Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen "Betrieb". Normenkette §§ 7g Abs. 3, 4 Abs. 4a, 15 Abs. 3 Nr. 1,...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, weil dem Beschwerdeführer nur Fahrtkosten für die Strecke zwischen seinem Kanzleisitz in Pforzheim und dem Gerichtsort Mannheim als Geschäftsreisekosten i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 7003 VV zu erstatten sind. Einen Anspruch auf Erstattung der – darüber hinausgehenden – Kosten für die Fahrten von/zu seinem Wohnsitz in Stuttgart hat er dag...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung fikt... / 2 Aus den Gründen

Es entspricht wohl ganz überwiegender Auffassung, dass aufgrund des das gesamte Kostenrecht und damit auch § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO beherrschenden Grundsatzes der Kostenminimierung (vgl. dazu auch § 162 Abs. 1 VwGO) die Reisekosten eines Rechtsanwalts in der Regel nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Woh...mehr

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AGS 7/2016, Erstattungsfähi... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Sache falsch. Zu Recht geht die ganz überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass die Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind:mehr

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FF 7+8/2016, Elisabeth Selbert und die Gleichstellung der Frauen

Eichel/Stolterfoht (Hrsg.) 2015, 160 Seiten, illustrierter Sammelband, euregioverlag, 20 EUR, ISBN: 978-3-933617-62-0 Der 37. Band der Reihe "Die Region trifft sich – Die Region erinnert sich", befasst sich mit dem Leben und Wirken von Elisabeth Selbert. 13 Autorinnen und Autoren haben ihren Werdegang, ihre Arbeit und ihre Bedeutung beschrieben. Wer war Elisabeth Selbert? Sie g...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / Leitsatz

Für die Abrechnung einer Geschäftsreise des beigeordneten Verteidigers ist im Regelfall auf die Strecke zwischen Kanzlei- und Gerichtssitz abzustellen. Dies gilt auch, wenn der beigeordnete Verteidiger zu dem Gerichtstermin direkt von seinem Wohnsitz aus anreist; lediglich wenn der Wohnsitz näher am Gerichtsort liegt, kann der beigeordnete Verteidiger nur die tatsächlich gefa...mehr

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG v. 12.3.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses v. 17.12.2015, des Berichtigungsbeschlusses v. 7.1.2016 sowie des Berichtigungsbeschlusses v. 21.1.2016 hat die Rechtspflegerin, was allein noch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildet, die von dem Beklagten mit Kostenausgleichsantrag angemeldete Umsatzsteuer auf der ...mehr

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FF 7+8/2016, Kontinuität

Dr. Christian Grabow Als im Familienrecht tätige Anwälte verbinden wir mit dem Begriff der Kontinuität zumeist Kindschaftssachen. Insbesondere aus den eingeholten kinderpsychologischen Gutachten wissen wir, dass gerade für jüngere Kinder die kontinuierliche Betreuungssituation enorm wichtig für den Aufbau und die Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung ist. Kinder brauchen Stabil...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 9

Auf einen Blick Der Aufsatz zeigt die Auswirkungen der EuErbVO auf die Regelungen des lettischen Erbrechts auf. Die Zuständigkeit für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten liegt weiterhin bei den Notaren. Das auf grenzüberschreitende Erbfälle anzuwendende Recht wird nun gemäss der Verordnung durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt, nachdem bisher gem...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Kl. zunächst angestrengten Mahnverfahren haben sich die Rechtsanwälte dieser Sozietät selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit haben die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – die auf Anwaltshaftung sp...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / F. Schlussbetrachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des Versicherungsfalles manifestiert zwar nicht das Claims-made-Prinzip; die wesentlichen Grundsätze dieses Prinzips greifen jedoch: Der Versicherungsnehmer kann den Zeitpunkt des Versicherungsfalles dadurch bestimmen, dass er seinen Anspruch erst dann geltend macht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und die Wartezeit von dr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 200 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen berücksichtigt den derzeitigen Stand von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abkürzungen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 149 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / 1. Gründe in der Person des Richters

Ein Richter kann durch seine persönliche Beziehung zu dem zu entscheidenden Sachverhalt bzw. den an dem Verfahren beteiligten Personen befangen sein. Es handelt sich um Fälle, in denen die persönliche Nähe zu dem Sachverhalt bzw. den Beteiligten geringer ist als in den in § 41 ZPO im Einzelnen bezeichneten Konstellationen, in denen diese Nähe dazu führt, dass der Richter zwi...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO)

Leitsatz Wird von einem Steuerberater innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 AO dargelegt, an welchem Tag ein Schriftstück in welcher Weise von einer Mitarbeiterin auf den Weg zum Finanzamt gebracht wurde, reicht dies als Antragbegründung aus. Sachverhalt Streitig war die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO wegen eines verspätet eingelegten...mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte B... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Die Beschwer des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners hängt nicht davon ab, ob sich die Beschränkung seiner Beiordnung dahin auswirken kann, dass er geringere Reisekosten geltend machen kann als ein im Bezirk des AG Zossen niedergelassener Anwalt. Die formelle Beschränkung der Beiordnung reicht für die Begründung einer Beschwerdebefugnis ...mehr

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AGS 4/2016, Hypothetische R... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte vor dem ArbG Stralsund 2011 auf Zahlung unter dem Gesichtspunkt von Equal Pay verklagt. Der Gerichtsstand des ArbG Stralsund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beklagte dort eine Niederlassung betreibt. In der Niederlassung sind bis auf den Niederlassungsleiter und seine Assistentin nur gewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Der Niederlassungs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

Leitsatz Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 9, § 51 BRAO Sachverhalt Die Klägerin war im Haftungszeitraum (2008 bis 2011) eine GbR. Gesellschaf...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / 2 Aus den Gründen:

"Der zulässigen Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt der Erfolg in der Sache versagt. Das Amtsgericht hat zu Recht angenommen, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die Verfolgung der vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage, erhoben worden ist, dan...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / Leitsatz

1. Eine in einem Strafverfahren erteilte Vollmacht zur Verteidigung wirkt in dem sich anschließenden Bußgeldverfahren nicht fort. Bei der Auslegung des Mandatsumfangs sind aber nicht nur der Wortlaut der Vollmacht maßgebend, sondern auch die Gesamtumstände sowie das weitere Auftreten im Verfahren zu berücksichtigen. 2. Ist nur ein bestimmter Rechtsanwalt aus einer Kanzlei als...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 4. Kommunikationsdefizite zwischen Richter- und Anwaltschaft

Eine weitere, zugegebenermaßen nicht verkehrszivilprozessspezifische, Verzögerungsquelle betrifft die Kommunikation zwischen Richter- und Anwaltschaft. Die richterliche Unabhängigkeit ist gewiss ein hohes Gut. Sie ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit, da sie die Weisungsfreiheit der Rechtsprechung garantiert, damit das Prinzip der Gewaltenteilung unterstreicht und die Neutral...mehr

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zerb 3/2016, Die Steuerkanzlei, Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung

Bernd Neufang C.H Beck Verlag, 2016, 59 EUR, 224 Seiten ISBN 978-3-406-68300-8 Der Berufstand des Steuerberaters befindet sich in einer dynamischen Entwicklung. War es vor zwei Jahrzehnten für einen Steuerberater noch einfach, seine Kanzlei zum Ende seines Berufslebens zu einem guten Preis veräußern zu können, haben sich die heutigen Rahmenbedingungen dafür erheblich verändert....mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 7. AG Wolfratshausen v. 27.3.2013 – 6 C 231/12 / LG München II v. 21.1.2014 – 2 S 1892/13

a) Das AG Wolfratshausen gab der Klage vollen Umfanges statt, wobei es sich an schon bekannten Linien orientierte: Der innere Zusammenhang wurde bejaht, der einheitliche Auftrag der Streitgenossen indes verneint. Auf oben 5. a) kann verwiesen werden. b) Anders sah es dagegen die Berufungskammer, die in mündlicher Verhandlung verlauten ließ, abändern, die Klage abweisen und di...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / III. Nachlassverwalter

In Singapur wird das Nachlassverfahren grundsätzlich unter Mitwirkung eines Nachlassverwalters durchgeführt.[24] Wird dieser, wie zu empfehlen ist, bereits durch die letztwillige Verfügung bestimmt, spricht man von einem executor. Ist dies nicht der Fall, muss er erst gerichtlich bestellt werden, um das Nachlassverfahren beginnen zu können. Ein gerichtlich bestellter Nachlas...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / IV. Randbemerkungen zur Meinungsdurchsetzung im Schrifttum

