Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags aus wichtigem Grund Streitig ist, ob ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) aus wichtigem Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG beendet wurde. Das FG entschied: Die durch das Auftreten der Corona-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Unsicherheiten rechtfertigen nicht – unabhängig von der Bewertung der konkreten Umstände im Einze...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vororganschaftlicher Zinsvortrag der Organgesellschaft beim Organträger

Einen vororganschaftlichen Zinsvortrag i.S.d. § 4h S. 2 EStG der Organgesellschaft kann der Organträger während des Bestehens der Organschaft nicht nutzen und er führt bei ihm nicht zu einem berücksichtigungsfähigen Zinsaufwand. FG Köln v. 14.11.2024 – 13 K 1081/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 1/25mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Organschaftskette: Klagebefugnis bzgl. einer Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG

Klagebefugnis? Im Falle einer Organschaftskette ist der oberste (mittelbare) Organträger von einem bzgl. des Organschaftsverhältnisses zwischen der Organgesellschaft und dem unmittelbaren Organträger ergangenen Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG materiell-rechtlich nicht unmittelbar betroffen, so dass ein eigenes Anfechtungsrecht des obersten Organträgers – und dami...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags aus wichtigem Grund

Streitig ist, ob ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) aus wichtigem Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG beendet wurde. Das FG entschied: Die durch das Auftreten der Corona-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Unsicherheiten rechtfertigen nicht – unabhängig von der Bewertung der konkreten Umstände im Einzelfall – die Annahme eines wichtigen Grunds für die vorzeitige A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F.: Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens bei Absicherung von Währungskursverlusten

Die Voraussetzungen der Escape-Klausel nach § 8b Abs. 3 S. 6 KStG a.F. – nach der bis 2021 gültigen Rechtslage – sind durch Nachweis der Fremdüblichkeit eines Darlehens erfüllt, wenn ein Gesellschafterdarlehen insgesamt unter fremdüblichen Bedingungen gewährt bzw. stehengelassen worden ist. Der Fremdvergleich ist erbracht, wenn das Darlehen zugunsten einer Gesellschaft mit Si...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zinsschranke: Nachweisführung nach § 8a Abs. 3 S. 1 KStG bei Gesellschaftsanteilen im Streubesitz

Bei konzernzugehörigen Betrieben hat der Steuerpflichtige die Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen für das Eingreifen der Escape-Klausel nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG (also der Voraussetzungen von § 8a Abs. 3 S. 1 KStG, d.h. Zahlung von weniger als 10 % der Zinsen an einen schädlich Beteiligten). Für das Nicht-Eingreifen der Rückausnahme von der Escap...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier: Aktien) im Rahmen eines Schneeballsystems

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückzahlung von Auszahlungen aus einem Schneeballsystem an den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Betreibers dieses Systems der außerbilanziellen Hinzurechnung unterliegt. Das FG entschied dazu: Rückzahlung an den Insolvenzverwalter: Wurde einer GmbH von einem betrügerischen Schneeballsystembetreiber der Erwerb von Aktien in ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 21 (SEStEG) Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

Ausgewählte Literaturhinweise: Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 27 UmwStG (SEStEG) Anwendungsvorschriften

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 12 (SEStEG) Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 4 (SEStEG) Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers

Ausgewählte Literaturhinweise: Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 (SEStEG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 13 UmwStG (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenen Körperschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts, wenn Übernehmerin von der Körperschaftsteuer befreit ist

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Bewertungsvorschriften des § 21 Abs 1 UmwStG enthalten keine zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG korrespondierende Regelung, nach der ein Bewertungsansatz der erworbenen Beteiligung unterhalb des gW im Fall der Einbringung in eine inl Kap-Ges oder Gen ausgeschlossen ist, wenn die Übernehmerin insges von der KSt befreit ist (die St-Befreiung na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Körperschaftsteuer

Tz. 86 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Gewinn aus dem Anteilstausch einer einbringenden Kö oder Pers-Ges, soweit natürliche Pers als MU beteiligt sind (s § 8b Abs 6 KStG), bleibt gem § 8b Abs 2 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz; der Anteilstausch ist nämlich als entgeltliche Übertragung (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55) und damit auch als "Veräußerung" der Anteile iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 18 (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem RefEntw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/Pung, JSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Körperschaftsteuer

Rn. 270 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 39–42 hat die FinVerw zu den Auswirkungen der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage auf die KSt Stellung genommen. Danach gilt das Folgende:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Auswirkungen der Sacheinlage für den Einbringenden (§ 21 Abs 2 und 3 UmwStG)

8.1 Erwerb der neuen Anteile Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die durch Anteilstausch erworbenen "neuen" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft werden stlich – unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Entstehung – im Zeitpunkt der Sacheinlage nach § 21 Abs 1 UmwStG (dazu s Tz 42) dem Einbringenden zugerechnet (ausführlich dazu s Hageböke, Ubg 2010, 41). Die Zugehörigkeit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Übernahmegewinn/-verlust (Abs 2 S 1)

3.2.1 Allgemeines Tz. 40 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2025 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags; kein Übergang eines Gewerbeverlusts (§ 18 Abs 1 UmwStG)

2.1 Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG) 2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 … abzüglich der Kosten für den Vermögensübergang

Ausgewählte Literaturhinweise: Dieterlen/Schaden, Ertrstliche Behandlung von Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veränderungen der Beteiligungshöhe

