Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 1 Anwälte fordern eigenen Datenschutzbeauftragten

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft. Ein solcher sei der von der Politik mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch staatliche Datenschutzkontrolleure vorzuziehen, erläuterte BRAK-Präsident Schäfer die Forderung seiner Kammer auf deren 152. Hauptversammlung Anfang Mai i...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Der Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Bei dieser Konstellation spielt es keine Rolle, wo der Mandant wohnt oder seinen Sitz hat, also ob er am Gerichtsort, im Gerichtsbezirk oder außerhalb wohnt oder seinen Sitz hat. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / aa) Grundsatz

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hat also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, wenn durch seine Beiordnung Mehrkosten gegenüber einem Anwalt a...mehr

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ZAP 23/2016, Fristenkontrolle: Nicht-bundeseinheitliche Feiertage

(OLG Koblenz, Beschl. v. 27.6.2016 – 10 U 1263/15) • Ein Rechtsanwalt kann seinem Büropersonal die selbstständige Berechnung einfacher und üblicher Fristen übertragen, wenn er zuvor durch organisatorische Anweisungen und Schulungen sichergestellt hat, dass die ordnungsgemäße Berechnung, Notierung und Überwachung der Fristen durch ein festes und verbindlich geregeltes Bürosys...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / a) Anwaltsvertrag

Aufgrund des Umstands, dass sich Rechtsanwälte – in den verschiedensten rechtlichen Formen – mehr und mehr zusammenschließen, kommt Gerichtsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO besonders häufig beim Anwaltsregress in Betracht. Sie scheidet allerdings von vornherein aus, wenn Rechtsanwälte lediglich eine Bürogemeinschaft bilden. Nach dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ge...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / III Begründung

Dennoch hat das LG Frankfurt/M. den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin nach § 133 Abs. 1 InsO bejaht. Diese habe nämlich zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe ihre zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit positiv gekannt. Durch das anwaltliche Sanierungskonzept sei diese Indizwirkung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auch nicht weggefallen. Dafür wäre ...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Neuerungen in der ReNoPat-Ausbildung

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 1. August ist die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer aus dem Jahr 2007 zurück, in dem diese dem Bundesministerium der Justiz den Gesetzgebungsvorschlag mit der Intention unterbreitet hatte, die vier Ausbildungsberufe – Rechts...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / a) Überblick

Ist der Anwalt nicht im Gerichtsbezirk ansässig, kommt eine Beschränkung in Betracht, da nach § 121 Abs. 3 ZPO, § 78 Abs. 3 FamFG ein nicht in dem Bezirk des Prozess- oder Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden soll, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen. Bei der Feststellung der "besonderen Kosten", also der Mehrkosten gegenüber ei...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / I. Einführung

Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltschaft. Betracht...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / aa) Überblick

Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rechtsprechung des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. b) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rechtsprechung nimm...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / aa) Bereits zugelassener Anwalt

Schon bisher zugelassene Rechtsanwälte, die sich jetzt zusätzlich als Syndikusrechtsanwälte zulassen wollen, müssen den Antrag (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO) bei der RAK stellen, deren Mitglied sie bereits sind, also da, wo sie ihren bisherigen Kanzleisitz haben. Auf den Beschäftigungsort und damit den Kanzleisitz beim nichtanwaltlichen Arbeitgeber (§ 46c Abs. 4 BRAO) kommt es dab...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / VW erklärt Verjährungsverzicht gegenüber Verbraucheranwälten

Der Fahrzeughersteller Volkswagen hat im sog. Diesel-Abgasskandal gegenüber einer Bremer Anwaltskanzlei einen zeitlich befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Das teilte die Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – KWAG am 31. Oktober mit; die Verbraucheranwälte hatten den Hersteller zuvor zu dieser Verzichtserklärung aufgefordert und...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt und Grenzen

Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstigen Vorteile, sei es gegenüber dem Anwalt oder Dritten. Anwälte sollen nach dem Zweck der Norm nicht in einen Wettbewerb bei der Erlangung von Mandaten treten (Kilian, in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 49b Rn 159) und Mandate nicht gewerblich "gekauft...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / 1. Anforderungsanalyse

