Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Verteidigervollmacht [Rdn 1793]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1794 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vo...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 630]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 712]

Rdn 713 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 714 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der – auch in den Fällen des § 408a – in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist. Einem anwesenden Angeklagten kann er ausgehändigt werden (Meyer-Goßner/Schmitt, § 409 Rn 16). Rdn 715 2....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Verteidigerzustellung [Rdn 1973]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 1129]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 511]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Klageschrift [Rdn 579]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Verspätung [Rdn 195]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 196 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 197 1.a) Aus der gerichtl...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Auslagen, Allgemeines [Rdn 70]

Rdn 71 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert, RVG, Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), vor Rn 140, bei Burhoff/Schmidt, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 72 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Kammer [Rdn 383]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Wiederaufnahme des Verfahrens [Rdn 407]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 588]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Drittbeteiligung [Rdn 90]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Urlaub [Rdn 171]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 172 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2022]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1928]

Rdn 1929 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1930 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 9

Auf einen Blick Der Aufsatz zeigt die Auswirkungen der EuErbVO auf die Regelungen des lettischen Erbrechts auf. Die Zuständigkeit für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten liegt weiterhin bei den Notaren. Das auf grenzüberschreitende Erbfälle anzuwendende Recht wird nun gemäss der Verordnung durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt, nachdem bisher gem...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Kl. zunächst angestrengten Mahnverfahren haben sich die Rechtsanwälte dieser Sozietät selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit haben die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – die auf Anwaltshaftung sp...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / F. Schlussbetrachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des Versicherungsfalles manifestiert zwar nicht das Claims-made-Prinzip; die wesentlichen Grundsätze dieses Prinzips greifen jedoch: Der Versicherungsnehmer kann den Zeitpunkt des Versicherungsfalles dadurch bestimmen, dass er seinen Anspruch erst dann geltend macht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und die Wartezeit von dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 200 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen berücksichtigt den derzeitigen Stand von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abkürzungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzungshinweise (Tz. 5 AbgrenzE)

a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1) Rz. 149 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 1. Gründe in der Person des Richters

Ein Richter kann durch seine persönliche Beziehung zu dem zu entscheidenden Sachverhalt bzw. den an dem Verfahren beteiligten Personen befangen sein. Es handelt sich um Fälle, in denen die persönliche Nähe zu dem Sachverhalt bzw. den Beteiligten geringer ist als in den in § 41 ZPO im Einzelnen bezeichneten Konstellationen, in denen diese Nähe dazu führt, dass der Richter zwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO)

Leitsatz Wird von einem Steuerberater innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 AO dargelegt, an welchem Tag ein Schriftstück in welcher Weise von einer Mitarbeiterin auf den Weg zum Finanzamt gebracht wurde, reicht dies als Antragbegründung aus. Sachverhalt Streitig war die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO wegen eines verspätet eingelegten...mehr

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AGS 4/2016, Hypothetische R... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte vor dem ArbG Stralsund 2011 auf Zahlung unter dem Gesichtspunkt von Equal Pay verklagt. Der Gerichtsstand des ArbG Stralsund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beklagte dort eine Niederlassung betreibt. In der Niederlassung sind bis auf den Niederlassungsleiter und seine Assistentin nur gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Der Niederlassungs...mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte B... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Die Beschwer des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners hängt nicht davon ab, ob sich die Beschränkung seiner Beiordnung dahin auswirken kann, dass er geringere Reisekosten geltend machen kann als ein im Bezirk des AG Zossen niedergelassener Anwalt. Die formelle Beschränkung der Beiordnung reicht für die Begründung einer Beschwerdebefugnis ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

Leitsatz Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 9, § 51 BRAO Sachverhalt Die Klägerin war im Haftungszeitraum (2008 bis 2011) eine GbR. Gesellschaf...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / 2 Aus den Gründen:

"Der zulässigen Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt der Erfolg in der Sache versagt. Das Amtsgericht hat zu Recht angenommen, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die Verfolgung der vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage, erhoben worden ist, dan...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / Leitsatz

1. Eine in einem Strafverfahren erteilte Vollmacht zur Verteidigung wirkt in dem sich anschließenden Bußgeldverfahren nicht fort. Bei der Auslegung des Mandatsumfangs sind aber nicht nur der Wortlaut der Vollmacht maßgebend, sondern auch die Gesamtumstände sowie das weitere Auftreten im Verfahren zu berücksichtigen. 2. Ist nur ein bestimmter Rechtsanwalt aus einer Kanzlei als...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 4. Kommunikationsdefizite zwischen Richter- und Anwaltschaft

Eine weitere, zugegebenermaßen nicht verkehrszivilprozessspezifische, Verzögerungsquelle betrifft die Kommunikation zwischen Richter- und Anwaltschaft. Die richterliche Unabhängigkeit ist gewiss ein hohes Gut. Sie ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit, da sie die Weisungsfreiheit der Rechtsprechung garantiert, damit das Prinzip der Gewaltenteilung unterstreicht und die Neutral...mehr

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zerb 3/2016, Die Steuerkanzlei, Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung

Bernd Neufang C.H Beck Verlag, 2016, 59 EUR, 224 Seiten ISBN 978-3-406-68300-8 Der Berufstand des Steuerberaters befindet sich in einer dynamischen Entwicklung. War es vor zwei Jahrzehnten für einen Steuerberater noch einfach, seine Kanzlei zum Ende seines Berufslebens zu einem guten Preis veräußern zu können, haben sich die heutigen Rahmenbedingungen dafür erheblich verändert....mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 7. AG Wolfratshausen v. 27.3.2013 – 6 C 231/12 / LG München II v. 21.1.2014 – 2 S 1892/13

a) Das AG Wolfratshausen gab der Klage vollen Umfanges statt, wobei es sich an schon bekannten Linien orientierte: Der innere Zusammenhang wurde bejaht, der einheitliche Auftrag der Streitgenossen indes verneint. Auf oben 5. a) kann verwiesen werden. b) Anders sah es dagegen die Berufungskammer, die in mündlicher Verhandlung verlauten ließ, abändern, die Klage abweisen und di...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / III. Nachlassverwalter

In Singapur wird das Nachlassverfahren grundsätzlich unter Mitwirkung eines Nachlassverwalters durchgeführt.[24] Wird dieser, wie zu empfehlen ist, bereits durch die letztwillige Verfügung bestimmt, spricht man von einem executor. Ist dies nicht der Fall, muss er erst gerichtlich bestellt werden, um das Nachlassverfahren beginnen zu können. Ein gerichtlich bestellter Nachlas...mehr