Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einberufungsermächtigung.

Rn 3 Kommt das zuständige Vereinsorgan dem Einberufungsverlangen nicht nach und ist der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft, kann die gerichtliche Ermächtigung von dem Quorum (KG FGPrax 20, 218) beantragt werden. Sind die verlangten Tagesordnungspunkte behandelt worden, scheidet eine Ermächtigung aus (KG FGPrax 21, 208). Es entscheidet der Rechtspfleger (§ 3 Nr 1a RPflG) i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit der Berufung.

Rn 5 Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung in seinem Urt zugelassen hat (§ 511 II). Zum Vorliegen dieser Voraussetzungen kann hier auf die Erläuterungen in § 511 Rn 13–52 verwiesen werden. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist die Einlegung und Begründung der Berufung in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Die Partei hat von dem gegen sie laufenden Verfahren keine Kenntnis, da eine öffentliche Zustellung stattgefunden hat.

Rn 15 Die öffentliche Zustellung von Klage und Urt als solche fällt nicht in den – auch nicht in den analogen (s Rn 11) – Anwendungsbereich von § 579 I Nr 4. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung fehlerhaft angenommen wurden (BGH NJW 07, 303; vgl Nastansky MDR 17, 128, 130) oder die öffentliche Zustellung sogar durch falsche Angaben erschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anderweite Versteigerung (Abs 3).

Rn 13 Die durch den Zuschlag entstehende Pflicht des Meistbietenden, das Kaufgeld zu bezahlen, ist nicht durchsetzbar; der Zuschlag wird jedoch gegenstandslos, wenn der Meistbietende die Ablieferung nicht zur rechten Zeit (Abs 3 S 1) gegen Barzahlung verlangt, und die Sache wird ohne neuen Antrag unter Ausschluss des früheren Meistbietenden als Bieter (Abs 2 S 2) erneut vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 27 EuVTVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr 44/2001.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen Vergleichs oder einer öffentlichen Urkunde gem der Verordnung (EG) Nr 44/2001 zu betreiben. Rn 1 Die Regelung verweist gem Art 80 Abs. 1 Brüssel Ia-VO nunmehr auf diese VO. Ist der Anwendungsbereich der EuVTV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Wird das Eigentum an einem Grundstück durch Verzicht ggü dem Grundbuchamt und Eintragung in das Grundbuch aufgegeben (§ 928 I BGB), so kommt das Recht der Aneignung dem Fiskus (§ 928 II BGB) oder einem nach Art 129 EGBGB Berechtigten zu. Rechte an dem Grundstück – etwa aus einer Hypothek, Grundschuld oder Reallast – werden durch die Eigentumsaufgabe nicht berührt. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Darlehen.

Rn 83 Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse. Anspruch auf Gewährung bemisst sich nach dem Darlehensbetrag ohne Zinsen und Kosten, § 4 ZPO, § 43 GKG (BGH NJW 59, 1493; OLGR Köln 99, 220; München BeckRS 16, 02908: Nettobetrag; Zweibr BKR 17, 297 [OLG Zweibrücken 13.02.2017 - 7 W 81/16]: Zins- und Tilgungsleistungen), beim Sachdarlehen nach dem Verkehrswert (§ 3 Rn 6), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ständige Rechtsprechung.

Rn 7 Nach einer in der stRspr verwendeten, noch auf die Motive zurückgehenden Formel ist das Vorbehaltsurteil insoweit für das Nachverfahren bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenverfahren beruht (etwa BGHZ 82, 115, 117 f; 158, 69, 72). Hergeleitet wird diese Bindung aus § 318 (BGHZ 82, 115, 120; BAG NJW 72, 1216). Allerdings...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 51 Gemäß § 767 III hat der Schuldner sämtliche Einwendungen gegen den durch das Urt festgestellten Anspruch, die er zur Zeit der Klageerhebung geltend zu machen imstande war, in der Vollstreckungsgegenklage vorzubringen. Damit soll der Verzögerung der Vollstreckung durch mehrere Vollstreckungsgegenklagen vorgebeugt werden. Präkludiert für eine erneute Vollstreckungsabwehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick und Zweck.

