Rn 279

Ergeht bei uneingeschränktem Antrag ein Urt auf Leistung Zug um Zug, ist der Kl im Wert der Gegenleistung beschwert, begrenzt durch den Wert des Klageanspruchs (BGH NJW 99, 723 [BGH 16.12.1998 - XII ZB 105/97]: Finanzierungskosten bei Verurteilung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung; MDR 09, 759; NJW-RR 10, 492 [BGH 07.04.2009 - VIII ZB 94/08]); dabei kommt es alleine auf den rechtskraftfähigen Inhalt des Urteils an, bewertet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten; maßgeblich ist das Interesse an einer erleichterten Durchsetzung des Anspruchs (BGH WuM 07, 395 [BGH 08.05.2007 - VIII ZR 133/06]; MDR 12, 1057: Übertragung einer Gesellschaftsbeteiligung). In der Regel richtet sich die Beschwer nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der dem Kl bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht (BGH MDR 10, 1087). Eine Teilabweisung der Klage ist zu addieren. Ist die Gegenleistung nicht vollstreckungsfähig umschrieben, hat der Berufungsantrag des Kl auf uneingeschränkte Verurteilung den vollen Wert der geforderten Leistung (BGH NJW 93, 3206).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge