Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Der Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine Notwendigkeitsprüfung hinsichtlich der Reisekosten eines Anwalts nur stattfindet, wenn er seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnhaft ist. Daraus ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist dagegen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihr/ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts (§ 1 Abs. 1 RVG) gehören neben den Gebühren auch seine Auslagen. Hierzu wiederum zählen neben den Dokumentenpauschalen (Nr. 7000 VV) sowie den Post- und Telekommunikationsentgelten (Nrn. 7000, 7001 VV) insbesondere auch die Reisekosten (Nrn. 7003–7006 VV). Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt seinem Mandanten Reisekosten berechnen darf, ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Rspr. allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts dann zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Dabei ist auf die höchstmögli...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des LG wurde die ehemalige Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungsschriften der Staatsanwaltschaft vom 24.7.2014 ...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte der Angekl. den in Aken kanzleiansässigen RA zum Pflichtverteidiger bestellt. Aken liegt in der Nähe des Gerichtsortes Dessau-Roßlau. Gegen das die Angekl. am 6.5.2014 vom Vorwurf des versuchten Todschlags freisprechende Urteil des LG legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungssch...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gering...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / a) Überblick

Hat der Anwalt seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks und wohnt er auch nicht im Gerichtsbezirk, so ist eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Seine Reisekosten sind nur insoweit erstattungsfähig, als seine Hinzuziehung notwendig war. Dabei ist wiederum zu unterscheiden, wo der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz hat.mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet. Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12,00 EU...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet." Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 KV GKG beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12 EUR. Unerhebli...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld

Als Tage- und Abwesenheitsgeld erhält der Anwalt bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden 25,00 EUR, von vier bis acht Stunden 40,00 EUR und bei mehr als acht Stunden 70,00 EUR (Nr. 7005 VV). Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist, also grundsätzlich von der Abreise bis zur Rückkehr, gegebenenfalls einschließlich der Zeit für d...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

In einem gerichtlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind der Partei die ihr entstandenen Kosten des Anwalts, also dessen Gebühren und Auslagen, zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Hinsichtlich der Hinzuziehung eines Anwalts findet dem Grunde nach eine Notwendigkeitsprüfung nicht statt (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine Partei darf sich in jedem Verfahren anwaltlicher H...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / aa) Überblick

Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. unter II.3.b)) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rspr. nimmt hier ...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der Antragsgegnerin kann ihr Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorbehalte beigeordnet werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch Mehrkosten entstehen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 123 Abs. 3 ZPO). Für die Reise zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Zossen werden dem in Luckenwalde niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten keine höheren Reisekosten (Nrn. 7003 ff. VV-RVG) entste...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung in allen gerichtlichen Verfahren, in denen der RA die Gerichtsakten selbst abholt oder durch einen Mitarbeiter abholen lässt. Das LG Dessau-Roßlau hat ein wesentliches Problem des Falles nicht erörtert und in der Sache im Ergebnis falsch entschieden. I. Gegenstand der Entscheidung Nur mit Mühe lässt sich den Beschlussgründen entnehmen,...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG zurückgewiesen. Die in dem Beschluss vorgenommene Absetzung der beantragten Reisekosten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Nr. 7003 VV kann der Verfahrensbevollmächtigte für Geschäftsreisen Fahrtkosten und Tag...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / Leitsatz

Unterhält eine Kanzlei mehrere Zweigstellen, so liegt für alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei eine Geschäftsreise nur dann vor, wenn das Reiseziel außerhalb sämtlicher Orte liegt, in denen sich eine Zweigstelle befindet. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.4.2015 – 7 WF 407/15mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Außerdem begehrt er die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Er stützt seine Anträge auf behauptete Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Lebenssachverhalt, der der Klage zugrunde liegt, ist allein wegen eines verworrenen Beziehungsgeflechts der beteiligten Personen kompliziert. Das LG Münc...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 3 Anmerkung

Die Auffassung, der Begriff der "Kanzlei" i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV erfasse auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei, so dass Fahrtkosten für eine Reise zu einem Ziel in einer Gemeinde, in der eine Zweigstelle unterhalten werde, nicht nach den Nr. 7003 ff. VV abgerechnet werden könnten,[1] ist unzutreffend. Sie steht auch im Widerspruch zur Rspr. des BGH,[2] der bei ...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 249,90 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Beklagte hat gegenüber dem Kläger erklärt, die anfallenden Kosten für eine Beratung zu übernehmen. Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zuläs...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beklagte hat im Anwaltsprozess gem. § 121 Abs. 1 ZPO einen Anspruch darauf, dass ihr ein zur Vertretung bereiter Anwalt ihrer Wahl beigeordnet wird. Auch die bedürftige Partei soll von einem Anwalt vertreten werden, zu dem sie uneingeschränktes Vertrauen hat. Die Beklagte hat sich deshalb für den ihr antragsgemäß beigeordneten Anwalt entschieden. § 121 Abs. 3 ZPO sieht zw...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 4 Anmerkung

Wer lesen kann ist, ist im Vorteil – Teil 1 Keine Frage, über die Berechtigung von anwaltlichen Honorarforderungen gibt es zwischen Kanzleien und Rechtsschutzversicherern immer wieder Differenzen. Insbesondere bei Rahmengebühren neigt der Rechtsschutzversicherer zu Kürzungen, während der Anwalt – naturgemäß – möglichst hoch abrechnen will. Unberührt von solchen Auseinandersetzu...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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AGS 10/2015, Umfang der pro... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte vertreibt an ihrem Sitz in A bei Augsburg Alarmanlagen und Videoüberwachungsanlagen an Händler. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben 80, nach Angaben des Klägers etwa 150 bis 160 Mitarbeiter. In der einzigen weiteren Betriebsstätte der Beklagten in K bei Kiel wird ausschließlich Software entwickelt. Dort beschäftigt die Beklagte insgesamt fünf bis sechs Arbeitne...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Soweit es darum geht, wer Schuldner der Aktenversendungspauschale ist, hat sich der Einzelrichter des Senats der m.E. zutreffenden Auffassung des BGH zfs 2011, 402 m. Anm. Hansens angeschlossen, wonach im Regelfall der Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte persönlich Auslagenschuldner ist. Dies führt dann dazu, dass der Rechtsanwalt seinem ...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / Sachverhalt

Das BSG hatte die Revision des Klägers als unzulässig verworfen. Hieraufhin hat der Kläger durch seinen Rechtsanwalt Anhörungsrüge erhoben sowie Einsicht in die Gerichtsakten und alle Nebenakten beantragt. Daraufhin sind die vorinstanzlichen Akten erneut beigezogen und dem Anwalt in zwei Sendungen v. 17. u. 26.3.2014 in dessen Kanzlei zur Einsicht übersandt worden Nach Rückg...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 4

Auf einen Blick Jüngere Menschen sind an einer Vorsorgeregelung interessiert, wünschen aber andere Beratungsschwerpunkte als ältere Menschen. Bei der Patientenverfügung ist für den Fall einer tödlich verlaufenden Krankheit besonders auf eine laufende Anpassung zu achten, hinsichtlich des sogenannten "Wachkomas" ein grobes medizinisches Verständnis zu vermitteln, sie mit eine...mehr

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zfs 8/2015, Der elektronische Verkehrsanwalt

Der Verkehrsanwalt muss heute mehr denn je Dienstleister des Geschädigten sein. Er muss für eine schnelle Abwicklung sorgen und dabei nicht nur den Geschädigten zufriedenstellen, sondern auch seine Multiplikatoren. Zuallererst hat er jedoch die Aufgabe, überhaupt den Auftrag des Geschädigten zu akquirieren. Hier steht der Anwalt besonders im Wettbewerb mit der Versicherung de...mehr

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zfs 8/2015, Anzahl der Akte... / 2 Aus den Gründen:

[5] "II. … Die Erinnerung ist nur teilweise begründet. Der Erinnerungsführer wird zu Recht als Kostenschuldner für die Aktenversendungspauschale in Anspruch genommen (dazu unter 1.). Er hat die Pauschale hier jedoch nur einmal zu entrichten (nachfolgend unter 2.)." [6] 1. Gem. § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Auslagen für die Versendung von Akten nur, wer die Versendung beantragt...mehr

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FoVo 8-9/2015, Rechtsanwalt... / 2 II. Die Entscheidung

RA-Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des GV beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für den zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffenen Ratenzahlungsvergleich als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. § 788 ZPO ist einschlägig Bei den von der Gläubigerin ...mehr

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AGS 7/2015, RVG Praxiswissen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 3. Aufl. 2015. Schriftenreihe Die erfolgreiche Kanzlei. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 481 S., 38,00 EUR

In der Reihe "Die erfolgreiche Kanzlei" präsentiert der Nomos-Verlag nunmehr in 3. Aufl. das "RVG-Praxiswissen" von Norbert Schneider. Wie schon in den Vorauflagen, werden praktisch sämtliche Probleme bei der Abrechnung umfassend dargestellt und anhand von vielen Fallbeispielen erläutert. Sämtliche Änderungen, die das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) mi...mehr

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Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / 4