Nehmen Sie sich Zeit, vorhandene und zu besetzende Stellen und die Besonderheiten Ihrer Kanzlei zu analysieren. Dies hilft zu bestimmen, welche Arten von Anforderungen Ihre jetzigen und zukünftigen Mitarbeiter erwarten. Das gelingt am besten anhand einer Expertenbefragung oder des Verfahrens der Beschreibung kritischer Vorfälle. Für die Expertenbefragung können Sie beispiels...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / V. Social Media

Der Einsatz von Social Media zur Kontaktaufnahme zu Mandanten will gut überlegt sein. Je nach Funktionen und Anwendungsbereich kann bereits die Aufnahme des öffentlich sichtbaren Kontakts zum Mandanten nicht angebracht sein. Besondere Vorsicht ist bei Kommunikation geboten, um erstens nicht versehentlich öffentlich zu kommunizieren, was als persönliche Nachricht versandt werd...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Teilzeit auch bei Anwälten beliebt

Was bei Rechtsreferendaren derzeit noch vor der Einführung steht, ist in der Anwaltschaft bereits etabliert: Dem allgemeinen Trend in der Arbeitswelt zu mehr Teilzeit haben sich bereits viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschlossen. Wie das Soldan Institut kürzlich im Rahmen einer Studie festgestellt hat, arbeiten zzt. rund 23 % der Kolleginnen und Kollegen weniger...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling (Hrsg.), Praxis des Arbeitsrechts, 5. Aufl. 2016, 2.704 S., Deutscher Anwaltverlag, 169 EUR

Das Praxishandbuch stellt zentrale Fragen des gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrechts systematisch dar und erläutert ausführlich Bezüge zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie zum Gesellschaftsrecht. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die mehr als 300 Gesamtmuster und Formulierungsbeispiele für alle Beschäftigungsformen (vom Azubi bis zum Geschäftsführ...mehr

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ZAP 14/2015, Kanzleihomepage: Verantwortlichkeit des angestellten Rechtsanwalts für Wettbewerbsverstoß

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 30.4.2015 – 6 U 3/14) • Ein in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellter RA ist für Wettbewerbsverstöße auf der Homepage der Kanzlei begangenen Wettbewerbsverstöße allenfalls dann wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er selbst bestimmenden Einfluss auf den Inhalt der Homepage hat nehmen können. Ein bloßes Dulden reicht dagegen für eine Inanspruc...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / III. Fazit

Das beA kommt. Und womöglich schneller als nun einige damit rechnen. Ob das beA nun Ende September 2016 mit einer Übergangsphase freigeschaltet wird oder einige Monate später. Es bleibt kaum noch Zeit, sich auf das beA und insbesondere auch den elektronischen Rechtsverkehr einzustellen. Im digitalen Zeitalter wird man sich der neuen Technik auch aus Wettbewerbsgründen nicht ...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Berufsrechtliche Neuerungen

Im Juli dieses Jahres sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung vom November 2014 in Kraft getreten. Einer dieser Beschlüsse betrifft die Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das sog. Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / IV. Fazit

In den nächsten Jahren wird es noch viele neue Ideen und Gründungen im Bereich Legal Tech und der Digitalisierung des Rechtsmarktes geben. Technologien wie Legal ChatBots, Smart Contracts und künstliche Intelligenz in Verbindung mit Big Data und Machine Learning werden die Branche weiter verändern und immer weiter digitalisieren, bis Jura immer mehr zu einer Programmiersprac...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 6 Lohnsteuer auf Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung

Die Finanzrechtsprechung hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit Fragen der Lohnversteuerung von Beiträgen zu Berufshaftpflichtversicherungen befasst, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge seinen angestellten Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten erstattet. Dabei geht es um die Fragen, ob diese Erstattung einen geldwerten Vorteil darstellt und ob sie als Werbungskosten in der Ste...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Elektronische Version der ZAP – Die ZAP App ist da

Ab sofort steht allen Abonnenten der ZAP kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "ZAP Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der ZAP umfasst – neben dem jeweils aktuellen Heft – den gesamten Inhalt der 26 Fächer, von A wie Allgemeines Zivilrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Ihr Vorteil: Sie haben die ZAP ab sofort immer dabei und überal...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

In einem gerichtlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind der Partei die ihr entstandenen Kosten des Anwalts, also dessen Gebühren und Auslagen, zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Hinweis: Hinsichtlich der Hinzuziehung eines Anwalts findet dem Grunde nach eine Notwendigkeitsprüfung nicht statt (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine Partei darf sich in jedem Verfahren anwal...mehr

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ZAP 23/2016, Wiedereinsetzungsantrag: Verlust eines Schriftsatzes aufgrund vollgefüllter Postkiste

(BGH, Beschl. v. 16.8.2016 – VI ZB 40/15) • Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann ausgeschlossen sein, wenn ein Brief mit einer Berufungsbegründung aus einer vollgefüllten Postkiste hinter einen Schrank in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten gerutscht ist. Es liegt ein zurechenbares Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten darin, dass die Postkisten...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / II. Sachverhalt

Die Insolvenzschuldnerin, einstmals größter deutscher, weltweit agierender und börsennotierter Photovoltaikkonzern, der sich maßgeblich durch die Emittierung von Wandelschuldverschreibungen mit fünfjähriger Laufzeit finanzierte, beauftragte Ende 2011, nachdem die vollständige Rückzahlung der Anfang 2012 fällig werdende ersten Schuldverschreibung zu scheitern drohte, u.a. die...mehr

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ZAP 8/2016, Begehung von Betrugsstraftaten: Bewusste Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt

(AGH NRW, Urt. v. 6.11.2015 – 2 AGH 13/15) • Ein Rechtsanwalt kann sich schuldig gemacht haben, gegen die Verpflichtung, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stelle des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen, zuwider gehandelt zu haben, wenn er als Alleingesellschafter und Geschäftsfüh...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / 4. Leistungsanreize

Bei Leistungsanreizen geht es nicht immer nur um finanzielle Belohnungen. Ein Leistungsanreiz kann auch ein gesundes Betriebsklima sein. Gehen Sie mit gutem Vorbild voran und schaffen Sie die Grundlage dafür. Loben Sie Ihre Mitarbeiter? Geben Sie ihnen Anerkennung für ihre Arbeit? Danken Sie ihnen für einen besonders guten Arbeitseinsatz? Ein Anreiz kann auch im kleinen Deta...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / b) Unterzeichnung der Revisionsbegründung

Pflichtverteidiger aufgepasst – das wird man als Fazit aus dem Beschluss des BGH vom 16.12.2015 (4 StR 473/15) ziehen müssen, mit dem der BGH die Revision eines Angeklagten gegen die Verurteilung u.a. wegen versuchten besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verworfen hat. Verworfen hat der BGH die Revision als unzulässig, weil sie...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Wert einer Rechtsanwaltskanzlei

Maßgeblich für die Bewertung eines Vermögensgegenstands im Endvermögen nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive Wert, der sich bei einer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Substanzwert und dem Goodwill zusammensetzt. Das OLG Hamm (FamRZ 2016, 1931) erachtet die modifizierte Umsatzmethode für die Ermittlung des Goodwills (in Übereinstimmung mit den Richtlinien in den BRAK-Mitteilun...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / a) Beratung vor Abschluss eines Anlagevertrags

Dass der Mandant bei seinem Anwalt vor Abschluss eines Anlagevertrags um Rat nachsucht, ist wohl eher die Ausnahme. Die Nutzen/Schaden-Abwägung gehört jedoch – ebenso wie die Aufklärung über die in Betracht kommenden Anlageformen – zu den anwaltlichen Pflichten. Hinweise: Der mit der Beratung betraute Allgemeinanwalt sollte sich hierzu explizit beauftragen und sich das Inform...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 3 "Kleine BRAO-Reform" verkündet

Am 17. Mai ist das "Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe", die sog. Kleine BRAO-Reform, im BGBl verkündet worden und in Teilen bereits am Tag danach in Kraft getreten (BGBl I, S. 1121). Es enthält eine Reihe von Änderungen an der BRAO sowie an weiteren Gesetzen, etwa dem Gesetz übe...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsrobe mi... / II. Sachverhalt

Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (AGH) entschied eine Streitigkeit zwischen der Rechtsanwaltskammer Köln und einem ihrer Mitglieder. Das Mitglied, der Kläger, beabsichtigte zu Werbezwecken im oberen Rückenbereich seiner Robe, den aus acht Metern lesbaren Text "Kanzlei Dr. ... und www. ..." abzudrucken. Nach Ansicht des Klägers sei der Anwalt, bei Aufdruck...mehr

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ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / Studie zu Mitarbeitern in Anwaltskanzleien – Aufruf zur Beteiligung

Der Erfolg und die Zukunftsfähigkeit von Kanzleien hängen nicht zuletzt auch von engagierten und gut qualifizierten Mitarbeitern ab. Für die Anwaltschaft ist es unverzichtbar, mehr über Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Anwaltskanzleien zu wissen – über ihre Zufriedenheit, Probleme im Kanzleialltag, Wünsche und Erwartungen, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / V. Fazit

Um neue Mitarbeiter gewinnen und langfristig halten zu können, lohnt es sich, Strategien des internen und externen Marketings zu nutzen sowie in eine professionelle Personalauswahl zu investieren. Je besser es Ihnen anhand eines guten Personalmarketing-Konzeptes gelingt, die Kanzleistrategie und die individuellen Interessen der Mitarbeiter zu vereinbaren, desto eher können Si...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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ZAP 22/2016, Einkommensteuerrecht: RA-Partnerschaft mit mehreren Standorten

(BFH, Urt. v. 13.7.2016 – VIII R 56/13) • Eine in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die zwar an drei Standorten tätig ist und für jede der Kanzleien eine gesonderte Buchführung und Einnahme-Überschuss-Rechnung vornimmt, unterhält damit dennoch nur einen „Betrieb“ mit der Folge, dass weder der Höchstbetrag nach § 7g Abs. 3 S. 5 ES...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Aufruf zur Mithilfe an der Studie "Mitarbeiter in Anwaltskanzleien"

In der ZAP-Ausgabe 7/2016 (S. 334) hatten wir an dieser Stelle über die geplante Soldan-Studie "Mitarbeiter in Anwaltskanzleien" berichtet und die Bitte des Soldan-Instituts um Unterstützung aus der Anwaltschaft gerne an unsere Leser weitergeleitet. Ziel der Erhebung ist die Gewinnung von Erkenntnissen über das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Anwaltskanzleie...mehr

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Anwaltsmagazin / Auswirkungen der Digitalisierung auf die Anwaltsbranche

Die Digitalisierung wird nach anderen Branchen auch das Geschäftsfeld der Rechtsanwaltschaft von Grund auf verändern. Dies prognostizierte kürzlich das Hamburger Wirtschaftsmagazin "Bilanz", das sich seinerseits auf den britischen Juristen und Buchautor Richard Susskind beruft. Gerade durch große Datenmengen und ihre Verwendung in Systemen der künstlichen Intelligenz werde s...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 8. Formular für die Tätigkeitsbeschreibung

Frage: Muss die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Formular der RAK abgegeben werden oder ist auch ein Fließtext möglich? Die Tätigkeitsbeschreibung kann sowohl auf dem Formular der Kammer eingereicht werden, aber auch im Fließtext, etwa auf dem Briefbogen des Arbeitgebers (und mit der Unterschrift beider). Dann sollten aber alle Elemente übernommen werden. Sinnvoll ist es dabei,...mehr

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ZAP 18/2016, Verfassungswidrigkeit des Regierungsentwurfs zum Bauvertragsrecht?