Rn 1 Der Schuldner benötigt ein Beweismittel, um das Erlöschen der Schuld durch Erfüllung nachweisen zu können. § 368 gibt dem Schuldner einen echten Anspruch auf Erteilung einer Quittung oder eines Empfangsbekenntnisses. Allerdings handelt es sich um einen unselbstständigen Anspruch, der nur dem Leistenden gegen den Gläubiger zusteht und der kein selbstständiger Gegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ermittlung des Verlustes und Ausfallhaftung.

Rn 3 Für die Ermittlung des Verlustes vgl die Ausführungen zur Ermittlung des Überschusses (§ 734 Rn 2). Der Anteil des Gesellschafters am Verlust entspricht seinem Anteil am laufenden Verlust nach § 722, mangels abw Bestimmung also Verteilung nach Köpfen. Der Anspruch auf Verlustausgleich ist ein Sozialanspruch der GbR, der mit Feststellung der Schlussabrechnung fällig ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag wird zurückgewiesen: 2Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. (2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungsurteil zu, da mit diesem d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nicht notwendiger Inhalt (Abs 3 und 4).

Rn 41 Über die notwendigen Voraussetzungen hinaus stellt das Gesetz einige Formvorschriften für die Klageschrift auf, die nach allgM nicht zwingend eingehalten werden müssen. Mängel bei den nicht notwendigen Voraussetzungen des Inhalts einer Klageschrift berühren die Zulässigkeit der Klage nicht. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zu Verzögerungen führen und uU ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 ausgesetzten Verfahren. Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Urkunden müssen nicht mit der Klageschrift, sondern können auch in einem späteren Schriftsatz oder in der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden, in der Berufungsinstanz jedoch nur nach Maßgabe der §§ 529, 531. Allerdings muss zwischen der Zustellung bzw der Vorlage und dem – letzten – Termin zur mündlichen Verhandlung ein der Einlassungsfrist gleicher Zeitraum lie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Alternativ.

Rn 7 Kl will nur einen von verschiedenen Anträgen durchsetzen, wobei er die Auswahl dem Gericht oder dem Schuldner überlässt, zB Wahlschuld (§ 262 BGB) oder Verschuldenshaftung für Vertiefungsschäden und verschuldensunabhängigem nachbarschaftlichem Ausgleichsanspruch (BGH MDR 97, 1021 [BGH 04.07.1997 - V ZR 48/96]). Ansonsten sind Alternativanträge (›Oder‹-Klage zB Wandelung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klägerseite.

Rn 24 Der Kl hat mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Grundlagen der beabsichtigten Rechtsverfolgung darzutun. Üblicherweise, aber nicht notwendig, wird ein Entwurf der beabsichtigten Klage bzw des beabsichtigten Antrags beigefügt. Im PKH-Verfahren hat das Gericht eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten vorzunehmen. Grds sind die Anforderungen an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einberufungsverlangen (§ 24 II).

Rn 2 Nach § 24 II kann unter den dort genannten Voraussetzungen eine Einberufung verlangt werden. Der Verw darf und muss nach § 24 II prüfen, ob die erforderliche Anzahl das Begehren gestellt hat, die Textform eingehalten ist und Gegenstände für die Versammlung sowie ein Grund für die Eilbedürftigkeit benannt sind (formales Prüfungsrecht). Eine Prüfung, ob die angegebenen Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderer Rechtsbehelf in der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung handelt es sich um einen speziellen Rechtsbehelf innerhalb der Zwangsvollstreckung. Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist gem § 805 II ZPO für Amtsgerichtsstreitwerte das Vollstreckungsgericht und für Landgerichtsstreitwerte dasjenige LG, in dessen Bezirk das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) seinen Sitz hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 786a II 2.

