Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Kostenausspruch.

Rn 24 Der Unterschied zur Klagerücknahme bedeutet, dass eine Kostenfolge wie in § 269 III nicht ausgesprochen werden kann (BGH NJW-RR 06, 201). § 269 III 2 ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kl erst nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf DsV zurücknimmt; § 269 III 2 greift für die Rücknahme des Streitantrags g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristsetzung.

Rn 2 Die Frist muss so bemessen sein, dass sie dem Beweisführer Zeit für die selbstständige Klage gegen den Dritten sowie die Vollstreckung lässt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/Berger § 431 Rz 2). Es handelt sich um eine richterliche Frist, die nach §§ 224, 225 verlängert oder verkürzt werden kann (MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Die kontradiktorischen, die Instanz beendenden Urteile.

Rn 22 Die nicht auf der Säumnis des Bekl beruhende Abweisung der Klage erfolgt durch Endurteil nach § 300 I, für das die allgemeine Vorschrift über die Form und den Inhalt gerichtlicher Urt gilt (§ 313). Urteile nach Abs 2 Alt 2 gegen den Kl, die nur nach einem richterlichen Hinweis nach § 139 II ergehen dürfen, setzen eine mündliche Verhandlung mit einer Antragstellung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schlüssigkeit.

Rn 6 Die Widerspruchsklage ist begründet, wenn dem widersprechenden Gläubiger ein besseres Recht auf die Verteilungsmasse zusteht als den Beklagten und der Verteilungsplan damit unrichtig ist (Brandbg ZInsO 20, 895). Es können nur Tatsachen zur Begründung des besseren Rechtes vorgetragen werden, die bis zum Schluss der Verhandlung über den Verteilungsplan eingetreten sind. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Parteiidentität.

Rn 11 Früher ging man davon aus, dass Voraussetzung einer wirksamen Widerklage stets die Identität der Parteien von Klage und Widerklage sei (vgl noch BGHZ 40, 185, 187; Frankf FamRZ 93, 1465, 1466; so heute noch ThoPu/Hüßtege Rz 28). Diese Auffassung ist mit der Erweiterung der Widerklage auf die Fälle der Drittwiderklage überholt (s dazu Rn 18 ff). Nach heutigem Begriffsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Regelung des § 323a ersetzt die bisherige Verweisung in § 323 IV aF auf die Absätze I–III. Das ist grds zu begrüßen, da die Verweisung als überholt anzusehen war. Bei Schaffung des § 323 IV aF im Jahre 1919 war das materiell-rechtliche Institut des Fortfalls der Geschäftsgrundlage noch nicht entwickelt, so dass die einzige Abänderungsmöglichkeit, die das Gesetz für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AGS 08, 188; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grenzen der Rechtskraft.

Rn 71 Verkennt das Schiedsgericht die Grenzen der Rechtskraft eines vorhergehenden rechtskräftigen Urteils oder Schiedsspruchs und weist deshalb eine Klage ganz oder teilweise ab, verletzt es den verfahrensrechtlichen ordre public (BGH v. 11.10.18 – I ZB 9/18, juris Rz 5). Die Grundsätze der Rechtskraft sind unverzichtbar für die Gewährleistung des Rechtsfriedens und gehören...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 2 Die Erklärung zu Protokoll kann gem § 129a I nicht nur vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Hauptsache, sondern vor jedem beliebigen AG abgegeben werden. Sie umfasst neben Klage und Klageerwiderung auch sämtliche sonstigen Anträge und Erklärungen der Parteien. Soweit hiervon nach dem Gesetzestext nur solche umfasst sind, die ›zugestellt‹ werden sollen, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Zustellung dient dem Nachweis, dass und wann das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugegangen ist. Sie soll dem Adressaten ggü gewährleisten, dass er Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann. Insoweit dient die Zustellung der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 67,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Prozessverhalten.

Rn 14 Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits im deutschen Prozess übereinstimmend von einem bestimmten Recht aus, so wird daraus zumeist auf die stillschweigende Wahl eines Rechts geschlossen (BGH NJW-RR 90, 249; Hamm BeckRS 13, 16794; KG BeckRS 18, 38225; Saarbr BeckRS 21, 29631); so auch, wenn eine Partei der behaupteten Anwendbarkeit eines Rechts nicht entgegentri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsvergleichende Einordnung.

Rn 3 Die internationale Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist durch zahlreiche Varianten des kollektiven Rechtsschutzes gekennzeichnet (vgl nur Koch JZ 11, 438). Dabei wird gewöhnlich zwischen opt-out- und opt-in-Sammelklagen unterschieden. Das KapMuG nimmt dagegen eine im Rechtsvergleich auffällige Sonderstellung ein, weil es als Zwangsverfahren ausgestaltet ist. Ihm kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Der Vorbehalt sollte im Tenor ausgesprochen werden; es reicht aber aus, dass die Entscheidungsgründe mit der gebotenen Eindeutigkeit ergeben, dass ein Vorbehalt ausgesprochen werden sollte. Üblicherweise begnügt sich das Gericht mit dem Ausspruch des Vorbehalts der Haftungsbeschränkung; es kann jedoch bereits im Erkenntnisverfahren endgültig über die Haftungsbeschränku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtshängigkeit, Urheberbenennung.

Rn 4 Wie aus dem Wortlaut ›verklagt‹ hervorgeht, muss Klage erhoben und die Sache rechtshängig sein. Freilich darf die mündliche Verhandlung noch nicht begonnen haben. Vielmehr muss der Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache einen Schriftsatz bei dem Prozessgericht einreichen, in dem er den mittelbaren Besitzer benennt, ihm den Streit verkündet und seine Ladung zwecks Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtliches Interesse (Interventionsgrund).

Rn 5 Ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei, ein Interventionsgrund, liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits durch Inhalt oder Vollstreckung unmittelbar oder mittelbar auf privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verhältnisse des Nebenintervenienten einwirkt (BGH WM 06, 1252; NJW 97, 2385f). Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszule...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschränkung.

Rn 5 Ist die quantitative als auch qualitative Ermäßigung etwa eines Zahlungsantrages, Leistung Zug um Zug statt uneingeschränkter Verurteilung, Klage auf künftige, statt sofortige Leistung, Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage, Hinterlegung statt Zahlung (BGH NJW-RR 05, 955 [BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03]), Übergang von Zahlungs- auf Freistellungsbegehren (Schl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Keine Hemmung durch Möglichkeit der Ausschlagung (Abs II).

Rn 2 Die Hemmung der Verjährung ( § 209 ) richtet sich nach §§ 203 ff. Weder die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs noch die des Ergänzungsanspruchs nach § 2329 wird gehemmt, weil sie erst nach Ausschlagung der Erbschaft (§ 2306 I) oder eines Vermächtnisses (§ 2307) geltend gemacht werden können. Die Frist beginnt nach den allgemeinen Voraussetzungen (§ 2317 Rn 11 ff), unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahrenseinleitendes Schriftstück.

Rn 6 Der auch in Art 28 II angesprochene Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks umfasst jedes Schriftstück, durch welches dem Beklagten Kenntnis von der Verfahrenseinleitung und dadurch die Möglichkeit verschafft wird, seine Rechte im Erkenntnisverfahren vor dem Erstgericht geltend zu machen (EuGH C-474/93 – Hengst Import/Campese, EuZW 95, 803). Maßgeblich hierfür ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbarkeit anderer Vorschriften.

Rn 1 Aufgrund der Verweisung des § 555 sind auf das Revisionsverfahren grds die §§ 253–494 (mit Ausnahme der §§ 348–350 und von § 278 II–V) anwendbar; die Regelung über den gerichtlichen Vergleich (§ 278 VI) finden demgegenüber keine Anwendung (Musielak/Voit/Ball § 555 Rz 3; Zö/Heßler § 555 Rz 1). Auch wenn § 278 Abs 1 auch für das Revisionsgericht Anwendung finden soll (Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grundurteil.