Der Entwurf der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht vom 18.5.2016 (BT-Drucks 18/8486) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Nach erster Lesung im Bundestag am 10.6.2016 und einer Stellungnahme des Bundesrats wurden am 22.6.2016 Sachverständige im Rechtsausschuss angehört. Mit Inkrafttreten des Gesetzes rechnet man im Jahr 2017. Heftig umstritten ist dabei insbeso...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 1 Kleine BRAO-Reform wohl ohne Fortbildungsverpflichtung

Nach mehrfacher Vertagung konnte im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang März eine Einigung über den in verschiedenen Punkten strittigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie getroffen werden (vgl. zum Referentenentwurf im Einzelnen ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608). Es steht zu erwarten, dass der Bundestag diesen Kompromiss beschließen wi...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / d) Übergangsregelung/Haftungsrisiko

Frage: Bedeutet dies, dass ab Freischaltung des beA die Gerichte ungefragt Zustellungen an das beA des Anwalts vornehmen können? Um die Sorge vor Haftungsproblemen zu mindern, soll für das beA eine Übergangsregelung in § 31 RAVPV-E bis zum 31.12.2017 (die BRAK wünscht in der Stellungnahme eine Änderung des Datums auf den 1.3.2017 – s.u.) geregelt werden. Somit bliebe eine gew...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 3 Verordnung zum elektronischen Anwaltspostfach

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf einer Ausführungsverordnung zum elektronischen Anwaltspostfach vorgelegt. Mit der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV), die sich auf die Ermächtigung in § 31c BRAO stützt, will das Ministerium u.a. die Einzelheiten zur Benutzung der neuen Postfächer regeln. Enthalten sind dort etwa Bestimmungen zur Einrichtung ...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Do-it-yourself-Urteile – Eine Option für überlastete Anwälte?

Was lernt man in allererster Linie als angehender Jurist in der Referendarausbildung? Richtig – die Abfassung von Gutachten und Urteilen. Daran hat sich wohl ein Rechtsanwalt erinnert, als ihn ein Mandant bedrängte, ein arbeitsgerichtliches Urteil zu erstreiten. Als dessen Nachfragen zu lästig wurden, schrieb der Kollege das Urteil einfach selber und übergab es dem Mandanten...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Zwei Jahre Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Zwei Jahre nach Einführung der PartGmbB hat das Soldan Institut im Rahmen seines regelmäßig erhobenen "Berufsrechtsbarometers" einmal nachgehakt. Zu diesem Zweck wurden im Frühjahr 1.132 berufsausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema PartGmbB befragt. Das Ergebnis war, dass besonders gerne Kollegen "zugegriffen" haben, die zuvor in einer einfachen Partnerschaf...mehr

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ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 7. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 EMRK enthält eine nur schwach formulierte Gewährleistung. Er verpflichtet die Vertragsstaaten zur Achtung des Jedermann zustehenden Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies umfasst namentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gewährleistung eines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses. Art. 8 EMRK beschreibt damit einen Teilbereich des allg...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / BGH zum Schutzbereich des Anwaltvertrags

Der für das anwaltliche Haftungsrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat ein richtungsweisendes Urteil zur Einbeziehung von Dritten in den Schutzbereich des Anwaltsvertrags gesprochen. Danach kann ein Vertreter des Mandanten im Falle einer Pflichtverletzung des Anwalts keine Ansprüche geltend machen. Der Anwaltsvertrag entfaltet demnach keine Schutzwirkungen zugunsten ein...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Musterimpressum

Das Impressum einer typischen Kanzlei-Website könnte etwa wie folgt aussehen: Formulierungsbeispiel: Impressum Verantwortlich im Sinne des Telemedienrechts für die Domain RA-Mustermann.de sowie für die Facebook-Seite Facebook.com/ra.mustermann , das Twitter-Profil Twitter.com/RAMustermann und für die xing-Präsenz xing.com/profile/RA_Mustermann : Rechtsanwalt Dr. Max Mustermann Mu...mehr