Rn 5 Diese Vorschrift betrifft den Fall, dass der Fonds nach dem Seerechtlichen Haftungsbeschränkungsübereinkommen vom 19.11.76 (BGBl II 86, 786) idF v 2.5.96 (BGBl II 00, 790, ergänzt durch das Übereinkommen über die Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1992, BGBl II 94, 1154) in einem anderen Vertragsstaat und nicht im Inland errichtet worden ist. § 786a II 2 nennt für dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Stellvertretung.

Rn 105 Bei der va im Handelsrecht verbreiteten mittelbaren Stellvertretung tritt der Vertreter zwar im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung (in fremdem Interesse) auf. Daher kann bei von ihm abgeschlossenen Geschäften eine Pflichtverletzung des anderen Teils va den dritten Interesseträger schädigen. Zur Abwicklung des von dem Stellvertreter abgeschlossenen Geschäfts gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gestaltungswirkung.

Rn 5 Gleich steht der Rechtskrafterstreckung eine dem Urt innewohnende, ggü jedermann, also auch dem Streithelfer, geltende Gestaltungswirkung, sofern zwischen der Gegenpartei und dem Streithelfer ein Rechtsverhältnis gegeben ist. Ein formell rechtskräftiges Gestaltungsurteil ändert unmittelbar die bestehende Rechtslage, indem ein Rechtsverhältnis begründet, umgestaltet oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitwert.

Rn 21 Der Streitwert für die Klage eines Miterben gegen einen anderen richtet sich nach der Höhe des geltend gemachten Anspruchs der Erbengemeinschaft, von dem der Betrag abzuziehen ist, der dem Miterbenanteil des Beklagten entspricht (BGH NJW 67, 443). Bei Herausgabe- und Zahlungsklagen nach § 2039 sind die klagenden Miterben aber am Streitgegenstand gemeinschaftlich beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsweg.

Rn 6 Für die Widerklage muss der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) eröffnet sein (vgl nur Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; St/J/Roth Rz 10). Für die Widerklage bzgl rechtswegfremder Forderungen gilt die Regelung des § 17 II GVG nicht. Denn § 17 II GVG setzt einen einheitlichen prozessualen Anspruch voraus (s nur BGH VersR 91, 324; BAGE 98, 384; Zö/Lückemann § 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Voraussetzungen einer Sachentscheidung auf Grund Säumnis.

Rn 27 Ein Versäumnisurteil darf im schriftlichen Vorverfahren ergehen, wenn die Vorschriften über das Versäumnisverfahren anwendbar sind (s Rn 2), die allg Voraussetzungen für ein Sachurteil vorliegen (s Rn 3), keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 3 und 4 dessen Erlass entgegenstehen (s Rn 8) und die Klage bei Anwendung der Geständnisfiktion (s Rn 13–15) schlüssig i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verweisung möglich.

Rn 10 Eine Verweisung gem § 506 ist in Anbetracht dessen allenfalls dann möglich, wenn das AG die Voraussetzungen für eine entsprechende Verweisung in seinem Urt fehlerhaft verneint oder seine Hinweispflicht gem §§ 504, 506 verletzt hat und die Unzuständigkeitsrüge daher trotz § 532 ggf noch in der 2. Instanz vor dem LG erhoben werden kann (vgl § 504 Rn 7). In einem solchen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erachtet das Gericht die Klage nach § 1 für begründet, so enthält die Urteilsformel auch:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Neben der Bekanntmachungsregel in Abs 1 enthält die Vorschrift in Abs 2–4 mit dem Instrument der ›Anmeldung eines Anspruchs‹ eine wesentliche Neuerung ggü dem alten KapMuG. Die ›Anmeldung‹ ist dabei als abgeschwächte Variante der in der Literatur seinerzeit vorgeschlagenen ›einfachen Teilnahme‹ (Bergmeister 330 ff; Halfmeier ZIP 11, 1900, 1904 mwN) einzuordnen: Während ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Beweisbeschluss darf – auch soweit er nach §§ 358, 358a vorgeschrieben ist – nur ergehen, wenn eine Beweiserhebung notwendig ist: Die Klage muss schlüssig sein. Die Tatsache muss beweisbedürftig, also entscheidungserheblich und streitig sein. Der Beweis muss von der beweisbelasteten Partei angeboten worden sein. Die Beweiserhebung muss auch dem Verfahrensstand entsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahme.

Rn 28 VAw erfolgt die Verweisung bei der Unzuständigkeit des Rechtswegs (§ 17a II GVG), im Mahnverfahren (§§ 696 I, 700 III),in Familiensachen (§§ 3, 153, 202, 233, 263 FamFG) oder nach Sachgebietszuständigkeit gem § 119a an anderen Spruchkörper (BGH NJW 22, 2936 [BGH 26.07.2022 - X ARZ 3/22]). Deshalb kann in diesen Fällen die Klage nicht als unzulässig abgewiesen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageänderung.

Rn 10 Problematisch ist, inwieweit das Gericht eine Klageänderung anregen darf. Vollkommen neue, über das bisher Beantragte hinausgehende Anträge darf das Gericht nicht anregen (Unzulässigkeit der Anregung, Vollstreckungsschutz zu beantragen, BGH MDR 78, 37; Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags, BGH VersR 75, 981, 982). Es hat sich bei seinen Anregungen an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 47 Wird einer Beschl-Klage stattgegeben, wirkt das Urt für alle WEigtümer. Wird zB einer Anfechtungsklage stattgegeben, ist der Beschl für alle WEigtümer nach § 23 IV 2 für ungültig erklärt. Ferner steht – sofern der Beschl nicht wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt worden ist – fest, dass der Beschl nicht ordnungsmäßiger Verwaltung iSv § 18 II entsprach (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beschwer des Klägers.

Rn 279 Ergeht bei uneingeschränktem Antrag ein Urt auf Leistung Zug um Zug, ist der Kl im Wert der Gegenleistung beschwert, begrenzt durch den Wert des Klageanspruchs (BGH NJW 99, 723 [BGH 16.12.1998 - XII ZB 105/97]: Finanzierungskosten bei Verurteilung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung; MDR 09, 759; NJW-RR 10, 492 [BGH 07.04.2009 - VIII ZB 94/08]); dabei kommt es allein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]), die Einrede der mangelnden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag des Klägers.

Rn 1 Das Verfahren kann auf Initiative des Klägers vor die KfH gebracht werden. Dem Wahlrecht (vgl Möller NJW 09, 3632; Simons NZG 12, 609) sind aber zeitliche Grenzen gesetzt. Bei einem originär beim LG begonnenen Verfahren kommt es auf die Rechtzeitigkeit des Antrags an. Nur ein Antrag, der in der Klageschrift oder in einem gleichzeitig eingereichten Schriftsatz enthalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbestehende Verfahrenslage.

Rn 5 Aus der Einheit von Vor- und Nachverfahren folgt auch, dass die Prozesshandlungen des Gerichts und der Parteien im Urkundenprozess grds für das Nachverfahren fortwirken. So gilt eine PKH-Bewilligung für den Urkundenprozess auch für das Nachverfahren. Eine Beweisaufnahme braucht nicht wiederholt zu werden. Die Wirkungen eines Geständnisses oder der Anerkennung der Urkund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausscheiden des Beklagten.

Rn 7 Im Fall der Übernahme ist der Bekl auf seinen Antrag nach mündlicher Verhandlung von der Klage zu entbinden. Im Falle der Stattgabe wird der Bekl durch mit der Berufung anfechtbarem Endurteil aus dem Prozess entlassen. Dann wird das Verfahren ohne Bindung an die bisherigen Prozessergebnisse zwischen dem Kl und dem Benannten fortgeführt, wobei das dort ergehende Schlusse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezugnahme.