Tz. 91 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Veränderung der Beteiligungshöhe ist ein separater Vorgang vor oder nach der Umwandlung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Übernahmeverlust (§ 4 Abs 6 UmwStG)

14.1 Ursachen für die Entstehung und die Höhe eines Übernahmeverlusts Tz. 125 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Übersteigt der Bw der Anteile den Wertansatz des übernommenen Vermögens abz Umw-Kosten, ergibt sich ein Übernahmeverlust 1. Stufe (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG). Bei dem Übernahmeverlust handelt es sich um einen Verlust auf der Ebene der AE, der idR auf im Bw bzw den AK der Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Verhältnis zum UmwStG Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rücksc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bewertung der eingebrachten Beteiligung bei der Übernehmerin (§ 21 Abs 1 S 1–4 UmwStG)

4.1 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die übernehmende Gesellschaft "hat" (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) im Fall des einfachen Anteilstauschs zwingend den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen. Eine Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ist – ebenso wie bei § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 46) – unbeachtlich. Der gW ist auf den stli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft (Abs 3)

Ausgewählte Literaturhinweise: Pach-Hanssenheimb, Bis Ende 1998 keine Fortführung eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs 3 und 4 EStG nach Verschmelzung, DStR 2001, 64; Hierstetter/Schwarz, Übertragung einer verlustbehafteten KG-Beteiligung zwischen Kap-Ges durch Verschmelzung oder Spaltung, DB 2002, 1963; Hierstetter, (Mit-)Unternehmeridentität bei Verschmelzung bzw Spaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2 Steuerliche Behandlung des Übernahmeverlusts 2. Stufe

14.2.1 Allgemeines Tz. 127 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. Ebenso s Urt des BFH v 10.07.2024 (BFH/NV 2025, 132). GlA s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

4.2.1 Bewertungswahlrecht (§ 21 Abs 1 S 2–4 UmwStG) Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die übernehmende Gesellschaft hat im Fall des qualifizierten Anteilstauschs grds den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen (Regelbewertung, § 21 Abs 1 S 1 UmwStG und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Abw hiervon (Ausnahme) kann gem § 21 Abs 1 S 2–4 UmwStG auf fristgerechten Antr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmerin der Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 1 bis 3 UmwStG)

14.2.2.1 Grundsatz: Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG) Tz. 129 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126) außer Ansatz, soweit dieser auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt (s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.40). Hierbei handelt es sich um eine Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verknüpfung mit den Wertansätzen in der Übertragungsbilanz (§ 4 Abs 1 S 1 UmwStG)

5.1.1 Grundsätzliches Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die Übernehmerin das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Die Übernehmerin hat die übernommenen WG zwingend mit den Werten zu üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Kein verschmelzungsbedingter Übergang von nicht verrechneten Verlusten und Zinsvorträgen

Tz. 74 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 vorläufig frei 4.4.1 Geltende Rechtslage Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Eintritt der Übernehmerin in die Rechtsstellung der Überträgerin (§ 4 Abs 2 UmwStG)

6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG) Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11 ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ermittlung der Anschaffungskosten

5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Zurechnung des Organeinkommens bei Umwandlungen

5.1 Allgemeines Tz. 52 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2022 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in den KStH jedoch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Missbrauchsverhinderungsvorschrift (§ 18 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umw einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt (§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Übernahmegewinn (§ 4 Abs 7 UmwStG)

15.1 Allgemeines Tz. 159 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein bei einer Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw natürliche Person sich ergebender Übernahmegewinn wird gem § 4 Abs 7 UmwStG bei den Gesellschaftern der Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person wie ein bei der Liquidation der Überträgerin bzw bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin auf der Eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonderregelung: Anteilstausch mit Auslandsbeteiligung (§ 21 Abs 2 S 2–4 UmwStG)

5.5.1 Ausnahme: keine Wertverknüpfung (§ 21 Abs 2 S 2 UmwStG) Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Eingeschränkte Rückwirkung bei Anteilsveräußerungen

10.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile Tz. 92 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.17 und 02.18) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umw im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräußerung ih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Rückausnahme: Wahlrecht (§ 21 Abs 2 S 3 UmwStG)

5.5.2.1 Antrag als Rückausnahme Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als Ausnahme von der zwingenden Bewertung mit dem gW nach § 21 Abs 2 S 2 UmwStG kann auf Antrag (s Tz 64 ff) bei einem qualifizierten Anteilstausch (s Tz 62) mit Ausl-Berührung der (niedrigere) Bw bzw die AK oder ein Zwischenwert als AK der erhaltenen Anteile angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 21 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Steuerliche Folgen aus der Rückbeziehung der Verschmelzung auf Geschäftsvorfälle in der Interimszeit zwischen Übertragungsstichtag und Registereintragung – Auswirkungen auf den Übernahmegewinn/-verlust

Ausgewählte Literaturhinweise: Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen und Auswirkungen bei der ESt, KSt und GewSt, DB 14/1994 Beil; Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der stneutralen Umw vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 1. Stufe (§ 4 Abs 4 UmwStG)

8.1 Allgemeines Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust, soweit die Übernehmerin an der Überträgerin beteiligt ist. Dieser ergibt sich im Regelfall aus der Differenz zwischen dem übergehenden Vermögen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (§ 4 Abs 4 S 1 UmwStG)

8.4.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umw-Kosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welch...mehr