Auf einen Blick

Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird durch eine über dem Pflichtteil liegenden Quote am Nachlass bestimmt, wobei die einzubeziehenden Vermögenswerte sowie deren Bewertung vereinfachend und streitvermeidend festgelegt werden. Bei der Unternehmensnachfolge für jüngere Menschen sind unter Beachtung der Unternehmens- und Lebenssituationen strategische und rechtliche Überlegungen aufeinander abzustimmen.

Autor: Von Dr. Dietmar Kurze,[1] Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin[2]

ZErb 6/2015, S. 139 - 149

[1] Der Verfasser ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und VorsorgeAnwalt in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner, Berlin.
[2] Der Aufsatz basiert auf einem Vortrag, den der Autor am 29.11.2014 für den VEPD e.V. hielt.

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