Rn 38 Wird ein Grundurteil 1. Instanz mit der Berufung angefochten (§ 304 II), ergeht hierüber eine Entscheidung nach allgemeinen Grundsätzen. Bejaht das Berufungsgericht den Grund, so findet das Betragsverfahren regelmäßig vor dem Berufungsgericht statt (§ 538 I), wenn nicht – ausnahmsweise – nach § 538 II Nr 4 an die 1. Instanz zurückverwiesen wird (BGH NJW 86, 183). Eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit.

Rn 14 Ein Entziehungsbeschl bedarf keiner besonderen Mehrheit. Für die Feststellung der Mehrheit ist das geltende Stimmrechtsprinzip anzuwenden. Der störende WEigtümer ist gem § 25 IV von der Abstimmung ausgeschlossenen (BGHZ 59, 104, 108; s.a. BGH NJW 03, 2314). Ein Negativbeschl (Vor §§ 23–25 Rn 1) kann nach §§ 43 II Nr 4, 44 I 2 mit dem Antrag auf Beschl-Ersetzung angegri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm legt die objektive Schiedsfähigkeit fest, also den Umfang der Streitigkeiten, bei denen schiedsgerichtliche Verfahren zulässig sind. Damit dient die Norm in erster Linie der Rechtsklarheit. Darüber hinaus führen die Trennung von vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen und die generelle Zulassung vermögensrechtlicher Ansprüche als Gegenstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolge.

Rn 22 Ein nichtiger Beschl bindet nicht, bedarf keiner Erklärung nach § 23 IV 2, kann aber für ungültig erklärt werden (BGH ZMR 19, 358 Rz 21; ZMR 17, 74 Rz 27). Die Nichtigkeit tritt von Anfang an ein, nicht erst durch Geltendmachung in einem gerichtlichen Verfahren; eine gerichtliche Entsch hat nur deklaratorische Bedeutung (BGH ZMR 19, 358 Rz 21; ZMR 12, 709 = NZM 12, 615...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Mit dem gesetzlichen Wortlaut der vorläufigen oder sichernden Maßnahmen will das Gesetz all diejenigen Maßnahmen in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloßen vorläufigen Sicherungswirkung haben. Dazu zählen in erster Linie der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Darüber hinaus kommt auch das selbstständige Beweisverfahren in Betracht (§§ 48...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 13 Voraussetzung für die Geständniswirkung des Abs 3 ist, dass die belastete Partei das Vorbringen des Gegners weder ausdrücklich noch konkludent bestreitet. Ausdrückliches Bestreiten (›die Behauptung X trifft nicht zu‹) stellt den Regelfall im Prozessalltag dar. Wie substantiiert dieses Bestreiten sein muss, richtet sich nach dem Substantiierungsgrad des von der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beweisaufnahme.

Rn 17 Eine Zurückverweisung rechtfertigt der wesentliche Verfahrensmangel nur, wenn er eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig macht. Umfangreich ist eine Beweisaufnahme, wenn zahlreiche Beweise erhoben werden müssen. Aufwändig ist sie, wenn sie nicht in einem Termin vor dem Prozessgericht durchgeführt werden kann, sondern zB im Wege der Auslandsrechtshilf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gegen RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 [BGH 26.09.1995 - XI ZR 36/95] ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Innerhalb der von den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht bestimmten Frist hat der Kläger seinen Anspruch und die Tatsachen, auf die sich dieser Anspruch stützt, darzulegen und der Beklagte hierzu Stellung zu nehmen. 2Die Parteien können dabei alle ihnen erheblich erscheinenden Dokumente vorlegen oder andere Beweismittel bezeichnen, derer sie sich bedienen wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gegen den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein entsprechender Antrag des Beklagten vorliegt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum erstinstanzlichen Versäumnisurteil verwiesen werden (§ 330 Rn 3 ff). Rn 8 Beantragt der Beklagte kein Versäumnisurteil, kann – bei Vorliegen der entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Abschlussvereinbarung.

