Der Mieter kann negative Feststellungsklage erheben, wenn er rechtzeitig Klarheit über seine Duldungspflicht gewinnen will. Das bedeutet, er klagt auf Feststellung, dass er nicht zur Duldung verpflichtet ist.
Klage auf Unterlassen der Modernisierungsmaßnahmen
Beginnt der Vermieter mit der Durchführung der Maßnahmen, obwohl der Mieter widersprochen hat, kann der Mieter Unterlassungsklage erheben. In diesem Verfahren ist dann zu klären, ob eine Duldungspflicht besteht.
Ist mit der Maßnahme eine Besitzstörung verbunden, kann der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen, dass diese bis zum Erlass eines Duldungstitels unterbleibt.[1] Wird eine einstweilige Verfügung aufgehoben oder erweist sich, dass diese von Anfang an ungerechtfertigt war, muss der Mieter allerdings dem Vermieter den Schaden ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstanden ist.[2]
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