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Rz. 173a Ob und ggf. inwieweit es in diesen Fällen zu einer Besteuerung kommt, hängt beim Verbleib einer deutschen Betriebsstätte davon ab, welche Wirtschaftsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesetz für ein steuerliches... / 2 Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG)

Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 % in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt jährlich zu auf 10 % ab 2032 gesenkt werden. Das bedeutet im Einzelnen: 2026, 2027: 15 % 2028: 14 % 2029: 13 % 2030: 12 % 2031: 11 % 2032: 10 % Die Körperschaftsteuer-Tarifsenkung bedingt die Anpassung weiterer gesetzlicher Regelungen, die in einem späteren Gesetzgebungsver...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Kommentar Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, welches die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters eines Grundstücks darstellt. Der BFH hat sich in einem Urteil v. 10.2.2015, IX R 23/14, umfassend zu der Frage, welche steuerlichen Pflichten den Zwangsverwalter eines Grundstücks treffen, Stellung genommen. Dieses Urteil hat seinen Niederschlag in einem B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Steuern

Betriebliche Steuern, wie Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten zum betrieblichen Grundstück dar und ist daher im Rahmen der Abschreibung auf das abnutzbare Gebäude als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig. Private Steuern, wie z. B. Einkom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr