Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbindung.

Rn 5 Räumungs- und Zahlungsanspruch müssen in einem Verfahren geltend gemacht werden. Das ist bei objektiver Klagehäufung der Fall. Eine förmliche Verbindung gem § 147 reicht aus, ist aber nicht Voraussetzung. Die beiden Ansprüche müssen nicht von Anfang an zusammen geltend gemacht werden. Möglich ist auch die nachträgliche Erweiterung der Klage um den Räumungs- oder Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterhöhung gem § 559 BGB.

Rn 11 Hat der Vermieter in der Vergangenheit eine Modernisierungsmieterhöhung gem § 559b oder § 559c BGB vorgenommen darf ebenfalls keine Sicherungsanordnung ergehen, wenn über Grund oder Höhe Streit besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter in der Vergangenheit die Erhöhung für bestimmte Monate erfolgreich eingeklagt hat; es sei denn, er hat Feststellungsklage oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 12 Das Verlangen nach § 17 I muss nach § 19 I grds beschlossen werden (ohne Stellungnahme LG Dortmund ZMR 22, 396; LG Frankfurt aM WuM 21, 699). Es muss unzweifelhaft die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden (BayObLG WuM 90, 95). Ausnahme ist die Zweiergemeinschaft. Dort tritt an die Stelle des Entziehungsbeschl die Klage auf Veräußerung (s.a. BGH NZM 14, 247...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Als vorbereitender Schriftsatz soll die Klage enthalten: (2) 1Dem Schriftsatz, durch den eine R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14]; 14, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes richtet sich nach den allgemeinen Normen der §§ 916 ff. Soweit das staatliche Gericht vor der Einleitung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes erlässt und sodann Klageerhebung nach § 926 I anordnet, ist diese Klage regelmäßig vor dem Schiedsgericht zu erheben (Schwab/Walter Kap...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vergessene Entscheidung.

Rn 28 Hat das Gericht die Entscheidung gem § 283a III vergessen, muss binnen 2 Wochen ein Antrag auf Urteilsergänzung entsprechend § 321 I gestellt werden. Das gilt auch für Beschlüsse (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Danach bleibt nur die Klage auf Freigabe der Sicherheit gegen den (ehemaligen) Mieter (Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 61). Die Fristversäumung hat ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). (2) Die Klageschrift muss enthalten: (3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 11 Bei Haupt- und Hilfsanträgen ist zu unterscheiden: Ein klageabweisendes Endurteil ergeht, wenn alle Anträge unzulässig und/oder unbegründet sind. Erst wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt, kann der Hilfsantrag geprüft werden (BGHZ 150, 377, 381). Das schließt prozessleitende Anordnungen hinsichtlich beider Anträge aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht aus, ebenso wenig ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht entschiedene erstinstanzliche Streitgegenstände.

Rn 8 In einem Berufungsverfahren gegen ein Teilurteil sind die erstinstanzlich nicht entschiedenen Streitgegenstände nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rn 6). Etwas anders muss ausnahmsweise gelten, wenn die Berufungsentscheidung rechtlich zwingend auf den noch nicht entschiedenen Teil wirkt (arg § 538 II Nr 3–5; BGHZ 30, 213, 215; 94, 268, 275; Celle NJW-RR 95, 1021)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Besondere prozessuale Ausgangslagen.

Rn 23 Im Anfechtungsprozess außerhalb des Insolvenzverfahrens sind Zinsen und Kosten Teil der Hauptforderung und daher zu addieren (BGH WM 82, 435; 1443; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 4 Rz 13 Anfechtungsgesetz); Gleiches gilt für die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080). Im Prätendentenstreit bilden aufgelaufene Zinsen einen Teil des Streitwerts (Zweibr...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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zfs 06/2023, Substantiierte... / 1 Sachverhalt

Die Bekl. wendet sich gegen ihre Verurteilung zu Leistungen aus einer Kfz-Versicherung. Der Kl. war Halter eines M-B CLK 320. Ein Fahrzeugbewertungsgutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelte für das Fahrzeug eine Zustandsnote 2+ und auf der Grundlage einer Marktbeobachtung einen Marktwert von 13.000 EUR sowie einen Wiederbeschaffungswert von 15.600 EUR. In einem Nachtrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 56 AVAG – Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung oder, wenn der Titel eine Unterhaltssache betrifft, in einem Verfahren nach § 120 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 176 BGB – Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde.

Gesetzestext (1) 1Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden. 2Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftlo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Der Gläubiger kann mit der Erinnerung nach § 766 II geltend machen, dass einem Widerspruch des nicht schuldenden Ehegatten oder Lebenspartners nachgegeben wurde, obwohl dieser wegen § 739 unbeachtlich war (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 15). Dagegen kann der Gläubiger nicht mit der Erinnerung geltend machen, ein anderer Gläubiger habe zu Unrecht auf den Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vormerkung.

Rn 256 Für die Klage auf Eintragung ist der volle Wert des einzutragenden Rechts anzusetzen, § 6 (Zweibr RPfleger 67, 2 zu § 6d; Zö/Herget § 3 Rz 16.199 Auflassungsvormerkung; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 37; Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 Rz 135); das ergibt sich aus der weitgehenden wirtschaftlichen Identität mit dem Recht selbst. Die aA, die nach § 3 das Interesse im Einzelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 4 Materielle Rechtskraft iSv § 322 bedeutet Maßgeblichkeit der Entscheidung zwischen den Parteien. Stoßrichtung der materiellen Rechtskraft ist damit ein künftiges Verfahren über denselben Streitgegenstand, das durch die Rechtskraft verhindert werden soll. Die hL versteht die Rechtskraft als ne bis in idem und macht daher das Fehlen der materiellen Rechtskraft zu einer Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1097 ZPO – Einleitung und Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Die Formblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 und andere Anträge oder Erklärungen können als Schriftsatz, als Telekopie oder nach Maßgabe des § 130a als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden. (2) Im Fall des Artikels 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wird das Verfahren über die Klage ohne Anwendung der Vorschriften der Veror...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltung von allgemeinen Vorschriften zum Klageverfahren.

Rn 5 Für das Wiederaufnahmeverfahren gelten grds die Regeln zur Zulässigkeit einer Klage nach der ZPO, dh insb zur Klageerhebung (§ 253), Partei- und Prozessfähigkeit (§§ 50 ff), Vertretung (s zur Prozessvollmacht auch § 578 Rn 10) sowie diejenigen zum Ablauf des Verfahrens, etwa im Beweisverfahren, bei Prozesstrennung und Verbindung (s aber § 578 II). Auch die Prozessmaxime...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweise.

Rn 5 Die Geltendmachung der Einrede im Prozess führt zu einem Vorbehaltsurteil nach § 305 ZPO und einer Klage nach § 782 ZPO in der Zwangsvollstreckung. Daher sollte der beklagte Erbe nicht nur den Antrag nach § 305 ZPO, sondern auch nach § 780 ZPO stellen, damit der Vorbehalt gem § 2015 in den Urteilstenor aufgenommen wird (NK-BGB/Krug § 2015 Rz 10). Zu beachten ist, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfügungsgewalt eines Dritten.

Rn 5 Befindet sich die Urkunde in den Händen eines Dritten, wird der Beweis gem §§ 441 IV, 431 durch den Antrag auf Fristsetzung angetreten. Mit der Fristsetzung wird der Prozess angehalten; dem Beweisführer soll die nötige Zeit eingeräumt werden, um die Vergleichsschrift erforderlichenfalls im Wege der Klage und Vollstreckung gegen den Dritten herbeizuschaffen (vgl zum ähnl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 66 Hat der Kläger ein unzuständiges Gericht angerufen und erklärt er nach Begleichung der Klageforderung die Hauptsache einseitig für erledigt, so setzt die Festsetzung der Erledigung der Hauptsache voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen Verweisungsantrag gestellt hat. Wird die Verweisung erst später beantragt, ist die Klage als u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Für Mahnverfahren sind die Amtsgerichte sachlich ausschließlich (vgl § 12) zuständig (§ 689 I 1). Die Wertgrenze des § 23 Nr 1 GVG gilt damit nicht. § 689 1 stellt eine der sonstigen Zuständigkeitsbestimmungen iSd § 27 GVG ›durch die Prozessordnungen‹ dar. Gemäß § 46a II ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen das Arbeitsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachenvortrag.

Rn 12 Die Klage, mit welcher bei einem Prozessvergleich die Anpassung an veränderte Verhältnisse verlangt werden kann, wird zwar als Abänderungsklage bezeichnet. Die prozessuale Situation nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils ist aber mit derjenigen nach Abschluss eines auf dem Willen der Parteien beruhenden Prozessvergleichs nicht vergleichbar. Die Änderung richtet sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Notwendiger Inhalt (Abs 2).

Rn 9 Ist vAw zu beachten, auch noch im Revisionsverfahren (BGHZ 144, 255; 201, 129). Gericht muss auf eine Heilung dieses Mangels hinwirken, damit Partei Antrag anpassen kann (BGH NJW-RR 10, 70 [BGH 23.04.2009 - IX ZR 95/06]). Muss die Klage innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist erhoben werden, wirkt die Heilung erst ab dem Zeitpunkt der Behebung des Mangels (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Volle Kostenerstattung trotz teilweisem Unterliegen.

Rn 14 Analog anzuwenden ist § 92 II, wenn der Kl nur tw unterliegt und das Unterliegen geringfügig ist. Dann können in analoger Anwendung des § 92 II dem Beklagten dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Beispiel: Eingeklagt sind 1.900 EUR. Das Gericht spricht dem Kl lediglich 1.860 EUR zu und weist die Klage iÜ ab. Auch hier kann von § 92 II Nr 1 Gebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortsetzung vor Fristablauf.

Rn 4 § 431 II regelt die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Verfahrens vor Fristablauf auf Antrag des Beweisgegners. Bei Erledigung der Klage gegen den Dritten oder in Fällen der Verzögerung bei der Betreibung des Editionsprozesses oder der Zwangsvollstreckung kann der Beweisgegner die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Die Fristsetzung nach § 431 I soll schließlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nimmt der Musterkläger im Laufe des Musterverfahrens seine Klage im Ausgangsverfahren zurück oder wurde über das Vermögen des Musterklägers ein Insolvenzverfahren eröffnet, so bestimmt das Oberlandesgericht nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 einen neuen Musterkläger. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Prozessbevollmächtigte des Musterklägers die Aussetzung des Musterverfahrens au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Feststellungsbeschluss.

Rn 4 Grundlage des Erbrechts des Fiskus ist der Feststellungsbeschluss (BayObLG JW 35, 2518); er ersetzt jedoch nicht den nach § 35 GBO erforderlichen Erbschein nicht (str Meikel/Krause/Weber in: Böttcher, GBO, 12. Aufl 21 § 35 Rz 26; BayObLG MDR 87, 762). Rn 5 Gegen die Feststellung des Staatserbrechts ist die befristete Beschwerde (§§ 58 I, 63 I FamFG) zulässig (BGH NJW 12,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungserwiderung.

Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1. Denn der Berufungsbekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Im Fall des Abs 1 genügt ein Titel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner, obwohl beide der Vollstreckung unterliegen (Zö/Seibel § 740 Rz 8). Der andere Ehegatte oder Lebenspartner muss nicht Titelschuldner sein und hat auch kein Widerspruchsrecht nach § 809 (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 6). Jeder Ehegatte oder Lebenspartner hat die Vollstreckungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784 II.

Rn 5 Ist Nachlassverwaltung gem § 1981 BGB angeordnet, und hat ein persönlicher Gläubiger des Erben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anbringen lassen, kann der Nachlassverwalter gem § 784 II seinerseits mit der Klage nach §§ 785, 767 die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären und gem § 776 die Vollstreckungsmaßregel aufheben lassen. Hierdurch wird § 1984 II BGB realisiert,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten des Musterverfahrens.

Rn 2 Als Kosten des Musterverfahrens kommen allerdings Auslagen des Gerichts und der Parteien in Betracht, und zwar insb bei einer Beweisaufnahme im Musterverfahren (für die kein Vorschuss verlangt wird, s § 11 KapMuG Rn 5). Derartige Kosten gelten als Teil der Kosten des Ausgangsprozesses und werden entsprechend der dort zu treffenden Kostenentscheidung verteilt. Die Auslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 20 Brüssel Ia-VO

Art. 20 Brüssel Ia-VO(1) Bilden ein individueller Arbeitsvertrag oder Ansprüche aus einem individuellen Arbeitsvertrag den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 6, des Artikels 7 Nummer 5 und, wenn die Klage gegen den Arbeitgeber erhoben wurde, des Artikels 8 Nummer 1 nach diesem Abschnitt. (2) Hat der Arbeitgeber, mit dem der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Abs 1 Nr 9: Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 18 Die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass eines Arrests (§§ 916 ff ZPO), einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff ZPO) und einer einstweiligen Anordnung (zB § 49 FamFG), hemmen die Verjährung. Gehemmt wird nur der gesicherte bzw aufgrund Leistungsverfügung zu erfüllende Anspruch. Maßgeblich ist auch insoweit der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleicher Lebenssachverhalt wie Vorlagebeschluss (Abs 1 Nr 2).