Im oben III. 8. geschilderten Verfahren wurden die zu III. 3. a) und 4. a) geschilderten Urteile von den Prozessgegnern des Autors als "Literaturverweis" eingebracht, und zwar aus dieser Zeitschrift.[7] An der Veröffentlichung war dreierlei bemerkenswert:mehr

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zerb 3/2016, Die Zuweisung ... / Anmerkung

Der Beschluss des OLG Brandenburg ist im Bereich des Landwirtschaftserbrechts angesiedelt und behandelt einige interessante Fragen zu den §§ 13 ff GrdstVG. In den §§ 13 ff GrdstVG ist geregelt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gem. §§ 13 – 15 GrdstVG dur...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 3 Anmerkung

Geiz ist … nicht geil! Fortsetzung und Schlussakkord! [1] Diese Anmerkung, die an die Anmerkung zu der hier bestätigten Entscheidung des OLG Karlsruhe anschließt, hat mit einer Danksagung zu beginnen. Mit einer Danksagung an das OLG Karlsruhe, welches nicht nur durch die bereits besprochene Entscheidung Licht in die bei manchen Kolleginnen und Kollegen herrschende Dunkelheit de...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Sachverhalt

Der (spätere) Kl. ließ sich anwaltlich über die Folgen eines Verkehrsunfalls beraten. Dabei ging es insb. um die Frage, ob ein Anscheinsbeweis entkräftet werden könne. Der Schaden am Fahrzeug (wohl des Kl.) belief sich auf etwa 2.000 bis 3.000 EUR. In der Kanzlei des Rechtsanwalts fanden zwei Gespräche statt. Außerdem hat der Anwalt ergänzende Informationen beim Haftpflichtv...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zulässigen Erstberatungsgebühr i.H.v. 190 EUR nebst Pauschale für Post und Telekommunikation und Mehrwertsteuer war angesichts des Umfangs der Sache, die sich auch aus den im hiesigen Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, angemessen. Mangels Vergütungsvereinbarung richtet sich die Höhe der geschuld...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend. Das AG hat es sich allerdings bei der Begründung etwas einfach gemacht. I. Gebühr für Beratung Hat der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – eine Gebührenvereinbarung getroffen, erhält der Anwalt gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts", w...mehr

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AGS 2/2016, Reisekosten des... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgelder, die dadurch entstanden sind, dass die in C wohnende Klägerin für ihre beim dortigen LG erhobene Klage einen Kölner Recht...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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AGS 1/2016, Reisekosten des... / Leitsatz

Die Reisekosten eines Anwalts, der seine Kanzlei im Gerichtsbezirk hat, allerdings an einem anderen Ort als das Gericht, sind ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten. LG Bonn, Beschl. v. 11.12.2015 – 30 O 3/15mehr

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FoVo 1/2016, Elektronische Version der FoVo – Die FoVo-App ist da!

Ab sofort steht allen Abonnenten der FoVo kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "Anwaltverlag Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der FoVo umfasst – neben den aktuellen Heften des laufenden Jahres – auch die Heftarchive der Jahrgänge 2014 und 2015. Ab sofort haben Sie die FoVo immer dabei und überall im Zugriff. Doch das reine Auf...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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AGS 1/2016, Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Hauptverfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 996]

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 23]

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Kanzlei und Wohnsitz unterschiedlich

Hat der Anwalt seinen Kanzleisitz außerhalb des Gerichtsbezirks, wohnt aber im Gerichtsbezirk, oder hat er dort seine Kanzlei, wohnt aber außerhalb, so ist für die Erstattungsfähigkeit darauf abzustellen, von wo der Anwalt angereist ist.[42]mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / c) Der Anwalt hat seine Kanzlei an einem dritten Ort

Hat die Partei ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Gerichtsbezirk und beauftragt sie einen Anwalt, der seine Kanzlei an einem dritten Ort hat, also weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Sitz oder Wohnsitz der Partei, sind dessen Reisekosten nach den unter II.3.b) genannten Grundsätzen insoweit zu erstatten, als die Reisekosten auch bei einem am Sitz oder Wohnsitz de...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / b) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz am Ort der Kanzlei des Anwalts

Beauftragt eine Partei einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz niedergelassenen Anwalt, ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH[29] zu beachten, wonach eine nicht am Gerichtsort ansässige Partei grundsätzlich einen Anwalt an ihrem eigenen Sitz oder Wohnsitz beauftragen darf und dessen Reisekosten im Obsiegensfall in voller Höhe zu erstatten sind. Diesen Grundsatz hat der BG...mehr