Rn 5 Die Bezugnahme auf Schriftsätze und Dokumente ist stets insoweit zulässig, als die andere Partei dem nicht widerspricht und das Gericht diese für angemessen hält (Abs 3 S 1). Die Bezugnahme steht dem mündlichen Vortrag gleich (MüKoZPO/Wagner § 137 Rz 7 mwN). Sofern keine der Parteien ihre jeweilige Bezugnahme eingrenzt, wird der gesamte Akteninhalt zum Gegenstand der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verein.

Rn 231 Bei Klage gegen den Ausschluss aus einem Idealverein gilt § 48 II GKG (Frankf JurBüro 85, 1083); für ZuS und GeS sowie für den ReS des klagenden Mitglieds sind wirtschaftliches und ideelles Interesse zu berücksichtigen (Frankf JurBüro 03, 644; vgl auch BGH NJW-RR 10, 1582 Rz 8, 9; § 3 Rn 9). Mangels Anhaltspunkten ist eine Anlehnung an § 23 III 2 RVG angezeigt (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es werden die Auswirkungen der Rechtsnachfolge auf den Prozess geregelt. Der Ablauf eines Prozesses soll aus Gründen der Prozessökonomie nicht durch willentliche Verfügungen einer Partei über die streitbefangene Sache oder den streitbefangenen Anspruch beeinträchtigt werden. Der Rechtsvorgänger wird deshalb am Prozess festgehalten und der Gegner vor einer willkürlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sitz der Behörde.

Rn 3 § 18 bestimmt den allg Gerichtsstand des Fiskus nach dem Sitz der im Rechtsstreit vertretungsberechtigten Behörde. Entscheidend ist damit die Prozessvertretung (s § 51). Welche Behörde im Einzelfall vertretungsberechtigt ist, beurteilt sich nach den einschlägigen staats- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften (vgl BGHZ 40, 197, 199; BayObLGZ 95, 77 ff; Zö/Schultzky Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt einen wirksamen Einspruch (andernfalls ist nach § 341 I 2 zu verfahren) und das Erscheinen sowie Verhandeln beider Parteien über den Anspruch voraus. Bei (erneuter) Säumnis des Einspruchsführers gilt § 345. Bei Säumnis des Gegners ist § 330 oder § 331 anzuwenden. Die Norm ist nicht anzuwenden, soweit das VU nur ein Zwischenurteil (§ 347 II) gewesen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beschlussmängel.

Rn 19 Inhaltliche oder Verfahrensmängel (BGH WM 14, 999) von Beschlüssen führen nach ganz hM zu ihrer Nichtigkeit nach § 134. Eine bloße Anfechtbarkeit von Beschlüssen kennt das Personengesellschaftsrecht anders als das Kapitalgesellschaftsrecht dagegen nicht (BGH NJW 99, 3113, 3114; Hueck OHG § 11 V 2a; MüKo/Schäfer § 709 Rz 109 f). Werden nichtige Beschlüsse über die Änder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Feststellungsklage.

Rn 31 Für positive wie negative Feststellungsklagen gilt grds die allg Regelung (vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage). Für die Feststellung der Mietzahlungspflicht sind §§ 8 f ZPO, 41 I GKG unanwendbar, wenn das Mietverhältnis selbst nicht im Streit ist. Besteht ein solcher Streit, ist abw vom Üblichen kein Abschlag zu machen, weil dies einen Regelfall von § 8 dars...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine ausländische Entscheidung ist nicht vollstreckbar, wenn sie nicht anzuerkennen ist. (2) 1Soweit die ausländische Entscheidung eine in § 95 Abs. 1 genannte Verpflichtung zum Inhalt hat, ist die Vollstreckbarkeit durch Beschluss auszusprechen. 2Der Beschluss ist zu begründen. (3) 1Zuständig für den Beschluss nach Absatz 2 ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner sein...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die in Nrn. 3100, 3101 VV geregelte Verfahrensgebühr ist dem Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen. Durch diese Verfahrensgebühr ist gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch die Zahlungsaufforderung als Vorbereitung der Klage abgegolten.[1] Da der Prozessauftrag des Rechtsanwalts A ende...mehr