Rn 4 Der im Vorlagebeschluss beschriebene Lebenssachverhalt Markiert die äußerste Grenze der zulässigen Erweiterung. Ein auf einen anderen Lebenssachverhalt gestützter Anspruch stellt einen anderen Streitgegenstand dar, so dass für ihn eine weitere Klage zulässig wäre, die weder von der Aussetzung gem § 8 KapMuG noch von der Sperrwirkung des § 7 KapMuG betroffen wäre.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 187 GVG – [Dolmetscher für Beschuldigten oder Verurteilten].

Gesetzestext (1) 1Das Gericht zieht für den Beschuldigten oder Verurteilten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, einen Dolmetscher oder Übersetzer heran, soweit dies zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist. 2Das Gericht weist den Beschuldigten in einer ihm verständlichen Sprache darauf hin, dass er insoweit für das gesamte Strafverfahren die u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berechnung des Wertes.

Rn 6 § 7 enthält keine inhaltliche Vorgabe für die Wertermittlung, sondern setzt diese voraus. Anwendbar ist insoweit § 3 (hM LG Bayreuth JurBüro 80, 930; Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 6; MüKoZPO/Wöstmann § 7 Rz 9). Maßgeblich ist der Einfluss der angestrebten Änderung auf den objektiven Verkehrswert (BGH VIZ 04, 134; Jena JurBüro 99, 196; § 3 Rn 2, 6) des herrschenden und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Hauptsacheprozess.

Rn 19 Für dieses isolierte selbstständige Beweisverfahren muss geklärt werden, ob derselbe Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten, wobei es nicht auf dieselbe Parteistellung ankommt (Braunschw BauR 01, 990), und demselben Rechtsschutzziel Gegenstand eines Rechtsstreits ist. Ein unterbrochener oder ausgesetzter Rechtsstreit gelten als kein Rechtsstreit (Ddorf JurBüro 84,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beschl-Ersetzungsantrag.

Rn 30 Die Beschl-Ersetzungsklage ist eine Gestaltungsklage, für die nach § 308 I ZPO ein Klageantrag erforderlich ist. Bei der Formulierung des Klageantrags ist zu beachten, dass das Urteil nicht die zur Annahme eines Beschl-Antrags fehlenden Stimmen ergänzt, sondern selbst regelt, was gilt. Er ist daher darauf zu richten, dass das Gericht im Wege der Gestaltung anstelle der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) 1Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Die Haftungsbeschränkung bleibt in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, solange der Erbe keine Einwendungen erhebt. Einwendungen wie die Dürftigkeitseinrede, die sich auf die Haftungsbeschränkung bezieht, kann er im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur erheben, wenn er einen entspr Vorbehalt im Urt erwirkt hat, §§ 780 I, 781, 785, 767 ZPO. Die Entscheidung über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 12 Einer Klage aus § 894 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundbuch durch eindeutigen (Schlesw MDR 82, 143) Unrichtigkeitsnachweis gem §§ 22, 29 GBO berichtigt werden kann (Frankf NJW 69, 1906 [OLG Frankfurt am Main 27.03.1969 - 3 U 105/68]) oder nach § 53 I 2 GBO vAw zu berichtigen ist (BGH NJW 62, 963). Die Beweislast trägt wegen § 891 der Anspruchsberechtigte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berufungsinstanz.

Rn 4 Das Berufungsgericht entscheidet, wenn das angefochtene Urt von dem Berufungsgericht erlassen wurde. Wird die Berufung aber als unzulässig verworfen, wird die erstinstanzliche Entscheidung gerade nicht ersetzt, so dass über die Wiederaufnahmeklage gegen das Sachurteil dem allgemeinen Grundsatz (Rn 1) entsprechend vom erstinstanzlichen Gericht zu entscheiden ist (vgl BSG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abschriften bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt (Abs 2).

Rn 3 Die zwingende Vorschrift des § 133 II gilt nach dem insofern eindeutigen Wortlaut nur für vorbereitende Schriftsätze – nicht also für bestimmende Schriftsätze wie Klage und Rechtsmittel. Die Norm stellt sicher, dass auch bei einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) das Gericht die zur Terminsvorbereitung notwendigen Schriftsätze nebst Anlagen erhält. Die Einreichun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 27 Ein Beschl ist nach § 23 IV 2 gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist. Eine Beschl-Klage ändert also nichts an der Wirksamkeit eines Beschl. Eine Anfechtungsklage hat auch keine aufschiebende Wirkung (BGH V ZR 180/21 Rz 18; ZMR 20, 854 Rz 13). Eine Hausgeldklage ist auch nicht auszusetzen, bis über eine Anfechtungsklage entschiede...mehr