Rn 6 Soweit die Parteien zu einer inhaltlichen Beilegung ihres Streits gelangt sind, kann der Mediator diese Vereinbarung im Wege einer sogenannten Abschlussvereinbarung dokumentieren. Dies muss also eine schriftliche Niederlegung der erzielten Ergebnisse sein. Welche rechtliche Bedeutung diese schriftliche Dokumentation aufweist, hängt von dem Willen der Parteien und der vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgewiesen, kann der Gläubiger hiergegen nach den §§ 11 I RPflG, 793 sofortige Beschwerde einlegen. Schuldner und Drittschuldner können bei behaupteten Verstößen gegen das Pfändungsverfahren, zB bei Unpfändbarkeit der Sache gem § 811 oder Unpfändbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 851 I, Erinnerung gem § 766 einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Grds enthält Abs 1 vier wesentliche Voraussetzungen: Ein Besitzer (s § 985 Rn 5 f) hat dem Eigentümer (s § 985 Rn 3 f) (nur) die Nutzungen (vgl § 100 mit Rückverweis ua auf § 99) herauszugeben (s § 985 Rn 8), die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht (dh ab dem Zeitpunkt der Zustellung) einer auf das Eigentum (nicht bloß Besitz gem § 861; s aber § 1007 III 2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4c UKlaG – Aufhebung der Eintragung.

Gesetzestext (1) Die Eintragung einer qualifizierten Einrichtung in der Liste nach § 4 ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn (2) 1Ist auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte damit zu rechnen, dass die Eintragung nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Prozess.

Rn 4 Die Streitverkündung setzt nicht anders als die Nebenintervention einen anhängigen, nicht rechtshängigen (BGHZ 92, 251, 257 = NJW 85, 328) Rechtsstreit voraus und kann bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss – also auch in den Rechtsmittelinstanzen und mithin iRe Nichtzulassungsbeschwerde (BGH WM 10, 372 Rz 18) – stattfinden. Wie die Nebenintervention kann eine Streitve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1169 BGB – Rechtszerstörende Einrede.

Gesetzestext Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet. Rn 1 An dem Fortbestehen einer nicht durchsetzbaren Hypothek hat der Gläubiger kein schutzwürdiges Interesse; der Eigentümer wird dadurch aber an der Verwendung des Grundstücks als K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Unzulässigkeit der Aufrechnung.

Rn 71 Wird der Klage stattgegeben, so ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über das Bestehen der Gegenforderung, wenn die Aufrechnung aus materiell-rechtlichen Gründen, etwa wegen eines Aufrechnungsausschlusses (BGH NJW 97, 743 [BGH 05.12.1996 - IX ZR 67/96], NJW 01, 3616), unzulässig ist. Gleiches gilt, wenn die Aufrechnung aus prozessualen Gründen, zB wegen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe des Klägers.

Rn 22 Gegen ein im ersten Rechtszug ergangenes erstes Versäumnisurteil (Rn 14 ff) steht dem Kl der Einspruch nach § 338 zu. Gegen ein die Klage als unzulässig verwerfendes Prozessurteil (Rn 18 ff) ist die Berufung nach § 511 statthaft. Ist die Entscheidung in einer falschen Form verlautbart worden, steht dem Kl nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das nach der Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Insolvenzverwalter.

Rn 51 Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem § 207 InsO kann dem Insolvenzverwalter PKH für ein Anfechtungsverfahren nicht mehr bewilligt werden. Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn auch bei Durchsetzung des Anfechtungsanspruches eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden sein wird (BGH Beschl v 16.7.09 – IX ZB 221/08). Der Antrag auf Bewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Dazu gehört jedes Vorbringen, das dazu dient, den geltend gemachten prozessualen Anspruch durchzusetzen oder abzuwehren, wie Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweisanträge, Aufrechnung (BGHZ 91, 293) etc. Rn 4 Nicht: Rechtsausführungen, Klage, Anspruchsbegründung (§ 697 I), Klageänderung, Klageerweiterung, Sachanträge, Anschlussberufungsantrag; sie sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung, daher kann das Anerkenntnis erst in der höheren Instanz bei (Teil-)Aufhebung des Ausgangs...mehr