Auf einen Blick Die 3. Auflage des Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG wird wohl noch etwas auf sich warten lassen müssen, bis ein Gesetz verabschiedet ist, das hoffentlich die wesentlichsten Mängel des Entwurfs nicht aufweist. Für Erwerbe oberhalb der, insbesondere wegen des zu hohen Kapitalisierungsfaktors zu geringen, Schwelle von 20 Mio. E...mehr

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zfs 7/2015, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Dem Kl. steht jedoch wegen der Beschädigung der Sandsteinmauer des Anwesens S in B in der Nacht vom 2. auf den 3.10.2013 kein Zahlungsanspruch i.H.v. 8.823,49 EUR gegen die beklagte Versicherung zu. Die Bekl. ist gem.E.6.1 AKB 2008, § 31 VVG i.V.m.E.1.3 AKB 2008, § 28 Abs. 2 VVG von der Leistung aus der mit dem Kl. geschlossenen Kaskoversicherung frei, weil dieser sei...mehr

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zfs 7/2015, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… III. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig … ." [8] IV. Die Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet. Nicht zu beanstanden ist die tatrichterliche Beurteilung, dass im Streitfall nach der maßgeblichen ex-ante-Sicht mit mehr als zwei Gerichtsterminen nicht zu rechnen war. Auch die Nichtberücksichtigung fiktiver Flu...mehr

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AGS 6/2015, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Kläger ist hinsichtlich der im Prozesskostenhilfebeschluss des VG erfolgten Beschränkung der Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts" selbst beschwerdebefugt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2006 – 13 S 1799/06, NVwZ-RR 2007, 211; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B...mehr

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zerb 5/2015, Testamente und... / 6

Auf einen Blick Die Nachlassgestaltung für jüngere Menschen hat Besonderheiten zu berücksichtigen, wie den langen Überlebenszeitraum des Partners und das Vorhandensein von Minderjährigen. Eine Möglichkeit dazu ist die hier vorgestellte Vermächtnislösung. Der überlebende Partner wird Alleinerbe, allerdings mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder belastet. Deren Höhe wird dur...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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AGS 5/2015, Flugkosten, Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. Die Rechtsbeschwerde ist uneingeschränkt zugelassen. Das Beschwerdegericht hat die Zulassung zwar damit begründet, dass es hinsichtlich der Frage, ob fiktive Reisekosten, die unter den Kosten eines eingeschalteten Unterbevollmächtigten liegen, zu 100 % oder zu 110 % erstattungsfähig...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des Gerichtsvollziehers J. beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für die zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffene Ratenzahlungsvereinbarung als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Gerichtsvollzieher J. wird daher insoweit angewiesen, den vorstehenden...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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AGS 2/2015, Die Anwaltssozietät – Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht, Bewertung. Schriftenreihe “Die erfolgreiche Kanzlei”. Von Dr. Bernhard Dombek, Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche. Verlag Nomos, Baden-Baden. 2. Aufl. 2015. 498 S. 68,00 EUR.

Die Mehrzahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland arbeitet als Einzelanwälte. Allerdings geht der Trend weiterhin zum Zusammenschluss mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Fachanwaltschaften bietet es sich an, dem rechtsuchenden Mandanten alles unter einem Dach zu liefe...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich ist ein Anwalt nach § 121 Abs. 1 ZPO uneingeschränkt beizuordnen.mehr

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AGS 2/2015, Wirksamkeit ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte dem Beklagten, einem Rechtsanwalt, Räumlichkeiten zum Betrieb einer Kanzlei vermietet. Dem Vertrage nach richtete sich die Miete nach dem erzielten Umsatz. Der Beklagte hatte dem Kläger jeweils zum 15. eines Monats die Nettoumsätze des Vormonats nachzuweisen. In den folgenden Jahren kam es zu mehreren Nachtragsvereinbarungen. Der Beklagte war in den gemietet...mehr

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FF 2/2015, AnwaltFormulare Mandanteninformationen

Michael Sattler (Hrsg.)2015, 320 Seiten, 49 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kompakt und übersichtlich – so lassen sich in zwei Worten die vielseitigen Muster, Erläuterungen und Checklisten in "AnwaltFormulare Mandanteninformationen", herausgegeben von Michael Sattler, zusammenfassen. Mustertexte für "Standardsituationen" helfen dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin bei der täglichen...mehr

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zfs 2/2015, Auslagen des Re... / Leitsatz

Nimmt ein Rechtsanwalt Einsicht in Akten, die ihm auf seinen Antrag in seine Kanzlei übersandt wurden (vgl. § 100 Abs. 2 S. 2 VwGO), können die Kosten für die Rücksendung der Akten an das Gericht (hier: 145 Ordner Verwaltungsvorgänge zu einem Planfeststellungsverfahren) – vorbehaltlich der sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergebenden Pflicht zur Kostenminimierung – als Au...mehr